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Akten des Ärztehauses – ab nach Hamburg?


Am 8. August 2018, zu Beginn der 6. Sitzung des Ausschusses zur Klärung der Kostenexplosion des Ärztehauses informierte Bürgermeister Dr. Nico Ritz die Mitglieder des Ausschusses über sein Schritte seit der letzten Sitzung.  Er wolle die Akten an eine Anwaltskanzlei in Hamburg übergeben, das sei mit dem Anwalt und der Staatsanwaltschaft vereinbart. "Morgen gehen die Akten nach Hamburg" so Dr. Ritz.
 

Was ist bisher geschehen?

Am 22.03.2018 hatte der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste) am Ende der 4. Ausschuss-Sitzung angekündigt, die aus der Akteneinsicht gewonnen Informationen an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.
Bürgermeister Dr. Nico Ritz reagierte sofort auf die Ankündigung und wies den Protokollführer an, im Protokoll aufzunehmen, dass dadurch für die Stadt Kosten für die anwaltliche Vertretung entstehen würden. Dieser Hinweis fehlt in dem Protokoll [1].

Die Unterlagen wurden erst in den letzten Wochen an die Staatsanwaltschaft übergeben.

Doch schon Anfang Juni 2018 hatte der Bürgermeister die Hamburger Anwaltskanzlei beauftragt.
Für strafrechtlich relevante Vorgänge sieht der Bürgermeister zwar keine  Anhaltspunkte, wird aber doch tätig und scheut keine Kosten, die in einer so renommierten Kanzlei in Hamburg weit über den Sätzen in Nordhessen liegen.
Der bearbeitende Anwalt Dr. Schneider bat darum, dass der Stadtverordnete Pfalz ihm zuarbeiten solle – obwohl der Ausschuss seine Arbeit noch gar nicht beendet hatte.
In Absprache mit den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und des Ausschusses wurde dieses Ansinnen zurück gewiesen.

In der Ausschuss-Sitzung am 8. August wies Pfalz den Bürgermeister darauf hin, dass zur Zeit allein der Ausschuss, bzw. die Stadtverordneten-Versammlung das Verfügungsrecht über die Akten hat. Mit dem Akteneinsichtsausschuss soll gerade die Arbeit des Magistrats kontrolliert werden, deshalb kann nicht der Bürgermeister als Mitglied des Magistrats dem Ausschuss die Akten entziehen. Sollte die Staatsanwaltschaft entscheiden, dass sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet, wird sie die Akten an sich nehmen.
Sollte der Bürgermeister die Akten, wie anfänglich angekündigt, nach Hamburg schicken, würde er rechtswidrig handeln.


Wenn dem Bürgermeister wirklich an einer Aufklärung gelegen wäre, hätte er die bereits vorgelegten Fragen beantworten können, in denen unter anderem nach den internen Regelungen und Verantwortlichen gefragt wurde. Bürgermeister Dr. Ritz ist erst seit dem 18. Juli 2014 im Amt. Für die Vorgänge vor diesem Zeitpunkt ist er nicht verantwortich, dafür ist der Ex-Bürgermeister Martin Wagner weiterhin verantwortlich. Aber seit seinem Amtsantritt muss Dr. Ritz sich fragen lassen, was er getan hat, um die Mängel abzustellen, bzw. die Verwaltung so zu organisieren, dass in seiner Amtszeit keine Mängel mehr auftreten können.

Jeder Bürgermeister hat das Recht die Verwaltung nach seinen Vorstellungen zu organisieren und personell zu besetzen. Diesem Recht steht die Verantwortung gegenüber. Er muss sich dafür verantworten.

Die Hamburger Kanzlei Roxin will Unternehmen bei Strafverfahren unterstützen. Auf ihrer Homepage schreiben sie:

Roxin vertritt die Interessen von Unternehmen im gesamten Ermittlungsverfahren. Ziel ist neben der Vermeidung von Geldbußen und anderen Sanktionen vor allem auch die Verhinderung öffentlicher Aufmerksamkeit. Die geeignete Verteidigungsstrategie kann eine frühzeitige und geräuschlose Einstellung des Ermittlungsverfahrens bewirken.  Quelle [2]

Würde der Bürgermeister die Akten in die Kanzlei nach Hamburg schicken, könnte die Staatsanwaltschaft Kassel nur mit Hilfe der Hamburger Behörde an die Akten gelangen, sie müsste diese um Amtshilfe ersuchen.


Schon einmal hatte Dr. Ritz diese Kanzlei beauftragt und versucht, Kosten auf mich abzuwälzen, was nicht gelang. Die Kanzlei rechnete 2016 mit einem Stundensatz von 325 Euro.

Siehe Aprilscherz? [3]

 

Bisheriger Ablauf vom Akteneinsichtsausschuss


1. Sitzung, 27.09.2017, Protokoll, [4]  Konstituierende Sitzung,  Wahlen

2. Sitzung, 26.10.2017, Protokoll  [5] Fragen für nächste Sitzung

3. Sitzung, 30.11.2017, Protokoll [6], Ankündigung

4. Sitzung, 22.03. 2018, Protokoll, [7]Ankündigung: Vorgang an Staatsanwaltschaft

5. Sitzung, 22.05.2018, Protokoll [8], nicht beschlussfähig, nur 3 Mitglieder

6. Sitzung, 08.08.2018

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Akten des Ärztehauses – ab nach Hamburg?"

#1 Kommentar von Frustrierter am 2018 August 12 00000008 5:52 pm 153409275505So, 12 Aug 2018 17:52:35 +0100

Das Vertrauen des Herrn Bürgermeisters in die Anwaltskanzleien in Homberg und im Kreisgebiet scheint nicht sehr groß zu sein.

Sogar Kassel bleibt außen vor.

Nicht immer ist der Briefkopf entscheidend.

#2 Kommentar von AnwaltsLieblings am 2018 August 12 00000008 9:09 pm 153410458009So, 12 Aug 2018 21:09:40 +0100

 

Hätte der Herr Bürgermeister nicht abwarten können, ob die Staatsanwaltschaft aufgrund des von dem Stadtverordneten Pfalz vorgelegten Sachverhaltes überhaupt ein Ermittlungsverfahren eröffnet?

Dann wäre m. E. immer noch genug Zeit gewesen, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen der Stadt Homberg zu beauftragen.

"Herr Dr. Ritz sieht für strafrechtlich relevante Vorgänge keine Anhaltspunkte."

Deshalb verstehe ich seine Reaktion nicht. Als Jurist kann er Sachverhalte gewiss einschätzen und bewerten.

Wie heißt es jedoch:

Treffen zwei Juristen aufeinander, freut sich der dritte…..