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Bürgerbegehren wegen Fußgängerzone: Umfrageergebnis

Bild"Soll über die Fußgängerzone mit einem Bürgerbegehren entschieden werden?"

Das war die Frage der ersten Leserumfrage im Homberger Hingucker. Anlass war der Vorschlag eines Lesers, der ein Bürgerbegehren ins Gespräch brachte. Links zu weiteren Informationen finden sich jetzt in der Linkliste.

Innerhalb einer Woche sind 48 Stimmen von der Software gezählt worden.
35 Stimmen für die Einleitung eines Bürgerbegehrens, 13 sprachen sich dagegen aus.

Für die Zählung wurde die selbe Umfrage-Software benutzt, die auch die HNA einsetzte. Die Kontrolle der Zählweise ist identisch.

Sinn der Umfrage war es, das Interesse an einer solchen Aktion öffentlich sichtbar zu machen. Eine Beteiligung von 48 Stimmen ist eine zu kleine Anzahl, um daraus auf ein Gelingen eines Bürgerbegehrens [1] zu schließen für das mindestens 1400 Stimmen bis zum 29. Dezember benötigt werden.

Gegenüber der HNA-Umfrage mit ihren uneindeutigen Fragen [2] stand hier eine klare Frage zur Entscheidung.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Bürgerbegehren wegen Fußgängerzone: Umfrageergebnis"

#1 Kommentar von Mirko am 2008 November 30 00000011 10:57 am 122803907710So, 30 Nov 2008 10:57:57 +0100

Ob Bürgerbegehren hin oder her, Homberg hat sich mittlerweile bis auf die Knochen blamiert im ganzen Schwalm-Eder-Kreis.
Das Provinztheater um die Fußgängerzone hat einen großen Imageschaden für Homberg hinterlassen, das mangelnde Marketing seitens der Stadt auch. Es ist, so mein Eindruck und der vieler anderer auch, vom Bürgermeister und der Stadtverwaltung nicht gewollt, das Homberg vorangebracht wird.

Ob ich nun auf dem Marktplatz parken kann oder nicht, das Angebot in der Innenstadt wird für mich trotzdem nicht attraktiver.

Mich zieht es in Orte, wo ich gesunde Lebensmittel aus biologischer Herstellung beziehen kann. Und sowas bekomme ich nur beim Biobauern, in Regionalwarenläden oder bei tegut. Diese 3 genannten fehlen mir in Homberg leider. tegut wäre eine Nummer zu goß, ich setzte eher auf den Regionalwaren-laden, den es viel. eines Tages in der Innenstadt mal geben wird.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf.

#2 Kommentar von Mata Hari am 2008 November 30 00000011 11:11 am 122803986211So, 30 Nov 2008 11:11:02 +0100

Was hält’s Du vom Vorschlag Barolles ?

Bringst Du dich ein ?

#3 Kommentar von nordhesse123 am 2008 November 30 00000011 3:29 pm 122805536703So, 30 Nov 2008 15:29:27 +0100

Wie man 1 Jahr gesehen hat, interessiert es die Bürger nicht!!!

War ja nichts los auf dem Marktplatz.

So wie es jetzt ist, ist es ein guter Wiederanfang.

Weiter so!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

#4 Kommentar von Barolle am 2008 November 30 00000011 3:44 pm 122805628403So, 30 Nov 2008 15:44:44 +0100

Wie so ? Mit einem Bürgerbegehren ?
Mit einer Pizzeria die erst um 17 Uhr öffnet ?
Neuen Umfragen ?
Oder meinst du damit das der Bürgermeister und alle Entscheidungsträger so weiter machen sollen ?

Oder das die Öffnung dauerhaft bleibt ?

#5 Kommentar von Mirko am 2008 November 30 00000011 4:28 pm 122805889504So, 30 Nov 2008 16:28:15 +0100

@ nordhesse123,

meinst du, die Homberger finden jetzt wieder zu ihrer Innenstadt zurück, wenn der Marktplatz geöffnet ist? Wenn die Zufahrt über eine schmale Gasse erfolgt, die ich noch nicht mal in Fritzlar durchfahren würde, wenn kein klares Parkleitsystem vorhanden ist? Wenn ich einfach keinen Bedarf sehe, was ich jede Woche in der Homberger Altstadt kaufen sollte?
Ich habe einen Punkt genannt, der mich persönlich in die Innenstadt ziehen würde. Und ich bin deiner Meinung, viele andere denken ähnlich wie ich.

@ Mata Hari,
ich werde mich an keinem Bürgerbegehren beteiligen. Ich bin der Meinung, nach diesem Theater würde die Stadtverordnetenversammlung Gesicht bewahren, wenn die Fußgängerzone aufgegeben wird, die Verantwortlichen zugestehen, etwas voreilig gehandelt zu haben und dann Konzepte aushandeln für die Verkehrsführung in der Innenstadt, die Hand und Fuß haben wird.
Dann kann man sich auch darüber unterhalten, als kleinen Anfang autofreie Tage in der Innenstadt anzubieten, vielleicht in Anlehnung mit kleinen Events, einem Bürgerfrühstück z. B.
Das wäre idealer, als andauernd eine neue Verkehrsführung zu entwerfen, die nicht gerade Kompetenz aufzeigt.

#6 Kommentar von Mari Huana am 2008 November 30 00000011 9:15 pm 122807615309So, 30 Nov 2008 21:15:53 +0100

@ Mirko
„die ich noch nicht mal in Fritzlar durchfahren würde,“
Ja. Wer nicht fahren kann braucht breite Straßen !

Im Sommer hast du noch gepostet das du öfter mit dem Fahrrad kommst !
Dafür reicht die Marktgasse allemal. Selbst wenn dein Fahrrad Stützräder hat !
Einziges Problem dabei ist, das „Schrittgeschwindigkeit“ mit einem Fahrrad, noch dazu bergauf, schwer einzuhalten ist.

Grüße aus dem sonnigen Spanien.

#7 Kommentar von nordhesse123 am 2008 Dezember 1 00000012 11:30 am 122812740411Mo, 01 Dez 2008 11:30:04 +0100

Dies schrieb HansStaden in der HNA!!!!

Ein Bypass zum Markt
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN!!!
WAS WANN WIE !!!
In verkehrsberuhigten Zonen müssen Kraftfahrer die so genannte Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was darunter zu verstehen ist, erklärt das Amtsgericht Leipzig: Schrittgeschwindigkeit ist mehr als Fußgängergeschwindigkeit (4-7 km/h), aber auch deutlich weniger als eine langsame Fahrgeschwindigkeit (20 km/h). Demzufolge ist unter Schrittgeschwindigkeit ein Tempo von ca. 15 km/h zu verstehen.
Urteil des AG Leipzig vom 16.02.2005
215 OWi 500 Js 83213/04
DAR 2005, 703
Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr einfährt, hat keine Vorfahrt. Das gilt auch dann, wenn das Zeichen nicht unmittelbar an der Einmündung (Fahrbahnrand) der aus dem Bereich herausführenden Straße, sondern bereits an der Fluchtlinie der Bebauung angebracht ist, so LG Gießen in DAR 1996, 25. Dies gilt insbesondere erst recht, wenn die Spielstraße von der „Hauptstraße“ durch einen abgesenkten Bordstein abgetrennt ist.

#8 Kommentar von Te Wake am 2008 Dezember 1 00000012 1:10 pm 122813341501Mo, 01 Dez 2008 13:10:15 +0100

Dies ist das Urteil eines Amtsgerichtes. Es bindet kein anderes Gericht !
Es ist höchstens ein Anhalt.

Hier weitere Informationen :
[3]
Hier ein paar OLG Urteile die sind aussagekräftiger !
[4]
[5]