HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Dachflächenbörse für Solaranlagen

BildWie nordhessische.de meldet, soll in Kassel eine Dachflächenbörse zur Nutzung der Sonnenenergie beschlossen werden. Über eine Internetseite sollen Investoren und Hauseigentümer zusammen gebracht werden, damit auch dann eine Solaranlage auf einem Gebäude gebaut werden kann, wenn der Eigentümer dazu keine Mittel frei hat.

Das ist eine gute Idee und sollte auch in Homberg aufgegriffen werden. Das ist die bessere Lösung, als die in Homberg-Hülsa, wo im Außenbereich ein großes Gebäude errichtet wurde, obwohl überall im Dorf große Scheunen leer stehen. In Homberg und in den Dörfern gibt es ausreichend geeignete Dachflächen für Photovoltaikanlagen, über ein solche Dachflächenbörse könnten sie genutzt und so auch langfristig erhalten werden.

Der Extra Tip vom 10. Mai berichtet unter der Überschrift "Solarstrom für alle – Mit sicherer und sauberer Energie Geld verdienen", dass in Edermünde allein im vorigen Jahr sieben Hallen errichtet worden sind. Diese Art von Geldverdienen wäre in Ordnung, wenn es auf Solartechnik auf vorhanden Gebäuden basiert. Neubauten – wie diese in Hülsa, dazu noch im geschützten Außenbereich – werden nur gebaut, um die höhere Einspeisevergütung für den so erzeugten Strom zu bekommen. Bezahlen müssen es alle Stromkunden. Das war nicht im Sinne des Gesetzgebers, sondern stellt eine Umgehung dar, die wie in Homberg auch noch durch den Magistrat gedeckt wird. Für diesen Gesetzesmißbrauch postiert sich auf dem Foto des Artikels auch noch Günter Rudolph, SPD-Landtagsabgeordneter und gibt damit diesem Vorgehen seinen politischen Segen.

Foto: "Kleiner Unterstand für Tiere und Geräte auf der Weide" in Homberg-Hülsa im Außenbereich, mit Fenstern in 2 Etagen, Türen und Toren. Stand der Baumaßnahmen 5. April 2009

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11 Kommentare zu “Dachflächenbörse für Solaranlagen”

  1. Rumburak

    Warum sollen auf neu gebauten Hallen keine Solaranlagen errichtet werden ? Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er das Gesetz so beschließen können.

    Und das diese Hallen in Edermünde oder der „Kleine Unterstand für Tiere und Geräte auf der Weide“ in Hülsa nur gebaut wurden, um die höhere Einspeisevergütung zu bekommen, sind mal wieder Fakten à la DMS, d.h. Belege dazu fehlen.
    Warum sollte ein Bauherr, wenn er eine Halle bauen will egal wofür, nicht auch eine Solaranlage oben drauf setzen dürfen ?

    Der Hinweis auf die Dachflächenbörse ist sehr gut, aber warum diese positive Meldung gleich wieder mit Draufhauen auf den Magistrat in Homberg enden muß, kann ich nicht nachvollziehen.

    Gruß

    Rumburak

  2. Mata Hari

    T hanks
    S olaranlagen
    G enosse.

    S amt
    P artei
    D ienern.

    Dabei wollte er doch Ämter abgeben, der arme Ämter gebeutelte Herr Rudolph.
    Nu hat er noch eines : Solaranlagen – Einweihungsbeauftragter für den TSG.
    Ich würde mir auf jeden Ziegel ein Autogramm geben lassen.

  3. Barolle

    Wie wäre es denn wenn die Hülsaer bei der nächsten Bundestagswahl geschlossen alle Parteien nicht wählen die hier am Wer waren:
    FDP, CDU. SPD.
    So kann man mal deutlich machen, dass es Wähler gibt die sich nicht alles bieten lassen.

    Und wo bleibt die Mahnwache vor dem Haus des „Ars Natura“ Eigentümers ?

  4. Barolle

    In Außenbereichen dürfen Unterstände nur errichtet werden wenn der Bauherr privilegiert ist.
    Das war er nicht.
    Und der Bauantrag und der Flächennutzungsplan sprechen nicht von der Errichtung eines Unterstandes sondern von der Errichtung einer Solaranlage mit Nebennutzung. Ein kleiner aber feiner Unterschied.
    Der Willen des Gesetzgebers ist eigentlich klar erkennbar. Leider ist dies Gesetz, wie so viele in den letzten Jahren, nicht gerade durch Qualität gesegnet.
    Und es enthält eine Lücke. Und die wird überall genutzt. Und das ist klar erkennbar und zeigte sich u.a. darin dass in Alheim – Heinebach jemand für Freilandhühner Solaranlagen errichtete und darunter sollten Unterstände sein. Hat ein Gericht halt erkannt und dem Kläger sein Recht ( wie ich finde zu recht ) das er beanspruchte, verweigert.
    Das es auch ehrlicher geht, zeigt die Solaranlage in Obermelsungen.

    Und was es mit dem Magistrat und den Mehrheiten zu tun hat ? Nun, man hat gar nicht lang diskutieren können.
    Die Mehrheit war geschlossen dafür. Für den Flächennutzungsplan „Errichtung einer Solaranlage“.

  5. Dorfpunk

    Ich bin mir eigentlich sicher, dass die Stavo in einer Sitzung in Welferode den Bebauungsplan für das Projekt in Huelsa beschlossen hat. Und die Baugenehmigung immer noch vom freundlichen Herrn Sommer aus der Kreisverwaltung erteilt wird.

    Aber was kuemmern solche Kleinigkeiten, wenn man beseelt davon ist den Magistrat mit Unterstellungen („durch den Magistrat gedeckt“) in Misskredit zu bringen. Ich frage mich allerdings auch langsam, warum der Magistrat diese wiederholte Anschuldigung nicht mal juristisch ueberpruefen laesst. Das wuerde doch (wie die Klage der Gruenen) auch von der Stadtkasse gezahlt.

    @Barolle
    Zitat:-Und was es mit dem Magistrat und den Mehrheiten zu tun hat ? Nun, man hat gar nicht lang diskutieren können.
    Die Mehrheit war geschlossen dafür. Für den Flächennutzungsplan “Errichtung einer Solaranlage”.-
    Da scheinen Sie ja eine super Quelle aufgetan zu haben (eigentlich sind die Magistratssitzungen doch „geheim“), mehr davon!

  6. Barolle

    „Die Mehrheit war geschlossen dafür. Für den Flächennutzungsplan “Errichtung einer Solaranlage”.- Wäre sie nicht dafür gewesen, wäre wohl kein Antrag gestellt worden. Und lange diskutiert hat man wohl auch nicht – sonst wäre das ganze nicht so schnell über die Bühne gegangen und wäre der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt worden.
    Ob die SPD mit ihrer Zustimmung glücklich ist, wer weiß?
    Die ist sowieso im politischen Nirwana – wie die andere Hälfte der Opposition auch.

    Da übernehme ich gerne deine Worte:
    „There is nothing new under the sun, oder anders gesagt: In Homberg bleibt alles wie gehabt.“

  7. DMS

    zu #5:

    Da muss man doch noch etwas genauer in die Einzelheiten gehen, damit die Leser nachvollziehen können, wie es zu der Darstellung kommt.

    Die Aussage "durch den Magistrat gedeckt" bezieht sich auf die Stellungnahme des Magistrats zu einem Einspruch gegen die ausgelegte Planung, sie ist in den Erläuterungen zur Tagesordnung abgedruckt.

    Ein Hülsaer Bürger hatte gegen die Planung Einspruch erhoben, er schrieb unter anderen:

    – Eine Bebauung des beplanten Grundstückes mit einem Viehunterstand in der Größenordnung einer Fahrzeughalle zur Installation einer Fotovoltaikanlage erscheint mir mehr als fragwürdig.

    – Das Landschaftsbild wird zugunsten eines Einzelnen (Betreiber der Anlage) erheblich beeinträchtigt.

    Es gibt sicherlich genug Möglichkeiten, solche Anlagen auf Grundstücke oder Dächer in der Ortslage zu installieren.

    Zu diesem Einspuch schreibt der Magistrat:

    Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

    Die Auswirkungen auf das Landschafts- und Ortsbild wurden im Rahmen der Erarbeitung der Bauleitplanung untersucht. Hülsa verfügt über keine geschlossene Ortslage, die Gebäude in den Randbereichen stehen z.T. mit großen Abständen und ragen in die Landschaft hinein. Die geplante Anlage fügt sich in das Bild ein ohne es zu verstärken.

    Die Ausmaße wurden in Verbindung mit den örtlichen Verhältnissen so reduziert, dass negative Auswirkungen bei Aufrechterhaltung des erwünschten Nutzens vermieden werden können (GRZ, Gebäudehöhe). Darüber hinaus wurden Anpflanzungen vorgesehen, die die Auswirkungen darüber hinaus minimieren sollen. Abschließend sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild festzustellen.

    Die Möglichkeit, vorhandene Dächer zu nutzen, ist wünschenswert, in der Umsetzung erweisen sich diese jedoch als schwierig, da Interessen der Eigentümer und Nutzer in Einklang gebracht werden müssen. Untersuchungen zu Flächengrößen und -ausrichtungen müssen die Eignung zunächst feststellen. In der Kombination mit dem Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Geräte und angrenzender Weideflächen werden in Hülsa keine verfügbaren Alternativen gesehen. (Blaue Hervorhebung von mir)

    Die schriftliche Begründung durch den Magistrat ist so inhaltsleer und unschlüssig, dass ich sie lediglich Argumentation zur Deckung des Vorhabens verstehen kann.

    Zu den Aussagen im Einzelnen:

    (1) Die Ausmaße wurden in Verbindung mit den örtlichen Verhältnissen so reduziert, dass negative Auswirkungen bei Aufrechterhaltung des erwünschten Nutzens vermieden werden können (GRZ, Gebäudehöhe).

    Das Gebäude hat die Größe, um die Fotovoltaikanlage unterzubringen. Von Reduzierung ist nichts zu sehen, das ist nur eine beruhigende Behauptung. Ob negative Auswirkungen vermieden worden sind, mag man sich bei einem Besuch vor Ort selbst ein Bild machen.

    (2) Darüber hinaus wurden Anpflanzungen vorgesehen, die die Auswirkungen darüber hinaus minimieren sollen.

    Die bisherigen Anpflanzungen befinden sich auf der rückwärtigen Seite der Halle, wie hier etwas minimiert werden soll, ist mir nicht einsichtig.

    (3) Abschließend sind keine erheblichen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild festzustellen.

    Hier fällte der Magistrat vor Baubeginn ein Urteil, das zahlreiche Bürger in Hülsa anders sehen. Bei einem Spaziergang zur Anlage, mag sich jeder ein eigenes Urteil bilden und prüfen, ob es mit dem des Magistrats übereinstimmt.

    (4) In der Kombination mit dem Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Geräte und angrenzender Weideflächen werden in Hülsa keine verfügbaren Alternativen gesehen.

    Mit diesem Satz wird das Bauvorhaben mit sachfremden Argumenten vom Magistrat verteidigt. Für die Ausweisung einer Sonderfläche für Fotovoltaik liefert dieser Satz keine sachliche Begründung. Hier beteiligt sich der Magistrat aktiv an der Rechtfertigung eines Vorhabens, dass so überhaupt nicht dort errichtet werden dürfte, nämlich einen Unterstand für Pferdehaltung. Auch der Verweis auf die angrenzenden Weideflächen ist unsachlich.

    Nachdem der Magistrat zu allen Einwendungen des Bürgers und den "Trägern öffentlicher Belange" Stellung genommen hat, heißt es:

    "Weiterhin empfiehlt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den entgültigen Beschlusss zu fassen."

    Dieser Satz ist der Beleg dafür, dass die Mehrheit des Magistrats die Abweisung der Einwände billigt und sich die Interessen des Bauherrn zu eigen macht.


  8. Thomas M.

    aka Dorfpunk

    Ob der Bau in Hülsa in dieser Form (oder überhaupt) errichtet hätte werden müssen, ist eine andere Diskussion. Letztlich wird ein solcher Unfug durch das EEG provoziert.

    Ich hingegen störe mich an der Formulierung „durch den Magistrat gedeckt“.
    Die lexikalische Definition:

    „jmd. deckt jmdn. das Wissen über jmds. Verbrechen für sich behalten Er begeht Steuerhinterziehung, und du deckst ihn auch noch.“

    impliziert, dass hier eine Straftat vorliegt die der Magistrat nicht verhindert, sondern im Gegenteil, für sich behält. Im Grunde werfen Sie dem Magistrat justiziables Fehlverhalten vor. Sollte ihre Rechtsauffassung (diesmal) richtig sein, empfehle ich den Gang zum Staatsanwalt, schon allein um Homberg vor weiterem Wirken der Mitglieder dieses Gremiums zu schützen.

    Was ist eigentlich mit der Stavo? Mit Ausnahme der Grünen hat dieses Aufsichtsorgan des Magistrats doch auch „mitgedeckt“. Oder haben die Stadtverordnenten, trotz der ihnen vorliegenden (obigen) Informationen, gar nicht gewusst was sie da beschliessen. Da stimmt mich keine der beiden Möglichkeiten optimistisch für die Zukunft Hombergs.

  9. consider

    zu # 7
    Ergänzung zu den Begründungen im Bebauungsplan, hier ein wichtiger Bestandteil in dem Verfahren.

    Bei 5.3.1. Eingriffsregelung und 6.4.2. Vorgesehene Ausgleichsmaßnahmen heißt es das auf dem Westlich angrenzenden Grundstück Gehölzanpflanzungen in bestimmter Art und Größe (ca. 3oo qm) entlang der Westlichen und Nördlichen Seite vorzunehmen sind.
    Dieses Grundstück gehört nicht dem Bauherren. Es gibt auch keine Erlaubnis von den Eigentümern ihr Grundstück für diese Maßnahmen zu nutzen. Die Eigentümer wussten bis Ende Dezember nicht, dass hier jemand über ihr Grundstück verfügt/verfügen will.
    Demzufolge sind wesentliche Festsetzungen/Begründungen des Bebauungsplanes auch nicht zu erfüllen.
    Ist die Rechtgültigkeit des Bebauungsplanes somit mit Falschaussagen erwirkt worden? Ist der Bebauungsplan so überhaupt noch gültig?
    Mal sehen wie sich Stadt, Bauaufsicht und Naturschutzbehörde nun verhalten.

  10. Barolle

    „Oh du lieber Augustin – wo führt das nur hin?“

    DANKE @ consider !

  11. Vergnügungssüchtiger

    Ju hu, eine neue Schaubaustelle.
    Und die liegt mit ca. 465 m NN höher als das geplante Fachwerkhaus auf dem Schlossberg ca 377 m NN.

    Ach ja. Den Besitzern wird der Bürgermeister bestimmt bei einem Bierchen das sagen, was er den Bauern wegen des neuen Industriegebietes auch gesagt hat : Entweder ihr verkauft das Dingens da für’n Appel und nen Ei oder ich enteigne euch. So einfach ist das. Und vorher dürft ihr das noch Auflagengerecht auf eure Kosten bepflanzen. Eigentum verpflichtet nämlich gegenüber der Gemeinschaft. Und dann gibt es noch zum Schluss ein kleines Weinfest mit Federweißem und Zwiebelkuchen. Bei der frischen Luft da oben riecht mer nicht viel was. Danke schon im Voraus für euer Sponsoring.
    Da komm ich dann bestimmt auch zum „Hülsaer Wäldches Tag“.
    Prost ihr Narren!

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