HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bericht über die Homberger Finanzen

BildNach dere neuen Verordnung zum Gemeindehaushalt ist "mehrmals jährlich" von der Verwaltung ein Bericht vorzulegen, aus dem die tatsächliche Haushaltsentwicklung zu erkennen ist.
Mit der Einladung zur Stadtverordnetenversammlung wurde erstmals ein solcher Bericht mit Stand vom 31. Juli 2009 vorgelegt.

Bei einer ersten Durchsicht fielen die folgenden Punkte auf:

Gaskosten für das Museum: statt geplanter 5.000 Euro tatsächlich 9.820 Euro

Finanzmittelbedarf für 2009: geplant 3.054.698 Euro, bisher aber schon 3.435.846 Euro, 12,5 % über Haushaltsplan

Parkraumkonzept (Holzhäuser Str., Wallstraße) geplant und tatsächlich: kein Eintrag. Im Haushaltsplan 2009 war noch von 300.000 Euro die Rede. Wohin ist diese Summe verlagert worden?

Kosten für Ausschilderung Parkleitsystem: kein Eintrag. Dabei wurde noch im Frühjahr das Parkleitsystem in der Stadtverordnetenversammlung vorgestellt. Es sollte "bald" umgesetzt werden, jetzt sind keine Mittel mehr dafür vorgesehen.

Straßenhockey- und Basketballplatz: bisher angeordnet: 11.000 Euro

Herrichtung Multifunktionsplatz: Haushaltsansatz 2009: 13.000 Euro, bisher angeordnet 619,79 Euro

Kauf eines Gerüstes für das Blumentor: kein Haushaltsansatz für 2009, bisher angeordnet 6.247,50 Euro

Zuwendung für Kauf des Gerüstes Blumentor: keine Einträge

Plankenschutz, Laufmatten für mobile Eislaufbahn: Haushaltsansatz 10.000 Euro, bisher angeordnet 9.479,78 Euro.

Abbildung: Auszug aus dem Bericht, S. 71

Dokumentation

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Verordnung
über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO-Doppik) Vom 2. April 2006 – GVBl. I 2006 S. 235 –

§ 28
Berichtspflicht
(1) Die Gemeindevertretung ist mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten.
(2) Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass
1. sich das geplante Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts oder des Gesamtfinanzhaushalts wesentlich
verschlechtert oder
2. sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme der Teilfinanzhaushalte wesentlich erhöhen
werden.


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