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Autofahrer- statt Fußgänger-Zone

 

080301 Parken in Fußgängerzone2 Fußgängenerzone Schild

080301 Parken in Fußgängerzone

Fußgängenerzone Parken 0228

Ortspolizeibehörde
in Homberger:

Der Bürgermeister [1]

Fußgängenerzone Parken 0228b

Letzte Woche kontrollierte die Polizei. Für eine kurze Zeit trat Besserung ein. Von Dauer war die Wirkung nicht. Es ist auch vorrangig Aufgabe der Stadt, diese Regelung durchzusetzen.
Der Homberger Bürgermeister veranlasst offensichtlich nichts, wie die Fotos zeigen.

Eingenommene Busgelder gingen sogar in den städtischen Haushalt. Wenn die Polizei kontrolliert, kassiert das Land Hessen.
Kann Homberg auf diese Einnahmen verzichten?

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Autofahrer- statt Fußgänger-Zone"

#1 Kommentar von landbiene am 2008 März 3 00000003 4:59 pm 120455996804Mo, 03 Mrz 2008 16:59:28 +0100

Selbstverständlich gibt es bessere Möglichkeiten zum flnieren. Aber Homberg wird durch ewiges jammern auch nicht attraktiver…Wir sollten jetzt zu Anfang die Fußgängerzone nicht schon wieder schlecht reden, sondern uns dafür einsetzen, dass der Verkehr entsprechend kontrolliert wird. Dass der Bürgermeister nicht für die Fußgängerzone ist und von Anfang an nicht dafür war, liegt doch auf der Hand. Er schwenkte seine Meinung doch nur um, weil er Angst hatte ansonsten nicht wiedergewählt zu werden.
Meiner Meinung nach sollten sich die Homberger, die für die Fußgängerzone sind, zusammenschließen und dem Bürgermeister durchweg zeigen, dass es so nicht weitergeht (z.B. mit entsprechenden Briefen oder vor dem Rathaus demonstrieren etc.).
Wenn wir Homberger es zulassen, dass der Bürgermeister wegsieht um in ein paar Monaten sagen zu können, dass eine Fußgängerzone in Homberg unrentabel ist bzw. von den Bürgern nicht angenommen wird und deshalb die Stadt wieder öffnet und er somit seinen Willen auf Umwegen bekommt, dann sind wir es selbst Schuld, da wir uns diese seine Spiele gefallen lassen.

#2 Kommentar von Michael B am 2008 März 3 00000003 8:09 pm 120457137008Mo, 03 Mrz 2008 20:09:30 +0100

Ja,ja,die politesse…………Sie hält immer die gleichen an,die andern lässt sie laufen…wenn die Polizeikontrolle nicht hilft,dann eben anders? 😉

#3 Kommentar von DMS am 2008 März 13 00000003 10:50 pm 120544503210Do, 13 Mrz 2008 22:50:32 +0100

HNA fragt heute unter der Überschrift: „Wie viel Auto ist erlaubt? Fußgängerzone bleibt weiter Zankapfel – Verstöße gegen Verkehrsregelung“

Herr Rohde beobachtete: „Gestern Morgen um 9 Uhr beispielsweise rollten innerhalb kürzester Zeit zehn Autos durch die Westheimer Straße und über den Marktplatz.“

Zu diesem Zeitpunkt konnte sich noch jeder Autofahrer auf den Status Anlieger berufen. Ab 11 Uhr wäre das nicht mehr möglich, ab diesem Zeitpunkt ist jede Durchfahrt ein Verstoß gegen die Verkehrsregelung. Genau da wird nicht kontrolliert oder so, dass es keine nachhaltige Wirkung hat.

Merken sollte man sich den Satz des Bürgermeisters:
„Wir müssen beobachten, wie es mit der Fußgängerzone läuft und eventuell nachsteuern.“

Erst 2000 Homberger Unterschriften für eine Fußgängerzone haben diese durchgesetzt!

Was heißt in diesem Zusammenhang nachsteuern?

Heißt es Verkehrskontrollen verstärken?
Oder heißt es die Fußgängerzone schrittweise weiter einschränken?

In den letzten Wochen wurde in Hessen viel über Wahlversprechen und Wortbruch disskutiert, deshalb sei auch hier noch einmal an das Wahlversprechen des Bürgermeisters erinnert:

“Selbstverständlich bleibt im Falle meiner Wiederwahl die Fußgängerzone erhalten!”

#4 Kommentar von Homberg Fan am 2008 März 14 00000003 7:05 pm 120551794307Fr, 14 Mrz 2008 19:05:43 +0100

Nach Wikepedia gelten folgende gesetzliche Regelungen:
Das Wort Anlieger für Anrainer wird meist im juristischen Bereich angewandt, um diese Personen mit besonderen Rechten oder Pflichten gegenüber anderen Personen auszustatten.
Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen Anliegern befahren werden dürfen (z. B. Zeichen 250 mit Zusatzschild „Anlieger frei“).
Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen „…,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)
Mit Bewohnerparken (früher Anwohnerparken) wird die in der StVO gegebene Möglichkeit beschrieben, ein Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum in einem Bereich abstellen zu dürfen, in dem ein Halteverbot mit Ausnahmen für Bewohner gilt (sog. negative Beschilderung) oder auf Parkplätzen, die durch Zusatzzeichen für Bewohner reserviert sind (sog. positive Beschilderung).
Dazu bedarf es eines Parkausweises, der vom jeweiligen Bewohner bei der zuständigen Behörde der Gemeinde beantragt werden muss.
Dieser benötigte Ausweis wird dann ausgestellt, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass sich der Parkraum, auf den sich sein Antrag bezieht, in der Nähe seines eingetragenen Wohnortes befindet. Oft ist auch der Nachweis notwendig, dass keine private Abstellmöglichkeit vorhanden ist.
Dem im Bewohnerparkausweis aufgeführten Fahrzeug wird gestattet, im jeweiligen ausgeschilderten Bereich vom Fahrzeugführer geparkt zu werden sofern der Ausweis von Außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges platziert wird.
Für die Ausstellung eines solchen Parkausweises müssen Gebühren entrichtet werden.
Es heißt Bewohnerparken, da im Mai 1998 die Form des Anwohnerparkens, wie sie bis dahin praktiziert worden war, durch das Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde. Die entsprechende Rechtsgrundlage zur Anordnung von flächenhaften Vorrechtigungen von Anwohnern war nicht vorhanden. Daraufhin wurde die StVO geändert und dieses Parken umbenannt.

Insofern ist das Schild in der Westheimer Straße nur ein weiterer Gag unseres Bürgermeisters. Nachsteuern nennt man das heute, bisher wurde schlicht Lüge dazu gesagt.

#5 Kommentar von Marianne Prieß am 2008 März 15 00000003 2:30 pm 120558781402Sa, 15 Mrz 2008 14:30:14 +0100

Heute stand die Barke am Anfang der Fußgängerzone, vorsorglich so, dass Autofahrer bequem daran vorbeifahren könnten. Vielleicht ist das „nachsteuern“? Der Marktplatz war belebt: Zwei parkende Autos, nach 11 Uhr.

#6 Kommentar von markt am 2008 März 15 00000003 6:41 pm 120560286506Sa, 15 Mrz 2008 18:41:05 +0100

Eigentlich verstehe ich gar nicht, was die ganze Diskussion -jetzt auch schon in der HNA!- noch soll. Die Fußgängerzone (eh nur 200 Meter) ist faktisch längst abgeschafft. Die Baustellenbake wird morgens weggerückt, damit der Bus durchfahren kann, und dem folgen im Laufe des Tages von elf bis achtzehn Uhr im Schnitt dreißig bis siebzig Autos. Abends ab sechs und am Wochenende wird geparkt wie eh und je, bis zu zwölf Autos haben locker Platz hier.
Fußgänger, die Autos gefährden, werden aus dem Weg gehupt, es wird gerast wie früher auch – sicher zum Brötchenkauf. Die Gegner der Fußgängerzone können sich jedenfalls getrost zurücklehnen, es wird sich auf Dauer, d.h. nach dem Hessentag, sowieso erledigen.
Würde der Bürgermeister wenigstens in dieser Sache glaubwürdig erscheinen wollen, müsste er nach vielen E-Mails, Telefonaten, Briefen die Westheimer Straße ab Besenmarkt mit versenkbaren Pollern versehen -in anderen Städten funktioniert es doch auch (in anderen Städten, z.B. Melsungen, aber erst recht in den großen Orten wie Ffm. oder Kassel, würde allerdings auch niemand wagen, mit dem Auto außer der Ladezeit durch eine Fußgängerzone zu fahren).
Ich halte das Verhalten der Stadtverwaltung in dieser Angelegenheit nicht nur für fahrlässig, sondern mittlerweile für vorsätzlich Menschen- und Kindergefährdend. Verlasse ich mich darauf, dass ich in einer Fußgängerzone bin und lasse ich meinen Sohn auf der Straße spielen, laufe ich Gefahr, dass ein Auto angerast kommt… Also: Schilder abmontieren. Oder vielleicht doch Verkehrsregeln beachten und die, die sich nicht daran halten, von unserer Politesse anzeigen lassen? Es kostet immerhin 20 Euro, die der Stadt zu Gute kämen, mal 30-70 Fahrzeuge am Tag…

#7 Kommentar von Xeon am 2008 März 15 00000003 7:49 pm 120560695007Sa, 15 Mrz 2008 19:49:10 +0100

Ein elektrischer „Poller“ kann nicht unfinazierbar sein. Kenne sowas aus Paderborn. Dort haben alle Linienbusse die Möglichkeit einen solchen „Poller“ im Boden zu versenken.

Selbst wohne ich in einer Fußgängerzone und weiß wie gnadenlos Politessen bei der Verteilung von Strafzetteln sein können (Sie haben recht! Wofür gibt es Regeln?).

Als Anwohner reicht es zwischen 0 und 11 Uhr seinen Wagen zu entladen. Und auch für Geschäfte sollte es ausreichend sein ein solches Zeitfenster zu besitzen.

Wieso sollte in Homberg nicht funktionieren, was in anderen Städten möglich ist? Wir sollen der „Fußgängerzone“ wenigstens einen Sommer mit Bewirtung etc. gebe, bevor wir sie zu Grabe tragen…