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Burgberg: Nachgemessen

 

Die Stadt will für 85.000 Euro den Außenbereich der Burgberggaststätte und einen Teil des Innenraum anheben. Die Hoffläche soll soweit angehoben werden, dass der Zugang zu der Behinderten-Toilette ebenerdig möglich ist. Zur Zeit ist die neu gebaute Behinderten-Toilette nur über zwei Stufen zu erreichen. Beide Stufen haben zusammen eine Höhe von 29,5 cm. Die jetzigen Stufen seien ein Provisorium, sagt Bürgermeister Dr. Ritz.

Wenn die Hoffläche an der Gebäudekante um 29,5 cm angehoben werden soll, dann muss es auch im Bereich des jetzigen Haupteinganges angehoben werden, damit bei Regen das Wasser vom Gebäude weg fließen kann.

Die Tür des Haupteinganges ist 2,07 cm hoch, so das Maß des Türblattes. Abzüglich des überstehenden Türpfalzes  dürfte der Durchgang 2,05 cm sein.
Wenn das Gelände angehoben und die Tür unten gekürzt wird – wie bei dem Zugang zur Behinderten-Toilette – dann vermindert sich der Tür-Durchgang auf ca. 1,75 cm.

Ein solche Tür ist unzulässig.

Die  Lösung für das "Provisorium" funktioniert nicht.
Anscheinend wird das im Rathaus nicht überblickt.


Alternativen


1. Alternative

Die Behindertentoilette wird umgebaut. Die Objekte werden abgeschraubt und können danach wieder eingebaut werden. Der Steinsockel im Toilettenraum wird auf das Niveau des bisherigen Bodens abgebrochen, so dass Gastraum und Toilettenraum auf einer Ebene liegen. Das WC-Becken wird an die Rückwand zu den anderen Toiletten montiert, so wie es der Architekt Elsässer gezeichnet hatte. Die Kosten würden unter 14.000 Euro liegen .

2. Alternative
Wenn der Innenraum auch erhöht werden soll, dann muss der Eingang verlegt werden. Als einzige Lösung bleibt nur der Zugang über dem Vorraum vor den Toiletten. Entlang der Gebäudekante und es Zugangsweges wird eine Holzrampe gebaut. Erhöhung des Bodens im Innenraum und die Holzrampe ist wesentlich preiswerter als 85.000 Euro.  Weiterer Vorteil: die bestehenden Türen zum Hof mit der Außengastronomie müssen nicht gekürzt werden.

Für das eingesparte Geld  könnten die Außenfenster gestrichen werden. An der Wetterseite fehlt schon lange die Farbe. So würde die vorhandene Bausubstanz erhalten. Weiter sollten die Ritzen an den Süd- und Westseiten abgedichtet werden, durch die bei Schlagregen das Wasser dringt. So würde auch der Wärmeverlust etwas verringert, vor allem aber die starke Zugluft in dem ehemals offenen Gastbereich.

Wie wäre es, auch für Beschäftigten einen Durchgang zwischen Küche und Gastraum zu schaffen, der den Vorschriften entspricht und dem Personal die Arbeit erleichtert?

Dieses "Haar in der Suppe" [1] haben die Verantwortlichen im Rathaus verloren.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Burgberg: Nachgemessen"

#1 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Januar 31 00000001 10:59 am 151739275810Mi, 31 Jan 2018 10:59:18 +0100

Gibt es denn keinen mehr, der als Mitarbeiter des Bauamtes, als Architekt die nötige Weitsicht und den Sachverstand hat, Planungen ohne Probleme zu machen?

Bestandsaufnahme – Vorschläge – dann die Umsetzung unter Einhaltung aller Vorschriften?

Wäre ich Bauherr, würde ich mich schämen und dem Verantwortlichen die Bezahlung der Leistung so lange nicht erbringen, bis das Bauwerk vorschriftsmäßig ist.

Die Mehrkosten trägt derjenige, der die Fehlplanung zu verantworten hat.

Angefangen von der Platte für 15.000 € bei der ja angeblich kein Schaden entstanden, sagt ein Rechtsanwalt.

#2 Kommentar von querdenker am 2018 Januar 31 00000001 12:02 pm 151739656612Mi, 31 Jan 2018 12:02:46 +0100

Ich schlage hier eine Rampe vor. Ausgehend von der oberen Stufe, parallel zur Bühne, links und rechts mit einem Holzgeländer abgerenzt. Soll aber nicht so enden wie beim Ärztehaus.

Ein paar Palisaden entlang rein, Unterbau rein, Pfosten setzen und pflastern. Geländer ran.

Günstiger als 10.000,00 €

#3 Kommentar von Hombergerin am 2018 Januar 31 00000001 3:50 pm 151741024503Mi, 31 Jan 2018 15:50:45 +0100

Jeder bürgerliche Bauherr hätte schon längst einen Bausachverständigen beauftragt und stände evtl. sogar schon vor Gericht.
Aber wir haben eben hier nicht einen Bürger sondern eine Stadtverwaltung. Dort gibt es wohl auch Fachpersonal, doch hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Entweder können sie ihr Fachwissen einbringen oder sie werden einfach übergangen, weil Kollegen am längeren Hebel sitzen und mehr Kompetenz in der Entscheidung haben.

Daher wird es hier in Homberg, so kommt es mir vor, weiter bergab gehen mit den Baumaßnahmen und ihren unkalkulierbaren Folgekosten.
Wiesbaden hat da auch Scheuklappen und läßt Homberg weiter in den Ruin laufen.

#4 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Januar 31 00000001 6:40 pm 151742043806Mi, 31 Jan 2018 18:40:38 +0100

Bauherr ist die Stadt Homberg vertreten durch den Bürgermeister, den Magistrat und die Verwaltung.

Also müsste der Bauherr ( wie z. B. Auch der sogenannte Untersuchungsausschuss zum Thema Ärztehaus) sich sozusagen selbst prüfen lassen. Ob das in Homberg die Entscheider und Verantwortlichen jemals tun?

Es könnte ja herauskommen das SIE falsch gehandelt und entschieden haben. Aber wer prüft denn noch?

Fördergeld des Bundes und des Landes und der EU? Kontrolle ob die Auflagend es Rettungsschirmes auch eingehalten werden? Leistungen aus dem Landesausgleichsstock mit Sparauflagen? Ordnungsgemäße Verbuchung von Bauleistungen wenn man z. B. Kabelverlegung etc. Über ein anderes Bauwerk abrechnet? 15 000 € mal eben kein Schaden? Kreisbauamt bei Asbestverseuchung? Attend es Sozialamtes öffentlich zugänglich, kein Problem für den Datenschutzbeauftragten?

Sinnlose Dienstreisen wegen Fördergeldbescheidübergabe im Zeitalter digitaler Kommunikation?

Oder RP und Landrat reisen nach Wiesbaden, nur um dort vom Finanzminister die Bescheinigung zu erhalten, sie seien nicht mehr unter dem Rettungsschirm?

Noch Fragen, Kienzle ?

#5 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Januar 31 00000001 6:42 pm 151742055006Mi, 31 Jan 2018 18:42:30 +0100

Wenn ich mir die Bilder der vergammelten Fenster auf dem Schlossberg anschaue, möchte ich am Liebsten hingehen, und den Verantwortlichen, wie man es früher bei Kindern gemacht hat, so richtig den Allerwertesten verdreschen!

Wer nicht hören will, muss fühlen!

#6 Kommentar von Delf Schnappauf am 2018 Januar 31 00000001 9:00 pm 151742880309Mi, 31 Jan 2018 21:00:03 +0100

zu 2: So stellte ich mir den Zugang auch vor. Hier eine kleine Zeichnung, damit es sich alle besser vorstellen können.

#7 Kommentar von Scherzbold am 2018 Januar 31 00000001 9:01 pm 151742891109Mi, 31 Jan 2018 21:01:51 +0100

Nein Hauser!

Heute Abend Hessenschau geguckt?

Wiesbaden hilft den klammen Kommunen (…)

Die sparsamen Kommunen kriegen auch etwas, die finanzstarken und zugleich sparsamen Kommunen sollen leer ausgehen.

Eine SPD-Bürgermeisterin aus dem südhessischen Raum will dagegen klagen.

Der Finanzminister will die Sache noch einmal überprüfen.

Wann ist die nächste Landtagswahl in Hessen?   🙂

P.S.: Die Homberger Entscheider scheinen ein Näschen für Fördergelder, Ausgleichszahlungen und sonstige Hilfen zu haben.

Irgendwann bricht jedes Kartenhaus zusammen, und wer ist dann der Dumme?

#8 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Januar 31 00000001 9:14 pm 151742965709Mi, 31 Jan 2018 21:14:17 +0100

Es wäre auch eine klappbare Rampe möglich wie man sie an Fahrzeugen findet, die für die Beförderung von Rollstuhlfahrern vorbereitet sind.

Strom samt einem Knopf und bei Bedarf ist die Rampe nutzbar.

Bei einer Höhendifferenz von 30 cm wäre Sie vermutlich lediglich 2 m lang? Die Befestigung an einem Balken ggf- mit eine T-Träger dürfte kein Problem sein und alles andere könnte bleiben wie es ist.

Wie heißt es so schön:
“Überschreite Deine Grenzen“ – also die Grenzen des eigenen Denkens und Handelns.

#9 Kommentar von ich am 2018 Januar 31 00000001 9:45 pm 151743153409Mi, 31 Jan 2018 21:45:34 +0100

Wenn diese mögliche Rampe so werden soll, hier noch etwas dazu. Der Aussenbereich kann schon mal weniger Tische hinstellen. Die Toilettentür geht ja nach aussen auf und darf nicht gegen die nächste Tür vom Gastraum knallen (wenn die geöffnet ist). Dann geht die 1. Gastraumtür neben der Toilette nur 90 Grad auf und man muß verhindern dass sie gegen die Rampe schlägt. Macht man die Rampe am Ende zu der 1. Gastraumtür etwas schräger um die Tür weiter zu öffmen, geht die Toilettentür nicht richtig auf. Kann der Rollstuhlfahrer die Toilettentür ohne Risiko schließen oder kann er von der Rampe abstürzen? Dann vielleicht noch ein Sicherheitsgelender, geht aber nicht, da die Tür nicht mehr ganz aufgehen kann. Also eine Schiebetür?

#10 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Januar 31 00000001 10:31 pm 151743426910Mi, 31 Jan 2018 22:31:09 +0100

Gute Nacht !

Das Geld das Morschen nicht zahlt und die Zinsen zahlt das Land Hessen.

Und wo kriegen die das Geld her? 

[2]

#11 Kommentar von EDE am 2018 Februar 2 00000002 4:57 pm 151758706404Fr, 02 Feb 2018 16:57:44 +0100

Wenn man das Spielchen mit der Türe sieht ,kann man sagen:! Wer viele misst ,misst viele Mist.

#12 Kommentar von Liberaler am 2018 Februar 3 00000002 12:07 am 151761284312Sa, 03 Feb 2018 00:07:23 +0100

100000ende hineingesteckt und marode Fenster! Furchtbar, verantwortungslos und dumm.

das Dach und die Fensterkommen zuerst bei einer vernünftigen Sanierung!! 

#13 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2018 Februar 8 00000002 7:32 pm 151811475807Do, 08 Feb 2018 19:32:38 +0100

Ich rate dringend die geplanten aber unbekannten Bauarbeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Die Linde im Vorhof ist ein Naturdenkmal, bestimmte Arbeiten, die zu einer Schädigung des Baumes führen sind verboten. Bei der offenen und wenig transparenten Informationslage weise ich vorsorglich daraufhin. 

#14 Kommentar von Mister X am 2018 Februar 8 00000002 9:50 pm 151812305709Do, 08 Feb 2018 21:50:57 +0100

Dr. Klaus Lambrecht

Ich war voller Zuversicht, als Sie in das Parlament einzogen.

Enttäuscht war ich, als Sie von der FWG, für die Sie antraten,  sofort in den Magistrat berufen wurden und dem nicht widersprachen, wie ich vermute.

Nachdem Sie Ihr Mandat als Magistratsmitglied niederlegten, wuchs meine Enttäuschung über diese Entscheidung noch mehr.

Anstatt sich in den Schmollwinkel zurückzuziehen, traten Sie anschließend vermehrt als Kommentator in diesem Blog auf.

Ihre fundierten Kommentare führen mir immer mehr vor Augen, warum Sie freiwillig aus dem Magistrat  ausschieden.

Die Selbstachtung sollte über jedem politischen Kalkül stehen.

Ich freue mich über weitere Kommentare von Ihnen in der APO, dem Homberger Hingucker.

Danke, Dr. Lambrecht! 

 

#15 Kommentar von Johann M. am 2018 Februar 9 00000002 8:58 am 151816310908Fr, 09 Feb 2018 08:58:29 +0100

Zu 13

Ja, so ist es, Herr L, die einen wollen althergebrachtes erhalten, die anderen eine trockne Wohnung.

(Fällen Sie die Linde, und ALLEN ist geholfen.)

#16 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 9 00000002 12:33 pm 151817603312Fr, 09 Feb 2018 12:33:53 +0100

Johann M.

Es geht nicht um „althergebrachtes erhalten“ oder „trockene Wohnung“.

Es geht um die Frage welche Gesetze sollte man wann einhalten und wann nicht.

Es geht um die Frage nach der Qualität der Planer.

Es geht um die Frage warum eine Verwaltung und ihre Führung gegen Gesetze und Satzungen, Verordnungen usw. ungestraft verstoßen darf, während sie gleichzeitig als Ortspolizeibehörde jeden Falschparker aufschreiben. Warum eine Bauaufsichtsbehörde die Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern nicht sicherstellt, gleichzeitig jedoch sich um fehlende Fahrradparkplätze nach einer anonymen Meldung kümmert.

Daher meine Frage an Sie:

Wer soll wann entscheiden ob Recht und Gesetz gelten und wann nicht?

#17 Kommentar von Johann M. am 2018 Februar 9 00000002 2:13 pm 151818200602Fr, 09 Feb 2018 14:13:26 +0100

Zu 16

Mit Recht und Gesetz lassen sich Wasserschäden nicht abdichten. Hier muss der Fachmann Entscheidungen treffen. Aber vieleicht hilft es auch, mit Gesetzbüchern die Undichtigkeiten in den Schirnen und Turistbüro zu reparieren.

Wer wann wo was nicht beachtet und versäumt hat, ist Sache der Verwaltung, oder ggf. Gerichte.

Wichtig ist vor allem nur, das schnellstmöglich die Schäden beseitigt werden

#18 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Februar 9 00000002 3:25 pm 151818634903Fr, 09 Feb 2018 15:25:49 +0100

In den Schirnen lag die Sache vor Gericht – was dazu führte, dass es zu keiner Fortsetzung von Massnahmen kam.

Dann hat die Stadt großzüggerweie auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Architekten in einem, für mich untragbaren, Vergleich verzichtet.

Und nun ist halt der neue Eigentümer in der Pflicht!

Und so sieht es denn auch bei Tourist Info oder Burgberg aus:
Entweder ein Fachmann macht das jetzt und irgendeiner zahlt.

Oder man sucht sein recht und muss halt warten bis durch Gutachten und Gerichtsentscheid die Sachlage klar ist.

Und da kann dann auch folgendes passieren:

[3]