HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nur ein „vorgebildeter Laie“

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Im Haupt- und Finanzausschuss wurde am 15. 11. 2016 länger über das Zivilprozess-Urteil in der Sache Rückabwicklung des Immobilien-verkaufs an den Stadtverordneten Althaus diskutiert.

Der Stadtverordnete Peter Dewald (CDU) wollte von Bürgermeister Dr. Ritz als Jurist wissen, wie er das Prozessrisiko in der zweiten Instanz einschätze. Der Bürgermeister antwortete ihm, er sei nicht der juristische Berater der Stadt, er sei hier nur ein "vorgebildeter Laie". Er schätze das Prozessrisiko der zweiten Instanz auf 50 zu 50 ein.

Der Magistrat würde in der Sache nicht entscheiden, das obliege allein der Stadt-verordneten-Versammlung, so der Bürgermeister.

 

 

Pflicht zum Widerspruch bei Rechtsverletzung
Unabhängig von seiner Vorbildung hat jeder Bürgermeister nach § 63 HGO einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu widersprechen, wenn dieser das Recht verletzt. Daraus folgt die Pflicht, jeden Beschluss daraufhin zu prüfen. Außerdem kann ein Bürgermeister widersprechen, wenn er der Meinung ist, der Beschluss gefährde das Wohl der Gemeinde.
Wird ein Bürgermeister bei einer Rechtsverletzung nicht tätig, hat der Magistrat diese Pflicht wahrzunehmen.

Die Verantwortung tragen andere
Der Magistrat führt zum Beispiel auch Arbeitsprozesse, dazu braucht er keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, denn das ist Teil seiner Verwaltungsaufgabe. Die finanziellen Folgen eines solchen Arbeitsprozesses können dabei sogar viel höher liegen als im Falle des Prozesses zur Rückabwicklung. Wenn der Bürgermeister in diesem Fall die Entscheidung zu den Stadtverordneten verlagert, wendet er damit auch die Verantwortung ab. Schon einmal hat der Bürgermeister auf diese Weise die Verantwortung abgegeben:

Der Fall der Veränderungssperre
Für das Weckesser-Gelände am Schmückebergsweg hatten die Stadtverordneten einer vom Magistrat vorgelegten Veränderungssperre zugestimmt. Die Projektentwickler für das Weckesser-Gelände legten juristische Gutachten vor und drohten mit Schadenersatzklage. Daraufhin sagte der Bürgermeister, dass auf die Stadt hohe Schadenersatzforderungen zukommen könnten. Die Aussichten, vor Gericht zu gewinnen, seien "deutlich kleiner als 50 Prozent".
Der Magistrat beantragte deshalb die Veränderungssperre abzusetzen, dann "entstünden der Stadt keine Kosten". Doch dazu kam es nicht.

Um dem Projektentwickler Schoofs bessere Vermarktungsmöglichkeiten für das Ulrich-Gelände zu ermöglichen, sollte die Veränderungssperre doch bestehen bleiben, damit auf dem Weckesser-Gelände kein zusätzlicher Supermarkt gebaut werden kann.
Der Bürgermeister selbst hätte vor Sitzungsbeginn der Stadtverordneten-Versammlung den Punkt wieder von der Tagesordnung nehmen lassen können. Er wählte jedoch den Weg über die Stadtverordneten-Versammlung. Vor Sitzungsbeginn wurde der Tagesordnungspunkt auf Vorschlag des Stadtverordneten-Vorstehers abgesetzt: Im Protokoll steht:

"Weiterhin teilt er [Stadtverordneten-Vorsteher] mit, es ist deutlich geworden, dass im Sachverhalt des Tagesordnungspunktes Nr. 10, „Aufhebung einer Veränderungssperre“, noch Beratungsbedarf besteht. Er empfiehlt deshalb, den Sachverhalt von der Tagesordnung abzusetzen und in der nächsten Sitzung zu beraten.
Abstimmung: Bei 31 anwesenden Stadtverordneten 24 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen.
Die Tagesordnung ändert sich entsprechend.
Anschließend bittet Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx, bei den Debatten die Wortwahl sorgfältig abzuwägen"

Durch diese Vorgehensweise hatte der Bürgermeister die Verantwortung an die Stadtverordneten abgegeben. Der Stadtverordneten-Vorsteher und die Stadtverordneten haben vermutlich diesen Zusammenhang gar nicht so schnell durchblickt.
Dieser Fall zeigt, dass Dr. Ritz seine juristischen Kenntnisse einzusetzen weiß.

 

Rückabwicklungsprozess Immobilienverkauf soll fortgesetzt werden
Die Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss stimmte dafür, den Prozess zur Rückabwicklung des Immobilienverkaufs an den Stadtverordneten Althaus in der zweiten Instanz fortzusetzen – Kosten voraussichtlich rund 17.000 Euro.
Christian Marx (SPD) ist für die Fortsetzung des Prozesses, denn man sei extrem hintergangen worden.
Klaus Bölling (Bündnis90/Die Grünen): Wir müssen das Risiko eingehen, da hängt so vieles Kriminelles dran, das wäre mir das Prozessrisiko wert.

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Ein Kommentar zu “Nur ein „vorgebildeter Laie“”

  1. Wut

    Ein peinliches Possenspiel,

    aus moralischen Gründen wird nun das Gericht angerufen, das Recht und das Gesetz ist in diesem Fall eindeutig, die Stadt kann gar nicht klagen, da niemals Eigentümer gewesen.

     

    ich wünschte Bölling und Marx müssten das Risiko der Kosten tragen, die wären nicht so vollmundig!

     

    Warum waren die verehrten Herren Stadtverordneten nicht vorher kritisch, sie wüssten doch gar nicht genau an wen Sie verkaufen, die Stadtverordnten die das mitmachen sollten sich schämen!!!!!!!!

    Nochmals  15000 Euro verloren!!!!!

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