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Antrag zum Bürgerbegehren

Bürger entscheiden lassenDer nächsten Stadtverordnetenversammlung am 20. Nov. 2014 in der Stadthalle liegt der folgende Antrag zum Bürgerbegehren vom August 2012 zur Beschlussfassung vor.

Antrag:
Beschluss zum Bürgerbegehren des Kasernenankaufs

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,

bis jetzt hat das Verwaltungsgericht nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden, obwohl schon lange die Schriftsätze beider Seiten vorliegen.
Dieses schwebende Verfahren belastet seitdem das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und den Parteien in der Stadtverordneten-Versammlung und steht einem Neuanfang in Homberg mit Bürgermeister Dr. Nico Ritz im Wege. In der Bürgerversammlung sagte er:

"Es wäre damals besser gewesen, hätte man die Bürger entscheiden lassen."

Damit brachte er auch zum Ausdruck, dass es eine politische Entscheidung war, den Antrag von 1.986 Bürgern abzulehnen. Diese politische Entscheidung bediente sich einer juristischen Argumentation, die keinen Bestand hat, wie die reale Entwicklung zeigt.

Gegen die damalige juristische Begründung spricht:

1. Durch einen Bürgerentscheid zum Kauf der Kasernen ist ein bestimmter Ausgang der Abstimmung nicht vorbestimmt. Die Bürger können sich für oder gegen den Kauf entscheiden. Für die juristische Argumentation wird nur der eine Fall der Kaufablehnung herangezogen, der andere mögliche Ausgang der Abstimmung wird ignoriert. Der Kostendeckungsvorschlag im Antrag war somit korrekt.

2. Die Argumentation, es wäre bei dem Kostendeckungsvorschlag nicht berücksichtigt worden, dass die Stadt durch den Kasernenkauf jährlich 75.000 Euro einnehmen würde, vermischt unzulässig Kosten mit möglichen Gewinnerwartungen. Gewinnerwartungen sind keine Kosten.

3. Zwei Jahre nach dem Kauf der Kasernen hat die Stadt keine Pachteinnahmen aus den Kasernen erzielt. Formaler Eigentümer des Geländes ist die Hessische Landgesellschaft (HLG) und nicht die Stadt, somit kann die Stadt keine Pacht erzielen.

4. Nach den bisher vorliegenden Informationen gibt es auch keine Pachtzahlungen an die HLG, da das Gelände der PV-Anlage falsch deklariert wurde, so dass die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wann das Verwaltungsgericht in der Sache entscheidet, ist nicht abzusehen. Ein Neuanfang mit Dr. Nico Ritz sollte jetzt wirksam unterstützt werden. Angesichts des offenkundigen Sachverhalts kann die Stadtverordnetenversammlung selbst die Initiative ergreifen und den juristischen Schwebezustand beenden indem sie dem folgenden Antrag zustimmt.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Gültigkeit des Antrags für einen Bürgerentscheid von 1.986 Homberger Bürgern vom August 2012 an.

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#1 Kommentar von Teufelchen am 2014 November 15 00000011 8:29 am 141603654008Sa, 15 Nov 2014 08:29:00 +0100

Es wäreschön, hier noch einmal die Namen der Stadtverordneten aufzuführen die das Recht auf ein Bürgerbegehren mit Füßen getreten haben.

Und die heute unangefochten im Parlament sitzen um Hombergs miserable Situation und ihre Ursache, nämlich ihre Entscheidungen zu vertuschen.

Danke Herr Schnappauf, mit ihrem Antrag reißen sie die Masken vom Gesicht !

Das Verwaltungsgericht zu nennen, das untätig ist und damit zeigt wie wenig man in Nordhessen oder Hessen eine Justiz vorfindet, die dem Bürger hilfreich zur Seite steht, in dem sie Rechtssicherheit schafft.

Die Gutachter zu benennen, die mit ihren fadenscheinigen Argumenten von außerhalb der Stadt die Grundlage dafür lieferten und zu zeigen, welche RA es waren die als Dauerbeschäftigte der Stadt ein von Abhängigkeit geprägtes Statement lieferten.

Alle die daran mitwirkten sitzen nach wie vor in ihren Ämtern.

Hoffen wir bei der Kommunalwahl 2016 dass man der CDU und SPD in Homberg den nötigen "Respekt" erweist und sie als Partei unter die 5 % Hürde bringt. Ihre Direktkandidaten gar nicht erst ins Auge fast.

Denn da gehören die Parteien und ihre Führungskräfte hin.

P. S.

Fragt mal in Unshausen nach, was die Bürger da von den gewählten Vertretern wie Herr Siebert, Franke, Rudolph, Weinmeister halten.

 

 

 

#2 Kommentar von Hans-Erwin Schnabel am 2014 November 20 00000011 12:42 pm 141648376412Do, 20 Nov 2014 12:42:44 +0100

Auch ich warte sehr gespannt auf das Abstimmungsergebnis zu dem von den Stadtverordneten abgelehnten Bürgerbegehren. Ich habe noch die Plakate der CDU vor Augen, bei denen Herr Kroeschel auf eine jährliche Einnahme von 75.000 Euro hinwies. Diese Einnahme sollte im gesamten Umfang über 20 Jahre 1,5 Mio Euro in die Homberger Kasse spülen. Obwohl das Rechtsverfahren mit der heutigen Abstimmung noch lange nicht abgeschlossen ist, werde ich interessiert verfolgen, ob die Stadtverordneten ihr eigenes Abstimmungsverhalten zwischenzeitlich überprüft haben und evtl. korrigieren. Herr Dr. Ritz weist vollkommen zu Recht darauf hin, dass man seinerzeit dem Bürgerbegehren hätte zustimmen müssen. Ich hoffe, dass das Parlament Herrn Dr. Ritz nicht in den Rücken fällt und die Stadt die Chance für einen Neuanfang bekommt.

#3 Kommentar von Udo Mittendorf am 2020 Oktober 23 00000010 1:04 pm 160345464501Fr, 23 Okt 2020 13:04:05 +0100

Persönliche Stellungnahme

Der Rechtsbeistand der beiden verbliebenen Vertrauensleute des Bürgerbegehrens hat in einer Verhandlung des Verwaltungsgerichtes Kassel am Mittwoch, dem 21.10.2020 auf betreiben des derzeitigen Bürgermeisters die Klage gegen die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung von 2012 gegen einen Bürgerentscheid zurückgenommen. Als einer der beiden Kläger war ich mit der Rücknahme der Klage nicht einverstanden. Ich bitte, dies bei eventuellen Beschwerden und Klagen zu berücksichtigen.

Die beiden wohl umfangreichsten Paragraphen der Hessischen Gemeindeordnung 8 a und 8 b regeln zwar, wann ein Bürgerentscheid und ein Bürgerbegehren nicht in Frage kommen, und was man alles falsch machen darf – es werden jedoch nicht die Rechtsverhältnisse der Vertrauensleute und der Unterzeichner untereinander und nach außen geregelt. Ich kann deshalb nicht beurteilen, ob der Vorgang korrekt ist.

Ich sah wegen der unklaren Rechtslage auch keinerlei Möglichkeit über die Rücknahme der Klage selbst entscheiden zu dürfen. Auch im Falle einer Entscheidungsbefugniss hätte ich aber auch nicht für die Versäumnisse und Verfehlungen des Verwaltungsgerichtes geradegestanden.

Wegen meines fortgeschrittenen Lebensalters werde ich bei der Dauer der Verfahren eventuell die Entscheidung über eine weitere Klage nicht erleben und deshalb auch keine erheben. Das sollen Jüngere machen, wenn sie denn wollen.

Udo Mittendorf

ehemaliger Vertrauensmann des Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid über den Kasernenkauf in 2012

#4 Kommentar von Homberger Jeck am 2020 Oktober 23 00000010 3:30 pm 160346344803Fr, 23 Okt 2020 15:30:48 +0100

Dieser Staat 🤮 mich an und macht mich😡!

Nur eines von vielen Beispielen für die nicht mehr vorhandene Demokratie und den Rechtsstaat.

Aber auch im sozialen Bereich sieht es nicht besser aus. Bespielsweise sind die Kosten für die jetzt notwendigen Mund-Nasen-Bedeckungen im Regelsatz enthalten.

Als Ausgleich für gestiegene  Lebenshaltungskosten erhalten 6 – 13 järige Kinder eine Erhöhung des Regelsatzes pro Monat um

UNGLAUBLICHE    1 € !

🤡

#5 Kommentar von Phil Antrop am 2020 Oktober 23 00000010 3:36 pm 160346380903Fr, 23 Okt 2020 15:36:49 +0100

Da wundert man sich, das die Bürger dem Staat den Rücken kehren.

Ein Beispiel vom Umgang mit Bürgern:

[1]

Unglaublich was da alles erlaubt ist und was manche daraus machen.

Der christliche Spruch  "… der werfe den ersten Stein " zeigt sich immer mehr in aller Klarheit.

Ob es ein 1989 noch einmal gibt ?

#6 Kommentar von DEMOntage am 2020 Oktober 24 00000010 8:28 am 160352448608Sa, 24 Okt 2020 08:28:06 +0100

zu 3.

das erklärt den kleinen Sektempfang auf dem Marktplatz.

Ihnen alles Gute!

#7 Kommentar von Udo Mittendorf am 2020 Oktober 24 00000010 11:28 am 160353531511Sa, 24 Okt 2020 11:28:35 +0100

zu 6.

Danke!

#8 Kommentar von solarfan am 2020 Oktober 24 00000010 6:09 pm 160355934806Sa, 24 Okt 2020 18:09:08 +0100

zu 3.

Verstehe ich das richtig, dass der Rechtsanwalt der Vertrauensleute, also Ihr eigener Rechtsanwalt in einer Verhandlung des Verwaltungsgerichts ohne Ihr Einverständnis die Klage zurückgenommen hat ?

#9 Kommentar von Udo Mittendorf am 2020 Oktober 24 00000010 8:31 pm 160356787608Sa, 24 Okt 2020 20:31:16 +0100

8.

Ja.

#10 Kommentar von solarfan am 2020 Oktober 25 00000010 11:31 am 160362188811So, 25 Okt 2020 11:31:28 +0100

zu 9.

Ein bemerkenswerter Vorgang, selbst wenn der Rechtsanwalt als Bevollmächtigter dazu berechtigt war und vermutlich sogar seine Gründe hatte die Klage zurückzuziehen, da ein Urteil seiner Meinung nach zu Ihren Ungunsten ausgefallen wäre. Ein vernünftiger Umgang mit Mandanten sieht jedoch anders aus.

zu 4. + 5. Nun wäre eine Erläuterung was der Staat mit diesem Vorgang zu tun hat hilfreich.

An den Homberger-Hingucker könnte man die Frage stellen, warum keine Berichterstattung zu dem Ergebnis der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht erfolgte ?

Ist es zu heikel? Wurde darum gebeten, es nicht zu erwähnen?

Oder ist das Thema so kontrovers, dass es stillschweigend durchgehen soll?

 

#11 Kommentar von Udo Mittendorf am 2020 Oktober 25 00000010 5:17 pm 160364265605So, 25 Okt 2020 17:17:36 +0100

In meinem ersten Ärger und durch Mißverständnisse über den Vorgang habe ich gegenüber dem weiteren Vertrauensmann, unserem Rechtsbeistand und vielleicht auch dem derzeitigen Bürgermeister zu heftig reagiert. Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Wir sind am Aufarbeiten der Angelegenheit, daher weiteres voraussichtlich demnächst.