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Donnerstag 14. Juni tagen die Stadtverordneten

Ab.19 Uhr ist in der Stadthalle eine lange Themenliste zu diskutieren.
Die Sitzung ist öffentlich.

Vollständige Tagesordnung mit Erläuterung hier [1].


Beschlüsse sollen gefasst werden zu:

Neue Gebührensatzung für Kindergärten
Vorschlagsliste für Schöffen
Ausweisung eines Wohngebietes in Holzhausen
Wie soll mit Planungsänderungen für das Einkaufszentrum umgegangen werden?
Für die Sanierung der Kita im Osterbach sollen Gelder umgeschichtet werden.
Die Stadthallensatzung soll geändert werden.
Aus dem kommunalen Investitionsprogramm sollen Fördergelder umgeschichtet werden, ebenso für Holzhausen.
Soll sich die Stadt für das Netzwerk Cittaslow bewerben?
Soll das Schwimmbad-Café gekauft werden?

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Donnerstag 14. Juni tagen die Stadtverordneten"

#1 Kommentar von Opa am 2018 Juni 12 00000006 7:52 pm 152882955007Di, 12 Jun 2018 19:52:30 +0100

"Soll das Schwimmbad-Café gekauft werden?"

War nicht vor allzu langer Zeit die Rede davon, dass das Schwimmbad aus Kostengründen ggf. geschlossen werden muss?

In der Folge regte sich dann Widerstand gegen diese Überlegung.

Jetzt soll das Schwimmbad-Café eventuell gekauft werden.

Winken Fördergelder?

Für mich ist die Homberger Politik in Teilen sehr sprunghaft.

#2 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Juni 12 00000006 8:13 pm 152883082408Di, 12 Jun 2018 20:13:44 +0100

TOP 2

Wer bestimmt denn, welche Personen in Homberg zu Schöffen in der Verwaltungsvorlage erscheinen? 

Da stehen vorwiegend Politiker und deren Familienangehörige drauf. Die selben Politiker die scheinbar mit ihrer Rolle als Stadtverordnete überfordert sind.

6 von 10 !!!

Noch Fragen zu Filz, auch vor Gericht? Es sei nur an die Verhandlung Fall Wagner Fördergeldveruntreuung erinnert. Da war die Frau des ehemaligen Stadtverordnetenvorstehers Pfeiffer und immer noch Kreisausschussmitglied als Schöffe anwesend. Jetzt steht er selbst zur Wahl an. Und

Stadtverordneter Axel Becker

Philipp Jäger ( Sohn des Stadtverordneten Jäger)

Stadtverordnete Claudia Ulrich

Stadtverordnete J. Edelmann-Rauthe

Petra Kreuzberg ( Fam. Stadtrat Kreuzberg ? )

Kreisausschuss Bernd Pfeiffer

[2]

#3 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2018 Juni 12 00000006 9:56 pm 152883696509Di, 12 Jun 2018 21:56:05 +0100

Phil Antrop

Vereinfacht ausgedrückt:

Schöffen müssen in einer Verhandlung unabhängig entscheiden können.

Ist die Unabhängigkeit aus irgendwelchen Gründen nicht gewährleistet, haben sie diesen Umstand dem Gericht anzuzeigen.

Frau Pfeiffer hätte damals im Verfahren gegen den Ex-Bürgermeister meines Erachtens klug gehandelt, wenn sie die parteipolitische Nähe ihrer Familie zum damaligen Bürgermeister dem Gericht angezeigt hätte.

Es ist letztlich eine Gewissensentscheidung.

Zur Personenauswahl:

Wer wird gern/üblicherweise in  den Aufsichtsrat von Sparkassen gewählt?

Unsere Volksvertreter….

Finanziell sind Schöffen mit  Aufsichtsratsmitgliedern nicht vergleichbar.

Schöffen sind Ehrenrichter und in der Regel nicht auf finanziellen Profit aus, den die Aufwandsentschädigung nicht leisten kann.

#4 Kommentar von Le Penseur am 2018 Juni 13 00000006 5:35 am 152886454905Mi, 13 Jun 2018 05:35:49 +0100

Zu:2 Phil Antrop

Dies ist Auflösung der Gewaltenteilung nach Homberger Spielweise.Der Fall Wagner war schon ein ganz trauriges Beispiel und hat mir den Glauben an eine neutrale Justiz genommen. Die Familie Pfeiffer hatte mit solch einer Vorgehensweise wohl nicht die geringsten Probleme.

#5 Kommentar von Phil Antrop am 2018 Juni 13 00000006 11:55 am 152888734411Mi, 13 Jun 2018 11:55:44 +0100

Die Liste ist unvollständig.

Es gehören noch die Stadtverordneten Uwe Eisenhuth und Martin Herbold beide SPD dazu.

Und ein unerwarteter Außenseiter: Erwin Siebert.

Da frage ich mich zunächst, wie ein Berufssoldat seine Dienstpflichten erfüllen kann, wenn er solche doch ( wenn man es ernst nimmt ) zeitraubenden Tätigkeiten wie Stadtverordneter, erfolgreicher Leichtathlet und dann noch Schöffe, von der Parteiarbeit abgesehen, hat. Da wäre ja dann auch noch eine Familie, die doch im Mittelpunkt des Lebens stehen sollte.

Im Gerichtsverfahrensgesetz steht

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
Personen die… bei Beginn der Amtsperiode noch nicht 25 sind oder schon 70 sind;
…. zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
… aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet sind;
… die deutsche Sprache nicht ausreichend Beherrschen;
… in Vermögensverfall geraten sind.

Wer den fett geschriebenen Textteil aufmerksam liest, erkennt, dass es nicht lautet " dürfen nicht".

Wer Schöffe wird, legt das Gericht fest.

#6 Kommentar von Homberger Jeck am 2018 Juni 14 00000006 8:36 am 152896177508Do, 14 Jun 2018 08:36:15 +0100

Das Narrenschiff hat einen Namen. H…………….🤡

#7 Kommentar von Homberger Jeck am 2018 Juni 16 00000006 9:56 am 152913941609Sa, 16 Jun 2018 09:56:56 +0100

Die FWG ? Für die Zustimmung zum Schwimmbadkauf ( Peanuts !!) bringen die eine Presseerklärung raus und Herr Utpatel will den Bauherren des EKZ vorschreiben wie die Fundamente anzulegen sind.

Sorry – das ist aber nun wirklich kaum mit Sachpolitik zu umschreiben. 🤡