HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Auf Kosten der Gesundheit

Asbest Warnung

Asbestfasern
Betreten verboten
Asbestfasern Giftig
Atemschutzmaske tragen

Die Hinweisschilder waren im Mai/Juni 2011 nicht zu übersehen, als die Hallen des Forst- und Umweltdienste gereinigt wurden.

Vor einem Jahr im Mai 2010 verzichtete die Fachfirma auf Warnschilder. Sie verzichtete auch auf Schutzmaßnahmen, die verhindert hätten, dass bei der Dachumdeckung Asbestfasern in die Hallen gelangen können, die jetzt gereinigt wurden.

Statt Schutz vor Asbest, nachträglich teure Asbestreinigung

Statt den Abbau der Asbestplatten auf den Hallendächern vorschriftsmäßig durchzuführen und die Mitarbeiter des eigenen Betriebes, wie die Mieter der Hallen vor den gefährlichen Asbestfasern zu schützen, setzten die Verantwortlichen des gemeinnützigen Forst- und Umweltdienstes alle Energie daran die Asbestgefahr abzustreiten.

Die jetzt erfolgte Hallenreinigung ist der sichtbare Beleg, dass die Hallen seit Mai 2010 so stark mit Asbestfasern belastet sind, dass die Reinigung nur unter hohen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden konnte. Mit sehr viel geringerem Aufwand hätte die Gefahr durch die Asbestfasern während der Bauzeit vermieden werden können. dazu hätte nur vorschriftsmäßig gearbeitet werden müssen.

Gesundheitsgefahr Asbestfasern
Die Gesundheitsschäden treten nicht gleich auf. Bis eine asbestbedinge Krankheit ausbricht können 20 bis 30 Jahre vergehen. Solange sie nicht sichtbar sind, kann anscheinend juristisch nicht von Körperverletzung gesprochen werden, so jedenfalls argumentiert die Staatsanwaltschaft in Kassel und wies eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung zurück. Wenn aber nach vielen Jahren die in die Lunge eingeatmete Asbestfaser Krebs auslöst, ist die Körperverletzung zwar eingetreten, lässt sich aber nicht mehr zweifelsfrei auf diese Baumaßnahme im Mai 2010 zurückführen. Der Erkrankte ist dann doppelt geschädigt, er ist erkrankt und kann nicht mehr auf die Verantwortlichen zurückgreifen.

Wenn diese rechtliche Situation so stimmen sollte, dann ist dies geradzu eine Einladung, Asbestsanierung nicht nach Vorschrift durchzuführen und sich die Schutzmaßnahmen zu sparen. Das Risiko ist gering. Es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Technischen Richtlinie für Gefahrstoffe (TRGS519) nicht beachtet worden wäre, so wie in diesem Fall in der Waßmuthshäuser Str. 50.

Ein Jahr der Asbestgefahr ausgesetzt
Während der Reinigungstrupp die Hallen mit Schutzkleidung und Atemmaske säuberte, waren die Mitarbeiter, die Mieter und andere Nutzer der Hallen des Forst- und Umweltdienstes ohne Schutzkleidung und ohne Hinweise auf das Gefahrenpotential in den Hallen seit Mai 2010 tätig.

Die Mitarbeiter des Brennholzhofes hatten dort ein Jahr lang ihren Arbeitsplatz. Andere Menschen waren zeitlich nicht in dieser Dauer der Asbestgefahr ausgesetzt. Die Hausmeister des Kreises, die immer wieder einmal Gegenstände einlagern oder aus der Halle herausholten, wirbelten dabei immer auch Staub auf. Staub vor denen sich die Mitarbeiter der Reinigungsfirma aufwändig schützen mussten. Auch die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses, die dort ein Lager mit Materialspenden unterhielten, waren dem Risiko ausgesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Gegenstände, die aus den Lagern herausgenommen wurden, selbst kontamiert waren und weitere Menschen in Gefahr brachten.
Am Wochenende können immer noch spielende Kinder in den Hallen beobachtet werden, auch sie wurden schutzlos der Gefahr ausgesetzt.

Wie in der HNA vom 31. 7. 2010 zu lesen war, hatte der Forst- und Umweltdienst seine Mitarbeiter auch aufgefordert, nach den Baumaßnahmen den in die Halle hereingefallenen Dreck zu fegen. Mit Fegen wird der Staub und die feinen Asbestfasern in der Luft aufgewirbelt, die Gefahr Asbestfasern einzuatmen wird massiv  vergrößert. Auch Mitarbeiter des Kreises und des Frauenhauses waren zu dieser falschen Reinigung aufgefordert worden. Sollten diese Menschen in ihrem Leben einmal in Folge des Asbestes erkranken, haben sie kaum eine Chance zu beweisen, dass das auf ihre Tätigkeit in den Hallen zurückzuführen ist.

Gefahren bekannt, doch nichts unternommen
Der Forst- und Umweltdienst, der die Hallen mit den Asbestdächern von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) erworben hatte, war von der BIMA auf die Materialien hingewiesen worden, wie die BIMA schriftlich bestätigte. Vorstand und Geschäftsführer wussten also um die Asbest-Altlast, die mit den Hallen verbunden war.

Vorschriftsmäßig wurden eine Fachfirma hinzugezogen, die die Asbestarbeiten beim Amt für Arbeitsschutz mit Arbeitsplan am 19. März 2010 anmeldete.

Spätestens am 6. August 2010 waren Vorstand und Geschäftsführer über die Gefährlichkeit von Asbest durch den Asbestsachverständigen Dr. Koop aus Marburg schriftlich in Kenntnis gesetzt worden, er schrieb:

"Weiterhin habe ich ihm [Schnappauf] dargestellt, wie Asbest einzuschätzen ist, welche Grenzwerte (15.000 F/m3 am Mann bei Arbeiten und durch Rechtsprechung gefestigt 1.000 F/m3 für Dritte) es gibt und wie Staubabtupfproben (Zufallsfund gg. "erhebliche" Belastung i.S.d. Baurechts) einzuschätzen sind. Ich habe ihm mitgeteilt, daß ich seine Einschätzung teile, daß Asbeststaub nicht frei herumliegen und Dritte nicht gefährden darf. Wie Sie vielleicht wissen, sterben zurzeit jährlich mehr Arbeitnehmer durch Asbest, als durch alle Wegeunfälle und alle tödlichen Arbeitsunfälle zusammen. Asbest ist damit die wichtigste Ursache arbeitsbedingter Todesfälle in Deutschland."

Selbst nach dieser Information hielten die Verantwortlichen an ihrer Strategie fest und behaupteten, es gäbe keine Asbestverschmutzung in Folge der Bauarbeiten.

Selbst nachdem die Bauaufsicht für die Hallen ein Nutzungsverbot aussprach, arbeiteten die Mitarbeiter des Brennholzhofes in den Hallen weiter.

siehe auch: Dossier Asbestsanierung

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