HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solarparkplanung gestoppt

SolarparkplanungSolarparkplanung abgesetzt
Neben dem ehemaligen Kasernen sollten zwei weitere Freiland-Solarparks entstehen. Ein Planungsbüro wurde  beauftragt, die Planungen wurden vorgelegt und alle Träger öffentlicher Belange angeschrieben, diese haben ihre Stellungnahmen abgegeben, die bereits auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 4. Juli 2013 behandelt werden sollten. Der Punkt wurde kurzfristig abgesetzt. Auf der folgenen Sitzung am 5. September war der Punkt nicht mehr aufgeführt. Warum?

Konversionseigenschaft nicht nachgewiesen
Auf die Anfrage nach der Herleitung der Konversionseigenschaft der Flächen antwortete Bürgermeister Martin Wagner, die Abwägung zu den eingegangenen Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange habe nicht stattgefunden. Warum wird die Planung nicht in die Stadtverordnetensitzung eingebracht, dazu schweigt der Bürgermeister.
Hartnäckig ist er allen Fragen nach der Konversionseigenschaft ausgewichen, er hat sie nicht beantwortet und  kann es auch nicht beantworten, denn diese Flächen erfüllen nicht die Voraussetzungen für die vorrangige Einspeisung des Strom und der erhöhten Vergütung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz.

Bürgermeister und Magistrat haben wissentlich falsch geplant
Seit Jahren habe ich auf die fehlende Konversionseigenschaft und die sich daraus ergebenden Folgen für die Stadt aufmerksam gemacht. Trotz dieses Sachverhaltes wurde am 12. Juni 2012 die Bauleitplanung beim Planungsbüro BIL in Witzenhausen in Auftrag gegeben. Es handelt sich um:

Bebauungsplan Nr. 62 (ober- und unterhalb der Schießanlage, Fläche 2) Planungskosten 21.600 Euro
Bebauungsplan Nr. 63 (zwischen Sportplatz und Lichte, Fläche 3) Planungskosten 23.800 Euro

45.400 Euro Gesamtkosten sind umsonst ausgegeben worden
Das Scheitern der Solarparkplanung wird versteckt, indem der Planungsprozess nicht weitergeführt wird.
Das hat Wagner auch einmal im Bauausschuss als Strategie genannt. Wenn ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, kann man es auch liegen lassen, dann geschieht nichts weiter. Die Stadt hat die Planungskosten aber zu tragen. Für diese Mittelverschwendung ist der Bürgermeister verantwortlich und die Magistratsmitglieder, die dieser Planung zugestimmt haben.

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4 Kommentare zu “Solarparkplanung gestoppt”

  1. Pro Homberger

    Da fällt mir doch ganz spontan die Aktion der beiden jungen Männer T. Neutze und M. Koller ein, die voller Eifer eine Kirmes in Homberg wiederbeleben wollten. Leider liefen sie gegen Mauern. ;o)

    45.400,- € x 1,95583 (Umrechnungsfaktor  € zu DM)  = 88.794,68 DM

    Das hätte locker ausgereicht, um den Verlust zweier Kirmesveranstaltungen zu kompensieren, die wir uns ja leider nicht mehr leisten konnten seit BM Wagner. In der weiteren Betrachtung wäre es dann finanziell auch nicht mehr so schlecht um den Spielmannszug bestellt, die diese Veranstaltung mit Bewirtung nutzen um ihr Vereinsheim zu unterhalten. Jetzt müssen sie um Zuschüsse zur Sanierung ihres Vereinsheimes betteln.

    Auch gäbe es die Diskussionen über den Tag der Land- und Forstwirtschaft nicht mehr und die Standortfrage "Stadion oder Dörnbergkaserne" und deren wirtschaftliche Betrachtung. 

    Durch den sparsamen und sorgsamen Umgang mit öffentlichen Geldern wären drei Baustellen ganz schnell abgearbeitet.

    Aber das ist nur meine persönliche Ansicht, die keiner teilen muß!

     

     

     

     

  2. dietmar groß

    Die Konversionseigenschaft ist bei dieser Flächenplanung und -vermarktung kein Problem. Zusatzvergütungsansprüche für PV-Freiflächen gibt es seit der 2012er Reform des EEG nicht mehr.

    Entscheidender ist, dass es für 2013 und 2014 praktisch überhaupt keine Einspeisevergütung mehr gibt, weil das Limit von 10 MWp im Radius von 2 km ausgeschöpft ist.

    Die im Prinzip  mögliche Selbstvermarktung erscheint derzeit aber offenkundig selbst dem Stromversorger  KBG nicht wirtschaftlich. Die Interessenbekundung für eine der Flächen wurde zurückgezogen.

    Unter diesen Voraussetzungen hat der zuständige StaVo-Ausschuss die Offenlegung und damit die Weiterführung des Planungsprozesses abgelehnt. Auch im Magistrat gab es dafür wohl keine Mehrheit.

    Ob und wann diese Flächen planerisch weiterentwickelt werden sollen, muss aus dem Energiekonzept Homberg 2022 abgeleitet werden.

    Erst wenn es eine qualifizierte Begründung für einen weiteren Freiflächenbedarf für PV-Anlagen gibt, dürfen diese in Anspruch genommen werden.

    In Aussicht gestellte Pachteinnahmen (und sonstige monetäre Vorteile) allein dürfen nach den bisherigen Erfahrungen allein kein Grund mehr sein, um Freiflächen zu überbauen.

    Dietmar Groß

     

  3. Homberg Fan

    @ 2

    Warum werden solche Begründungen  nicht öffentlich gemacht?

     

  4. Homberger Fan 3

    zu 1.

    Noch so ein Minusprojekt war das Burgbergfestival 2012.

    Dieses und das von 2013 wurde auch auf Betreiben des BM und der für die Stadtjugendpflege Verantwortlichen durchgeführt.

    Gibt es dazu schon eine den Stadtverordneten vorgelegte Abrechunung einschl. der Tilgung der Rückzahlung des restlichen Vorschusses der Stadt aus 2012? Immerhin war die Stadt mit 20 000 € in Vorleistung getreten.

     

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