Asbestgefahr in den Lagerhallen der ehemaligen Dörnberg-Kaserne
In den Lagerhallen der ehemaligen Dörnberg-Kaserne besteht akute Gefahr durch Asbeststaub. Die Hallen sollten zur eigenen Sicherheit nicht mehr betreten werden. Nach Auskunft eines befragten Asbestsachverständigen hätten die Hallen längst gesperrt werden müssen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Dacharbeiten
Der Staub hat sich nach Dacharbeiten auf alle dort eingelagerten Sachen gelegt. Die Mieter der einzelnen Hallenabschnitte sind bisher nicht über diese Gefahr informiert worden. Weder die Behörden, noch der Vermieter, noch der Bürgermeister haben gewarnt und Vorsorge vor der Gefährdung durch den Asbeststaub getroffen, obwohl ihnen der Sachverhalt seit dem 18. Juni 2010 bekannt ist. Dieses Verhalten ist grob fahrlässig und gesetzeswidrig.
Anfang Mai wurde mit Dacharbeiten begonnen. Die Wellasbestzement-Platten wurden abgenommen und die an der Hallenunterseite befindlichen Styroporplatten mit dem darauf befindlichen Staub ebenso. Es wurden lediglich Fangnetze in den Hallen gespannt. Die Halleninhalte wurden aber nicht mit abdichtenden Folien vor der Staubbelastung geschützt, wie es Vorschrift ist.
Wärend die Asbestzementplatten verpackt wurden, lagen die Styropur-Dämmplatten offen neben der Halle. Mehrere Wochen. Das gelagerte asbestbelastete Material auf dem Foto wurde am 2. Juni 2010 aufgenommen.
Hinweis auf Asbestbelastung durch die Dacharbeiten
Ein Mieter wurde erst durch die Bemerkung eines Mitarbeiters der Dachdeckerfirma auf die Gefahr aufmerksam. Dieser bemerkte zu dem schnüffelnden Hund des Mieters an den abgelagerten Material: "Asbest und Umweltgifte sind auch für Hunde tödlich."
Die Gefahr wurde durch eine Untersuchung eines Labors bestätigt. Anhand von drei Wischproben aus der Halle ermittelte das Labor unter dem Elektronenrastermikroskop, dass eine massive Asbestbelastung vorliegt und Handlungsbedarf besteht.
Am 17. Juni wurden die Behörden, die Polizei und die Staatsanwaltschaft über diesen Sachverhalt informiert. Am folgenden Tag, Freitag 18. Juni gab es einen Ortstermin mit einem Polizisten für Umweltdelikte aus Fritzlar sowie Vertretern des Gesundheitsamtes und der Bauaufsicht. Der sachverständige Polizist hielt eine sofortige Sperrung der Hallen für notwendig. Dies sollte am darauffolgenden Montag vollzogen werden.
Am Montag Morgen, 21. Juni, waren alles ausgebauten Material verschwunden. Die Betonflächen gefegt. Sonst geschah nichts weiter.
Behörden reagierten nicht
Der Mieter, der sich der Gefahr bewusst war, mühte sich bei den Behörden Gehör zu finden für seinen Hinweis auf die Gefahr durch den Asbeststaub in den Hallen. Seit Wochen vergeblich.
Gefahr für die Mieter und deren Mitarbeiter
In den Hallen sollen Akten des Sozialamtes/der Arge eingelagert sein.
Hilfsgüter des Stollin-Vereins und der Russlandhilfe von Frau Wagner lagern darin.
Das Frauenhaus hat dort ebenfalls Hilfsgüter gesammelt.
Auch Autos und Hausrat sind darin abgestellt.
Hin und wieder spielen dort auch Kinder in und vor den Hallen.
Alle Mieter sollten sich über die Gefahr kundig machen und die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen beachten.
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Schon Strafanzeige erstattet ?
Das ist doch dort wo auch das Brennholz gelagert und verkauft wird.
Ich hab da Holz gekauft – UNFASSBAR, Holz mit Asbeststaub von einem ökologischen Dienstleistungsbetrieb!
Wer ist denn Besitzer dieser Hallen ?
Die BiMa oder die Stadt ?
Zu 3:
Nach meinen Kenntnisstand:
RU Recycling-und Umweltdienst GmbH,
Heinrich-Hertz-Str. 4
34582 Borken
Amtsgericht Fritzlar: HRB 8377
https://www.recycling-service.de/
Zuständig ist der Eigentümer.
Da es einen Ortstermin gab, wurde dort mit Sicherheit festgelegt wer für was zuständig ist.
Ob z.B. die Arbeiten unter entsprechendem Schutz der Dachdecker stattfand; ob sichergestellt war, dass nicht beim Abbau der Dachplatten Asbestfasern in die Umwelt gelangten; ob eine korrekte Entsorgung und eine den Umständen nach erforderliche Reinigung stattfand.
Ob es Untersuchungen der Umgebung gab z. B. in der Richtung in der auf Grund der herrschenden Windverhältnisse Schadstoffe hätten gelangen können.
Ob gelagerte Materialien noch zugänglich sind und unter welchen Sicherheitsmassnahmen.
Welcher Abgrund tut sich da nun wieder auf ?
Ich habe heute zu wiederholten mal offiziell den Antrag gestellt, den Umweltunfall nach HBO und den entsprechenden Umweltrichtlinien zu untersuchen und entsprechende Handlungen zur Beseitigung der Gefahrenquellen zu unternehmen.
Bislang haben alle von mir informierten offiziellen Stellen (Vermieter, Architekt, Dachdecker, Bürgerbeauftragter des Schwalm-Eder-Kreises, Bürgermeister der Stadt Homberg(Efze), Polizei, Staatsanwaltschaft, Bauaufsichtsamt, Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft, Umweltamt) zwar ihr Bedauern und Entsetzen zum Ausdruck gebracht, sich aber für nicht zuständig erklärt.
Konsenz der Reaktionen: Ist die Leiche erst vergraben, ist der Mord nie passiert.
Mittlerweile werde ich massiv unter Druck gesetzt und habe die schriftliche Aufforderung des Vermieters bekommen, die entsprechenden Beweise zu beseitigen und auf Kosten meiner Gesundheit den Asbeststaub einfach auf den Hof zu kehren.
Leider handelt es sich hier um KEINEN schlechten Scherz, mittlerweile füllt der Schriftverkehr bereits einen ganzen Aktenordner…..und passiert ist rein gar nichts!
Ich bitte jeden selbst zu urteilen, wo hier die Interessen liegen…….bestimmt nicht bei der Gesundheit anderer…………toller Ökostrom auf versuchten Hallen…………. na DANKE!!!
Also bei Asbestfasern von Umweltschäden zu sprechen, halte ich für übertrieben und zu weit ausgeholt. Laut R-und S-Sätzen besteht keine Gefahr für die Umwelt! Einzig das Problem besteht, wenn der Mensch einer längeren Exposition ausgesetzt ist, also dementsprechend die Personen, die dort oben in die Halle müssen zwecks Aufräumen etc.
Gerade bei den Windverhältnissen und dem Regen sollten in der Umgebung der Halle keine Asbestfasern mehr zu finden sein.
Verständlich, dass sich da die Polizei und Umweltamt raushalten, solange die Asbestplatten nicht irgendwo vergraben wurden. Ich stelle mal die Vermutung, dass die Platten nicht ordnungsgemäß abgebaut wurden und sich so der Asbeststaub verteilen konnte, daher ist die Firma dafür verantwortlich, die die Asbestplatten abgerissen haben ohne die Halle und Inventar zu sichern.
Vergleich dazu die Deckenabrissarbeiten an der THS vor wenigen Wochen, bei den der Raum abgedichtet wurde und unter Unterdruck gestellt wurde, nach Vorschrift!
@RS
Nur weil jetzt nichts mehr da ist ändert das nichts daran das die Vorgehensweise nicht den Vorschriften entsprechend erfolgte, die Auflagen zur Absperrung etc nicht befolgt wurden usw.
In den Hallen befindet sich mit Sicherheit noch Staub !
Und wo sind denn die Fasern alle geblieben, denn es hat ja nun nicht ständig geregnet.
Wo sind sie denn vom Wind hingeblasen worden?
Irgendwo im Gras wo andere mit ihren Kindern spazieren gehen ?
Sollte man also das Ganze ad acta legen, nur weil nichts mehr da ist ?
Können wir doch gleich dazu übergehen, dass jeder einfach macht was er will !
@ad arma:
Um das ganze nicht weiter aufzuspielen, aber wenn Sie meinen Beitrag lesen, dann finden Sie doch nichts darüber, dass ich es „ad acta“ lege…siehe: „Ich stelle mal die Vermutung, …Halle und Inventar zu sichern.“
Ich habe auch nicht gesagt, dass in der Halle kein Staub mehr ist!
Und auf die vorletzte Frage ihrerseits eine Gegenfrage: Seit wann werden Asbestfasern im Haufen-Maßstab oder in Form einer größeren Menge vom Wind verweht ? Sie glauben doch nicht wirklich, dass Sie im Umkreis von 10 m um diese Halle noch Asbestfasern in größerer Menge auffinden, bzw. in einer Menge, die zu Gesundheitsschäden führt.
Nun gut, darauf kein Kommentar mehr von mir. Dieses Aufwiegeln mit daher geholten Behauptungen und Angstmachereien hilft doch keinem etwas!
@ RS
Ich empfehle Ihnen das Studium folgender Ausführungen ab Abs. 2.1.
https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2005/anhang_iii_38.html
@RS
Ich bin Laie.
Ich habe nur laienhaft Fragen gestellt.
Die Antworten geben doch Fachleute.
Sollte man also wie ich eine „dumme “ Frage gestellt haben, kann man mir ja sachlich vollständige Antworten geben.
Ich bin lernbereit.
Und ich habe auch nicht gesagt das Sie „ad acza “ legen, sondern gefragt ob man das ad acta legen sollte.
Lieber avaio,
Anhang III Nr. 2 und 3 habe ich nun studiert und danke dafür. Ich denke, wir haben die gleichen Ansichten, denn dort steht nichts von einer Gefährdung der Umwelt, womit ich in #7 versucht hab zu beschwichtigen.
Des Weiteren wird meine Vermutung durch ihre Quelle gestützt: Der Auftraggeber hat keine dafür fachlich spezialisierte Firma beauftragt, denn sonst hätte man ja offensichtlich nicht solche Probleme.
Eine zweite Vermutung: Es wird derjenigen Person nichts anderes übrig bleiben, eine Fachfirma zu beauftragen, die die Halle fachgerecht säubert, ohne dass die Mitarbeiter einer Exposition ausgesetzt sind. Von einem Umweltdilikt ist dabei nicht die Rede, hier geht es nur um den gesundheitlichen Schutz für die Personen, die in der Halle die Aufräumarbeiten übernehmen müssen!
@ RS
Asbestsanierung aus Sicht der Gewerbeaufsicht….
https://tinyurl.com/35yz7b5
https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/asbest-sanierung-sorgt-wirbel-860425.html
Hier der Bericht der HNA vom 30. Juli 2010 ca 15 Uhr.
„Der sachverständige Polizist hielt eine sofortige Sperrung der Hallen für notwendig. Dies sollte am darauffolgenden Montag vollzogen werden.
Am Montag Morgen, 21. Juni, waren alles ausgebauten Material verschwunden. Die Betonflächen gefegt. “
Komisch: Die Deponie ist doch am Wochenende geschlossen!
Ich weise auf den HNA-Artikel hin:
https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/asbest-sanierung-sorgt-wirbel-860425.html
Kann es sein, dass das oben zur Wort gekommene „Asbestopfer“ den Hingucker dazu benutzt, Stimmung zu machen? Bitte um Stellungnahme.
Wie geht der Blogbetreiber damit um? Lieber Delf, ich bitte um Stellungnahme.
Sollte dem so sein, dann grenzt das doch an Verleumdung, wenn hier behauptet wird, dass
„Die Gefahr wurde durch eine Untersuchung eines Labors bestätigt. Anhand von drei Wischproben aus der Halle ermittelte das Labor unter dem Elektronenrastermikroskop, dass eine massive Asbestbelastung vorliegt und Handlungsbedarf besteht.“
Wurde die Recherche laut HNA wirklich belogen? Bitte um Stellungnahme.
Laut HNA-Bericht haben sich meine vorher angestellten Vermutungen als falsch erwiesen, denn scheinbar wurde alles rechtens vollzogen. Das Argument mit der Asbestverseuchung in der Halle hat sich wohl als falsch herausgestellt ?!
Sorry ad arma, ich übersah den Hinweis in #14 !
Die Berichterstattung in der HNA war vollkommen klar (hierzu gibt es bereits einen Schriftverkehr der zwar nicht hier hin gehört, aber mehr als aussagekräftig ist). Mehr werde ich dazu nicht sagen, aber: Getroffene Hunde bellen laut. Dies betrifft, nach meinem Erachten, sowohl die betroffenen Personen wie auch den Redakteur.
Zu den in dem HNA-Artikel dargelegten Fakten: Scheinbar muss es noch einen 2. Asbestfall gegeben haben…..ich bin entsetzt!
Auf jeden Fall hat das was dort geschrieben steht nicht viel mit dem zu tun, was hier in diesem Artikel behandelt wird. Ich sehe demnach jedweder Faktenüberprüfung gelassen entgegen, denn der gesamte Vorgang ist via Mail gelaufen und somit belegbar dokumentiert.
Ebenfalls möchte ich hier kurz anmerken, dass die Anzeige (gegen Unbekannt) mit deren Einstellung hier argumentiert wird, nicht den Sachverhalt der Asbestverunreinigung beinhaltete, sondern lediglich klären sollte, ob hier grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Ich werde den gesamten Schriftverkehr, Fotos etc. Herrn Schnappauf zur Verfügung stellen.
Anmerkung in aktueller Sache: Obwohl ich am Mittwoch die entsprechenden Behörden nochmals aufgefordert habe zu handeln, ist nach wie vor nichts passiert. Entgegen der anzuwendenden Richtlinie soll jetzt angeblich eine Raumluftmessung durchgeführt werden. Ich bin mal gespannt, wann und wo diese erfolgen soll. Einzig die gesetzlich vorgeschriebene Staubentnahme mit Bestimmung der Asbestmengen (siehe Anfangsbericht) macht hier zu dieser Zeit Sinn.
Ich schlage hier öffentlich vor, selbige Entnahmen durch einen Gutachter, unter Zeugen (ich werde Herrn Schnappauf und weitere Personen dazu bitten) in meiner Halle vorzunehmen.
Montags bis Freitags 7.30 Uhr – 16.30 Uhr
Samstags 7.30 Uhr – 11.30 Uhr
In 4 Stunden alles verpacken, transportieren und zeitgerecht in Wabern-Uttershausen auf der Deponie abgeben.
@ Asbestopfer: A****, man merkt, Du hast einfach zu viel Zeit. Wie wär's, wenn Du endlich mal wieder an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren würdest?
zu 16:
Asbest ist ein Gefahrstoff und krebserregend. An die Sanierung werden deshalb hohe Anforderungen gestellt, die in der TRGS 519 festgelegt sind.
Nach den mir vorgelegten Unterlagen und den glaubwürdigen und schlüssigen Bericht sowie den Aussagen eines Asbest-Gutachters ist eine Gefährdung der Menschen, die in den Hallen tätig werden nicht auszuschließen. Eine Warnung vor der bestehenden Gefahr ist deshalb angebracht.
Wer in den Hallen mit mit den gelagerten Material handiert, wirbelt den Staub auf und gefährdet sich damit.
Ob die Warnung notwendig oder nicht notwendig war, wird die weitere Entwicklung zeigen.
Wischprobe wenn der Staub noch in der Luft ist, Raumluftmessung wenn der Staub verweht ist und/oder sich gelegt hat und Lärmmessung wenn die Skaterbahn abgebaut ist!?
Merkt Ihr denn überhaupt nicht, was hier abläuft?
Alles Panikmache ohne Wissen der Gegebenheiten und der Tatsachen.
Hier werden von selbsternannten Schlaubergern Vermutungen zum
Schaden des Eigentümers ausgesprochen.
Staatsanwaltschaft hat doch das Verfahren längst eingestellt.
Das ist bei Asbest ja leider immer so gewesen. Die eine Seite wiegelt ab und die andere steht im (Asbest-)Regen. Die Staatsanwaltschaft ist schon wieder weg und das Asbest ist immer noch da. Ob auf dem Gelände der Bundeswehr oder in des einen oder anderen Lunge wird sich noch herausstellten. Im zweiten Falle aber dann erst, wenn sich keiner mehr an den Vorfall erinnert. Von dem Scheißzeug reicht eine Faser, um Lungenkrebs zu verursachen.