HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ärztehaus: Strafanzeige

Das ehemalige Amtsgericht wurde ab 2012 zum Ärztehaus Obertor umgebaut und ist bis jetzt noch nicht fertiggestellt. Die Kosten stiegen und stiegen. Eine Abrechnung wurde bisher nicht vorgelegt.

Um die vielen offenen Fragen zu klären, beantragte die Bürgerliste Homberg einen Akteneinsichtsausschuss.

In der 6. Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 8. August 2018 verlas der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste) die Strafanzeige, die er gestellt hatte. In der Anzeige hatte er Informationen zusammen gestellt, die bei der Duchsicht eines Teils der 56 Akten den Verdacht auf strafbares Handeln begründeten. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Die Strafanzeige ist hier nachzulesen.
Sitzungsprotokoll der 6. Ausschusssitzung hier.

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  DOKUMENTATION 

Text der Strafanzeige

 

Staatsanwaltschaft
Frankfurter Str. 9
34117 Kassel

Ärztehaus „Altes Amtsgericht“, Homberg
Strafanzeige

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin zurzeit Stadtverordneter für die BL – Bürgerliste Homberg in der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze). Als solcher erstatte ich Strafanzeige wegen des nachstehenden Sachverhaltes und bitte die Ermittlungen unter allen Gesichtspunkten und gegen alle Personen zu führen, die sich aufgrund des geschilderten und des festzustellenden tatsächlichen Geschehensablauf strafbar gemacht haben könnten:

Grund für diese Strafanzeige ist eine Kostenentwicklung beim Um- und Ausbau des früheren Amtsgerichtes in Homberg (Efze) in zwei Bauabschnitten in ein Ärztehaus. Die ursprünglich kalkulierten Baukosten haben sich von 875.000,00 € für den I. Bauabschnitt und 1.114.000,00 € für den II. Bauabschnitt auf über 6.000.000,00 € erhöht. Weder der I. Bauabschnitt, noch der II. Bauabschnitt sind zwischenzeitlich fertiggestellt. Mit weiteren Kosten, auch für Mangelbeseitigungsarbeiten, und insbesondere sich minderten Einnahmen ist zu rechnen. Dies sind hierzu gemachte Bekundungen des Bürgermeisters Dr. Ritz.

Aufgrund wiederholter Befassung mit dem Sachverhalt im Fachausschuss „Bau – Planung“ und der Stadtverordnetenversammlung sah die BL Bürgerliste Homberg die Notwendigkeit gegeben, das Projekt „Ärztehaus Obertor“ zum Gegenstand eines Akteneinsichtsausschusses zu machen, was sie mit dem in Anlage beigefügten Schreiben an den Stadtverordnetenvorsteher beantragt hat (Anl. 1). Die BL sah die Möglichkeit, dass es auf mehreren Beteiligungsebenen am Bauvorhaben – Hess. Landgesellschaft, Bürgermeister, Magistrat und Verwaltung – zu Fällen sog. Haushaltsuntreue gekommen ist.

Nach einem dem Antrag in vollem Wortlaut entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nahm der Ausschuss am 27.09.17 seine Arbeit auf. Ihm wurden seitens des Magistrates 56 Aktenordner mit einer entsprechenden schriftlichen Erläuterung (Anl. 2) übergeben. Der Ausschuss hat seine Arbeit bislang nicht beendet.

Als Mitglied dieses Ausschusses sehe ich gleichwohl, auch wegen der zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr garantierten Zusammenstellung der Akten in der dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Form, die Notwendigkeit, jetzt eine Strafanzeige zu erstatten.

Die nachstehende Darstellung ist Ergebnis der von mir vorgenommenen Akteneinsicht und gibt, insbesondere wegen der in einem Ausschuss äußerst schwer bzw. nicht bearbeitbaren Materialfülle, nur die Anhaltspunkte für aus meiner Sicht gegebenes strafbares Handeln wieder, wobei ich davon ausgehe, dass sich weitere Sachverhalte und strafbare Handlungen aus den Akten ergeben werden. So konnte der Ausschuss die bei der HLG, diese ist Treuhänderin der Stadt und finanziert für diese das Projekt vor, geführten Akten nicht eingesehen werden.

Meine Akteneinsicht habe ich zudem nur auf Vorgänge zum I. Bauabschnitt beschränkt, obwohl es beim II. Bauabschnitt, die geschaffenen Räumlichkeiten sind noch nicht vermietet, es gleichfalls zu erheblichen Kostenüberschreitungen gekommen ist. Auch hier fehlt es in Teilbereichen für Ausgaben an notwendigen Beschlüssen der Stadtverordneten.

 

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Homberg (Efze) hat in ihrer Sitzung am 15.12.2011 einstimmig beschlossen, das Gebäude des früheren Amtsgerichtes zu erwerben und zu einem Ärztehaus – letztlich in zwei Bauabschnitten – umzubauen. Nach der Projektvorstellung durch den Magistrat sollten sich für den Gebäudeumbau (I. Bauabschnitt) die Kosten auf 875.000,00 € belaufen, wovon ca. 175.000,00 € auf den Eigentumserwerb der Immobilie entfallen sollten. Die Finanzierung sollte Großteils mit Mitteln der Förderprogramme „Stadtumbau West“ und „Jessica“ erfolgen. Da die Fördermittel „Stadtumbau West“ dem Zweckverband Schwalm-Eder-Mitte, dem die Stadt neben den Kommunen Schwarzenborn und Knüllwald, angehört, gewährt worden waren, sollte der Zweckverband nach außen Bauherr sein. Die eigentlichen Arbeiten, wie Projektentwicklung, -betreuung und -abwicklung, sollten durch den Magistrat der Stadt Homberg erfolgen. Die finanzielle Abwicklung sollte im Rahmen der Treuhand zur Stadt über die Hess. Landgesellschaft erfolgen. Diese sollte im Rahmen der Treuhand auch die Immobilie erwerben.

Mit diesen Abreden wurde die Realisierung des Projektes begonnen.

Nach Ausschreibungen der Einzelgewerke für bauliche Maßnahmen durch die Bauverwaltung der Stadt kam es bis zum 15.02.2012 zu Auftragsvergaben durch den Magistrat mit einem Volumen von 1.115.000,00 €. Hiermit waren unter Einrechnung der Erwerbskosten, die nun mit 165.000,00 € beziffert wurden, die bewilligten Haushaltsmittel schon um 445.000,00 € überschritten. Auf diese Überschreitung ist weder von der Bauverwaltung, noch vom Bürgermeister noch von einem Magistratsmitglied ausweislich der Magistratssitzungsprotokolle in den vorangegangenen Magistratssitzungen hingewiesen worden.

Wenigstens der städtische Mitarbeiter Architekt Gonnermann, der das Projekt betreute, hatte zu diesem Zeitpunkt aber bereits Kenntnis davon, dass mit weiteren erheblichen Mehrkosten für den I. Bauabschnitt zu rechnen ist. Dies folgt aus seiner dem Magistrat vorgelegten und erläuterten Kostenberechnung vom 24.02.12/07.03.12 (Anl. 3), die nach Angebotseingang von einem Fehlbetrag von 684.544,00 € ausgeht.

Für die vom Magistrat vorgenommenen Auftragserteilungen hatte es Ausschreibungen gegeben. Die als Anlage 4 bezeichnete Aufstellung (Anl. 4) ist diejenige, die den Stadtverordneten auf wiederholte Nachfrage im Frühjahr 2017 vom Magistrat zum Beleg geleisteter Zahlungen zur Verfügung gestellt wurde. Die Aufstellung Anl. 5, nun mit Namen der Firmen, wurde mir von Dritten überlassen – sie findet sich wiederholt in den Akten „Magistrat“ und soll eine Abrechnung gegenüber dem Zweckverband wegen „Mittelverwendung Stadtumbau West“ zum Gegenstand haben.

Vor jeder Auftragserteilung hat es ein Ausschreibungsverfahren gegeben. Im LV heißt es jeweils: Abrechnungsgrundlage ist ein gemeinsam erstelltes oder prüffähiges Aufmaß. Zusätzliche Leistungen werden nur anerkannt, wenn sie im Vorfeld von der Bauleitung schriftlich und die Nachweise innerhalb von 6 Tagen von der Bauleitung abgezeichnet sind.

Aufgrund der beigefügten Auflistung „Anl. 5“ habe ich festgestellt, dass eine Fa. Apel, Borken, eine Vielzahl von Abschlagsrechnungen vorgelegt und bezahlt erhalten hat. Aus der dieses Gewerk betreffenden Akte 26 habe ich entnommen, dass der Firma der Auftrag mit einer Angebotssumme von 284.677,96 € erteilt wurde. Die Firma hat in der Folgezeit vom 02.04.12 bis zum 01.03.14 zehn Abschlagszahlungen über insgesamt 261.324,96 € vorgelegt. Alle Rechnungen sind mit von Mitarbeitern der Bauverwaltung gegengezeichneten Vermerken „sachlich richtig“ und „rechnerisch richtig“ der HLG zur Zahlung vorgelegt worden. Am 02.07.13 wurde sodann die 11. Abschlagsrechnung über einen Betrag von 50.000,00 € und dem Rechnungstext „Wir bitten um eine Abschlagszahlung für geleistete Arbeiten und gelieferte Materialien.“ durch die Firma vorgelegt. Auch diese Rechnung wurde in der Bauverwaltung mit sachlich und rechnerisch richtig abgezeichnet und an die HLG zur Zahlung weitergeleitet.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass ich in Magistratsprotokollen, soweit diese vorgelegt wurden, in dieser Zeit keinen Hinweis auf Kostenüberschreitungen für das Projekt „Ärztehaus“ gefunden habe. Nachfragen der HLG bei Bauverwaltung bzw. Magistrat sind gleichfalls nicht dokumentiert. Der Ausbau des Ärztehauses war aber regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Magistratssitzungen, es sei denn, der damalige Bürgermeister Wagner hat den Tagesordnungspunkt abgesetzt. Eine detaillierte Protokollierung der Erörterung im Magistrat erfolgte jedoch nicht. Fest steht jedoch nach den Protokollen, dass alle Aufträge und Ausschreibungen vom Magistrat beschlossen wurden.

Die vorstehend angesprochene Fa. Apel hat in der Folgezeit weitere 5 Abschlagsrechnungen vorgelegt und dann am 09.11.13 eine Schlussrechnung über den Betrag von 475.329,87 €. In dieser wurde auf 16 Nachträge Bezug genommen. Diese Schlussrechnung wurde am 12.04.14 ohne Prüfvermerk der Bauverwaltung an die HLG weitergegeben und diese hat die noch offene Restsumme am 21.03.14 gezahlt. Die Abweichung zum Angebot beläuft sich auf 190.615,91 € und ist mit den Unterlagen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, nicht erklärbar.

Es finden sich zwar „Nachträge“ in der Akte 26. Zehn der Nachträge enthalten nur „Eventualpositionen“ und keine konkreten Maße und Zahlen. Die nach dem gegengezeichneten LV erforderlichen Angaben, die eine Zahlung auf Nachtrag rechtfertigen, sind nicht in prüfbarer bzw. geprüfter Form in der Akte vorhanden.

In Band 23 „Ziegler“ finden sich neben anderen Rechnungen 4 Abschlagsrechnungen mit dem Text „Abschlag nach Baustand“. Auch sie sind mit dem Vermerk „sachlich richtig“ versehen. In der Akte war bis zuletzt keine „Schlussrechnung“ eingeheftet.

In Band 13 geht es um einen Auftrag Fresenius vom 03.05.13 über 152.179,94 € für Medizintechnik. Der Auftrag des Magistrates ist zwar dokumentiert, nicht jedoch Rechnung, Schlussrechnung, Abrechnung über Zuzahlung Menzer und die Abnahme der Leistung. Bei diesem Band ist auf dem von der Verwaltung gefertigten „Inhaltsblatt“ (Anl. 2) nichts von diesem Auftrag als Akteninhalt vermerkt.

Die Abweichungen bei anderen Firmen zwischen Angebotssumme und Schlussrechnung nach oben sind in den jeweiligen Auftragsordnern festgehalten. Detailfeststellungen hierzu waren mir bislang aus Zeitgründen jedoch nicht möglich. Gleiches gilt für die Einhaltung der Ausschreibungsformalien.

Auffällig war für mich, dass es immer wieder zu Vertragsänderungen im Vergleich zur Ausschreibung gekommen ist, die dann zu erheblichen Nachträgen und Kosten geführt haben. Eine geordnete Bauleitung hat es zu keiner Zeit gegeben. Diese Feststellung gilt letztlich auch heute. Hierzu verweise ich auf die „Nacharbeiten“ der Architekten Mienert und Panse.

 

Baugenehmigungen:

Aus der ersten bis zur letzten dem Ausschuss vorgelegten Genehmigungszeichnung ist eigentlich für jeden Laien, der das Objekt „Amtsgericht“ vor Planung des Umbaus und des erfolgten Umbaus kannte, ersichtlich, dass das Objekt im Kostenrahmen „875.000 €“ nicht zu verwirklichen war. Über die ursprünglich nutzbaren Gebäudefläche von 830 qm hinaus bedurfte es ein Mehr an vermietbarer Fläche. Diese wurde durch „Umnutzung“ von Grundflächen im Dach- und Kellergeschoss gefunden, bis man letztlich bei einer vermietbaren Fläche von 1.300 m² war. Dass die Erschließung dieser Gebäudeteile zu gewerblichen Nutzflächen die Wahrung von Brandschutz, Fluchtwegen, Arbeitsschutzvorgaben und ähnliches erforderte, muss auch bei einem ehrenamtlich tätigen Magistrat als Allgemeinwissen vorausgesetzt werden. Von den Fachmitarbeitern (Beamten) in der Bauverwaltung und Bauaufsicht will ich nicht reden. Gleichwohl hat man diese offenkundigen Planungsfehler und nicht umsetzbaren Vorstellungen ausweislich der Magistratsprotokolle nicht erkannt, nicht hinterfragt und nicht abgeklärt. Heute steht fest, dass es solche „Flächenmehrung“ zur bauaufsichtlich genehmigten Nutzung nicht gibt.

Ausschusssitzungen

In der 4. Sitzung am 22.03.18 wurden vom Bürgermeister Dr. Ritz Fragen der BL beantwortet; die Antwort auf die Fragen der Stadtverordneten Edelmann-Rauthe steht bis heute aus. Im Protokoll (Anl. 6) finden sich zu den Fragen der BL nur unzureichende Aussagen. Sie belegen aus meiner Sicht jedoch das Versagen des Magistrates bei diesem Projekt zu Lasten der Allgemeinheit. Dass der BM Dr. Ritz zu den Punkten 3) und 4) Aussagen macht, die mit dem Geschehensablauf und seinen Bekundungen hierzu in der Stadtverordnetenversammlung nicht in Einklang zu bringen sind, wird aus dem Aktenstudium deutlich. Detailangaben in dieser Anzeige machen weitere Aufzeichnungen über den Akteninhalt erforderlich, was mir aus Zeitgründen nicht möglich war.

Die BL hat hierauf zur bisher letzten Sitzung des Ausschusses einen weiteren Fragenkatalog (Anl. 7) vorgelegt. Die Fragen sind in letzter Konsequenz meine Feststellungen bei der Akteneinsicht. Die Antworten auf die Fragen wurden noch nicht gegeben.

 

Zusammenfassung:

Für mich stellt sich die Frage, ob es vorliegend in vielfacher Fallgestaltung Untreuehandlungen und weitere Straftaten zu Lasten der Stadt Homberg gegeben hat. Die gemachten Feststellungen zum Verwaltungshandeln und der Arbeit des Magistrates bezüglich offenkundiger Fehlplanungen, hingenommener Mehrausgaben, Überschreitung von Mitarbeiterbefugnissen, sprechen hierfür. Offen bleibt in dieser Einschätzung die Tätigkeit der HLG als Treuhänder. Sie hat hier unbestreitbar „Kredite“ an die Stadt gegeben, ohne die die Baukosten nicht unkontrolliert in die Höhe hätten steigen können. Auch die Frage der Verantwortlichkeit des Zweckverbandes ist unbeantwortet.

Ob und wie den Vorgaben der Förderprogramme Rechnung getragen wurde, habe ich nicht geprüft. Aber auch hier sollte es Überwachungsmechanismen geben, deren Einhaltung vorliegend in Zweifel zu ziehen ist.

Sollten Seitens der Staatsanwaltschaft weitere Ausführungen zum Anfangsverdacht für erforderlich angesehen werden, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Es stehen zeitnah zwei Sitzungen des Ausschusses an, in denen ich zur Konkretisierung durch Akteneinsicht Feststellungen treffen kann.

Die Stellung dieser Strafanzeige habe ich in einer Ausschusssitzung angekündigt. Der BM Dr. Ritz bzw. der Magistrat haben hierauf eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei mit einer Internkontrolle beauftragt. Die mir gegenüber geäußerte Bitte um Zuarbeit (Anl. 8) habe ich nach Rücksprache mit dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Ausschussvorsitzenden mit dem weiter beigefügten Mailschreiben (Anl. 9) für die Zeit nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses in Aussicht gestellt. Diese Mitarbeit ist vom BM Dr. Ritz mit seinem Mailschreiben, das mir nach der Antwort an die Anwaltskanzlei zuging, unter Hinweis auf meine Treuepflicht als Stadtverordneter eingefordert worden.

 

Auf einen Einstellungsbescheid verzichte ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk-H. Pfalz

 

 

Anlagen:

Anl. 1: Antrag der BL
Anl. 2: Auflistung Akten
Anl. 3: Kostenberechnung
Anl. 4: Ausgabenzusammenstellung für Stadtverordnete
Anl. 5: Ausgabenzusammenstellung Stadtumbau
Anl. 6: Sitzungsprotokoll
Anl. 7: Fragen der BL
Anl. 8: Schreiben RAe Roxin
Anl. 9: Antwort

 


Ein Kommentar zu “Ärztehaus: Strafanzeige”

  1. Wähler

    Politische Auseinandersetzungen gehören eigentlich in das Parlament.

    Im vorliegenden Fall begrüße ich die Aktivitäten des Stadtverordneten Pfalz.

    Für alle Homberger wünsche ich, dass geklärt wird, ob die Kostenexplosion im Ärztehaus begründet  und unter rechtlichen Gesichtspunkten einwandfrei war.

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