- HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN - https://www.homberger-hingucker.de -

Bereits seit 2012 gilt schärferes Spielhallen-Gesetz

Dieser Beitrag wurde nachträglich korrigiert, siehe  Beitrag
________________________

Im Haupt- und Finanzausschuss stand am 6.2.2018 das Thema Spielhallen in drei Tagesordnungspunkten im Mittelpunkt.

In zwei Fällen sollten durch Bebauungspläne Spielhallen in der Altstadt und in der Freiheit nicht mehr erlaubt sein. Durch einen weiteren Bebauungsplan sollte die Spielhalle gegenüber der Schule (Foto) in das jetzige Tedi verlegt werden.

Vertreter der Bürgerliste informierte über die Rechtslage

Der Stadtverordnete Heinrich Nistler (Bürgerliste) wies in der Sitzung am 6.2.2018 darauf hin, dass seit 2012 ein neues verschärftes Spielhallengesetz [1]in Kraft ist. Ziel des Gesetzes: Die Zahl der Spielhallen verringern.

Im Umkreis von 300 Metern um Schulen, Kindergärten oder anderen Einrichtungen, die von Kindern besucht werden, sind keine Spielhallen erlaubt.

§ 2, (3) Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie einzuhalten. 2Dies umfasst insbesondere Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Spielplätze, Freizeiteinrichtungen, Schul- und Lernorte.

Die Abstandskreise deckt im Homberg die gesamte Innenstadt ab. Spielhallen sind in diesen Gebieten deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.
Siehe folgende Übersicht über die Schulen, Kitas – und mitten drin zur Zeit noch die Spielhallen.


 

Fünfjährige Übergangszeit ist abgelaufen

Das Spielhallengesetz von 2012 gewährte eine Übergangsfrist von 5 Jahen, die mit Beginn 2018 abgelaufen ist. Alle Spielhallen hätten neue Genehmigungen einholen müssen.
 

Es gibt keinen Bestandsschutz

Nach der Aussage von Dr. Ritz hätte eine der Spielhallen von der Stadt noch in den letzten Jahren eine Betriebserlaubnis erhalten. Dr. Ritz geht davon aus, dass für die Spielhallen Bestandsschutz bestehe. Das Gesetz gewährt aber keinen   Bestandsschutz. Alle Genehmigungen mussten in der Übergangszeit bis Ende 2017 neu beantragt werden.
 

Fehlende Gesetzeskenntnis …

Das gültige Gesetz scheinen weder der Jurist Dr. Ritz noch die Leiterin des Ordnungsamtes zu kennen. Die neue Betriebserlaubnis ist demnach anscheinend rechtswidrig erteilt worden. Die Planungsarbeit mit den Bebauungsplänen war überflüssig und eine Verschwendung von Geld und Arbeitszeit.

Zu den drei Bebauungsplänen konnten die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen hat die Stadt den Stadtverordneten vorenthalten und stattdessen nur rechtswidrig eine Tabelle der Beteiligten veröffentlicht, nicht aber deren Stellungnahmen. Einwände seien von anderen Behörden nicht gekommen, schreibt der Magistrat. Die Stadtverordneten können das nicht prüfen, wie es ihre Pflicht ist.

Anscheinend hat auch der Kreis die Gesetzeslage nicht gekannt, sonst hätte er zu den Plänen Stellung nehmen und auf die Abstandsregel hinweisen müssen.
 

… trotz Medienberichten

Das Verhalten der Verantwortlichen ist umso unverständlicher, da bereits im letzten Jahr das Thema auch in den Medien vielfach behandelt wurde, zum Beispiel hier:

Sehr viele Spielhallen vor dem Aus: Klagewelle wird befürchtet … [2]

Städte gehen gegen Spielhallen vor | hessenschau.de | [3]

Kampf gegen Glücksspielsucht: Was bringt das hessische … [4]

Stadt untersagt Betrieb von Spielhalle in Marburg [5]

siehe auch: Spielhallen in der Stadt: 2012 bis 2018 [6]

 

Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Bereits seit 2012 gilt schärferes Spielhallen-Gesetz"

#1 Kommentar von Homberger Jeck am 2018 Februar 7 00000002 8:48 am 151798969408Mi, 07 Feb 2018 08:48:14 +0100

Früher gab es mal ein „Tal der Ahnungslosen“.

Heute gibt es für mich ein „Gebäude der Ahnungslosen“.

Anders kann ich das als Jeck inzwischen nicht mehr bezeichnen!

🤡

#2 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 7 00000002 8:53 am 151798998308Mi, 07 Feb 2018 08:53:03 +0100

Unbegreiflich.

Was klappt den in Homberg außer Türen, Fenstern und Pausen noch ?

#3 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 7 00000002 2:34 pm 151801046302Mi, 07 Feb 2018 14:34:23 +0100

Es gibt eine Gesetzeslücke: Die Wettbüros sind davon nicht betroffen !

#4 Kommentar von Klarstellung am 2018 Februar 7 00000002 2:42 pm 151801097002Mi, 07 Feb 2018 14:42:50 +0100

Die Abstandsregelung zu Schulen etc. gibt es erst ab dem 28.12.2017 [7]

In der Fassung von 2012 war nur die Rede von einem Mindestabstand von 300 Meter von Spielhallen untereinander.

Daher sind doch nicht alle so doof.

 

#5 Kommentar von Klarstellung am 2018 Februar 7 00000002 2:46 pm 151801120602Mi, 07 Feb 2018 14:46:46 +0100

und noch ein Link zur Klarstellung:

[8]

#6 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 7 00000002 5:27 pm 151802086405Mi, 07 Feb 2018 17:27:44 +0100

Klarstellung

Wenn das Gesetz ab 1.1.2018 gültig ist bedarf es erst Recht keiner Änderung des bebauungsplanes.

Denn durch das Gesetz ist klar geregelt, das in den genannten Bereichen Hombergs keine neuen Spielhallen zulässig sind.

Für die bestehenden Spielhallen  gilt eine Übergangsfrist die MAXIMAL 15 Jahre betragen darf – aber auch kürzer sein kann.

#7 Kommentar von Rathausmitarbeiter am 2018 Februar 7 00000002 6:33 pm 151802483506Mi, 07 Feb 2018 18:33:55 +0100

Hessisches Spielhallengesetz

vom 28. Juni 2012 (GVBl. S. 213)

§ 2 Anforderungen an die Errichtung und
Gestaltung von Spielhallen

(1) Eine Spielhalle darf nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen stehen, insbesondere dürfen diese nicht in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex (Gruppe von Gebäuden, die baulich miteinander verbunden sind oder als Gesamteinheit wahrgenommen werden) untergebracht sein.

(2) Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten.

(3) Unter Berücksichtigung der Verhältnisse im Umfeld des jeweiligen Standortes kann im Einzelfall von den Anforderungen in Abs. 1 und 2 abgewichen werden.

(4) Spielhallen sind von ihrem äußeren Erscheinungsbild so zu gestalten, dass ein Einblick in das Innere der Spielhalle für Passanten von außen nicht möglich ist. Hierdurch darf nicht der Einfall von Tageslicht in die Spielhalle völlig ausgeschlossen werden.

(5) Von der äußeren Gestaltung der Spielhalle darf keine Werbung für den Spielbetrieb oder der in der Spielhalle angebotenen Spiele ausgehen. Durch eine besonders auffällige Gestaltung darf kein zusätzlicher Anreiz für den Spielbetrieb geschaffen werden.

In der ursprünglichen Version von 2012 gibt es diesen Absatz 3 nicht:

(3) 1Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie einzuhalten. 2Dies umfasst insbesondere Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Spielplätze, Freizeiteinrichtungen, Schul- und Lernorte.

Somit beginnt die Übergangsfrist erst mit der Verkündung des Änderungsgesetzes vom 18. Dezember 2017. Je anch Alter der Genehmigung mindestens bis Ende 18, wenn nicht sogar bis Ende 22.

 Im Artikel sollte es daher besser heißen:

Fehlende Gesetzeskenntnis …

Das gültige Gesetz scheinen weder der Blogbetreiber, noch einige Kommentatoren zu kennen.

Mit Unwissen, Falschaussagen, Verläumdungen und haltlosen Behauptungen wird hier wieder Hetze gegen Bürgermeister und Verwaltung gemacht. Schämem Sie sich!

#8 Kommentar von Klarstellung am 2018 Februar 7 00000002 7:30 pm 151802825507Mi, 07 Feb 2018 19:30:55 +0100

zu Nr.6:

Ganz im Gegenteil. Als mit den Änderungen des Bebauungsplanes begonnen wurde hatten wir noch eine ganz andere Gesetzeslage daher kann der Satz

"Die Planungsarbeit mit den Bebauungsplänen war überflüssig und eine Verschwendung von Geld und Arbeitszeit"

Und auch die Feststellung:

"Die neue Betriebserlaubnis ist demnach anscheinend rechtswidrig erteilt worden."

ist falsch, da es zu diesem Zeitpunkt keine 300 Meter Regelung zu Schulen etc. gab.

nicht stehen bleiben.

 

Des Weiteren:

"Der Stadtverordnete Heinrich Nistler (Bürgerliste) wies in der Sitzung am 6.2.2018 darauf hin, dass seit 2012 ein neues verschärftes [1]in Kraft ist. Ziel des Gesetzes: Die Zahl der Spielhallen verringern.

Im Umkreis von 300 Metern um Schulen, Kindergärten oder anderen Einrichtungen, die von Kindern besucht werden, sind keine Spielhallen erlaubt."

Das Gesetz welches in 2012 in Kraft getreten ist beinhaltete den zweiten Absatz noch gar nicht. So wie es hier geschrieben wird muss man annehmen, dass es die 300 Meter Abstandsregelung zu Schulen schon seit 2012 gegeben hat, dies war aber nicht so.

 

Ich gebe ihnen Recht, dass nun geprüft werden muss, ob aufgrund der neuen Gesetzeslage die Spielhalle in der Ziegenhainer Str. verlegt werden kann. Daher empfiehlt auch der Haupt- und Finanzausschuss diesen TOP von der Tagesordnung zu nehmen, damit dies nochmals geprüft werden soll.

#9 Kommentar von Linda H. am 2018 Februar 8 00000002 11:20 am 151808521011Do, 08 Feb 2018 11:20:10 +0100

Spielhallen sollten aus meiner Sicht komplett aus der Stadt verbannt werden. Wo dem Casino oder der Spielbank mit "Live-Game" also Croupier noch eine gewisse Klasse inne wohnt, geht es bei diesen Spielhallen lediglich darum, geistig schwache abzuziehen.

Ganz Gehälter werden in diese kalibrierten Automaten gesteckt, die daruf geeicht sind eine Summe X für den Betreiber abzuwerfen.

Auch in Fritzlar eine Schande für das Stadtbild. 

Die Nähe zur THS, SchülerInnen sind hier teilweise schon volljährig, macht die ganze Sache noch bedenklicher.

Man sollte an dieser Sache dranbleiben.

#10 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 8 00000002 1:28 pm 151809291901Do, 08 Feb 2018 13:28:39 +0100

Linda H.

Die Verwendung des Begriffs „ Geistig Schwache“ sowie die Meinung es würden nur solche dorthin gehen, zeigt wie wenig sie von dieser Materie verstehen.

Sucht ist kein Privileg irgendwelcher Bevölkerungsschichten oder geistiger Leistungsfähigkeit.

Ihre Meinung hier erinnert mich deutlich an die Einstufung des „ lebensunwerten Lebens“ und den daraus folgenden Tatsachen.

Da ich persönlich von der Problematik einer Sucht betroffen war ( im familiären Umfeld ) mit all den Folgen für die Familie und mich selbst weiß ich durchaus wovon ich spreche. Zumal diese Person in Homberg hohes Ansehen genossen hat.

Ohne eine Entschuldigung kommen sie mir nicht davon !

#11 Kommentar von Niccoló am 2018 Februar 8 00000002 3:06 pm 151809879003Do, 08 Feb 2018 15:06:30 +0100

zu 4., 5., 8. und besonders 7.:

Warum wurde dann bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit keinem Wort dieses Spielhallengesetz erwähnt und die Notwendigkeit abgewogen?

 

#12 Kommentar von Linda H. am 2018 Februar 8 00000002 5:23 pm 151810699905Do, 08 Feb 2018 17:23:19 +0100

Werter Phil,

Das Sie durch ihr Umfeld persönlich davon betroffen sind tut mir natürlich Leid. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass Spielsucht ein Beleg für geistige Schwäche ist. Die Ursachen für Spielsucht liegen anders als bei (manchen) anderen Suchterkrankungen eben nicht darin, dass man beispielweise der Realität entfliehen will. 

Dass Sie durch ihre Erfahrungen, nicht mehr objektiv sein können, kann ich nachvollziehen. Der Terminus "geistig Schwache" könnte man auch durch "mental" ersetzen. Es bleibt eine Schwäche, die in einer Sucht mündet. Der Terminus ist angebracht und eine Entschuldigung bleibt dementsprechend aus!

Ich bleibe weiterhin dabei, dass diese Spielhöllen verbannt werden sollten.

#13 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 8 00000002 7:00 pm 151811280107Do, 08 Feb 2018 19:00:01 +0100

Erneut Vorwürfe ! Wieso kann ich nicht objektiv sein?

Außerdem verwehre ich mich dagegen das das betroffene Familienmitglied „mental“ oder geistig“ schwach gewesensei. Das ist beleidigend!
Sie können es auch nicht, weil sie das nur aus der eigenen Sicht betrachten! Die kann eben auch nicht neutral sein. Objektiv schon mal gar nicht.

Was ich bei ihnen feststelle: Sie selbst sind überheblich  wenn es darum geht mit anderen Menschen Informationen auszutauschen.

Welche Ursachen eine Sucht hat, hier die Spielsucht ist so vielschichtig wie das Leben!

Sind sie der Meinung folgende Person sein „mental“ oder „geistig“ schwach? 

[9]

[10]

Ich werfe keinem Menschen irgendetwas vor, hinsichtlich seiner geistigen Leistungsfähigkeit. Das haben Ärzte und Menschen im Dritten Reich mehr als genug propagiert. Und sie stellen hier Menschen an den Pranger!

Sind Menschen in irgendeiner Form in diese Kategorie einzustufen die als Savant oder als mit hohem IQ ausgestattet besondere Leistungen vollbringen? Liegt es nicht nur an Fhigkeiten die man besitzt sondern auch an den Lebensumständen die Menschen in irgendetwas hineintreiben, was von unserer Gesellschaft geächtet wird?

Seien sie froh hier eine Plattform für ihre, für mich obskuren Theorien, zu finden. Wollen sie Spielsüchtige demnächst mit irgendeiner Markierung versehen?

Ich mag einfach keine Menschen die sich mit einem derartigen Dünkel hier ausbreiten!

 

#14 Kommentar von Linda H. am 2018 Februar 8 00000002 9:08 pm 151812053209Do, 08 Feb 2018 21:08:52 +0100

Sie interpretieren da eindeutig zu viel rein.

Mit Ihren rhetorischen Fragen und ihrerem Wikipedia-Link (als wissenschaftliche Quelle nicht akzeptiert) kommen Sie bei mir aber nicht weit, mit einem Bericht von einem Betroffenen übrigens auch nicht. Wenngleich er im Spiegel war.

Die Ursachen mögen vielseitig und bezogen auf die soziale Stellung auch vielschichtig sein. Für mich zeugt es dennoch von minderem Intellekt und/oder mentaler Schwäche sich überhaupt in solche "Buden" reinzusetzen und an einem blinkenden Automaten Haus und Hof zu verspielen.

Das Cliente dort ist egal ob in Fritzlar, Kassel, Homberg oder Berlin in der Regel das gleiche!

#15 Kommentar von Frau Schild am 2018 Februar 9 00000002 10:21 am 151816809510Fr, 09 Feb 2018 10:21:35 +0100

Zu 7 – Rathausmitarbeiter:

Nun halten Sie mal den Ball flach!

Man kann den Eindruck gewinnen, sie hätten nur auf eine Gelegenheit gewartet, um mal so richtig auf Herrn Schnappauf einprügeln zu können.

Machen Sie keine Fehler? Es würde so manchem Angestellten im Rathaus gut anstehen, wenn er mal in sich ginge und sich selber eingestehen könnte, dass so Einiges, was er tut, verbesserungswürdig ist……