HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Abwassergebühren: Widersprüche vor dem Anhörungsausschuss

Splittingberechnung

Bürger haben den Bescheiden nach der neuen Abwassersatzung widersprochen. Der Anhörungsausschuss bei der Kreisverwaltung wird sich die Widersprüche der Bürger erläutern lassen. Der Ausschuss gilt als verwaltungsinterne Einrichtung, um ggf. Fehler zu korrigieren. Erst nach dem Verfahren vor dem Anhörungsausschuss steht der Rechtsweg zum Gericht offen.
Gebühren ändern sich nur für diejenigen, die widersprochen haben – sofern der Ausschuss dem zustimmt.

Wo liegen die Mängel der Abwassersatzung und die darauf aufbauenden Gebühren?

1 Die Satzung ist rechtswidrig beschlossen worden. Das Dokument der Satzung wurde bereits vor Beschluss unterschrieben und mit einem Dienstsiegel gestempelt.
–> Abwassersatzung vor Beschluss unterschrieben und gesiegelt

2. Die Satzung enthält Regelungen, die nicht mit der Gebührensplittung nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser vereinbar sind.
–> Homberger Abwasser-Begriff

3. Die Gebührenberechnung ist nicht nachvollziehbar, da die Frischwassermenge, nach der bisher allein abgerechnet wurde, nicht offen gelegt wurde, ebenso der Schmutzwasseranteil. Selbst auf Anfragen in der Stadtverordnetenversammlung verweigerte die Stadt die Zahlen, obwohl sie diese nach vom Wasserverband übernommenen und bezahlten Daten für ihre Abrechnung genutzt hat.
–> Anlage zum Protokoll der Stadtverordnetenversammlung (Seite 21-23)

4. Statt die konkreten Zahlen offen zu legen, beruft sich die Stadt auf eine Kalkulation der Firma Schöllermann und Partner, die die Kostenseite berechnet hat. Die Mengenangaben und deren Aufteilung hat die Firma von der Stadt übernommen.

Ingenieurtechnisches Gutachten zur Ermittlung der Kostenaufteilung für Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung der Ortskanalisation und der Kläranlage für die Stadt Homberg (Efze)

So heißt es, die Daten seien durch eine ingenieurtechnische Berechnung ermittelt. Wer, was und wie da berechnet worden sein soll, ist unbekannt.
–> Kalkulation Schüllermann zur gesplitteten Abwassergebühr (Seite 3 ff)

5. Im Haushaltsplan der Stadt sind die Gebühreneinnahmen 2015 mit 1,5 Mio. Euro allein für Niederschlagswasser angesetzt, ohne dass die Abwassergebühren in dem Maße reduziert wurden. Eine Gebührensplittung ist nicht erkennbar.
–> Versteckte Erhöhung: Abwassergebühren müssen kostenneutral gesplittet werden

 

Zusätzlich zu den grundsätzlichen Mängeln können noch grundstücksbezogene Mängel zu Widerspruch geführt haben.

Die Grundsätze der neuen Gebührenberechnung legte die Stadt 2010 und 2011 vor.
–> Erläuterungen zu der gesplitteten Abwassergebührenberechnung GAG

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10 Kommentare zu “Abwassergebühren: Widersprüche vor dem Anhörungsausschuss”

  1. Teufelchen

    Hab nur den Mut, die Meinung frei zu sagen und ungestört!
    Es wird den Zweifel in die Seele tragen, dem, der es hört!
    Und vor der Luft des Zweifels flieht der Wahn.
    Du glaubst nicht, was ein Wort oft wirken kann.
    Johann Wolfgang von Goethe

    Ich kann nur hoffen, das sich die Homberger Bürger von dem Begriff Anhörungsausschuss des Kreises nicht abschrecken lassen.

    Es ist nur der Versuch die Gerichte zu entlasten. Der dortige Vorsitzende muss sich im Vorfeld mit allen Fakten vertraut gemacht haben, die die Entscheidung beeinflussen.

    Möglicherweise auch den Fakten, die durch die Stadtverwaltung bisher nicht öffentlich gemacht wurden. Der Bürger hat das Recht alle Unterlagen einzusehen, sein Recht auf Klage wird dadurch nicht beeinträchtigt. Und er muss nicht allein in die Anhörung.

    Also : Nur Mut. Je mehr die Möglichkeit des Widerspruchs nutzen, desto mehr bewegen sie für sich und alle. Spätestens zur Kommunalwahl 2016 haben sie als Bürger dann Gelegenheit sich für all die Lügen und Fehlentscheidungen ausgiebig zu revachieren. Ihr Kreuz auf dem Wahlzettel dann nicht denen zu geben die das verursacht haben, was ihne Arbeit und Unmuße. Ärger und Steß und zeitverlust und Lebensfreude genommen hat.

    Also: Statt "zu den Waffen – zu den Wahlurnen" !

    😈

  2. Frustrierter

    "Gebühren ändern sich nur für diejenigen, die widersprochen haben, sofern der Aussschuss dem zustimmt."

    Im Vertrauen auf die Homberger Verwaltung habe ich keinen Widerspruch eingelegt. Es wird sich herausstellen, ob ich zu gutgläubig war.

    Sollten allgemeine Fehler bei der Berechnung begangen worden sein, werde ich den besten Anwälten im Verwaltungsrecht aus Hamburg und München mein Mandat übertragen.

  3. Robin Hood

    Am Donnerstag um 10.00 Uhr soll im Anhörungsausschuss unter Dr. Schneider im Landratsamt ein Widerspruch behandelt werden. Wer weiß mehr? Sind die Sitzungen öffentlich?

  4. G.Schönemann

    Auch um 10:45 Uhr gibt es eine solche Anhörung. Evtl. noch weitere an diesem Tag.

    Laut Herr Dörrbecker sind die Anhörungen nicht öffentlich. So stehe es im Verwaltungsverfahrensgesetz, so Herr D.  Sollte ich die Quelle im Gesetz finden oder in Erfahrung bringen werde ich sie hier einstellen. Ansonsten glaube ich Herrn Dörrbecker.

    Wer möchte kann aber mit Zustimmung des Bürgers der zur Anhörung geladen ist als dessen Freund und Betreuer mit ihm in die Anhörung gehen. Einfach früher da sein, den Bürger fragen ob er jemanden mitnehmen würde und alles ist o. k.

  5. G.Schönemann

    Nach § 7 Abs.1  Hess. Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung ist der Widerspruchsführer im Vorverfahren vor der Entscheidung über den Widerspruch vor dem Anhörungsausschuss mündlich zu hören. Nach § 79 Hess. VwVfG gilt für das Vorverfahren das allgemeine Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz. Nach dessen § 28 Abs.1 ist dem Beteiligten – hier dem Widerspruchsführer – vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Die Anhörung ist ein wesentlicher Teil der Parteiöffentlichkeit des
    Verfahrens und stellt damit das wichtigste Recht des Beteiligten im Verwaltungsverfahren dar. Mit dem Begriff der Parteiöffentlichkeit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Verwaltungsverfahren ein rein bilaterales Verfahren und kein öffentliches Verfahren ist.
    Die Anhörung dient allein dem rechtlichen Gehör des Widerspruchsführers als Verfahrensbeteiligter und nicht der Allgemeinheit. Deshalb ist die Sitzung des Anhörungsausschusses nicht öffentlich.
     

  6. Dirk-H. Pfalz

    Was ist die Aufgabe des Anhörungsausschuß und sind dessen Befugnisse? Sie sind nicht groß, da er nur "Empfehlungen" aussprechen, aber auch durch Vermittlung eines Vergleiches ein Verfahren im Einverständnis erledigen kann.

    Was heißt dies für das Homberger Satzungsrecht zum Abwasser? Der Ausschuß kann diese nicht korrigieren oder "für falsch" erklären. Eigentlich ist seine Befassung mit diesen Widersprüchen entbehrlich.

    Dennoch habe ich ihn tätig werden lassen. Schließlich ist der Vorsitzende ein Verwaltungsjurist und kann seine Entschätzung den Beteiligten mitteilen. Schließlich kosten das Widerspruchsverfahren und eine Klage den Bürger Geld. Wenn der Vorsitzende sagt, Rechtsmittel ist aussichtslos, kann man den Widerspruch ohne das Kosten entstehen zurücknehmen.

    Und was hat er heute gesagt? Der Vorsitzende empfiehlt der Stadt die gerügten formellen Mängel der Satzung durch eine erneute Beschlussfassung zu "heilen". Heilen deshalb, da diese neue Satzung rückwirkend Recht schaffen kann. Diese Empfehlung heißt, die Widerspruchsführer rügen begründet fehlerhaftes Handeln der Verwaltung. Sie zeigt aber auch, dass die Stadtverordneten mal wieder ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Sie haben sich mit einer Satzung und Vorgehensweise "vorführen" lassen. Das, was die Widerspruchsführer als unzureichend und falsch gerügt haben, hätten sie gleichfalls feststellen und rügen müssen.

    Oder ist diese Kontrolle nicht mehr gewollt? Wollen die Stadtverordneten vielleicht – über die Gründe möchte ich nicht spekulieren – ihr Recht gar nicht wahrnehmen? Ich glaube, ich hätte mir diese Vorlage nicht gefallen lassen. Aber dann gibt es "Fraktionszwang" und interfraktionelle Absprachen. Na gut, ich nehme es zur Kenntnis

     

  7. Teufelchen

    zu Herrn Pfalz

    Stadtverordnetensitzung vom 26. März 2015

    Die SPD-Fraktion verlasse sich auf die Fachabteilungen des Rathauses und werde der Änderungssatzung zustimmen. Damit werde ein Zwischen- stand für ein ausgewogenes Gebührensystem erzielt. 

    Das Problem sei allgemein bekannt, auch dahingehend, dass Korrekturen fortlaufend erfolgen werden, stellt Herr Fraktionsvorsitzender Pauli fest. Er vertraue der Verwaltung, dem Ingenieurbüro und den Wirtschaftsprüfern, dass die Vorlage nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist. Der Ab- wasserhaushalt müsse ausgeglichen sein. Man könne nicht warten, bis die Widersprüche gegen Gebührenbescheide gerichtlich entschieden sind. Eine eventuelle Überzahlung müsse in den Folgejahren den Bürgerinnen und Bürgern erstattet werden. 

    Die CDU-Fraktion werde der Änderungssatzung zustimmen. 

    Bürgermeister Dr. Ritz meint, es sei keine Klagewelle zu erwarten, aktuell sind lediglich noch sechs Widersprüche anhängig. 

    Fazit: Statt Rechtssicherheit und KONTROLLE – Glauben.

    Das sich nur wenige Büger mit einem Widerspruch gegen ihre Bescheide wanden, liegt evtl. auch an der mangelhaften Information seitens der Stadtverwaltung und der Parteien.

    Denn außer in diesem Blog gibt es keine Information zur Problematik.

    👿

  8. G.Schönemann

    Ich durfte heute einen Freund bei der Anhörung begleiten. Dort traf ich auch auf Herrn Pfalz.

    Irgendwie hatte ich erwartet, dass die Stadt entsprechende Unterlagen verfügbar hatte, um Fragen durch diese vor Ort klären zu können. Leider war dies nicht der Fall.

    Der Anhörungsausschuss ist eigentlich nur dazu da, um ein mögliches Verwaltungsgerichtsverfahren abzuwenden. Leider erscheint im Protokoll der Sitzung nur das, was der Vorstzende aufzeichnet, schriftlich ausfertigt und durch die Protokollanten abzeichnen lässt.  Eine komplette Tonaufzeichnung der Anhörung existiert nicht – und damit wären möglichen Manipulationen Tür und Tor offen. Man kann noch nicht einmal eigene Gedanken wörtlich einbringen, sie werden durch den Vorsitzenden interpretiert und durch dessen Worte, aber nicht wortwörtlich festgehalten.

    Insgesamt unbefriedigend und so wie es Herr Pfalz ebenfalls feststellte, sinnlos und kostenträchtig.

    Ein echtes Gleichgewicht der Kräfte oder eine unabhängige Entscheidung scheint kaum möglich, da es ja die Verwaltung ist, die dort Stellung nehmen muss.

    Wenn also die Meinung des Vorsitzenden zur Satzung schon feststeht: Warum sagt er sie nicht den Konfliktparteien?

    Es gibt einige Krtikpunkte an dieser Satzung, die leider durch die Stadtverwaltung, Magistrat und Bürgermeister nicht kommuniziert werden. 

    1. Die Satzung wurde schon vor ihrem Beschluss als Satzung und mit Dienstsiegel bestätigt als beschlossen an den Verlag geleitet, dort in den Druck gegeben und damit gab es keine Möglichkeiten mehr, z. B. eine Änderung in der Satzung die evtl. beschlossen worden wäre, einzubringen.

    2. Die Satzung wurde nach Ende der Stadtverordnetensitzung beschlossen. Dazu hätte es eines zunächst förmlichen Beschlusses der Satdtverordneten bedurft. Dies ist nicht erfolgt.

    3. Bis heute gibt es keine Gesamt – Flächenberechnung als teil der Satzung die öffentlich einshebar sein muss und im zuständigen Veröffentlichungsorgan veröffentlicht wurde.

    4. Die unterschiedliche Behandlung der Abwasserarten im Preisverfahren ist nicht erklärt.

    5. Es gibt, außer dem Einblick in die Unterlagen mit den Ergebnissen der beauftragten Fachfirma, keine Möglichkeit Einblickin die Grundlagen zu nehmen die der fachfirma als Berechnungsgrundlage zur Verfügung standen.

    6. Da ja laut Auskunft des Magistrates bis zum jetzigen Zeitpunkt die Bezugsmengen für 2012, 2013 und auch 2014 seitens des Gruppenwasserwerkes nicht vorliegen, sind auch die Eckdaten Frischwasser in diesem Gutachten nicht richtig – sie basieren auf Schätzungen und nicht auf Fakten.

    Zu den sonstigen während der Sitzung geäußerten oder festgestellten Inhalten werde ich mich nicht äußern. Dies allein deswegen, weil ich nicht Betroffen bin.

    Ichmöchte jedoch auf ein OLG Urteil hinweisen, dass in etwa folgendes besagt:
    "Ein Bürger ist nicht verpflichtet den Bescheid einer Behörde durch Fachleute nachprüfen zu lassen. Sein allgemein verfügbares Allgemeinwissen ist ausreichend. Weil er sich darauf verlassen kann, dass ein bescheid einer Behörde rechtmäßig ist.

    Legt er keinen Widerspruch ein gilt jedoch:
    Selbst wenn alle Fristen abgelaufen sind, kann er zwar keinen Widerspruch mehr einlegen, jedoch Schadesersatz verlangen. Hierbei sind meines Wissens nach keine Fristen gesetzt!

    P. S. Sollte ich an einer Stelle dieses Kommentars etwas falsches geschrieben haben, so geschieht das ohne böse Absicht und ich möchte mich dafür schon vorsorglich entschuldigen. Es ist meine Meinung und mein aktuelelr Kenntnisstand.

  9. Homberg Fan

    Mich erinnert das Verhalten des Magistrates und der STAVO an unsere Gesetzgebungsverfahren in Berlin. Letztlich sollen Gerichte doch klären was der Satzungs- oder Gesetzgeber wollte. In Homberg kommt noch die Sturheit der alten Magisträter dazu, mir sin mir und mir haben immer Recht sollen doch die Bürger bleiben wo sie wollen. So ist ja auch CDU, SPD,FDP und die Grünen gestrikt.

    Irgendwie erinnert das Verhalten an Herrn Blatter, Sturheit und fern von der Praxis. 

  10. De Bakel

    Was ist denn mit dem Sondertermin zum Thema Abwasser ?
    Verschoben auf den St. Nimmerleinstag?

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