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Die neue Abwassersatzung – Was kommt auf jeden Bürger zu?

Vergleich der Abwassersatzung [1]Die neue Berechung der Abwasserkosten könnte ganz einfach sein, wie es auch in einem Kommentar [2] heißt und wie es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in der Presse verlautete. Es sollte nicht teurer werden, nur die Kosten sollten anders aufgeteilt werden.

Bei der Satzung, die die Stadt jetzt den Stadtverordneten vorgelegt hat, ist dabei nichts zu erkennen. Da wimmelt es von neuen Begriffen, die teilweise ganz verschwommen sind und nach Belieben ausgelegt werden können. Zum anderen hat es der Bürger schwer, die Satzung und die Logik der Regelung zu verstehen.

Satzungen im Vergleich
Homberger Neubürger haben sich die Satzung vorgenommen, sie Satz für Satz studiert und mit anderen Abwassersatzungen verglichen. Sie wollten wissen was an Kosten auf sie zukommt, denn sie haben sich vorgenommen in Homberg eine Hofanlage zu sanieren, da muss genau gerechnet und die zukünftigen Kosten sorgfältig geplant werden. Je tiefer sie in die Details der neuen Abwassersatzung einstiegen, desto mehr erschraken sie. Nach diesem Entwurf würden ihre Kosten für Abwasser in die Tausende ansteigen. Das würde viele andere Homberger ebenso betreffen. Sie haben deshalb ihre Fleißarbeit zur Verfügung gestellt, damit andere Homberger Bürger es leichter haben, wenn sie die Folgen für sich errechnen wollen.

Verursachergerechte Gebühren: In Homberg nicht zu erkennen
Die Homberger Satzung wird mit der Satzung von Niedenstein verglichen, weil diese sich dicht an die Mustersatzung des des Hessischen Städte- und Gemeindebundes orientiert, wogegen Homberg durch geschicktes Weglassen und eigene Umdeutungen Hebel schafft, um den Bürgern mehr abzuverlangen. Dabei geht Homberg die Gefahr ein, dass die ganze Satzung wegen der Fehler ungültig wird.
Das Verwaltungsgerichtsurteil wollte mit einer Neuregelung mehr verursachergerechte Gebühren nach dem Gleichheitsgrundsatz durchsetzen. Das ist in dem Homberger Entwurf nicht zu erkennen. So werden die großen Unternehmen mit einem großen Anteil an versiegelten Flächen geschont, weil eine Obergrenze von 1500 Quadratmeter eingeführt ist, während alle kleineren Flächen belastet werden. Es sind gerade die großen Versiegelungsflächen die bei Starkregen zur Hochwasserbildung beitragen.

Die Leser sind eingeladen mit Ihren Erfahrungen und Kenntnissen weitere Klarheit in das Verständnis der Abwassersatzung zu bringen.

Abwassersatzungen im Vergleich (Word-Datei) [3]

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Die neue Abwassersatzung – Was kommt auf jeden Bürger zu?"

#1 Kommentar von D.K. am 2014 April 28 00000004 10:25 am 139867712010Mo, 28 Apr 2014 10:25:20 +0100

Mit der Einführung einer Grundgebühr belastet sich die Stadt selbst, da sich hiermit der Anteil der Straßenentwässerung erhöht… Außerdem werden damit Baulücken ohne Wasserverbrauch, die aber grundsätzlich entwässern könnten belastet – eine sinnvolle Maßnahme zum Wohle der Bürger! Diese Gebühr kommt ja nicht zusätzlich, sondern wird neben den "anderen" Gebühren eingeführt. Würde es die Grundgebühr nicht geben, wäre Niederschlags- und Schmutzwassergebühr höher… Also, alles gut 😉

Die "großen Unternehmen" werden auch über 1500qm belastet, wenn die Flächen entsprechend versiegelt sind.

#2 Kommentar von Mahner am 2014 April 28 00000004 4:49 pm 139870014004Mo, 28 Apr 2014 16:49:00 +0100

Darum gehts doch nicht. Haben Sie mal ne Beispielrechnung in der Vorlage gesehen was in Euro z.B. herauskommt. Wie legt man die Gebühren auf die Mieter um? Ganz einfache Fragen werden gestellt und können anhand der Vorlage nicht beantwortet werden.

Können Sie etwa ermitteln, was Sie zu zahlen haben? Als ich nicht.

Die Geschossflächenzahl geht mit ein. Ichabs im internet gegoogelt, aber aus der Vorlage bekam ich keine Antwort.

So eine weitreichende Satzung darf nicht aus politischem Kalkül durchgeboxt werden, wie es bei CDU, SPD und ach ja, FDP so Brauch in Homberg ist.

 

#3 Kommentar von calculo ergo sum am 2014 Mai 1 00000005 6:14 am 139892126606Do, 01 Mai 2014 06:14:26 +0100

zu D.K.

Eine versiegelte Fläche auf einem Grundstück ohne Frischwasserverbrauch, die einleitet und damit Kosten verursacht, ist in die Berechnung der Gesamtflächen eingeflossen (1.647.060 €/3.342.198 qm) und zahlt damit doch auch die 0,49 €/qm, die für die Kostendeckung nötig ist. Damit kann doch die Grundgebühr, die neben dieser einleitungsabhängigen Gebühr bezahlt werden soll, und deren Höhe pro qm ja auch noch nicht feststeht, gar nicht mehr zur Kostendeckung benötigt werden.

Grundstückseigentümer werden die "einleitungsabhängige Gebühr" (soweit sie auf dem Grundstück tatsächlich anfällt) zahlen und daneben (also zusätzlich) die Grundgebühr, bezogen auf die Größe des Grundstücks (nicht im Sinne des Grundbuches, sondern auf die wirtschaftliche Einheit).

Wie geht eigentlich die Grundstücksgröße in die Gesamtfläche ein, die zur kostendeckenden Berechnung benötigt wird, wenn doch sogar noch Flächen in der Berechnung fehlen müssen, die versiegelt sind und einleiten, weil die Eigentümer nie die Unterlagen zur Umfrage erhalten haben. Und wie begründet man, daß zum Beispiel ein kleines Grundstück, welches nichts einleitet, sich an den Kosten, die es nicht verursacht, sich weniger beteiligen muß, als ein großes Grundstück, das nicht einleitet, und keine Kosten verursacht? Die Stadt wird sich vieler Fragen stellen müssen

Die Stadt belastet sich trotz all ihrer Flächen niemals selbst, da "die Abwasserabgabe für eigene Einleitungen der Stadt" (und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts) "über die Abwassergebühr für das Einleiten von Schmutzwasser ABGEWÄLZT" wird. (siehe §23 (2)).

Bei der Formulierung der Satzung sind scharfsinnige (und spitzfindige) Köpfe am Werk gewesen. Mein Kompliment.

 

#4 Kommentar von calculo ergo sum am 2014 Mai 1 00000005 7:00 am 139892401207Do, 01 Mai 2014 07:00:12 +0100

Nachtrag zu 3)

Ich beziehe mich auf den 2. Entwurf der Entwässerungssatzung, zu finden unter  [4]. Dies ist die Satzung, die beschlossen wurde. Dort ist außerdem neben der Schmutzwassergebühr, der einleitungsabhängigen Niederschlagswassergebühr und der Grundgebühr noch von einem Beitrag die Rede, der sich wiederum anders berechnet und nicht mit dem 3 vorhergenannten Gebühren identisch ist.

#5 Kommentar von Wolfheinrich am 2014 Mai 1 00000005 11:45 pm 139898431611Do, 01 Mai 2014 23:45:16 +0100

Ich habe gerade mal die neue Entwässerungssatzung die in der letzten Stadtverordnetenversammlung am 29.April beschlossen und im amtlichen Bekanntmachungsorgan Homberg (Efze) aktuell veröffentlicht wird, durchgelesen.

Da ist die Rede von Schmutzwasser, Abwasser und Niederschlagswasser und zwischen diesen Begriffen wird im Text fleissig hin und her gesprungen.

Abwasser ist durch Gebrauch verändertes abfließendes Wasser. Jedes in die Kanalisation gelangende Wasser ist ebenfalls Abwasser. Abwasser ist der Oberbegriff für Schmutz- und Niederschlagswasser. 

Schmutzwasser ist Wasser, das durch Gebrauch verändert wurde und in ein Entwässerungssystem eingeleitet wird. Schmutzwasser entsteht in Toiletten, Sanitärbereichen oder Produktionsbereichen.

Als Niederschlagswasser bezeichnet man Niederschlag, der nicht im Boden versickert ist, sondern von den Bodenoberflächen oder von Gebäudeaußenflächen in das Entwässerungssystem gelangt. (z. B. aus Dachrinnen, Entwässerungsrinnen) Bei einem Supermarkt z. B. mit großer Parkfläche gelangt das Niederschlagswasser fast vollständig als Abwasser in die öffentliche Kanalisation. Hier würden erhebliche Mehrkosten auf den Einleiter zukommen. Gesetz den Fall alles Niederschlagswasser eines Grundstücks würde vollständig im Erdreich versickern und somit nicht als Abwasser in die Kanalisation gelangen, dann würden auch keine Kosten für Niederschlagswasser anfallen, sondern eher eine Minderung der Abwassergebühr eintreten.

Fraglich, ob der oder diejenigen, die diese Satzung verbrochen haben diese auch selbst verstehen.

Der Normalbürger wird damit Probleme haben. Vielleicht ist das aber erwünscht und man hofft darauf, daß sich kaum einer die Mühe macht weiter in die Tiefe zu gehen, sondern einfach die Gebühren zahlt. 

Es könnte aber auch sein, daß die ganze Entwässerungssatzung nicht am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, sondern erst ein Jahr später am 1. Mai 2015 weil dann voraussichtlich erst die Gebühr für Niederschlagswasser (§ 24) durch die Stadtverordnetenversammlung festgesetzt wird. So steht es jedenfalls auf Seite 21 im oben erwähnten amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Homberg Nr. 18/2014.

Man kann nur hoffen, daß die Stadtverwaltung mit Widersprüchen eingedeckt wird, daß eine Weile das Licht im Rathaus nicht ausgeht.      

Moderation:  Der Kommentator benutzt eine Emailadresse, die nicht existiert.                   

#6 Kommentar von Mahner am 2014 Mai 29 00000005 3:01 pm 140137210503Do, 29 Mai 2014 15:01:45 +0100

Wenn es nicht so ernst wäre, müsste man laut lachen.

Auf der Homepage der Stadt ist die gleiche Entwässerungssatzung veröffentlicht wie am 1. Mai in Homberg aktuell. Nur die Höhe der Niederschlagswassergebühr wurde nicht abgegeben.

Es scheint, ein weiteres Beispiel für die Fehlleistungen des verantwortlichen Beamten und des Unterzeichners der Satzung zu sein.

#7 Kommentar von Mahner am 2014 Mai 29 00000005 5:02 pm 140137937305Do, 29 Mai 2014 17:02:53 +0100

Im Protokoll der Stavo vom 29.4.2004 steht kein Geldbetrag , der für die Niederschlagswassergebühr beschlossen worden ist. Wie kann jetzt ein Betrag von 0,49 €/m² erhoben werden? Wer hat den Betrag beschlossen bzw. festgelegt? Warum hat Herr Kreutzberg nicht den Betrag am 29.4.2014 handschriftlich eingetragen?

Hier ist einiges faul, besser oberfaul.