HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Die herausgerissene Seite aus dem Fahrtenbuch

BildDer CDU-Fraktionsvorsitzende Peter Dewald sieht noch eine offene Frage: .
"Wenn jemand Manipulationen vornehmen wollte, warum ist dann die herausgetrennte Seite nicht vernichtet worden?"

Auch Wagners Anwlt Dr. Grasser bemerkt laut HNA-Berichterstattung:
"Es sei doch sehr merkwürdig, dass die SPD eine Fotokopie dieser Seite in einem Akteneinsichtausschuss des Parlamentes vorgelegt habe."

Darauf lässt sich leicht antworten.

Warum wurde die herausgerissene Seite nicht vernichtet?

Wer die Seite tatsächlich herausgerissen hat, ist nicht geklärt. Das ist auch unerheblich. Dass die Seite aus dem Fahrtenbuch herausgerissen worden ist und der Bürgermeister darüber informiert war ist unstrittig. Wenn er es nicht getan haben sollte, dann wäre es seine Pflicht gewesen, diese Urkundenunterdrückung sofort anzuzeigen. Das hat er nicht getan, stattdessen hat er die dadurch fehlenden Kilometerangaben durch fingierte Fahrten auf einer neuen Seite eingetragen und selbst unterzeichnet. Dass die Unterschrift von ihm stammt, hat er in der öffentlichen Sitzung des Akteneinsichtsausschusses vor den Ausschussmitgliedern und den anwesenden Bürgern selbst zugegeben.

Die eine Fahrt gab er mit genau 500 km und bei der anderen Fahrt exakt 700 km an. Diese glatten Zahlenangaben sind verdächtig. Eine Prüfung über einen Routenplaner ergab, dass die 700 km nicht stimmen könne, da das angegebene Ziel weiter entfernt lag. Diese fingierten Fahrten wollte der Bürgermeister selbst mit dem Corsa des Bauhofes gefahren sein, obwohl ihm eine VW-Golf zur persönlichen Nutzung zur Verfügung stand. Aus dem später vorgelegten Terminkalender ging außerdem hervor, dass Wagner an diesen Tagen ganz andere Termine in der Region wahrgenommen hat.

Die herausgerissene Seite war zusammengefaltet im hinteren Teil des Fahrtenbuches verwahrt worden, bis sie ein Mitarbeiter sicherstellte und der ermittelnden Kriminalpolizei übergab.

Warum die Seite nicht vernichtet wurde, darauf kann sich jeder selbst anhand der weiteren Unwahrheiten sein Urteil bilden.

Dr. Grassers Falschbehauptungen

Nicht die SPD hat eine Fotokopie der herausgerissenen Seite vorgelegt, sondern der Ausschussvorsitzende, der CDU-Vorsitzende Krannich. Dazu heißt es im Protokoll vom 24. August 2009:

Protokollauszug Fahrtenbuch

"Ausschussvorsitzender Krannich legt eine beglaubigte Kopie der fehlenden Seite aus dem Fahrtenbuch des Dienstwagens vor, die er von der Polizeistation Homberg erhalten hat.
Die Kopie wird von den Mitgliedern des Ausschusses eingesehen."

Der Protokollauzug belegt: Auch der Anwalt Dr.Grasser setzt nachweislich falsche Informationen in Umlauf.

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4 Kommentare zu “Die herausgerissene Seite aus dem Fahrtenbuch”

  1. ante portas

    Sitzung am 6.Juli 2009
    “In dem Ordner waren die Versicherungsunterlagen zu dem städtischen Fahrzeug VW Golf Plus zusammengestellt.”

    „09. Juli 2009
    Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Krannich,
    in der letzten Sitzung wurde ich mehrfach von Ausschussmitgliedern gefragt. Wegen der Fülle der Dienstgeschäfte und gesundheitlicher Probleme, bin ich mir nicht sicher, ob ich alle Fragen richtig verstanden habe und möchte deshalb klarstellen, dass die Fahrt zur Abholung des Stadtverordneten Walther nach meiner Kenntnis mit dem städtischen Fahrzeuges HR-HR 303 erfolgte.
    Sollte ein anderer Eindruck entstanden seien, bedauere ich dies.
    Mit freundlichen Grüßen Martin Wagner

    „Damit können die Aussagen im Brief vom 9. Juli 2009 nicht stimmen – dort wird nur auf die Fragen in der Sitzung verwiesen.“

    Die Zusammenstellung der Papiere erfolgte vor der Sitzung !

    Damit hat er vorsätzlich die Unwahrheit gesagt und in seinem Brief auf nicht zutreffende Fakten verwiesen.

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1957

  2. ante portas

    Da der Corsa für nicht dienstliche Zwecke eingesetzt wurde sollte eigentlich ein Einsatz außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens und der Versicherung erfolgt sein.

    Das heißt das Fahrzeug nahm am Strassenverkehr teil ohne das Versicherungsschutz bestanden hat !
    § 6 PflVersG:
    (1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Haftbar ist der Halter des Fahrzeugs!

    Herr Staatsanwalt ! Haben sie das geprüft und berücksichtigt?
    Wenn nicht haben sie sich strafbar gemacht – es liegt Strafvereitelung im Amt vor!

  3. ante portas

    Rechtsanwalt und ehemaliger Innenminister !
    Dann das !
    In welchem Augiasstall befinden wir uns?

    Und die HNA ?
    Gibt es in der Homberger Redaktion kein Interesse daran den Lesern die Wahrheit an Hand von leicht zu recherchierenden Fakten zu liefern ?

    Ein klägliches Bild von Journalismus !

    Zwei andere online – Zeitungen schweigen sich vollständig aus:

    http://www.seknews.de
    http://www.nordhessennews.de

    Schade. Eigentlich waren die immer recht aktuell.
    Hier trennt sich für mich die Spreu vom Weizen !

  4. ronneberg

    HNA und Wahrheit sind zwei Dinge die nicht zusammenpassen!

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