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Angebote zur Ausschreibung des Verkaufs der Schirnen

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Am 4. Juli 2017 wurden die eingegangenen Angebote zum Kauf der Schirnen geöffnet. Seitdem haben die Homberger nicht erfahren, wie die Gebote aussahen.

Immerhin hat die Stadt die Schirnen erst 2014 für  47.000  Euro gekauft. Zuzüglich der Kaufnebenkosten in Höhe von 10 Prozent wurden für die 88 qm rund 50.000 Euro ausgegeben.

Werden diese Kosten bei dem Wiederverkauf erzielt? Oder müssen die Bürger die Kosten des Schirnen-Abenteuers bezahlen?

Welchen Kaufpreis bieten die Interessenten? Seit gut fünf Wochen schweigt der Magistrat.

Erst jetzt kann man aus der Einladung zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfahren, dass zwei Gebote eingegangen sind.

Auf der Tagesordnung steht:

1.    Stadtumbauprojekt Schirnen am Marktplatz

  • Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses
  • Vorstellung des Nutzungskonzeptes des Interessenten Bekim Rushiti
  • Vorstellung des Nutzungskonzeptes des Interessenten Rainer Glanz durch Herrn Architekten Klaus Mienert

Die Sitzung findet statt am Donnerstag, dem 17. August 2017, 18:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

Die Sitzung ist öffentlich; Zuhörer sind eingeladen.

Im März 2014 [2] äußerte sich Dr. Ritz zum Ankauf der Schirnen durch die Stadt:

Unter der Voraussetzung, dass sich die der Stadt entstehenden Investitionskosten amortisieren (auch ein sehr langfristiger "return of invest", bspw. über 20-25 Jahre genügt) halte ich einen Ankauf tatsächlich für sinnvoll. Denn die Schirnen tragen den Kirchplatz und sind dadurch ein elementarer – wenn auch vielleicht unscheinbarer – Teil der Stadtsilhouette.

Jetzt soll wieder verkauft werden. Eine Erklärung für den Meinungswechsel hat der Bürgermeister bisher nicht abgegeben.

siehe auch:

Schirnen: Wie soll es weitergehen? [3]

Die Bauschäden an den Schirnen: Wer zahlt? [4]

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Angebote zur Ausschreibung des Verkaufs der Schirnen"

#1 Kommentar von Phil Antrop am 2017 August 10 00000008 3:55 pm 150237693003Do, 10 Aug 2017 15:55:30 +0100

Ein Achitekt der zeitgleich im Auftrag der Stadt tätig ist, sollte hier in seinem Interesse nicht tätig sein.

Nicht das es verboten wäre – aber manchmal ist ein mehr an Klugheit gefragt.

#2 Kommentar von Phil Antrop am 2017 August 10 00000008 4:01 pm 150237727704Do, 10 Aug 2017 16:01:17 +0100

Zu den bisherigen Kosten:
Wurde der Kauf nicht duch die HLG getätigt?

Wenn ja, sind diese Kosten dem Verkaufsansatz hinzuzufügen.

Wenn nein, die möglichen Zinsen, da der Ankauf vemutlich durch Haushalt- oder Kassenkredit finanziert wurde.

Dazu die Kosten der Ausschreibung.

#3 Kommentar von Le Penseur am 2017 August 11 00000008 6:02 pm 150247094106Fr, 11 Aug 2017 18:02:21 +0100

Laut meiner Information beträgt das Angebot des Herrn Glanz, der von Herrn Mienert vertreten wird, 1  Euro. Das zweite Angebot durch den Eisdielenbesitzer Bekim Rushiti soll bei 10.000 Euro liegen. Von der Stadt Homberg wurden die Schirnen vor zwei Jahren für etwa 50.000 Euro erworben. Ich bin auf die Verhaltensweise des Parlaments bzw. des Bürgermeisters gespannt! Aus meiner Sicht sind diese Angebote damit hinfällig!

#4 Kommentar von Mahner am 2017 August 11 00000008 7:40 pm 150247682207Fr, 11 Aug 2017 19:40:22 +0100

Also zu den Kosten der Ausschreibung. Die gehen gegen null. Nur Homberger konnten auf Grund von Informationen Kenntnis von der Auschreibung haben. Ich habe nur den Hinweis auf der Homepage gesehen. Eine Ausschreibung gehörte in Fachblätter oder in die HNA.

Wer sucht denn auf der Homepage von Homeberg nach Immobilien. Die KBG ist versorgt.

Ich bezweifele,ob diese weitere Nummer im Homberger Immobilientheater aufgeht.

Man darf nicht vergessen, bisher ist alles zwar genehmigt worden, der Teufel steckt aber im Detail. Ich bin gespannt, ob das Veterinäramt bei Schimmelbefall nicht das geplante Restaurant schließt. Beim Ärztehaus wurde ja auch der Brandschutz vergessen.

#5 Kommentar von Phil Antrop am 2017 August 12 00000008 4:23 am 150250823004Sa, 12 Aug 2017 04:23:50 +0100

Ideal wäre der Zuschlag für das Ein-Euro-Angebot.

Kann man sich doch dann sozusagen auf "Tradition" berufen!

Da ist doch dann die geforderte Sicherheit von 150 000 € auch nicht mehr nötig!

Was den Kaufvertrag angeht: Ein Käufer der bei diesen bekannten Vorschäden im Kaufvertrag diese Schäden nicht dem Verkäufer weiter belässt, also jegliche Haftung als Käufer dafür ausschließt, spielt wirtschaftlich Vabanque.

Ich war diese Woche mal wieder auf dem Marktplatz. Was mir bisher nicht aufgefallen ist, aber diesmal so richtig bewusst wurde: Weiße Tür- und Fensterrahmen der Schirnen die verkauft werrden sollen! Vollkommen unpassend, auch im Vergleich zu den anderen Schirnen. Geschmack, Denkmalpflege und -schutz sind in Homberg zur Farce verkommen. Das gilt auch ( meine Meinung ) für die Haustür des Hauses von Dr. Ritz.

#6 Kommentar von Phil Antrop am 2017 August 12 00000008 4:25 am 150250832204Sa, 12 Aug 2017 04:25:22 +0100

Unverständlich, warum man hier so viel Geld bewegt und gleichzeitig die Schirne "Imbiss Momberg" nicht gekauft hat.

#7 Kommentar von Mahner am 2017 August 12 00000008 9:14 am 150252567209Sa, 12 Aug 2017 09:14:32 +0100

@5

Da erkennt man den verantwortlichen Planer. Auch Marktplatz13, Metzgerei Jäger oder Bäckerei Stübing mit den farbigen Schaufenstern stammen von  ihm. Wenn das die Denkmalpflege so durchgehen lässt, weiß ich nicht wofür wir die Behörde überhaupt brauchen.

#8 Kommentar von Delf Schnappauf am 2017 August 12 00000008 9:58 am 150252833309Sa, 12 Aug 2017 09:58:53 +0100

zu 7: Seit Februar 2016 ist in Homberg die neue [5]in Kraft. Bei einem Gang durch die Stadt ist leicht zu erkennen, dass diese auch von der Stadt nicht durchgesetzt wird.

In Homberg werden rechtliche Regelungen offensichtlich sehr willkürlich durchgesetzt. Das Rathaus scheint einen Freibrief zu haben und kann frei entscheiden, was sie beachtet und was nicht. Erinnert sei nur an den fehlenden Brandschutz im Ärztehaus. Oder jahrelang fehlende Nachweis der Parkplätze für das Ärztehaus.

 

Aus der Satzung:

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

  1. Diese Satzung gilt für die Gestaltung und Anbringung von Werbeanlagen.
  2. örtlich  gebundenen  Einrichtungen,  die der Ankündigung  oder Anpreisung   oder  als  Hinweis  auf Gewerbe  oder  Beruf dienen   und  vom   öffentlichen Verkehrsraum sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere auch Fahnen, Sammelwegweiser, Hinweisschilder  auf einzelne   Betriebe,   Großflächentafeln,   elektronische Wechselwerbe­ anlagen, Stadtpläne und Litfaßsäulen.

#9 Kommentar von Mahner am 2017 August 12 00000008 12:33 pm 150253761612Sa, 12 Aug 2017 12:33:36 +0100

Mich beschleicht der Eindruck, dass in Homberg Satzungen beschlossen werden, um sie später nicht umzusetzen. Gerade Parkgebühren, ordnungswidriges Parken, auch widerrechtliches Bauen. Ich habe auch die Befürchtung, dass die Baumschutzsatzung auch nur Alibifunktion an. Wer will und kann sie umsetzen, so sie denn kommt.

Übrigens Bauleitplanungen sind auch Satzungen. Was macht denn das Einkaufszentrum? Man hört die verschiedensten Gerüchte. Weiß wer etwas darüber?