Der Magistrat ist keine One-man-show
Was hinter den verschlossenen Türen des Magistrats verhandelt wird, ist "in der Regel nicht öffentlich". (Hessische Gemeindeordnung [HGO], §67, 1) In einem Leserbrief berichtet Stadtrat Fröde zwar nicht über Einzelheiten aus dem Gremium, wohl aber über die dortige Arbeitsweise. Er bezeichnet sie als "nicht kollegial".
Das ist eine sehr zurückhaltende Äußerung, die beschriebene Vorgehensweise muss als rechtswidrig bezeichnet werden. Der Magistrat ist ein Entscheidungsgremium, in dem nur gemeinsam entschieden werde kann. Der Bürgermeister ist lediglich der Sprecher, des sogenannten Kollegialorgans. In der HGO heißt es in § 71 unmissverständlich "Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde." (Gemeindevorstand ist in Homberg der Magistrat.) Das setzt voraus, dass die Mitglieder des Magistrats über alle wichtigen Angelegenheiten informiert sind, mit denen die Gemeinde nach außen tritt.
Wenn hier, wie beschrieben, der Bürgermeister den Wunsch eines Stadtrates nach Informationen missachtet und auf seine späteren Äußerungen im Stadtparlament verweist, dann hat das entscheidende Folgen. Der Bürgermeister hat sich zu dem Erbbaurecht nicht als Gemeindevorstand geäußert, sondern nur seine private Meinung dargelegt. Was anderes wäre es gewesen, wenn der Magistrat darüber informiert gewesen wäre und gemeinsam beschlossen hätte, dass das Stadtparlament informiert werden soll.

Foto: Magistrats-Sitzungssaal im Rathaus
Dokumentation
Leserbrief von Stadtrat Gerd Fröde in HNA vom 16.4.2010,
hier dokumentiert, da Beiträge in der HNA nur einige Wochen abrufbar sind.
Thema: Nichtöffentlichkeit im Parlament Homberg
In der jüngsten Stadtverordnetensitzung wurde bei einem Tagesordnungspunkt nach Mitternacht die Öffentlichkeit ausgesperrt. Die CDU-Fraktion im Stadtparlament findet das in ihrer Stellungnahme in der HNA angemessen. Ich hatte die stille Hoffnung, dass der neue Fraktionschef Peter Dewald eine etwas eigenständigere Politik betreibt und sich vom Bürgermeister ein Stück weit abnabelt. Aber weit gefehlt.
Im Einvernehmen aller Fraktionen ist im vorigen Jahr schon einmal unter Ausschluss der Öffentlichkeit über das Thema Erbbaurecht im Mühlhäuser Feld im Parlament gesprochen worden. Gerade deshalb kann ich nicht nachvollziehen, dass weiter hinter dem Rücken der Betroffenen in einer abgeschotteten Sitzung verhandelt wurde. Ich hatte Herrn Wagner vor der Parlamentssitzung in einer Magistratssitzung gebeten, den Punkt Mühlhäuser Feld uns zu erläutern. Er hat dies abgelehnt mit dem Hinweis, er werde dies in der Stadtverordnetenversammlung tun.
Da der Magistrat immer nicht öffentlich tagt, hätte doch diese Materie – wo sie angeblich doch so heikel ist – in diesem Gremium erst einmal erläutert werden müssen. Dies schließt natürlich die spätere öffentliche Behandlung im Parlament nicht aus. Diese Art des Herrn Wagners mit Anträgen von Stadträten umzugehen ist alles andere als kollegial.
Gerhard Fröde, Wernswig, Magistratsmitglied der SPD

Wie ich schon gepostet habe im Falle der Stadtverordneten, so meine ich, könnte man auch hier verfahren:
Fahrt nach Serfaus ! đ
https://www.homberger-hingucker.de/?p=2705
Wenn ein derartiger Kommentar von dem sachlichen Herr Fröde abgegeben wird, steht es tatsĂ€chlich schlimm um die Arbeit des BĂŒrgermeisters und seiner Gefolgschaft und damit um Homberg!
Es wird Zeit, dass mal ein Magistratsmitglied diese wohl sehr hĂ€ufige Art des respektlosen Umgangs mit Magistratsmitgliedern öffentlich macht. Diese haben sicherlich wenig dazu gesagt, weil sie sich an ihre Schweigepflicht gebunden fĂŒhlen, aber innerlich geht ihnen wohl schon lange der Hut hoch: Mangelhafte und falsche Information durch den BĂŒrgermeister und ĂŒberhebliches Hinweggehen des InformationsbedĂŒrfnisses der SPD- Mitglieder.Das alles deckt die CDU/FDP nach Gutsherrenart.
Leider sind solche BeweisfĂŒhrungen gegenĂŒber der Kommnalaufsicht schwierig, weil die entsprechenden WĂŒnsche nach einem Wortprotokoll abgelehnt werden von der Mehrheit.
Die VĂ€ter der Gemeindeordnung sind von rechtsstaatlich Handelnden ausgegangen, als sie die Regelungen der HGO schufen!
Die HGO verpflichtet den BĂŒrgermeister, gemeinsam mit dem Magistrat, die BeschlĂŒsse der Stadtverordnetenversammlung vorzubereiten !! und dort vorzulegen zur Beschlussfassung. Den Magistratsmitgliedern die Informationen zu verweigern ist schlicht und einfach rechtswidrig und setzt dem ewigen Lawieren mit Wahrheiten und Halbwahrheiten noch die Krone auf.
Aber solange die CDU/FDP Stadtverordneten und Magistratsmitglieder das alles mitmachen und per Mehrheit alles durchsetzen, ist dem kaum Einhalt zu gebieten. Aber Hochmut kommt vor den Fall!
Vielleicht ist unser Rechtsstaat in Hessen doch noch nicht am Ende und klagt den BĂŒrgermeister endlich wegen der nachgewiesenen Vergehen an.
Ja,was soll man dazu noch sagen. Wer als Zuhörer bei der letzten Stadtverordnetensitzung war konnte sich ein Bild machen wie miteinander umgegangen wird. Von Demokratie keine Spur. Warum sollte es im Magistrat anders sein.
Unser BĂŒrgermeister tut ja gerade so, als ob er der Nabel der Welt wĂ€re und seine Dreistigkeit ist fast nicht mehr zu ĂŒberbieten. Was geht nur in den Köpfen seiner MitlĂ€ufer vor,das kann und will ich nicht verstehen.
Ich befĂŒrchte es ist keine Besserung in Sicht obwohl doch alle Verfehlungen ersichtlich sind.
Schade,daĂ ein direkt gewĂ€hlter BĂŒrgermeister der nicht mehr tragbar ist nicht auch direkt abgewĂ€hlt werden kann.
Das wÀre Demokratie.