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Bürger entschieden sich gegen Einkaufszentrum in Homberg (Ohm)

BildNein, die Homberger haben nicht über das Einkauszentrum auf dem Ulrich-Areal abgestimmt.

Die Meldung über den Bürgerentscheid stammt aus der Oberhessischen Presse [1] vom 11.10.2105, also von gestern.

Die Bürger in Homberg (Ohm) haben entschieden [2]. Das von der Schoofs-Gruppe geplante Einkaufszentrum kommt nicht, die Mehrheit der Bürger ist dagegen.

BildDie Situation in Homberg (Ohm)

Am Rande der Innenstadt der historischen Altstadt Homberg (Ohm) steht eine ehemalige Gewerbeschule aus den 60er Jahren, die als Kulturdenkmal eingetragen ist, da sie ein typisches Zeugnis für die Baukultur dieser Jahre ist.

Auf diesem Gelände will die Schoofs-Gruppe ein Einkaufzentrum errichten. Eine Ausschreibung für dieses Projekt gab es nicht. Die vorgelegte Planung bezeichnet eine Bürgerin als Billigarchitektur. Das Grundstück soll bis zum letzten Zipfel bebaut werden, es geht nur um die höchstmögliche Rendite, die keine Rücksicht auf die Architektur der Stadt nimmt. "Alles wird zubetoniert" erregte sich eine Bürgerin.

Besonders waren die Bürger erbost, dass von der Stadt noch vor der Abstimmung ein Flyer als Bürgerinformation verteilt wurde, der die Werbung von Schoofs trug. Das sehen die Homberger an der Ohm als Eingriff in die politische Willensbildung der Bürger. Die Schoofs-Gruppe wird in Hombert (Ohm) als unseriös eingeschätzt.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Bürger entschieden sich gegen Einkaufszentrum in Homberg (Ohm)"

#1 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2015 Oktober 12 00000010 3:44 pm 144466107903Mo, 12 Okt 2015 15:44:39 +0100

Bürgerentscheid und Homberg (Efze)….

Passt das zusammen?? 

#2 Kommentar von U.Mittendorf am 2015 Oktober 12 00000010 11:53 pm 144469039011Mo, 12 Okt 2015 23:53:10 +0100

§ 8b HGO, Absatz 2, Ziff.5a:

"Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über u.a. Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509),"

Wer ein Bürgerbegehren gegen den Aufstellungsbeschluß beginnen möchte, müsste dies also "sofort,unverzüglich"…

#3 Kommentar von Abakus am 2015 Oktober 13 00000010 8:19 am 144472076308Di, 13 Okt 2015 08:19:23 +0100

zu U.Mittendorf Frage

bedeutet dies,

" solange der Aufstellungsbeschluss wegen evtl. Widersprüche noch nicht rechtskräftig wurde" ist ein Bürgerentscheid möglich?

" das Verfahren zum Bürgerentscheid muss eingeleitet

oder

in dieser Zeit muss er stattgefunden haben?

Denn bei letzterem wären die Hürden zusätzlich im möglichen verfügbaren Zeitrahmen besonders hoch?

U. a. weil man durch z. B. einen "Bürgerworkshop" die Bürger davon abhält diesen einzuleiten?

Dann wäre das falsches Spiel und möglicherweise eine Grundlage um den Beschluss wegen Rechtsverstoßes außer Kraft zu setzen. Woraus in Homberg aber höchstens etwas zu machen wäre, wenn eine einstweilige Verfügung möglich wäre. Man denke an die Zeit die das letzte Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid durch das Verwaltunsgericht in Kassel den Bürger als Souverän an der Ausübung seiner Rechte hindert.

Das ist keine rechtsstaatliche Handlung – das ist totalitäres Handeln.

 

#4 Kommentar von U.Mittendorf am 2015 Oktober 13 00000010 9:28 pm 144476811109Di, 13 Okt 2015 21:28:31 +0100

zu 3 #Abakus

Inzwischen gut beschrieben sind die Voraussetzungen im Merkblatt des Vereins Mehr Demokratie e.V., zu finden hier:

[3]

Die Frist zur Vorlage der Unterschriften beträgt bei Bürgerbegehren, die als Konsequenz das Einkassieren eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung haben können, acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses. Bekanntgabe ist dabei die Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsorgan der Stadt – hier "Homberg aktuell".

Die Möglichkeiten sind vielfältig, Bürgerbegehren und ähnlichen Vorhaben Steine in den Weg zu legen oder Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Wir können für die Zukunft nur hoffen, dass genügend Leute die Widersprüche, die sich an solchen Dingen, wie dem orangen Plakat der CDU Homberg zum Bürgerbegehren 2012 oder sich eventuell zwischen dem "Bürgerworkshop" zum Areal Ulrich und der Bürgerversammlung am Donnerstag zeigen, erkennen, und daraus ihre Konsequenzen ziehen. Im März ist Kommunalwahl.

Man muß manchmal nur die richtigen Fragen stellen, um den wahren Charakter dieser Veranstaltungen aufzudecken. Gestern Abend hat dies ja wohl mal wieder bei der Bauauschußsitzung funktioniert, als die Frage nach den Seitenansichten des Bauvorhabens Mardorfer Feld gestellt wurde.