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Einkaufszentrum: Vertragsbruch

 
In der Stadtverordnetenversammlung [1]stand am 12. März 2020 auf der Tagesordnung:

"Vorlage des Entwurfs eines aktualisierter Durchführungs- und Erschließungsplans"


Der Bauherr Schoofs hat sich nicht an den Vertrag mit der Stadt gehalten

Der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin wurde nicht eingehalten.
Der Bauherr hat gewechselt.
Zwei Gebäude sollen an der Kasseler Straße nicht mehr gebaut werden.
Das Sortiment hat sich geändert.
Die Gastronomie soll erweitert werden.
Außengastronomie für 60 Plätze soll gebaut werden, was anfangs ausgeschlossen wurde.
 

Wer hat welche Pflichten?

In den Erläuterungen zur Stadtverordnetenversammlung am 12. März 2020 schreibt der Magistrat:

Zur Vorbereitung der weiteren Verfahrensschritte wurde der Bauherr nunmehr aufgefordert, einen aktualisierten Vorhaben- und Erschließungsplan zu erarbeiten.

Mit diesem Satz übergeht der Magistrat das tatsächliche Rechtsverhältnis. Der Magistrat muss den Bauherrn nicht "auffordern". Es ist der Bauherr Schoofs, der von der Stadt etwas will. Schoofs kann Änderungen vorschlagen und die Stadt hat dann zu prüfen, ob sie diese akzeptieren und genehmigen kann.
Es geht auch nicht nur darum den Vorhaben- und Erschließungsplan zu "aktualisieren". Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des Bebauungsplans. Änderungen bedürfen einer neuen Beratung und Genehmigung durch die Stadtverordneten.

Stadtverordnetenversammlung hatte am 14. Juli 2016 beschlossen:

"Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet."
Quelle:Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans vom September 2016

Der Vertrag wurde nicht erfüllt, das Einkaufszentrum konnte Ende 2018 nicht eröffnet werden.

Der Bebauungsplan muss deshalb geändert und neu beschlossen werden. Die Stadtverordneten haben bereits am 6. September 2018 dazu einen Aufstellungsbeschluss gefasst. Ein neuer Plan wurde aber seitdem nicht vorgelegt, es wird aber weiter nach den Plänen des Bauherrn gebaut, sonst hätten die Betonfertigteile nicht produziert werden können. Den Stadtverordneten wurden die Pläne aber vorenthalten.

Die Stadt hätte das Recht, den Bebauungsplan aufzuheben. Darauf hatte Bürgermeister Dr. Nico Ritz schon 2016 hingewiesen. Jeder andere Bauherr hätte bei dieser Rechtslage einen Baustopp bekommen.
 

Gegen den Beton haben die Stadtverordneten ihr Recht verloren

Der Bürgermeister erklärte in der Bürgerversammlung [2] am 28. 11. 2019, die Änderungen zum Bebauungsplan sollen erst dann beschlossen werden, wenn das Einkaufszentrum schon gebaut ist. Wenn schon alles in Beton gegossen ist, dann ist nichts mehr zu beschließen. Der Bürgermeister hat damit die Interessen von Schoofs vertreten und die kommunale Selbstverwaltung aufgehoben.

Herr Younis von Schoofs wollte den Stadtverordneten die von Schoofs gewünschten Planänderungen vorstellen. Am 12.  März 2020 kam Younis aber nicht in die Stadtverordnetenversammlung, er ließ den Entwurf des Durchführungs- und Erschließungsplans durch den Bürgermeister vortragen.

Dr. Ritz hat schon frühzeitig gesagt, das Einkaufszentrum dürfe nicht versemmelt [3]werden. Schoofs kann damit sicher sein, alles durchsetzen zu können.

Wenn das Einkaufszentrum fertig gebaut ist, geht es in das Eigentum eines irischen Investmentfonds Greenman open [4] über. Die Fondsverwalter interessieren sich nicht für Homberg und die Stadtentwicklung, sie müssen soviel wie möglich Rendite aus dieser Kapitalanlage herausholen. Über die Zukunft des Einkaufzentrum wird dann nicht mehr in Homberg entschieden, sondern in Dublin.

 

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#1 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2020 März 21 00000003 11:33 am 158478682911Sa, 21 Mrz 2020 11:33:49 +0100

Würden Sie etwas kaufen, was Sie nicht bestellt haben?

Ja es ist und kann erforderlich werden einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan ändern zu müssen, weil unerwartete Umstände dies erforderlich machen. Gerade dies ist jedoch im vorliegenden  Fall nicht die Ursache für die Änderungen. Von einem Vertragspartner insbesondere bei einem Vorhaben bezogenen Bebauungsplan ist das gegenseitige Vertrauen und der Informationsaustausch ist dies zu erwarten, nein es ist seine Pflicht  die Behörden, den Magistrat und die Bürger zu informieren. Schließlich ist der 2016 beschlossene Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der nicht öffentlich-rechtliche Vertrag von der STAVO beschlossen worden. Die drei erstgenannten Planwerke wurden sogar öffentlich erörtert. Es stand oder steht also fest was die Homberger Bürgerschaft wollte bzw. nicht wollte.
Zu einem Zeitpunkt, wo alles schon im wahrsten Sinne in Beton gegossen ist, kommt nun der Antrag auf Anpassung, und dies ohne schlüssige Begründung. Der Geschäftsführer hält es sogar nicht für nötig persönlich in der STAVO zu erscheinen. Anstatt den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, stell diesen der Bürgermeister vor und macht sich damit zum Handlager des Projektentwicklers. Die veröffentlichte Präsentation stellt nicht die Änderungen im Vergleich zum  Vorhaben- und Erschließungsplan gegenüber sondern beschreibt nur diffus die Änderungen.

Da lobe ich mir Herrn Schneider, der wenigsten zeitnah erforderliche Änderungen des Bebauungsplanes beantragte und dies, bei einem normalen Bebauungsplan. In dem Verfahren wartete der Bauherr wenigstens die Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung ab. Warum der Projektentwickler des Drehscheibe Einkaufszentrums baut, ohne die Änderung des Bebauungsplanes etc. abzuwarten ist daher ein Rätsel. An sich müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen erst gegeben sein. Auch dazu gibt es bisher keine Aussage.
Als Bürger muss man sich fragen, warum soll ich mich an den Bebauungsplan halten, die Firma Schoofs macht es ja auch nicht, der Bebauungsplan wird schon angepasst werden. Die Vorbildwirkung dieser Vorgehensweise ist fatal. Wie das Erscheinungsbild des Projektentwicklers auf den Bürger und umworbenen Kunden des Zentrums wirkt, muss jeder selbst entscheiden.

#2 Kommentar von Wallstreet am 2020 März 21 00000003 3:08 pm 158479971203Sa, 21 Mrz 2020 15:08:32 +0100

"Das EKZ darf nicht versemmelt werden", hallte es kürzlich aus berufenem Munde.

Noch Fragen?

#3 Kommentar von Dirk-H. Pfalz am 2020 März 23 00000003 8:11 am 158494750508Mo, 23 Mrz 2020 08:11:45 +0100

Was erwartet uns?

Trotz Coronavirus wird weitergebaut und die Fakten in Beton gegossen. Demgegenüber ist zeitlich offen, wann die Stadtverordneten die zugesagten Unterlagen zur Planänderung vorgelegt bekommen. Die zugesagte Synopse wird dann belegen, wo und wie massiv Schoofs von genehmigten Plänen abweicht. Dann wird deutlich werden, hiervon gehe ich aus, dass die Bauaufsicht des SEK beide Augen gegenüber dem Bauherrn zudrückt, die von Amts wegen geschuldete Aufsicht nicht erbringt. Auch wird dann zu hinterfragen sein, seit wann diese Abweichungen dem Magistrat bekannt sind, wie er mit dieser Sachlage umgegangen ist und ob dies für ein Parlament hinnehmbar ist. Bei den Mehrheits- und Interessenverhältnissen darf schon jetzt über das Abstimmungsergebnis spekuliert werden, auch über den Zeitpunkt der nächsten Stadtverordnetensitzung.

Eigentlich ist es ein wenig traurig für die Demokratie, dass Eigeninteresse es rechtfertigen kann, von Normen abzuweichen. Deshalb ein "schlechter" Vergleich: Zu schnell fahrende Vielfahrer sind nach Einschätzung unserer Gerichte gefährlich für die Allgemeinheit, sie verdienen kein Entgegenkommen, auch wenn ein Fahrverbot die Existenz bedroht.

#4 Kommentar von Dr. Klaus Lambrecht am 2020 März 23 00000003 3:05 pm 158497234303Mo, 23 Mrz 2020 15:05:43 +0100

Kennt der Projektentwickler überhaupt seine Pflichten?

Selbstherrlich stellt der Projektentwickler seine Pläne vor. Nein, es sind nicht nur Pläne, er teilt auch schlichtweg unverfroren mit, dass er sich nicht an den Vorhaben- und Erschließungsplan hält. So teilt er mit, dass er mal eben die Verkaufsfläche um 312m² und die Kundenwirksame Fläche um 190 m² vergrößert hat und diese ausbaut.  Er setzt sogar noch einen drauf in dem er mitteilt, dass der Investor wünscht, dass  die Verkaufsfläche von 7000 auf 7500 m² und die Kundenwirksame Fläche auf 8000 erhöht werden soll.
Kannte der neue Investor das umfangreiche Vertrags- und Planwerk und die Zuständigkeiten nicht? Der Projektentwickler ignoriert jegliche vertragliche Vereinbarung. In diesem Zusammenhang vermisse ich auch die notwendigen Informationen seitens des Magistrates. Wesentliches muss man wenn, aus der HNA erfahren. So wurden meines Wissens die Stadtverordneten nicht über die Verkäufe an die Drehscheiben GmbH & Co. KG  sowie den Weiterverkauf an Greenwood informiert.

Verwunderlich ist auch das im September der Projektentwickler nicht die Änderung der Zufahrt erwähnte und einen Monat später das Büro Unger im Rahmen der Planung der Kasseler Str. die Änderung schon in der Präsentation darstellt.
Das wirft die Frage auf, ob die Planungsänderungen des Straßenbaues, die durch den Projektentwickler zu verantworten sind, auch von ihm finanziert werden.
Wurde überhaupt der Hinweis auf die geänderte Ausfahrt durch den Planer oder den Magistrat gegeben?
Allein die Radwege- und Umplanungen des Büros  Unger  verursachen Kosten, um zum Schluss festzustellen, dass der Raum für die Wünsche der STAVO nicht ausreicht, so etwas hätte man am Anfang auch feststellen können.
Die nunmehr vorgestellte Randbebauung ist eine Farce. Passt das Gebäude in die Randbebauung, fügt sich das Gebäude ein, nimmt es in Stil und äußere Gestaltung auf die angrenzende Bebauung? Wird  die sogenannte „Goldkiste" von der Kreissparkasse gebaut?
Der Bürgermeister selbst sagte in der Bürgerversammlung, wenn eine Randbebauung erfolgen sollte, ist ein Teilabriss des derzeit im Bau befindlichen Untergeschosses an der Kasseler Str. erforderlich.