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Bürgermeister-Verfahren: Antwort auf die Kleine Anfrage erwartet.

Justiza im Homberger AmtsgerichtAm Dienstag den 21. Februar 2012 läuft die Sechs-Wochen-Frist ab, in der die Landesregierung auf eine Anfrage der SPD zu antworten hat. Am 10. Januar fragten die Landtagsabgeordneten Heike Hofmann, Regine Müller und Günter Rudolph die Landesregierung zu der Eröffnung des strafrechtlichen Hauptverfahrens gegen den Homberger Bürgermeister.
Die Anfrage findet sich hier [1].

"Mit „Kleinen Anfragen“ können Abgeordnete innerhalb von sechs Wochen schriftliche Auskunft über bestimmte Angelegenheiten von der Landesregierung verlangen." heißt es in dem Informationssystem des Landtags.

Der Homberger Hingucker berichtete darüber am 23.1.2010 und erläuterte den Hintergrund [2].

Der Homberger Anzeiger [3] erinnerte an die die Anfrage. Die SPD kritisierte die lange Dauer, bis das Gericht über die Ermittlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet.

Foto: Justizia im ehemaligen Homberger Amtsgericht

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Bürgermeister-Verfahren: Antwort auf die Kleine Anfrage erwartet."

#1 Kommentar von Efzeauer am 2012 Februar 19 00000002 9:48 pm 132968449009So, 19 Feb 2012 21:48:10 +0100

Am 4. 9.2008
[4]
Es gibt einen „Koordinator Förderprogramme“

Am 20. 8. 2009 kann man u. a. lesen:
[5]

Am 12. Februar 2009 wurde der 1. Vorsitzende dazu befragt.

Der 1. Vorsitzende wandt sich mit seinen Erklärungen. Der Mitarbeiter habe das alles in seiner Freizeit gemacht. Der Verein müsse auch Pressearbeit machen. Sicherlich handele es ich um eine Grauzone gestand der Bürgermeister ein, um dann zu sagen es gäbe gar keine Pressesprecher,…

In keinem der bisher bekannten Programme gibt es das Aufgabengebiet Fördermittelkoordinierung,

Eine entsprechende Haushaltsstelle ist bisher nicht bekannt. ( Im Haushalt der Stadt )
Obwohl Wagner auch erklärte:
Die durch die Einstellung entstehenden Personal- und Materialkosten werden, soweit nicht förderfähig, durch die Stadt getragen.

Und er sagte auch:
Eine Zustimmung dazu hat der 1. Vorsitzende in seiner Funktion als Bürgermeister bei der Mehrheitsfraktion in der Stadtverordnetenversammlung eingeholt.“

Nicht jedoch in öffentlicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

Am 22.10.2009
[6]
wird das vorhergehende noch einmal zusammengefasst.

Persönliche Anmerkung:
1. Meines Wissens nach wurde bereits im Jahre 2008 bzw Anfang 2009 der für diese Fördermittel Zuständige der Hess. Landesregierung über diese Fakten informiert.
Es wurde jedoch nichts unternommen.

Erst daraufhin erfolgte eine Anzeige.

2. Es ist daher auch zu fragen, ob es nicht auch Ermittlungen im Hinblick auf strafvereitelung oder Beihilfe zur Fördergeldveruntreuung gegeben hat.

3. Die Tatsache, dass hier ohne die Stadtverordnetenversammlung zu informieren, in die Rechte der Stadtverordneten in unzulässiger Weise eingegriffen wurde, stellt wohl ebenfalls eine Verstoß zumindest gegen die HGO , wenn nicht sogar einen Verstoß gegen die Pflichten der Wahlbeamten dar.
Sowohl seitens des BM als auch seitens derer die diese Zustimmung gaben und sie getragen haben.
Insofern wäre auch hier eine strafrechtliche Relevanz zu prüfen.

4. Ob es weitere Umgehung der Stadtverordnetenversammlung in dieser Form gegeben hat, sollte man prüfen.