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Bürgermeister verweigert seit drei Monaten Antworten zum Ärztehaus – Warum?

 

6.2.2020: Noch 3 Tage bis zur Bürgermeisterwahl am 9.2.202

 

Am 30. Oktober 2019 hat die Bürgerliste drei Fragenkomplexe [1]zum Ärztehaus als Anfrage eingereicht.

Im Protokoll der Sitzung [2]heißt es:

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet und dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Der Bürgermeister behauptet, er kenne kein Ermittlungsverfahren:

Ein Ermittlungsverfahren zum Ärztehaus ist nicht bekannt, insofern kann über dessen Stand und Konsequenzen nicht berichtet werden.

Gleich darauf spricht er von den Ermittlungen, die er selbst in Auftrag gegeben hatte.

Diese sind zwar weit fortgeschritten, aber noch noch nicht in Gänze abgeschlossen.

Foto: Relief der Justizia im Ärztehaus,
aus der Bauzeit als Amtsgericht 1951

Zu den Fragen 2 und 3, heißt es im Protokoll:

Die Antworten zu den weiteren Fragen werden zusammengestellt und sodann in einer der nächsten Sitzungen vorgetragen.

 
Keine Antwort seit drei Monaten, keine Antwort in der Amtszeit des Bürgermeisters

Der Bürgermeister beantwortet die Fragen der Bürgerliste zum Ärztehaus vom 30. Oktober 2019 nicht.

In der Tagesordnung zur Sitzung am 6. Februar 2020 gibt es keinen Hinweis darauf, dass die Fragen beantwortet werden.
Sollte dem Sitzungsprotokoll dennoch eine Woche später eine Antwort angefügt sein, besteht nicht die Möglichkeit nachzufragen, wie es die Geschäftsordnung vorsieht.
  

FAZIT

Der Bürgermeister beantwortet die Fragen in seiner Amtszeit vor der Wahl nicht. In drei Tagen findet die Bürgermeisterwahl statt, die Wähler haben keine Chance bei der Wahl auf die Antwort zu reagieren.

Die Leistung des Bürgermeisters besteht im Verschleiern und nicht im Aufklären.
Er wird wissen, warum es für ihn  notwendig ist, nicht zu antworten.
 

 

                                D O K U M E N T A T I O N                                

Die seit Monaten nicht beantworteten Fragen zum Ärztehaus.

1. Wann unterrichtet der Magistrat die Stadtverordneten über den Stand des Ermittlungsverfahrens und die möglichen Konsequenzen für die Stadt sowie die Möglichkeit die Arbeit des Akteneinsichtsausschusses fortzusetzen?
 

2.a) Welche Mietverträge bestehen über welche Räume des Ärztehauses?

b) Welche Laufzeit haben die Verträge, welche Kündigungsfristen wurden vereinbart?

c) Welcher Mietzins wurde mit welchem Mieter vereinbart und wird dieser seit jeweiligem Mietbeginn auch regelmäßig und in voller Höhe gezahlt?

d) Wurden in den vergangenen Jahren seit Erstvermietung jährlich die Betriebskosten abgerechnet, mit welchem Ergebnis und ist dies kostendeckend?

e) Welche Fehlbeträge sind bislang aus der Vermietung entstanden?
 

3.a) Welche tatsächlichen Baukosten sind seit 2014 und in welchen Jahren entstanden?

b) Welche Architekten-Leistungen wurden seit 2014 aufgrund welchen erteilten Auftrages in Rechnung gestellt und durch Zahlung ausgeglichen (Aufteilung auf das jeweilige Kalenderjahr)?

c) Welche Instandsetzungs-bzw. Reparaturaufträge wurden seit 2014 kostenpflichtig für die Stadt erteilt und ausgeführt?

d) Welche aktuellen Schäden (z. B. Feuchtigkeit) gibt es in der Immobilie?