HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Woher kommen die Mehrkosten für die Mardorfer Kita?

Foto: links der Kindergarteneingang, die Wegparzelle für späteren Fußweg zum Wohngebiet, rechts Parkplatz für 13 Autos

Welche Angaben stimmen?

Der Architekt des Mardorfer Kindergartens Christian Gerlach aus Fritzlar erklärte die Gründe für die erneuten Mehrkosten mit Umplanungen, Erdbewegungen, nicht eingehaltenen Vereinbarungen und Deponiekosten für den Mutterboden.

Gegen diese Darstellung schickte der vormalige Grundstückseigentümer Cord Kroeschell einen Brief an den Stadtverordnetenvorsteher, den Ausschussvorsitzenden und die Fraktionsvorsitzenden und bezieht sich auf das Schreiben des Architekten, dass der Magistrat als Begründung in den Sitzungsunterlagen veröffentlichte.

Der Inhalt des auf den 11.03.2020 datierten Schreibens erweckt den Eindruck als wäre ich verantwortlich für angeblich entstandene Mehrkosten von €90.000 durch Nichtabnahme von Mutterboden. Das weise ich entschieden zurück.

Als Landwirt ist er an Mutterboden interessiert. Im Bebauungsplan – auf den Kroeschell verweist – ist festgelegt, dass der Mutterboden auf Ackerflächen gebracht werden muss.

Dort heißt es:

„Bei der Errichtung baulicher Anlagen sowie Stellflächen und Zufahrten ist der Oberboden gesondert aufzunehmen und auf die Ackerflächen des Flurstücks Gemarkung Mardorf, Flur 2 Nr. 26 zur Bodenverbesserung aufzubringen.“ Bebauungsplan

Wenn, wie Gerlach schreibt, der Mutterboden auf die Deponie gekommen sei, dann hätte er gegen die Auflagen des Bebauungsplans verstoßen.

Kroeschel schreibt weiterhin:

Die festgelegte Verwendung wurde durch die ausführende Baufirma so nicht durchgeführt, stattdessen wurde der anfallende Mutterboden der Hauptbaumaßnahme durch die Baufirma verteilt. Erst nachdem ich bei der Stadtverwaltung interveniert hatte, wurde ein Teil des Oberbodens auf meinen Flächen aufgebracht.

Wo dabei Deponiekosten für Mutterboden anfallen sollen erschließt sich mir nicht.
Eine Kommunikation durch den Architekten hat nicht stattgefunden.
Von einer nicht eingehaltenen Vereinbarung durch mich kann keine Rede sein.

Kroeschell stellt abschließend fest:

Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass ich nichts vereinbart hatte, was ich nicht auch eingehalten habe.

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