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Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters

amtliche BekanntmachungAm 28. November 2013 wird eine Satzung veröffentlicht, die am 12. Dezember 2013 beschlossen worden sein soll, unterschrieben von Bürgermeister Martin Wagner.

In dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Homberg (Efze) 'Homberg aktuell' erschien in der Ausgabe Donnerstag, 28. November 2013 in der Rubrik "Amtliche Bekanntmachung" der nebenstehende Text.

In der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2013 lautete der Tagesordnungspunkt 4 b) "Kenntnisnahme, dass kein Nachtrag für das Haushaltsjahr 2013 zu erlassen ist."

Es gab am 14. 11.2013 keinen Antrag auf Änderung der Tagesordnung.

Ein Nachtragshaushalt wurde in dieser Sitzung nicht eingebracht.

Das Sitzungsprotokoll wurde gefälscht, dort lautet der Tagesordnungspunkt 4 b) "Einbringung des Entwurfs einer Nachtragssatzung, Änderung des Stellenplans"

In der in 'Homberg aktuell' veröffentlichten Nachtragssatzung 2013 heißt es :

"hat die Stadtverordneten-versammlung der Kreisstadt Homberg Efze) am 12. Dezember 2013 folgende Nachtragssatzung beschlossen."

Unterschrift für den Magistrat, Martin Wagner, Bürgermeister.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters"

#1 Kommentar von Stefan Neudorf am 2013 November 30 00000011 12:40 pm 138581162912Sa, 30 Nov 2013 12:40:29 +0100

Am 28. November wurde der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung veröffentlicht, nicht die Satzung selber.

#2 Kommentar von DMS am 2013 November 30 00000011 1:10 pm 138581342101Sa, 30 Nov 2013 13:10:21 +0100

zu 1: Zu der Auslegungsbekanntmachung steht zwar Entwurf, ein Entwurf des Nachtragshaushalts wurde aber den Stadtverordneten nicht vorgelegt.

Am 14. November 2013 ist auch nicht über die Änderung der Tagesordnung abgestimmt worden. Der Bürgermeister glaubt das umgehen zu können, indem er sagte, der Wortlaut des Tagesordnungs ändere sich nur. Zwischen der Formulierung in der Einladung: "kein Nachtragshaushalt notwendig" zu "Nachtragshaushalt notwendig" ist ein so großer Unterschied, der nicht nur ein Formulierungsänderung ist, sondern es ist ein ganz neuer Sachverhalt.
 

Auch in einem Entwurf kann man kein Datum eines Beschlusses eintragen, da hätte höchstens eine Leerstelle vorhanden sein dürfen, in die nach Satzungsbeschluss das Datum eingetragen wird.

Der Bürgermeister ist schnell bei der Hand Rechte der Bürger und der Stadtverordneten aufzuheben, für sich selbst nimmt er sich alle Freiheiten, sehr flexibel mit dem Recht umzugehen.