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Brand im Grabeland an der Efze

 

In der Nacht  ab 2:30 hat es in dem Gebiet zwischen Bahnhofsstraße und Hohlebachmühle gebrannt. NH24 [1] berichtete, dass mehrere Gartenhütten brannten und die Feuerwehr mit neun Fahrzeugen im Einsatz war. Die Fotos [2], die nh24 veröffentlichte, zeigen das Ausmaß des Brandes.

Was auf den ersten Blick wie eine Kleingartenanlage aussieht, ist laut Flächennutzungsplan nur als Grabeland [3]zu nutzen, das nicht bebaut werden darf. Das Gebiet gehört zum Überschwemmungsgebiet der Efze, Bauten können bei Hochwasser überflutet werden. Selbst wenn das Gelände eine Kleingartenanlage wäre, müssten die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden. Bundeskleingartengesetz [4].

Die Stadt und die Bauaufsicht des Kreises tolerieren [3]seit Jahren die illegale Bebauung. Den Behörden kommt eine Mitschuld zu, dass es hier brennen konnte.

siehe auch:

Behörden ignorieren Gefahr – Illegale Bauten im Überschwemmungsgebiet [3]

Überschwemmungs-Gebiet: Bauaufsicht schaut weg [5]

Hochwasser: Ein Warnsignal [6]

Alle reden von Klimaschutz und betreiben Symbolpolitik [7]

Der nächste Starkregen wird kommen – hat die Stadt vorgesorgt? [8]

Ergänzender Nachtrag 25.04.2020: Die Polizei Homberg meldet es seien vier Gartenhütten mit Anbauten und Inventar vernichtet worden.

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Brand im Grabeland an der Efze"

#1 Kommentar von Phil Antrop am 2020 April 24 00000004 11:35 am 158772450511Fr, 24 Apr 2020 11:35:05 +0100

Schon länger als ein Jahr wurden die Kreisverwaltung und der RP mehrfach informiert. Es geschah nichts. Hier im Blog nachzulesen.

Alle in Homberg, im Kreis und im Land reden von Umweltschutz, Klimazielen.

Warum handeln die Verantwortlichen bis hin zum Landrat nicht?

Das gilt auch für die geduldeten Mauern statt Hecken im Mühlhäuser Feld!

#2 Kommentar von Phil Antrop am 2020 April 24 00000004 11:47 am 158772527111Fr, 24 Apr 2020 11:47:51 +0100

Wo bleiben die Kreistagsabgeordneten ?

[9]?

Wo der Kreisausschuss u. a. Herr Pfeiffer, ehemaliger Stadtverordnetenvorsteher?

[10]?

Wo die FWG und die Grünen aus Homberg ?

Sie alle wollen gewählt werden !

Also wird es Zeit darüber nachzudenken, wie man sie bei der nächsten Kommunalwahl für diese Aktivitätebn belohnt !

#3 Kommentar von solarfan am 2020 April 26 00000004 12:52 pm 158790197712So, 26 Apr 2020 12:52:57 +0100

"… ist laut Flächennutzungsplan nur als [3]zu nutzen, das nicht bebaut werden darf."

Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass dort nicht bebaut werden darf ?

In folgendem Link wird genau beschrieben, wie eine Nutzung z.B. "Der Wasserwiesen" zu erfolgen hat und wie Gartenlauben dort zu errichten sind. Dort steht nicht, das dort nicht bebaut werden darf, wie Sie behaupten

[11]

Gelten in den anderen Gärten in diesem Gebiet andere Regeln ? Dann können Sie das sicher belegen oder lösen sich Ihre Behauptungen grade mal wieder in Luft auf ? Es könnten natürlich auch wieder nur Ungenauigkeiten sein !

#4 Kommentar von Delf Schnappauf am 2020 April 26 00000004 2:27 pm 158790764202So, 26 Apr 2020 14:27:22 +0100

zu 3: Schön, dass Sie die Rechtsgrundlagen heranziehen.

Ihr Link verweist aber auf den Bebauungsplan Nr. 18. Dort ist die Nutzung der Wasserwiesen geregelt. Das ist nicht das Gebiet auf der anderen Seite der Bahnhofsstraße, wo der Bebauungsplan Nr. 34 im Jahre 1980 aufgestellt ist.

Auf den Wasserwiesen ist nur ein kleiner Streifen neben dem Mühlengraben als Gartenland ausgewiesen, das vor Jahren von der Stadt von privat gekauft wurde und dem öffentlichen Grün zugeschlagen worden ist.

Dass auf dem als Grabeland ausgewiesenen Flächen nicht gebaut werden darf, ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz, das in einem früheren Beitrag bereits zitiert wurde.Siehe:

[5]

In dem Gebiet gelten in den Gärten unterschiedliche Regelungen. Für die Gärten, die nicht im Überschwemmungsgebiet liegen, gilt das Bebauungsverbot nicht, ist aber auch dort geregelt.

#5 Kommentar von solarfan am 2020 April 28 00000004 6:54 pm 158809644606Di, 28 Apr 2020 18:54:06 +0100

zu 4. Auch in Nr. 34 steht nicht, das dort nicht gebaut werden darf:

[12]

Dort steht bei Kleingärten/Private Hausgärten: Die Errichtung von Gartenlauben ist nur im Rahmen der Bestimmungen der Bausatzung zulässig.

Das dort nicht bebaut werden darf, habe ich dort nicht gefunden.

Fazit ? 

#6 Kommentar von Delf Schnappauf am 2020 April 28 00000004 7:07 pm 158809725507Di, 28 Apr 2020 19:07:35 +0100

zu 5: Das Bauverbot ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz.

In der Beschreibung des Flächennutzungsplan wird auf das Wasserhaushaltsgesetz verwiesen.

Die dortigen Regelungen ergeben sich schon aus der Sache: Der Wasserabfluss darf auch bei Hochwasser nicht behindert werden. Es darf nichts einebracht werden, wass weggeschwemmt werden kann, denn das kann an anderer Stelle zu Barrieren führen. In diesem Fall wahrscheinlich bei der Unterführung unter der Ziegenhainer Str. In einem solchen Fall könnte es zu Rückstau kommen und damit zu größeren Schäden, als bei freiem Abfluss.

#7 Kommentar von solarfan am 2020 April 29 00000004 4:30 pm 158817425704Mi, 29 Apr 2020 16:30:57 +0100

Wasserhaushaltsgesetz §78 [13]

….

(4) In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches untersagt. Satz 1 gilt nicht für Maßnahmen des Gewässerausbaus, des Baus von Deichen und Dämmen, der Gewässer- und Deichunterhaltung und des Hochwasserschutzes sowie des Messwesens.

(5) Die zuständige Behörde kann abweichend von Absatz 4 Satz 1 die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage im Einzelfall genehmigen, wenn

1.das Vorhaben

a) die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum umfang-, funktions- und zeitgleich ausgeglichen wird,

b) den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändert,

c) den bestehenden Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und

d) hochwasserangepasst ausgeführt wird oder

….

Also darf in Überschwemmungsgebieten unter Umständen doch gebaut werden !

Sie wissen offensichtlich das dort nichts genehmigt wurde, das haben Sie doch sicher bevor Sie hier zigfach die Bauaufsicht beschuldigen ihren Pflichten nicht nachzukommen sauber recherchiert, oder ?

#8 Kommentar von Delf Schnappauf am 2020 April 29 00000004 7:50 pm 158818622707Mi, 29 Apr 2020 19:50:27 +0100

zu 7: Das Verbot ist ausdrücklich in der Begründung des Flächennutzungsplans  festgelegt.
Das habe ich sogar im Wortlaut zitiert. Sie können auch in der Begründung des Flächennutzungsplan direkt nachlesen, sofern sie überhaupt an der sachlichen Information interessiert sind und nicht nur an der Diffamierung.

#9 Kommentar von Student am 2020 April 30 00000004 6:35 am 158822492406Do, 30 Apr 2020 06:35:24 +0100

Zu 8: Der Flächennutzungsplan wird von der Gemeinde erstellt und gibt in groben Zügen Auskunft über Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünanlagen etc..

Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber den Bürgern keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Baurechte aus Darstellungen des Flächennutzungsplanes kam man daher nicht herleiten. 
 

P.s. Schade das sie mein letztes Kommentar nicht veröffentlicht haben, obwohl Sie doch soooo für freie Meinungsäußerung sind. 

#10 Kommentar von Phil Antrop am 2020 April 30 00000004 7:45 am 158822915107Do, 30 Apr 2020 07:45:51 +0100

Wie ist es mit dem Streifen zum Fluss der weder als Grabeland noch zur Bebauung genutzt vwerden darf? Innerorts glaube ich mindestens 5 m.

Bilder die eigentlich längst zum Handeln hätten fühtren müssen !

Fehlt nur noch, dass die Betroffenen Schadenersatz von der Stadt fordern.

[3]

Ein eindrucksvolles Bild

[5]

So sieht das mit Bebauung aus !

Soll man da Bebauung genehmigen ?

[6]

#11 Kommentar von Delf Schnappauf am 2020 April 30 00000004 8:25 am 158823155408Do, 30 Apr 2020 08:25:54 +0100

zu 9: Unter den nicht frei geschalteten Kommentaren finde ich keinen mit Ihrer Verfasserdaten.

Der Flächennutungplan hat keine direkte rechtliche Bindung für den Bürger wohl aber für die Verwaltung. Warum ist wohl in der textlichen Begündung des Flächennutzungplan das Verbot der Bebauung extra ausgewiesen worden?

Welche Erklärung haben Sie dafür?

#12 Kommentar von Phil Antrop am 2020 Mai 1 00000005 9:43 am 158832258909Fr, 01 Mai 2020 09:43:09 +0100

Juni 2009

Renaturierung, Großes Gebäude mit Solaranlage wo Gartenhütten verboten waren, Ökopunkte

[14]

Jetzt Klimaschutz und Schwarzbauten.

Seltsames Homberg!

#13 Kommentar von solarfan am 2020 Mai 1 00000005 7:48 pm 158835889607Fr, 01 Mai 2020 19:48:16 +0100

zu 8.

Zunächst beantworten Sie meine Frage wie Sie darauf kommen, dass das oben genannte Gebiet nicht bebaut werden darf, dies ergebe sich aus Bebauungsplan Nr. 34.

Nachdem ich Ihnen aufgezeigt habe, das es dort nicht steht, behaupten Sie das Bauverbot ergebe sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz.

Nachdem ich Ihnen aufgezeigt habe, das es dort nicht steht, behaupten Sie wieder es stehe im Flächennutzungsplan.

Dann stellt "Student" auch noch klar, dass man Baurechte aus Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht herlaiten kann.

Fazit ?

Das Baurecht für das Gebiet ist bei weitem nicht so eindeutig wie Sie es seit Monaten in diversen Berichten darstellen. Damit ist fraglich ob dort alles Schwarzbauten sind, wie ja hier behauptet wird.

Damit dürfte klar sein, wem es hier um Diffmierung geht. Sie diffamieren die Stadt und Bauaufsicht !  

 

#14 Kommentar von Phil Antrop am 2020 Mai 2 00000005 11:24 am 158841507111Sa, 02 Mai 2020 11:24:31 +0100

Warum stellen das Bauamt der Stadt und die Bauaufsichten/ Wasserschutz, Naturschutz  bei Kreis und RP nicht klar?

Warum bekam ein Bürger ( hier im Blog mehrfach unter seinem Namen mit Teilen des Schriftverkehrs nachzulesen ) bis heute keine vollständige Auskunft oder eine durch Fakten belegte Antwort wie die Faktenlage ist.

Versuchen sie es, vielleicht. haben sie ja mehr Glück !

#15 Kommentar von Alter Homberger am 2020 Mai 7 00000005 9:11 pm 158888231109Do, 07 Mai 2020 21:11:51 +0100

Mich würde schon interessieren, wer nun recht hat bzw. gründlicher recherchiert hat.