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Abwassersatzung vor Beschluss unterschrieben und gesiegelt

Abwassersatzung mit Siegel [1]Bereits am Mittwoch, dem 30. April 2014 war in Homberg in dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt "Homberg aktuell" die neue Abwassersatzung zu lesen, die am Vorabend, Dienstag, dem 29. April 2014 nach 22:00 Uhr beschlossen worden war.

Am Sitzungsabend war zu hören, dass die Satzung bereits am Montag zur Veröffentlichung an die Redaktion gegeben worden sei. Die nebenstehende Kopie zeigt,  dass die Satzung wahrscheinlich bereits am Montag unterschrieben und mit einem amtlichen Stempel versehen worden war. (Dass Unterschrift und Siegel nach der Stadtverordnetensitzung am 29. März spät Abends erfolgt sei, ist unwahrscheinlich.) Am Montag gab es noch keinen Beschluss.
Mit Unterschrift und Siegel wäre ein falsche Urkunde geschaffen worden. Wie dies rechtlich zu beurteilen ist, mögen die Juristen entscheiden.
Von einem ehemaligen hochrangigen Beamten müsste man erwarten können, dass er die Folgen seiner Handlung übersieht. Damit ist auch die Gültigkeit der Satzung in Frage gestellt.

Der Vorgang zeigt auch das abstruse Demokratieverständnis der Magistratsmehrheit. Es zeigt, dass die Stadtverordnetenversammlung nur als willfähriges Abnickorgan gesehen wird, dabei ist es die Stadtverordnetenversammlung, die den Magistrat kontrollieren sollte.

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#1 Kommentar von done and dusted am 2014 Mai 2 00000005 6:45 pm 139905271506Fr, 02 Mai 2014 18:45:15 +0100

Der Beschluss wurde erst gefasst, nachdem das Magistratsmitglied Kreuzberg die Stadtverordneten, die eigentlich die Sitzung ohne diesen Beschluss beenden wollten, von diesem damit konfrontiert wurden, dann sei mit Gebührenausfällen von 160 000 € zu rechnen.

Unterlagen, die diesen Gebührenausfall belegt hätten, wurden den Stadtverordneten nicht zur Verfügung gestellt. Ob sie existieren bezweifle ich.

Die Stadtverordneten schenkten den Worten des Magistratsmitgliedes Glauben und fassten den Beschluss.

Wäre der Beschluss nicht gefasst worden, hätte das amtliche Bekanntmachungsorgan einen Beschluss veröffentlicht der nicht existiert hätte.

Meine Schlussfolgerung:
Das Magistratsmitglied hat vermutlich die Stadtverordneten nicht korrekt informiert, um seine Handlung in irgendeiner Form doch noch zu retten und den Anschein der Rechtmäßigkeit zu geben.

 

 

#2 Kommentar von done and dusted am 2014 Mai 2 00000005 6:49 pm 139905295806Fr, 02 Mai 2014 18:49:18 +0100

Mit solchen Magistratsmitgliedern darf dann der neue Bürgermeister versuchen seine eigenen Wahlversprechen zu realisieren.

"Was nutzt der Blick zurück im Zorn“, so Karin Wilhelm (SPD). Mit einem neuen Bürgermeister werde man einen Wendepunkt erreichen"

Das wird wohl nichts, Frau Wilhelm !

#3 Kommentar von Mahner am 2014 Mai 2 00000005 7:07 pm 139905402007Fr, 02 Mai 2014 19:07:00 +0100

Die vielmals gehörte Vermutung lässt sich leicht nachweisen. Eine Befragung der Druckerei und des Siegelverwahrers müsste Aufklärung bringen.

#4 Kommentar von Mahner am 2014 Mai 2 00000005 8:11 pm 139905787608Fr, 02 Mai 2014 20:11:16 +0100

Auch Frau Wilhelm ist Schuld an der Misere, sie hat immer mit abgestimmt.

 

#5 Kommentar von Frustrierter am 2014 Mai 2 00000005 9:17 pm 139906185709Fr, 02 Mai 2014 21:17:37 +0100

@ done and dusted

Ich teile Ihre Einschätzung. Man muss kein Politologe sein, um vorauszusagen,  dass sich hier nach der Wahl wenig bis gar nichts ändern wird. Traurig, aber vermutlich wahr.

#6 Kommentar von Bad Man am 2014 Mai 3 00000005 9:33 am 139910602909Sa, 03 Mai 2014 09:33:49 +0100

Da es Frau Beutelhoff in der Homberger Stadtzeitung erwähnt:
Welche Partei hielt denn eine Haushaltsrede und nahm durch wen Stellung?

Wo sind diese veröffentlicht ?

#7 Kommentar von Wolfheinrich am 2014 Mai 3 00000005 12:59 pm 139911838512Sa, 03 Mai 2014 12:59:45 +0100

Leider muss der neue Bürgermeister die "Altlasten" aus dem Rathaus übernehmen, er erbt sie sozusagen. 

Moderation:  Der Kommentator versteckt sich hinter einer falschen -Emailadresse, die nicht existiert.   

#8 Kommentar von Teufelchen am 2015 Februar 9 00000002 9:14 am 142346967609Mo, 09 Feb 2015 09:14:36 +0100

Ist dieser Beschluss überhaupt rechtskräftig ?

Laut Berichten hatte der Stadtverordnetenvorstehr doch schon das Ende der Sitzung verkündet?

👿

 

#9 Kommentar von Dirk-H.Pfalz am 2018 Februar 8 00000002 12:02 pm 151808772312Do, 08 Feb 2018 12:02:03 +0100

Nun ist es amtlich:

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes Kassel hat am 06.02.2018 in 1. Instanz entschieden, dass diese Satzung nicht rechtmäßig zustande gekommen ist. Der damals verantwortliche Stadtrat hat einen Weg gewählt, der nicht gangbar war.

Das Gericht hat in der mündlichen Erörterung dargelegt, auch wenn es der Rechtsanwalt der Stadt anders sieht, dass eine Ausfertigung einer Satzung erst nach einem Parlamentsbeschluss gefertigt werden kann.

Ob für die Stadt die Möglichkeit zur Berufung besteht, wird das Urteil zeigen. Und dann stellt sich die Frage, ob das Rechtsmittel ausgeübt wird. Es würden bei eindeutiger Rechtslage weitere Kosten zu Lasten der Stadt produziert.

#10 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 8 00000002 1:36 pm 151809339201Do, 08 Feb 2018 13:36:32 +0100

Danke für diese durchaus positive Nachricht für diesen Blog, seinen Betreiber und all die Heinis! Ein Schlag in das Gesicht all derer die es beschlossen haben von denen heute noch immer einige ihre Strippen ziehen dürfen. Bis hin zum Ersten Stadtrat Pauli, Herrn Kreuzberg und Herr Vaupel und andere aus dem Kreis derer, die nicht ständig negativ Denken!

Ein Urteil mit bitterem Beigeschmack. Mal sehen was der Magistrat und der Bürgermeister dazu sagen.

#11 Kommentar von Mitgucker am 2018 Februar 8 00000002 1:43 pm 151809383601Do, 08 Feb 2018 13:43:56 +0100

Wenn das "rechtskräftig" ist.

WAS SIND DIE KONSEQUENZEN

Wenn Stöckert wegen seinen Aüßerungen zu den Tonaufnahmen schon sein Amt niederöegen soll – was ist hier zu empfehlen?

#12 Kommentar von Niccoló am 2018 Februar 8 00000002 3:13 pm 151809922003Do, 08 Feb 2018 15:13:40 +0100

Wenn das Verwaltungsgericht jetzt über Klagen vom April/Mai 2014 entscheidet, wird ja hoffentlich auch bald die Klage vom September 2012 behandelt;-)

#13 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2018 Februar 8 00000002 7:02 pm 151811295407Do, 08 Feb 2018 19:02:34 +0100

Warten wir einmal das Gerichtsurteil ab.

Bereits damals hielt ich die Vorgehensweise für rechtswidrig und einem ehemaligen Beamten für unwürdig. Sollte hier ein Rechtsbruch bestätigt werden, bleib nur das Ausscheiden aus dem Magistrat. Jeder Auszubildende in der Verwaltung lernt den Umgang mit Dienstsiegeln und es dürfte zur Allgemeinbildung gehören, dass man Dokumente nicht vordatieren darf.