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Amtsgericht: Kein Anspruch auf Löschung eines Kommentars

AmtsgerichtSeit Februar 2008 berichtet der "Homberger Hingucker" über die Kommunalpolitik in Homberg. In dieser Zeit wurden zahlreiche Rechtsbrüche und Skandale aufgedeckt und veröffentlicht, die manch einer lieber im Verborgenen gehalten hätte. Verständlich, dass der Homberger Hingucker deshalb bei manchen nicht gern gesehen ist.

Drohungen mit Staatsanwalt und Gerichtsprozessen blieben nicht aus. Es gab berechtigte Beschwerden die schnell zu Korrekturen führten. Es gab aber auch Gerichtsprozesse gegen mich als Betreiber. Zwei Prozesse sind jetzt entschieden worden. In beiden Fällen wurde zugunsten des Homberger Hinguckers entschieden und damit zugunsten der Meinungs- bzw. Pressefreiheit.

Fall 1: Kommentar soll gelöscht werden

Der Kläger verlangte:
Die Löschung eines Kommentars, bzw. die Offenlegung der Adresse des Kommentators.
Außerdem wollte er erreichen, dass zukünftig keine Berichte oder Kommentare veröffentlicht werden, "welche den Namen des Klägers oder Hinweise auf die Person des Klägers enthalten".
Für den Fall der Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250 000,– € angedroht werden.

Der Kläger empfand die Kommentierung "Bock zum Gärtner, oder wie?", die im Zusammenhang mit seiner Person erfolgte, als "Schmähkritik", die nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Die Klage wurde vom Amtsgericht abgewiesen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung:

     Bei der Redewendung handele es sich um ein gebräuchliches Sprichwort, das die Meinung ausdrückt, dass man jemanden für eine Aufgabe nicht geeignet hält. Dies ist eine Meinungsäußerung.

     Die Redewendung wurde im Zusammenhang mit der Diskussion einer Sachfrage benutzt, es ging nicht um die Herabsetzung einer Person. Auch polemische Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt.

     Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der zukünftigen Namensnennung steht dem Kläger nicht zu.

     Hinsichtlich des Antrags, Namen und Adresse des Kommentators zu nennen, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Das Recht der Meinungsfreiheit gewährleistet auch den Schutz des "Vertrauensverhältnisses zwischen Pressemitarbeiter und seinem Informanten".

     Solange wahrheitsgetreu berichet wird, steht auch kein Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Amtsgericht: Kein Anspruch auf Löschung eines Kommentars"

#1 Kommentar von Klaus am 2010 Mai 14 00000005 1:44 pm 127384109701Fr, 14 Mai 2010 13:44:57 +0100

Na das halt ich ja mal für ne gute Entscheidung. Sollte der Glaube an das deutsche Recht doch noch nicht verloren sein? Ein Glückwunsch dem Blogbetreiber – nicht jeder würde so ein Theater durchstehen.

#2 Kommentar von Donnerschlag am 2010 Mai 15 00000005 5:44 pm 127394184605Sa, 15 Mai 2010 17:44:06 +0100

Das Recht ist auf ihrer Seite, herzlichen Glückwunsch Herr Schnappauf !
Die Verlierer versuchen Sie herabzuwürdigen nicht umgekehrt!

#3 Kommentar von max am 2010 Mai 20 00000005 9:12 am 127434314709Do, 20 Mai 2010 09:12:27 +0100

Gut, dass die negativen Behaupungen gegen Sie nicht stimmen. Peinlich ist, dass die die sich lauthals über Sie beschweren dass auch noch vor Gericht bestätigt haben vollen und dann auch noch verlieren. Und zwar klar und deutlich. Stadträte sollten doch einschätzen können, wann eine Diffamierung vorliegt oder ihnen es einfach nicht gefällt was wahrhaftig durch den Hingucker herausgefunden wird, vielleicht wäre bevor man vor Gericht zieht ein anwaltlicher Rat sinnvoll gewesen. Das hätte den Klägern die Niederlage die nun offiziell ist erspart.

#4 Kommentar von Barolle am 2010 Mai 20 00000005 12:15 pm 127435412312Do, 20 Mai 2010 12:15:23 +0100

Leider ist die Verwendung eines mit sehr negativen Merkmalen versehenen Spruches nicht obsolet.
Aber jeder löffelt den Becher aus den er sich selbst gefüllt hat.

Ein guter Christ einer in Homberg ansässigen Gemeinschaft oder Kirche würde bestimmt sagen:

Und segne was du uns bescheret hast!

#5 Kommentar von Mahner am 2010 Mai 20 00000005 5:49 pm 127437418705Do, 20 Mai 2010 17:49:47 +0100

Die Wahrheit und Wahrhaftigkeit hat mittlerweile in Homberg und Hessen einen schlechten Stand.

#6 Kommentar von Wisser am 2010 Mai 22 00000005 12:13 pm 127452679312Sa, 22 Mai 2010 12:13:13 +0100

Herr Schnappauf hat sich wohl erfolgreich gegen die Klagen welche gegen seine Person gerichtet waren verteidigt. Also gibt es auch Recht, oder ? Wahrscheinlich lagen hier die Rollen umgekehrt, Herr Schnappauf ist verklagt worden, Klage abgewiesen, Herr Wagner ist noch nicht verklagt worden, deshalb kann hier noch kein Recht angewandt werden.

#7 Kommentar von Barolle am 2010 Mai 22 00000005 4:24 pm 127454185604Sa, 22 Mai 2010 16:24:16 +0100

Weswegen sollte man den Bürgermeister verklagen?
Wenn Landrat und RP keine disziplinaren Gründe sehen.
Die Staatsanwaltschaft in Kassel scheinbar „Blinde Kuh“ spielt.
Und doch alle rechtens ist, wie es der Stadtverordnetenvorsteher so sieht.