- HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN - https://www.homberger-hingucker.de -

Denkmalpflege: In Homberg willkürlich interpretiert

Fotos: links: Scheune in der Freiheit mit Betonsteinwand. Gebäude unter Denkmalschutz
rechts: Sandsteingewände von 1590 an der Schirne am Marktplatz zerstört

 
Aktuell wird bei der Scheune in der Freiheit von Denkmalschutz gesprochen. Es wird aber nicht gesagt, was dieses Gebäude zum Denkmal macht.  Was ist an dem Gebäude besonders und schützenswert?

Die Wand aus Betonsteinen entlang des Verbindungsweges kann es wohl nicht sein.

Im Gegensatz dazu wurden an den historischen Schirnen [1] mit Billigung des Oberkonservators Prof. Dr. Peer Zietz historische Sandstein-Fenstergewände von 1590 entfernt.

Der Umgang mit Denkmälern ist gesetzlich geregelt [2].
Denkmäler müssen danach erfasst und inventarisiert werden. Dies begann in Hombergs Altstadt mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 8.4.1987. Danach steht die gesamte Kernstadt unter Denkmalschutz. Auch die Freiheit ist Teil der historischen Kernstadt.

Neben den gesetzlichen Regelungen hat sich auch für die handwerkliche Arbeit mit Denkmälern ein fester Kanon an Regeln im Sinne einer guten Praxis herausgebildet. Dazu gehört zum Beispiel, dass man vor Beginn einer Sanierung die Schäden erfasst, in Plänen festhält und daraus den Umfang, die Art der Sanierung und letztlich die Kosten ableitet. Grundsatz ist die behutsame Sanierung, bei der so viel wie möglich historische Bausubstanz erhalten wird.

Denkmalpflege heißt: Denkmäler pflegen, bewahren, erhalten
– nicht Denkmäler verfälschen, beschädigen oder gar gänzlich zerstören.

Michael Petzet der langjähriger Präsident des Internationalen Rats für Denkmalpflege

In Homberg sind diese Grundsätze bisher von der Stadt und auch der unteren Denkmalbehörde missachtet worden. Eklatante Beispiele: Engelapotheke, wo vor einer Schadenskartierung abgerissen wurde.oder auch bei den Schirnen der Ausbau der historischen Sandsteingewände.
 

Städtetag zum Denkmalschutz

Der Deutsche Städtetag [3] hat in einem Positionspapier [4] geschrieben:

Eindrücklich stellt die aktuelle Rechtsprechung den Denkmalwert als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für Erlaubnisverfahren heraus und zeigt auf, dass auf gravierende bauliche Veränderungen denkmalkundlich reagiert werden muss sowie einschlägige Beschreibungen und Denkmalwertbegründungen entsprechend anzupassen sind.

Gerade die Begründung des Denkmalwertes ist notwendig, damit auch die Bürger erkennen können, worin der Wert eines Denkmals besteht. Nur wenn das vermittelt wird, kann auch ein breiteres Interesse am Erhalt des kulturellen Erbes entstehen und erhalten werden.

Kommentare sind deaktiviert (Öffnen | Schließen)

Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Denkmalpflege: In Homberg willkürlich interpretiert"

#1 Kommentar von G. Schönemann am 2019 Juni 17 00000006 9:12 am 156075914509Mo, 17 Jun 2019 09:12:25 +0100

Wenn die gesamte Altstadt unter Denkmalschutz steht, man Wert auf den Begriff Fachwerkkleinod legt, dann verstehe ich nicht, wie man das  Hospital, dasehemalige Landratsamt in der Freiheit, den Hof Landesfeind und jetzt evtl. noch Holzhäuser Str.3 so verschandeln durfte / will / darf.

Das man auch in der Vergangenheit schon verhuzt hat was nur geht, kann man im Bereich Obertrorstraße, Bergstraße, Rathausgasse sehen.