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EKZ: Plan und Wirklichkeit

 

Die Firma Schoofs Frankfurt will seit 2015 das Projekt "Einkaufscentrum Drehscheibe" entwickeln. Nach den ersten Plänen, sollte es längst in Betrieb genommen sein. Es wurde jedoch mehrfach geändert.

Für dieses Bauvorhaben hat die Stadt einen Bebauungsplan beschlossen, der der Firma Schoofs das Recht gibt bis Ende 2018 das Einkaufszentrum zu bauen, wie sie es in ihren Plänen  vorgelegt hat.
Der Termin Ende 2018 wurde nicht eingehalten, ein neuer Termin beantragt und von den Stadtverordneten genehmigt.

Das im Bau befindliche Einkauscentrum wird allerdings nicht so gebaut wie es in den verbindlichen Plänen vereinbart worden war und der die rechtliche Grundlage für die Baugenehmigung ist.

Das Foto von der Baustelle weicht erheblich von dem Plan ab. Entlang der Ziegenhainer Straße sollte das Untergeschoss nicht ausgebaut werden. In dem Foto (oben) ist es ausgebaut.

Eine Anfrage beim Bürgermeister  [1]brachte keine Aufklärung. Er antwortete nur: " gleichwohl würde ich zu Ihren Fragen grundsätzlich Stellung nehmen " er tat es aber nicht.


So sieht es aus, wenn der Stadtverordnetenvorsteher und der Bürgermeister von Transparenz sprechen, von der sie behaupten, dass sie im Landkreis heraus ragt.

Auf die offizielle Anfrage der Fraktion der Bürgerliste antwortete der Bürgermeister:

 

 

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#1 Kommentar von Freya am 2019 Dezember 11 00000012 8:47 am 157605046208Mi, 11 Dez 2019 08:47:42 +0100

Herr Schnappauf…vielleicht stellen Sie mal Ihre Fragen an die Bauaufsicht des Kreises, schließlich genehmigen diese den Bau, nicht die Stadt. Im B-Plan, den ich auf der Stadt Homepage gefunden habe, steht an dieser Stelle das eine 2-Geschossige Bauweise zulässig ist (II = 2Vollgeschosse). Ein Kellergeschoss ist in Hessen kein Vollgeschoss wenn es den größten Teil unter der Erde liegt. Müsste man durchrechnen, dafür fehlt mir aber die Zeit. In den Plan den man hier:  [2] unter "Präsentation Drehscheibe" findet, ist der Bereich ausgebaut. Der Plan ist von 2018 und es steht "Bauantrag" drauf. Ihr oben dargestellter Plan ist von 2016. Es sind evtl. aus der Baugenehmigung notwendige Nebenräume etc. dazugekommen. Siehe hierzu auch das Becken für die Sprinkleranlage, welches auch nicht dargestellt ist.

In diesem Sinne..weiter beobachten. Aber bitte mit den möglichst aktuellen Unterlagen.

 

#2 Kommentar von Delf Schnappauf am 2019 Dezember 11 00000012 4:13 pm 157607723604Mi, 11 Dez 2019 16:13:56 +0100

zu 1) Danke für den Hinweis. Gern würde ich mit den aktuellsten und gültigen Unterlagen weiterarbeiten. Da aber liegt das Problem mit der Stadt. Sie gibt keine aktuellen und gültigen Unterlagen, sie beantwortet auch keine Fragen. Sie nährt durch ihr Verhalten aber den Verdacht, dass so manches nicht korrekt läuft.

 

Der Link führt zu der Präsentation von Schoofs, die zeigen sollte, dass es Änderungen an der Planung gibt. Die Grundrisse und Schnitte passen aber nicht zusammen. Diese Pläne sind auch noch in einigen Bereichen markiert, wo es noch Änderungen geben könnte. An der Ecke Bindeweg/Ziegenhainer Straße gibt es keinen ebenerdigen Zugang zu dem Döner. Die Zeichnungen sind längst durch die gebaute Struktur überholt.

Es bleibt leider die Feststellung, dass es keinen gültigen Bebauungsplan gibt, weil es Änderungen gibt. Zur Zeit gibt es nur einen Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplans.
Auch hier ist die Handschrift des Bürgermeisters zu erkennen: Alles unklar und verwaschen lassen, so dass er sich jederzeit mit einer neuen Geschichte herausreden kann.
Mit einer korrekten und gesetzeskonformen Amtführung hat das nichts zu tun.

#3 Kommentar von IchkannGoogle am 2019 Dezember 11 00000012 4:41 pm 157607887404Mi, 11 Dez 2019 16:41:14 +0100

Da aber liegt das Problem mit der Stadt. Sie gibt keine aktuellen und gültigen Unterlagen, sie beantwortet auch keine Fragen. Sie nährt durch ihr Verhalten aber den Verdacht, dass so manches nicht korrekt läuft.

Was simpel an folgenden Tatsachen liegt: 

– Die Reformationsstadt Homberg ist nicht der Investor noch der Bauträger.

– Die Reformationsstadt Homberg ist nicht die Genehmigungsbehörde.

Sollte die Stadt Pläne haben, zwecks Planung der Arbeioten in der Kassler Straße, so ist mit Sicherheit in den Verträgen eine Klausel wie folgt

„Vom Architekten gefertigte Unterlagen (einschließlich der EDV-Unterlagen) dürfen nur für das im
Vertrag beschriebene Bauvorhaben verwendet werden“

vorhanden, die eine Weitergabe an andere Stellen/private nicht zuläßt.

Möchten Sie aktuellere Pläne, so müssten Sie sich direkt an Schoofs wenden. 

#4 Kommentar von Peter am 2019 Dezember 12 00000012 7:59 am 157613397507Do, 12 Dez 2019 07:59:35 +0100

Zu 2: "Gern würde ich mit den aktuellsten und gültigen Unterlagen weiterarbeiten. Da aber liegt das Problem mit der Stadt. Sie gibt keine aktuellen und gültigen Unterlagen, sie beantwortet auch keine Fragen. Sie nährt durch ihr Verhalten aber den Verdacht, dass so manches nicht korrekt läuft."

 

Das die Stadt damit den Verdacht nährt, nicht korrekt zu arbeiten, ist demnach reine Spekulation von Ihnen.

Tatsache indes ist, dass Sie nicht korrekt arbeiten.

Umkehrschluss: Warum sollte die Stadt in diesem Fall ausgerechnet Ihnen ständig auskunftspflichtig sein, wo Sie doch beweisen, dass tatsächliche Umstände Sie überhaupt nicht interessieren?

#5 Kommentar von Delf Schnappauf am 2019 Dezember 12 00000012 11:41 am 157614729911Do, 12 Dez 2019 11:41:39 +0100

zu 3 und 4: Die Stadt hat die Planungshoheit. Schoofs hat für sein Vorhaben einen Bebauungsplan genehmigt bekommen. Zu dem Bebauungsplan gehört der Durchführungsvertrag, die Durchführungs- und Erschließungspläne und der Bebauunngsplan.

Die Pläne sind somit Teil der Satzung. Eine Satzung kann nur wirksam sein, wenn sie öffentlich ist. Die Pläne gehören dazu.