HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Erneute Täuschung

Der Bürgermeister versuchte erneut zu täuschen, diesmal ohne Erfolg.

Zum dritten Mal wurde der Haupt- und Finanzausschuss zu den Themen Sachstand Konversion und Schutzschirm eingeladen .

Und wie schon vermutet wurde, ging es um den Kaufvertrag von Althaus/Hucke, den der Bürgermeister beauftragt ist rückgängig zu machen.

Die Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karin Wilhelm (SPD) berichtete, die beiden Herren seien bereits zur Sitzung am .. eingeladen worden, sie hätten schriftlich abgesagt. Die Briefe wurden verlesen und sollten dem Protokoll angehängt werden.
Auch an diesem dritten Termin waren sie nicht anwesend.

Jetzt hieß es: Wenn die Käufer sich nicht bewegen, müssen wir uns bewegen, deshalb schlug die Vorsitzende vor: Die Käufer sollen zu einem Gespräch eingeladen werden, an denen nur die Fraktionsvorsitzenden, der Bürgermeister und der Stadtverordnetenvorsteher teilnehmen. Was damit bewirkt werden soll ist unklar, der Bürgermeister hat den Auftrag des Stadtparlaments umzusetzen. Soll hier vielleicht die Opposition umgestimmt werden?

Ein Antrag findet Mehrheit, Bürgermeister will es verhindern
Hilmar Höse (Grüne) beantragte, das Gespräch könne auch ohne Öffentlichkeit in dem Ausschuss stattfinden, falls schutzwürdige Rechte der Käufer das erforderlich machen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Der Bürgermeister versuchte diesen Beschluss abzuwenden, der würde gegen § 25 der HGO verstoßen. In diesem Paragraphen wird gesagt, Stadtverordnete dürfen nicht mitberaten und mit abstimmen, wenn sie persönlich an einer Angelegenheit beteiligt sind und sie somit auf eigenen Nutzen oder Schaden Einfluss nehmen können.
Der Stadtverordnete und Käufer Axel Althaus (CDU) war zu diesen Terminen nicht als Stadtverordneter sondern als Käufer geladen.

Der Stadtverordnete Siebert (FWG) erwiderte dem Bürgermeister: Falls er den Beschluss als nicht rechtmäßig ansähe, könne er dagegen Einspruch erheben. Daraufhin verließ der Bürgermeister den Raum.

Diese kleine Begebenheit zeigt, wie widersprüchlich der Bürgermeister argumentiert. Als die Käufer zum ersten Mal in den Ausschuss eingeladen wurden, hatte er keine Bedenken wegen der Interessenkollision angemeldet. Jetzt soll plötzlich eine bestehen?

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