HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Beteiligung der Stadt an der EAM GmbH & Co. KG

Bürgermeister Dr. Ritz hat für die nächste Stadtverordnetenversammlung einen Beschlussvorschlag vorgelegt. Danach soll die Stadt Anteile an einer Vorschalt-GmbH erwerben, die einen Kredit aufnehmen will, um sich ein Aktienpaket vom EON Konzern zu kaufen.
Die Stadt soll dazu zunächst einen Gesellschaftsanteil von 2.729 Euro übernehmen. Die Gesellschaft will dann einen Kredit in Höhe von 13,232 Mio Euro aufnehmen, der Anteil der Stadt daran wäre 14,69 % =1.943.780 Euro. Außerdem soll die Stadt sich an der Ausfallbürgschaft bis zu einem Betrag von 141.000 Euro beteiligen.

Risiken des Geschäftes

In den Unterlagen heißt es:

"Die (mittelbare) Beteiligung an der EAM ist für die konzessionsgebende Kommune als ein risikoarmes Geschäft einzustufen."

Es besteht aber ein gesetzgeberisches Risiko, denn der Netzbetrieb und die daraus zu erzielenden Einnahmen unterliegen der gesetzlichen Regulierung. Diese kann sich ändern. "Ein Fortbestand der aktuellen Rechtslage ist nicht gewährleistet."
Es ist stets möglich, dass es zu massiven Umbrüchen in der Energiewirtschaft kommt, was sich letzlich – ob positiv oder negativ – auch auf den Betrieb von Versorgungsnetzen auswirken kann.

Welchen Vorteil hat Homberg von einem Beitritt?
"Energieversorgung der Bevölkerung ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge." heißt es in der Begründung für den Beschluss.

"Mit der Beteiligung (Kommunalisierung) […] bezwecken die Kommungen die Gewährleistung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung (vgl. § 1 EnWG)"

Die Stromrechnung kommt bei den Hombergern wahrscheinlich von den von ihnen gewählten Stromanbietern, aber nicht von der Kommune.

Warum die EAM um die Kommunen wirbt, ist bisher noch unklar. Die vorgelegten Begründungen überzeugen nicht.

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:: DOKUMENTATION ::

Beschlussvorschlag
 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Stadt Homberg (Efze) soll sich als Gesellschafter an der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH beteiligen. Sie erwirbt von der EAM Beteiligungen GmbH einen Gesellschaftsanteil in Höhe von ca. 10,916 % am Stammkapital der Gesellschaft. Der an die EAM Beteiligungen GmbH zu erbringende Kaufpreis beträgt ca. € 2.729,00.

2. Die Stadt Homberg (Efze) stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH in deren Gesellschafterversammlung der beabsichtigten Satzungsänderung zu.

3. Die Stadt Homberg (Efze) nimmt die beabsichtigte Abberufung der bisherigen Geschäftsführer(innen) und die Bestellung neuer Geschäftsführer(innen) zur Kenntnis.

4. Die Stadt Homberg (Efze) stimmt in ihrer Stellung als Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH in deren Gesellschafterversammlung dem beabsichtigten Erwerb von ca. 14,690 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG und dem damit einhergehenden anteiligen mittelbaren Erwerb der Töchter- und Enkelgesellschaften der EAM GmbH & Co. KG zu.

5. Die Stadt Homberg (Efze) nimmt die beabsichtigte Kreditaufnahme der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH in Höhe von bis zu € 13,232 Mio. zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung zur Kenntnis. Die Stadt Homberg (Efze) übernimmt für die Finanzierung der Kreditaufnahme durch die EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von ca. € 141.000,00 gegenüber der finan-zierenden Banken.

6. Die Stadt Homberg (Efze) übernimmt eine anteilige Höchstbetrags-Ausfallbürgschaft für Kreditkapital- und Nebenforderungen in Gesamthöhe von ca. € 1.512.000,00 gegenüber dem Bankenkonsortium, das den Kauf der Aktie., an der E.ON Mitte AG finanziert hat.
[= 222.112,80 Euro]

7. Die Stadt Homberg (Efze) stimmt der im Gesellschaftsvertrag der Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH vorgesehenen Thesaurierung der auf sie entfallenden Gewinnanteile aus der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH und der Verpflichtung, die ihr von der EAM GmbH & Co. KG bezahlte Avalprovision in die EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH einzubringen, zu. Die Stadt Homberg (Efze) ist sich bewusst, dass Thesaurierung und Einlageverpflichtung ein kreditähnliches Rechtsgeschäft darstellen.

8. Zur Umsetzung der vorherigen Beschlüsse wird der Magistrat ermächtigt und beauftragt, sämtliche zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Homberg (Efze) an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die notwendigen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, den Bei- und Austrittsvertrag zum Konsortialvertrag, die Bürgschaftsverträge, die Avalprovisionsvereinbarungen und den Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag, zu unterzeichnen. Der Magistrat wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, den projektbegleitenden Beratern der EAM GmbH & Co. KG für die Gewährleistung der rechtzeitigen Unterzeichnung im Rahmen des Beitrittstermins die dem Beschluss als Anlage beiliegende Vollmacht unter Befreiung von § 181 BGB für die Unterzeichnung zu erteilen.

9. Der kommunale Vertreter der Stadt Homberg (Efze) in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH wird ermächtigt und beauftragt, sämtlichen zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Homberg (Efze) an der EAM GmbH & Co. KG notwendigen Willenserklärungen abzugeben, insbesondere der Satzungsänderung, der Abberufung der bisherigen Geschäftsführer(innen) und der Bestellung neuer Geschäftsführer(innen), dem beabsichtigten Erwerb von ca. 14,690 % der Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG , der Kreditaufnahme zur Finanzierung der auf die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG entfallenden Einlageverpflichtung und dem Abschluss der Avalprovisionsvereinbarungen mit den kommunalen Gesellschaftern für die Übernahme anteiliger Bürgschaften für die Kreditaufnahme zuzustimmen.

Der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung der EAM Sammel-und Vorschalt 2015 GmbH wird weiterhin ermächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH bzw. deren jeweiligen organschaftlichen Vertreter anzuweisen, die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung umzusetzen, die weiteren, zur Umsetzung der mittelbaren Beteiligung der Stadt Homberg (Efze) an der EAM GmbH & Co. KG, notwendigen Willenserklärungen abzugeben und die erforderlichen Verträge, insbesondere den Konsortialvertrag, den Kreditvertrag, die Avalprovisionsvereinbarungen und den Gesellschaftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag über die Gesellschaftsanteile an der EAM GmbH & Co. KG zu unterzeichnen.


4 Kommentare zu “Beteiligung der Stadt an der EAM GmbH & Co. KG”

  1. De Bakel

    Wer sind denn die Geschäftsführer? 

    Wer erklärt mir mal das Geschäft das nur so von rechtlichen und geschäftlichen Fachbegriffen wimmelt ?

  2. Frustrierter

    @ De Bakel

    Ich kann Ihnen leider nicht helfen.

    Mein Tipp: 

    Fragen Sie den Beiratsvorsitzenden der KBG, Herrn Dr. Ritz und/oder das Vorstandsmitglied der KBG, Herrn J. Bottenhorn.

    Beide stehen im Dienst der Stadt Homberg und besetzen Ämter bei der KBG.

    Fachwissen hinsichtlich Ihrer Fragen setze ich da voraus.

  3. Dirk-H. Pfalz

    Nun, dieses "Geschäft" zu erklären erfordert Zeit, viel Zeit. Zunächst müßte man alle Satzungen, Vertragsentwürfe und Beschlüsse durchlesen. Dann müßte man durch Nachfragen oder Recherche im Internet versuchen, die Zusammenhänge sich klar zu machen. Eventuell gibt es schon andere Kommunen, die in dieser Frage entschieden haben. Auch darum geht es, weshalb von EAM auf "Sammel- und Vorschalt" übertragen wird. Ist das wirtschaftlich sinnvoll. Wer hat Vorteile, außer dem Anwalt und Notar? Und ich schätze, ich hätte nach so wenigstens 3 Stunden Vorkenntnisse, nicht ausreichende Kenntnisse, um in dieser Angelegenheit erste Fragen stellen zu können. Kenntnisse, um mitsprechen und eine Entscheidung zu empfehlen hätte ich nach ca. 5 Stunden und dies trotz Vorkenntnissen im Gesellschafts- und Vertragsrecht.

    Wie bei dieser Sachlage ein Stadtvereordneter seiner "Kontrollpflicht" und seiner Verpflichtung gegenüber dem Bürger nachkommen will, bleibt seine Entscheidung. Aber hin zur Fraktionssitzung und dort den Umschlag mit den Unterlagen öffnen, heißt für mich "Entscheiden mit Nichtwissen".

  4. De Bakel

    Ein neues Debakel droht.

    HLG Geschäfte ohnr Kontrolle. Dann dieses – ohne Kontrolle.

    Punkt 8 und 9 bedeuten:
    Die Stadtverordneten nehmen sich alle Kontrollmögöichkeiten. Erstens wird der magistrat beauftragt, zweoitens wird ein Bevollmächtigter mit allen Vollmachten ausgestattet und geht damit rechtsverbindliche geschäfte zu Lasten der Stadt Homberg ein.

    Das bedeutet auch, keiner der Stadtverordneten kann sich hinterher beklagen, man sei hintergangen worden, es habe an Kontrolle gefehlt usw.

    Für mich ein Rechtsgeschäft das ich als Privatmann und Unternehmer nie eingehen würde.

    Ob alle Stadtverordneten genau verstehen was sich hinter all den Begriffen und Inhalten des Vertrages an Brisanz und Rechtsgeschäft verbirgt bezweifle ich.

    Mir fehlen Angaben zu den weiteren Partnern die an diesem Vertrag beteiligt sind ebenso wie die Beschlüsse der Partner sprich Kommunen zu diesem Thema !

    Zu den möglichen "Gewinnen" ein Link den ich an anderer Stelle im Blog schon gesehen und Interesse halber abgespeichert habe:

    Kurzform: Rückkauf der netze und Pesrpektiven von einem der es Wissen muss.
    https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/rueckkauf-der-stromnetze-wie-bocholt-profitiert-a-911171.html

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