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EKZ: Vertragsänderungen sind nicht geringfügig


Für die Durchführung des Projekts Einkaufszentrum auf dem Ulrich Areal hat die Stadt mit dem Projektentwickler Schoofs einen Durchführungsvertrag geschlossen. Dazu gehört der Vorhaben- und Erschließungsplan, in dem detailiert das Vorhaben beschrieben wird. Der Vorhaben- und Erschließungsplan muss konkret alles erfassen, was mit dem Projekt realisiert werden soll.

 

Die geplanten Änderungen sind erheblich.

1. Warenaufzüge zu Aldi sind versetzt.

2. Gebäude (Apotheke) wird nicht gebaut.

3. Parkplatzzufahrt wird verlegt.

4. Sparkassenanbau soll nicht mehr gebaut werden.

5. Neue weitere Zufahrt zu dem Gelände geplant.

5. Weitere neue Zufahrt zum Parkplatz der Kreissparkasse geplant.

6. Gebäude wird zurück gesetzt, um Lkw zu parken, von dem die Ladenflächen an der Südseite beliefert werden. Konflikt mit der Schulwegsicherung.
 

Fehlerhafter bestehender Durchführungsvertrag kann nur durch neuen Vertrag ersetzt werden

Der bisherige Durchführungsvertrag lässt sich nicht realisieren. Er hatte bereits erheblich Mängel. Der Vorhabenträger der Stadt war nicht in der Lage, das Vorhaben in der vereinbarten Frist zu realisieren. Er war nicht im Besitz der Grundstücke, die Finanzierung war nicht gesichert, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Trägers war nicht von der Stadt geprüft worden.

Es muss ein neuer Vertrag geschlossen werden, denn es geht nicht nur um eine neue Frist und kleine Veränderungen in der Sortimentsliste, die später sowieso kaum nachgeprüft werden können.

Die neu vorgestellten Pläne weichen erheblich von dem bisherigen Vorhaben ab.
Die Mietverträge sollen bis zum 30. Juni unterschrieben werden. Dass heißt, bisher sind nicht alle angekündigten Mietverträge rechtsverbindlich unterschrieben. Die Mietverträge sind aber eine Voraussetzung für die Finanzierung. Wenn die Mietverträge noch nicht alle rechtsverbindlich sind, kann auch die Finanzierung nicht stehen. Also kann sie von der Stadt auch noch nicht geprüft worden sein.

Mögliche Finanzierer werden sich die Mietverträge genau ansehen, vor allem wie verbindlich sie sind und welche Ausstiegsklauseln darin enthalten sind. Der Projektentwickler kann zwar zusammen mit Magistrat und Bürgermeister die Stadtverordneten täuschen, die Finanzinstitute werden sehr viel genauer hinsehen und prüfen.

Planänderungen und offenen Fragen

Grenzbebauung, die bisher nicht geregelt zu sein scheint.

/links/

 

 

Baumreihe ist über den Verkaufsräumen im Untergeschoss als möglich genannt, obwohl kein Wurzelraum vorhanden ist. /unten/

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "EKZ: Vertragsänderungen sind nicht geringfügig"

#1 Kommentar von Joachim Grohmann am 2018 Juni 14 00000006 7:48 pm 152900209707Do, 14 Jun 2018 19:48:17 +0100

Wenn ich mich recht erinnere, wurde damals festgelegt, dass in dem zu planenden EKZ keine Gastronomie und schon gar keine Außengastronomie zugelassen werden sollten. Dies sollte zum Schutz der Innenstadt und deren Gastronomen geschehen.

Nun verkündet Schoof ganz stolz, es wird einen Thai, einen Bäcker mit Stehkaffee und den Eurodöner geben. Erst auf wiederholter Nachfrage wurd bekannt, dass der Eurodöner eine Außengastronomie erhalten wird.

Wird nun die Innenstadt geschützt, oder nicht, oder was nun?

In diesem Sinne

#2 Kommentar von Wähler am 2018 Juni 14 00000006 9:54 pm 152900965609Do, 14 Jun 2018 21:54:16 +0100

Die Homberger Gastronomie bedarf dringend einer Auffrischung.

Nichts gegen Döner und Pizza – es gibt auch noch die gute regionale Küche!

Verzeihung, Herr Grohmann, die Altstadt ( die meinen Sie doch ) ist doch schon längst aufgegeben worden.

Die Operation mit untauglichen Mitteln am tauglichen Objekt ist doch schon lange gescheitert.

Viele Politiker in Homberg wissen es, zugeben will es keiner, eben typisch Politik.

#3 Kommentar von Anneliese am 2018 Juni 15 00000006 12:33 pm 152906242812Fr, 15 Jun 2018 12:33:48 +0100

@Wähler

Genau richtig.