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Bürgerbegehren: Falschdarstellung in der HNA

Stadt kann kaufen [1]

Über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens hat das Gericht überhaupt noch nicht entschieden.

Das Bürgerbegehren hat den Zweck die Bürger über den Kauf des Kasernengeländes entscheiden zu lassen. Zusätzlich zu der Klage war ein Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung gestelt worden, mit der verhindert werden soll, dass die Stadt in der Zwischenzeit Fakten schafft und das Kasernengelände kauft, bevor über das Bürgerbegehren entschieden wurde. Lediglich über den Eilantrag hat das Gericht entschieden.
Das Gericht hatte folgenden Gedankengang: Würde sie den Antrag folgen, wäre für drei Jahre ein Kauf verhindert, auch der Kauf durch eine Vermarktungsgesellschaft, wie sie die Grünen vorgeschlagen haben.

Die Sprache des HNA-Beitrags verweist auf die Sprache, die aus dem Rathaus bekannt ist, "abgeschmettert", "Niederlage". Das ist nicht die Sprache einer politischen Diskussion, das ist eine Kampfsprache.

Die HNA hat sich offensichtlich nur auf die Auslegung des Bürgermeisters verlassen und nicht selbst in den Beschluss des Verwaltungsgerichts zu dem Eilantrag geschaut. Der Verfasser hätte dann erkennen können, dass der "formale Fehler", die Nennung von Stellvertretern für die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens überhaupt keine Rolle spielt, das war nur an den Haaren herbeigezogen. Auch in der Sache der Kostendeckung wird nicht auf die angeblichen Fördermittel und die "rechtsverbindlichen Kaufangebote" für den Weiterverkauf der Hallen eingegangen, denn auch diese Argumene der Stadt sind haltlos.

Der einzige Punkt der im Hauptverfahren zu klären ist, ist die angenommene Pachteinnahme von 75.000 Euro je Jahr. Das Muster für das Bürgerbegehren hat nur wenige Zeilen für die Begründung vorgesehen, die Begründung kann deshalb niemals auf der Unterschriftenliste alle Details darstellen.

Die Pachteinnahmen würden rund 10 Jahre überhaupt nicht der Stadt zufließen, sie würden an die Hessische Landgesellschaft (HLG) gehen, die damit den vorgestreckten Kaufpreis refinanzieren würde. Das hat auch das Verwaltungsgericht so gesehen.

Der Pachtpreis wird auch nur dann gezahlt, wenn die Fläche als "Konversionsfläche im Sinne des EEG" anerkannt wird. Wenn keine EEG-Subventionen fließen, kann der Pächter vom Pachtvertrag zurücktreten. Der Pachtvertrag ist vom Verwaltungsgericht zugestellt worden und damit öffentlich.
Die Solarpark-Fläche erfüllt nicht die EEG-Voraussetzungen. Die Fläche ist nicht "im ökologischen Wert durch die militärische Vornutzung schwerwiegend beeinträchtigt". Somit ist keine Pachteinnahme garantiert.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Bürgerbegehren: Falschdarstellung in der HNA"

#1 Kommentar von Dirk-H. Pfalz am 2012 September 21 00000009 11:30 am 134822341111Fr, 21 Sep 2012 11:30:11 +0100

Diese Berichterstattung ist für die HNA eine Peinlichkeit. Der Eilantrag ist kein Klagverfahreen. Er in diesem wird durch Urteil entschieden, was aus dem Bürg4erbegehren wird. Mit dem Eilantrag habe ich mehr oder weniger die Tendenz der Gerichtsmeinung abgefragt und – wie üblich bei Juristen – erwartet, dass es Festlegungen, Tendenzaussagen und rechtliche Einschätzungen gibt. Alle diese Erwartungen hat die Entscheidung erfüllt. Sie sagt klipp und klar, worauf es jetzt nur noch ankommt.
Ich habe nicht erwartet, und dies konnte ich auch nicht, dass ich für die Antragsteller und das Begehren erreiche, dass jedes städtische und somit parlamentarische Handeln im Hinblick auf das BW-Gelände auf 3 und mehr Jahre blockierbar wäre. Damit hätten die Antragsteller nämlich auch die Gründung einer Verwertungsgesellschaft unmöglich gemacht.
Der HLG-Auftrag ist noch keine bindende Entscheidung. Das Parlament hat über diesen noch nicht befunden und auch der Magistrat; ganz zu schweigen von den weiteren Hürden.
Schade für die HNA und ihre Leser, dass sie so falsch und unzureichend bisher unterrichtet wurden

#2 Kommentar von Leser am 2012 September 21 00000009 12:01 pm 134822531912Fr, 21 Sep 2012 12:01:59 +0100

Wieso wird eigentlich die Einfahrt oberhalb der Kaserne seit Wochen rund um die Uhr bewacht und wer bezahlt die Leute, die den ganzen Tag im einen Van dort sitzen und sich hinter Zeitungen tarnen?

#3 Kommentar von Gregor am 2012 September 21 00000009 12:08 pm 134822572612Fr, 21 Sep 2012 12:08:46 +0100

Peinlichkeiten in der Berichterstattung sind für die HNA nichts neues. Vor allem dann nicht, wenn es um die Kommunalpolitik geht. Kann sein das es daran liegt, das einfach kein kompetentes Personal mehr vorhanden ist und sich eine zeitgemäße Berichterstattung nur noch auf einem Bildzeitungsniveau bewegt. Es könnte aber auch an einer journalistisch-regionalpolitischen Loyalität liegen. Das jedoch wird der Leser zu entscheiden haben.

#4 Kommentar von Heini Hingucker am 2012 September 21 00000009 12:45 pm 134822793912Fr, 21 Sep 2012 12:45:39 +0100

Scheinbar hat man HNA intern eine Änderung vorgenommen.

Denn die bisherige Berichterstattung war eher von Fairness und einem Journalismus geprägt der Fakten sucht und sie Dank eigener Recherche auch findet.
„ode“ wird dem keinesfalls auch nur annähernd gerecht !

Fehlt nur noch das die HNA online den Triumphmarsch aus AIDA als Untermalung mit einem Interview des Bürgermeisters veröffentlicht !

Übrigens hatte auch der hessentext am 19.9. abends eine ähnlich grottenschlechte Information freigeschaltet.

#5 Kommentar von Supercalifragilistisch am 2012 September 21 00000009 1:02 pm 134822895001Fr, 21 Sep 2012 13:02:30 +0100

Das Gericht hatte im Grunde zwei Dinge zu betrachten:

Lässt sie zu, dass die Stadt vollendete Tatsachen schafft obwohl evtl in einer Verhandlung das Bürgerbegehren als zulässig erklärt wird

oder

folgt sie dem Eilantrag der zeitweise die Schaffung von Fakten verhindert.

Hier hat in meinen Augen das Gericht einen Fehler gemacht:

Es spricht von vornherein von 3 Jahren die die Stadt gebunden wäre und nicht handeln könnte.

Dies ist so nicht richtig.
1. Könnte man den Instanzenweg beschleunigen und das würde nicht 3 Jahre sondern, wenn beide Seiten es wollten, schneller gehen

2. Könnte der Bürgerentscheid für den Ankauf der Fläche ausfallen – da wäre dann der Zeitverlust auch nicht so groß

3. Könnte das Parlament ja auch eine Änderung beschließen.

4. Hat das Gericht den Fakt EEG Fläche ja oder nein zwar zu recht außen vor gelassen, hätte aber dieses zumindest berücksichtigen können.

5. Hat das Gericht scheinbar keine 100 % Kenntnis des ausgehandelten Vertrages.
Denn neben den Einnahmen die die Stadt hat entstehen der Stadt auch Kosten.
Ausfall der Einnahmen bis die Verbindlichkeiten bei der HLG / BImA abgelöst sind einschl Zins und Zinseszins und den Nebenkosten

Hat man alle möglichen Kosten / Verbindlichkeiten die der Stadt ebenso wie Einnahmen aus dem Kauf der Flächen entstehen können nicht berücksichtigt.
Incl. der Tatsache, dass die Überschüsse aus der Solarfläche durch Kosten aufgefressen werden.
Kosten die nicht entstehen wenn man die Flächen nicht kauft.

Eines zeigt sich hier wieder:
Verwaltung und Bürger ziehen heute meist nicht mehr an einem Strang.

Eher hat man den Eindruck sie bekämpfen den Bürger sobald er eine eigene Meinung entwickelt.

Demokratie war gestern !
Nicht nur in Homberg.

#6 Kommentar von Olaf Dellit am 2012 September 25 00000009 9:26 am 134856157209Di, 25 Sep 2012 09:26:12 +0100

Ich hoffe, Sie erlauben mir, einige Punkte aufzugreifen, die Sie ansprechen:

– Es ist mir in der Tat ein Fehler unterlaufen, als ich den Gerichtsbeschluss gelesen habe. Das Gericht zählt die Benennung der Vertrauenspersonen als Kritikpunkt der Stadtverordneten auf und ich bin versehentlich davon ausgegangen, das Gericht habe sich auch dieser Argumentation angeschlossen. Das tut mir leid.

– In meinem Artikel ist nicht behauptet worden, das Gericht habe über die Gültigkeit des Begehrens entschieden. Tatsächlich hat es aber festgestellt, dass die Stadt den Beschluss vom 12.6., also den Kaufbeschluss, nun umsetzen kann bzw. dass das nicht per einstweiliger Anordnung verhindert werden kann.

– Selbstverständlich habe ich den Gerichtsbeschluss, so wie er in der Pressemitteilung des Gerichts steht, gelesen und als Grundlage des Textes verwendet. Alles andere ist eine Unterstellung, die ich zurückweisen muss, mir liegt überhaupt keine „Auslegung des Bürgermeisters“ vor.

– Ich kann auch nicht finden, dass die Begriffe „Niederlage“ und „abgeschmettert“ eine Kampfsprache sein sollten. Wenn überhaupt, würde ich sie eher im Bereich des Sports ansiedeln. Beide Begriffe sind für Gerichtsberichterstattung durchaus üblich.

Der Vollständigkeit halber möchte ich erwähnen, dass ich am Tag der Bekanntmachung des Gerichtsbeschlusses versucht habe, einen der sechs Vertrauensleute bzw. Stellvertreter des Bürgerbegehrens für eine Stellungnahme zu erreichen. Das gelang mir leider nicht, daher haben wir es am nächsten Tag nachgeholt, wie Sie wissen werden.

Ich hoffe, etwas zur Klärung beigetragen zu haben. Mit freundlichen Grüßen,
Olaf Dellit (ode), HNA Fritzlar-Homberg

#7 Kommentar von DMS am 2012 September 25 00000009 10:41 am 134856609510Di, 25 Sep 2012 10:41:35 +0100

zu 6:
Vielen Dank Herr Dellit für Ihre Klarstellung.
Die Pressemeldung des Verwaltungsgerichts ist wirklich sehr irreführend geschrieben. Hinzu kommt, dass juristische Begriffe und Gedankengänge oftmals schwer allgemein verständlich zu formulieren sind.

Das Wort „abgeschmettert“ benutzte Bürgermeister Martin Wagner in einem Bericht des „Extra-Tip“ in seiner Stellungnahme zu den 2000 Bürgerunterschriften, von daher lag es nahe, dass der Bürgermeister die Informationen geliefert hat.
Abgeschmettert, freut sich Bürgermeister Wagner
[2]

Ich freue mich, dass Sie diesen Kommentar geschrieben haben, so dass die Leser – auch wenn uns Fehler unterlaufen – sehen können, dass man damit auch offen umgehen kann. Vielen Dank.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Kassel vom 20.09.2012
[3]