HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Magistrat will Grundstück des Solarparks von der HLG kaufen

PVParkDer Magistrat möchte von den Stadtverordneten die Zustimmung zum Kauf des Solarparks von der Hessische Landgesellschaft (HLG).

38.000 Euro Kosten für den Vertragsabschluss und Steuern
Das Gelände wird mit 2,50 Euro/qm berechnet und soll 422.230 Euro kosten. Die Zahlung soll frühestens 2022 erfolgen, wenn der reguläre Vertrag mit der HLG endet, sofern er nicht verlängert wird. Dieser Vertrag bedeutet für die Stadt eine Kostenbelastung genau zu dem Zeitpunkt, wo der Haushalt unter den Bedingungen des Schutzschirms kaum aufzustellen ist. Der Vertrag kann nur vollzogen werden, wenn die Grunderwerbssteuer und die Kaufnebenkosten bezahlt werden. Rund 38.000 Euro Kosten sind mit einem solchen Kaufbeschluss verbunden. Doch die Stadt verschweigt diese Kosten, obwohl sie verpflichtet ist, alle Folgekosten zu benennen.

Warum soll der Kauf gerade jetzt erfolgen?
Der Magistrat hält nicht für nötig den Anlass zu begründen. Die einzige Folge des Kaufs: "Die Pachteinnahmen des Solarparks werden ab 01.01.2015 im Haushalt der Stadt Homberg veranschlagt."

Im Haushalt sind die Pachteinnahmen bereits mit 75.000 Euro ausgewiesen. Nur ist seit zwei Jahren keine Pacht gezahlt worden, da die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es durch die Vornutzung wirklich eine im ökologischen Wert beschädigte Fläche ist. Nur wenn das so wäre – wie bisher vom Ex-Bürgermeister Martin Wagner behauptet wurde – dürfte die erhöhte Einspeisevergütung bezahlt und auf die Stromkunden umgelegt werden.
Angesichts des Risikos, dass nach der bisherigen Faktenlage keine Konversionsfläche nach dem Erneuerbare Engergie Gesetz (EEG) vorliegt, ist dies Pachtforderung relativ wertlos. Nach den Grundsätzen der Buchhaltung müsste die Stadt den Betrag um den Risikofaktor kürzen, also den Wert berichtigen.

BildEin Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren von 2012?
Im Sommer, in der Ferienzeit, haben 2000 Homberger den Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt. Es gab eine Hoffnung, eine Aufbruchstimmung. CDU-, SPD- und FDP-Stadtverordente hatten nichts besseres zu tun, als durch einen juristischen Winkelzug, die Abstimmung der Bürger über den Kasernenkauf zu verhindern.
Der Bürgerentscheid hätte einen formalen Fehler gehabt, es wäre in dem Antrag nicht dargestellt, dass die Stadt durch den Solarpark eine jährliche Pachteinnahme von 75.000 Euro erhalten würde.

Das Pikante: Die Stadt wäre formal gar nicht der Eigentümer gewesen, sondern die HLG, der die mögliche Pacht zuflösse. Es wurde von den Mehrheitsparteien immer argumentiert, dass mit diesen Pachteinnahmen die Infrastrukturmaßnahmem im Kasernengelände finanziert werden sollten. Wagner sagte, die Infrastruktur wird nur Zug um Zug, entsprechend dem Geldeingang, überarbeitet. Das Gegenteil ist geschehen.

Gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens der 2000 Homberger läuft seitdem eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wenn das Gericht den Fall bearbeiten würde, wäre zu sehen, dass gar kein Geld – wie behauptet – in die Stadtkasse gelangt ist. Will man dieser Argumentation vorbeugen, indem jetzt der Solarpark an die Stadt verkauft wird? Drei Jahre nach dem Kasernenkauf würden so die Voraussetzungen geschaffen, die der Magistrat und die Mehrheitsparteien 2012 wahrheitswidrig behauptet hatten. Übrigens war ihnen die Ablehnung des Bürgerbegehrens über 3.000 Euro Honorar für den Rechtsanwalt wert.

Steht der Solarpark auf einer Konversionfläche?
Laut Gesetz waren Solarparks nur auf Flächen erlaubt, die bestimmte Bedingungen erfüllten. Die Homberger Fläche war kein Konversionfläche im Sinne des EEG. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Kaufvertrag wurde auch schriftlich bestätigt, dass keine Altlasten oder Umweltschäden vorliegen.

6. Der Verkäuferin liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bzw. von sonstigen Umweltschäden begründen.

Der Kaufvertrag ist wiederum von der Kanzlei, die gegen das Bürgerbegehren argumentierte.

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Lange Tagesordnung – kritische Entscheidungen

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Die nächste Tagesordnung ist sehr lang. Entscheidendte Weichenstellungen für Homberg stehen auf dem Programm.

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Solarpark: Neue Gutachten

BodenprobenNeue Gutachten mit Bodenproben im Solarpark.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

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Keine Solarpark-Pacht für die Stadt

zaunsolarpark

Es gibt keine Pachteinnahmen, weder für die HLG noch für die Stadt.
Es gibt auch keine Vereinbarung Pachtforderungen an die Stadt zu übertragen.

Der Haushalt wurde nur gelöscht.

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Pachteinnahmen aus Solarpark ?

PVparkWie die Stadt Pachteinnahmen aus dem Solarpark als Einnahmen verbuchen will ist ungeklärt. Eigentümer ist nach bisherigen Kenntnis die .Hessische Landgesellschaft (HLG) und wegen der Ermittlungen soll bisher kein Strom bezahlt werden.

Auf die Fragen nach dem Vorgang antwortete der Bürgermeister nicht.

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Erträge aus Pacht der Fotovoltaik-Anlage?

Pachteinnahmen

Nur auf dem Papier umgebucht.

Zahlungen erfolgen erst einmal nicht.

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Indizien für Konversionsfläche ?

PVanlageWird hinter den Kulissen schon wieder alles „geheilt“? Private Gewinne zu Lasten der Verbraucher?

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Rechtsverständnis des SPD-Fraktions-vorsitzenden

PVanlageNicht der Täter ist schuld, sondern der seine Tat anzeigt.
Die PV-Flächen ist falsch deklariert worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, Pacht wird nicht gezahlt.

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Faktencheck: Abgeordnete zur Stromtrasse

Ein Mitglied des Bundestags (MdBs) sagt: – Es gäbe insgesamt 650 Bundestagsabgeordneten, von denen nicht genug überzeugt werden könnten. Fakt: Es gibt nur 631 Abgeordnete im Bundestag. – Nur 33 Abgeordneten seien von der Trassenplanung tangiert. Fakt: Es wird nicht nur eine Suedlink-Trasse geplant, sondern dreiTrassen. Nicht nur Tennet plant, sondern auch die anderen Netzbetreiber. […]

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Suedlink-Trasse: Bürger und Volksvertreter

nETZStrom Trasse:
Abgeordnete dafür
Bürger dagegen

Bürger verstärken
den Widerstand

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Stromtrasse und Strompreise

StrompreismauerDie Strompreise schanken, doch die Kostensenkungen werden nicht an die Verbraucher weitergegeben, diese zahlen zusätzlich die EEG-Umlage.

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Die Stromtrasse: Energiewende oder Monopol-Erhalt

Ein Leserbrief in der HNA von Dietmar Groß (FWG) beleuchtet die energiepoliische Interessenlage, von der die Trassenführung nur ein Detail ist.

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Tennets Trassenmärchen

Nein zur Stromtrasse

Windstrom von der See als Ersatz für Abschaltung der Atommeiler in Bayern, so erzählt es Tennet und Politiker.
Gesetzesänderungen und Stromtrasse heißt freie Fahrt für Kohle.
Eine Absage an die Energiewende, bezahlt von den Bürgern.

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