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Anträge der Bürgerliste zu den aktuellen Grundstücksgeschäften der Stadt

 
Drei Grundstücksgeschäfte wurden heute, am 11. Juni  im Haupt- und Finanzausschuss als Vorbereitung für die Stadtverordnetenversammlung am 13. Juni 2019 besprochen.
Da die Sitzungsprotokolle immer inhaltsleerer [1]werden, ist die Bürgerliste dazu übergegangen, ihre Argumentation schriftlich zu verfassen, sie zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt vorzulesen und als Anlage zum Protokoll zu geben.

Zu allen drei Verkäufen begründete und beantragte die Bürgerliste, den Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Bei dem Verkauf des Gebäudes U5 in der ehemaligen Ostpreußenkaserne beantragte der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste), den Kaufinteressenten in der kommenden Sitzungeinzuladen und dann sein Vorhaben zu erläutern. In der Vergangenheit war das üblich.

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses lehnten auch diesen Antrag mit Ausnahme einer Enthaltung ab.


Im Folgenden sind die drei Anträge dokumentiert.

 

1. Städtebauliche Entwicklung Freiheiter Straße 14 + 18,
hier: Möglicher Neubau des Kirchenkreisamts Schwalm-Eder

Beschlussvorlage [2] ( VL-233/2018 4. Ergänzung)

Die BL wird dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Hierfür gibt es drei Gründe.

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.01.2019 beschlossen, dass vor einem Weiterverkauf der Grundstücke über die städtebauliche Entwicklung beraten und beschlossen wird. Ich möchte die damals vorgetragenen Gründe für diesen Beschluss nicht wiederholen. Bislang wurde aber – abgesehen von der Vorstellung des Projektes der Kirche – die Diskussion noch nicht geführt. Selbst wenn man den heutigen Beschluss nur als Absichtserklärung versteh will, möchte die BL zeitnah von der Verwaltung erfahren, was sie unter „städtebauliche Entwicklung in der Freiheit“ versteht. Unsere Vorstellungen hierzu sind intern in der Diskussion, sie können aber kurzfristig in den Gremien dargestellt werden.

Der zweite Punkt ist, dass wir unter „Einstandspreis“ etwas Anderes verstehen, als die Verwaltung. Hier wurden die beiden Kaufsummen addiert. Es sind der Stadt jedoch weitere Kosten für Notar, Grunderwerbsteuer und möglicherweise Gerichtskosten entstanden. Diese Kosten, wir schätzen den Betrag auf über 10.000,00 €, sind auf den möglichen Käufer umzulegen. Schon mit dem beabsichtigten Verzicht auf Erstattung hat der Beschluss in der Vorlage darzustellende „finanzielle Auswirkungen. Hierzu fehlen jegliche Angaben in der Vorlage.

Der dritte Punkt ist, dass wir – aus einer Vielzahl von Gründen heraus – keine Delegation der Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss an den Magistrat wünschen. Er ist Ausführungsorgan, sollte demzufolge keine Tätigkeiten vornehmen, die dem Parlament zugewiesen sind.

Wegen der bislang nicht erfolgten Beschlussfassung über die städtebauliche Entwicklung beantragen wir, den Punkt von der Tagesordnung abzusetzen.

siehe auch:
Worin besteht der Denkmalwert der Scheune in der Freiheiter Straße?
Um was geht es in der Freiheit wirklich?

 
2. Erwerb eines Grundstückes im Pommernweg zwischen Erich-Kästner-Schule und Kreishandwerkerschaft;
hier: Genehmigung eines Kaufvertrages

Beschlussvorlage  [3] (VL-59/2019 1. Ergänzung)

Die BL wird diesem Kaufvertrag nicht zustimmen.

Vorab rügen wir die Vorgehensweise des Magistrates. Ich will hier nicht von „Geheimhaltungsmaßnahmen“ sprechen, möchte jedoch meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, dass er den Kauf eines Grundstückes mit einem erheblichen Kaufpreis am 17.04.19 beurkunden lässt, es aber unterlässt, die Stadtverordneten unverzüglich über diesen Kauf zu unterrichten. Die vorangegangene Sitzung war am 09.05.19 – drei Wochen nach Beurkundung des Kaufes. Dies ist in unseren Augen keine ordnungsgemäße Verwaltungsarbeit.

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche eingestuft ist. In der Erläuterung zu diesem Tagesordnungspunkt lautet es, dass der Erwerb erfolgt, um „Entwicklungsmöglichkeiten“ zu haben. Was immer man auch unter diesem Begriff verstehen will, er ist nichtssagend. Wenn die Erklärung richtig ist, dass es sich um eine Fläche zur möglichen Erweiterung der Kreishandwerkerschaft handelt, stellen sich zwingend die Fragen: Warum überlässt man nicht ihr den Kauf? Oder hat die Kreishandwerkerschaft für diese Fläche keinen Bedarf mehr? Was sind dann die Interessen der Stadt?

Der Magistrat ist Ausführungsorgan. Ihm und dem Bürgermeister obliegen sicherlich auch die Gedanken, wie bringe wir Homberg voran. Beide schulden aber den Stadtverordneten Verantwortung für ihr Handeln und haben dieses – ohne Aufforderung und Nachfrage – zu erläutern. Die gegebene Begründung wird den Ansprüchen, die hierzu die BL Hat; nicht gerecht.

Schon gar nicht ist diese Begründung geeignet, um den hier vereinbarten Kaufpreis von 31,00 € zu rechtfertigen.

Der Magistrat hält es nicht für notwendig, diesen Kaufpreis zu erläutern. Schließlich besagt die Ausweisung als „Gemeinbedarfsfläche“, dass das Grundstück mit dieser Qualifizierung“ jeglichem privaten Gewinnstreben entzogen ist. Das Grundstück war vor Aufstellung des Bebauungsplanes – und der damit einhergehenden Qualifizierung – landwirtschaftlich genutzt und ist es heute noch. Somit kann und darf der Kaufpreis nur derjenige sein, der für landwirtschaftliche Flächen zu zahlen ist.

Wir sehen im Kaufpreis eine Missachtung der Bewertungskriterien für Gemeinbedarfsflächen. Auch die Notwendigkeit für einen Erwerb durch die Stadt, sie selbst benötigt die Fläche nicht, ist nicht gegeben. Der Eigentümer weiß um die Bedeutung der Vorgaben des Bebauungsplanes, dass er nur zu bestimmten Zwecken veräußern kann, somit nicht Preise wie für Bauland erzielen kann.
Diese sind nur einige Gründe, vor allem die unzureichende Information, die uns veranlassen, diesem Vertragsabschluss nicht zuzustimmen.

Siehe auch:
Weiterer Grundstückskauf auf der Tagesordnung [4]
  

3. Gewerbegebiet Homberg (Efze) Süd (ehemalige Ostpreußenkaserne)
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung der Liegenschaft „U5“ in der Carl-Benz-Straße,Ostpreußenkaserne

Beschlussvorlage [5] ( SB-57/2018 3. Ergänzung)

Mit der Beschlussvorlage werden wir davon unterrichtet, dass ein im Eigentum der Stadt Homberg stehendes Gebäude durch „Einsatzübungen“ und Vandalismus so beschädigt worden ist, dass es eigentlich „wertlos“ ist. Die BL geht, andere Informationen haben wir nicht zur Verfügung, dass diese Übungen stattgefunden haben, als die Immobilie schon städtisches Eigentum war und von der HLG treuhänderisch verwaltet wurde. Somit fallen diese Übungen in die Verantwortung und Gestattung des Treuhänders.

Ich erinnere daran, die Ersatzpflicht der HLG für Vandalismus war bereits einmal Gegenstand einer Diskussion. Der Magistrat hat eine Prüfung der Ansprüche zugesagt, über das Ergebnis wurden wir bislang jedoch nicht unterrichtet.

Die HLG verlangt von der Stadt Homberg regelmäßig die Erfüllung der ihr gegenüber eingegangenen Verpflichtungen. Wir sind – salopp gesagt – bislang nur Zahlender. Wir nehmen die HLG jedoch nie in Verantwortung.

Der Bürgermeister spricht regelmäßig vom „Verwaltungshandeln“. Wir sind uns sicher, die Gestattung solcher Übungen zählt zum Verwaltungshandeln, ist somit dem Parlament nicht bekannt zu machen. Aber aus Kenntnis solcher Übungen entsteht der Anspruch des Parlamentes auf Auskunft, auf Auskunft darüber, zu welchen Gegenleistungen diese Übungen gestattet wurden, was für den Fall nachhaltiger Schädigung mit den Nutzern vereinbart wurde.

Die Kontrollpflicht des Parlamentes verpflichtet die Verwaltung zur Auskunft. Diese ist aufgrund der gegebenen Erläuterung auch verpflichtet, eine entsprechende Antragstellung vorausgesetzt, zur Erfüllung des Treuhandvertrages durch die HLG verbindliche Aussagen zu machen. Die BL wird hierzu die in Aussicht gestellte Sitzung zum Thema „HLG“ nutzen.

Heute können wir uns mit der Kaufpreisbezifferung – auch nicht mit der Nachbesserung – nicht einverstanden erklären.

Bislang war es auch guter Usus, dass Erwerber ihre Pläne für ein Projekt im Fachausschuss vorstellten. Es ist hier wohl ein sogenanntes „Start-Up“ geplant. Dieses hätten wir gerne näher erläutert. Eile dürfte für Herrn Borkowski nicht unbedingt bestehen. Daher sollte er vortragen, was er unter dem „besonderen Ansatz der Umsetzung von Kundenvorgaben“ versteht.

Da die Erschließung über ein Fremdgrundstück erfolgt, interessieren uns auch hierzu die Abreden und Vorstellungen von Herrn Borkowski.

Letztendlich ist es jetzt auch an der Zeit, sich Gedanken über die Nutzung der Restfläche des Flurstückes 36/96 zu machen. Sicherlich hat hierzu, wie zu vielen anderen Grundstücken, der Magistrat schon Vorstellungen. Wir möchten sie in den Gremien erfahren und nicht aus der HNA.

Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und zur Neuberatung Herr Borkowski ein

siehe auch:
Staatlicher Treuhänder HLG verschleudert Grundstücke der Stadt [6]
Hier gibt es etwas zu lernen [7]
 

Auf die Diskussion im Ausschuss wird in späteren Beiträgen eingegangen.