oder Wie sich das Stadtparlament zum Hampelmann machen lässt.
Wo im Gewerbegebiet laut Plan Arbeitsplätze entstehen sollten, wurde im Dezember 2011 fieberhaft ein Solarpark errichtet.
Jetzt soll der Bebauungsplan aber geändert werden. Am 2. Februar 2012 wurde die Änderung vom Bürgermeister damit begründet, es müsse aus dem Plan eine eingetragene Straße herausgenommen werden.
Im Erläuterungstext hieß es:
"Im zurzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind innerhalb der Gewerbeflächen Verkehrsflächen festgesetzt und die Baugrenzen entsprechen nicht der tatsächlichen Nutzung. Die Baugenehmigung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wurde von der Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises aufgrund von Befreiungen von diesen planerischen Festsetzungen erteilt."
Erst wird das Gelände anders genutzt als im Plan vorgesehen und hinterher soll von den Stadtverordneten alles genehmigt werden. Die Herausnahme der Straße aus dem Plan ist nur ein Nebenaspekt.
Um was es tatsächlich geht, kann jetzt in der vorgeschriebenen Veröffentlichung in Homberg aktuell, wo auf die offizielle Planauslegung hingewiesen wird, nachgelesen werden. Dort heißt es:
"Planziel ist die Anpassung der Bauleitplanung an die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage."
Mit solchen Vorgehensweisen wird demonstriert, dass die Stadtverordnetenversammlung nur ein nicht ernst zunehmende Abnickorgan ist. Wenn auch hier wieder, wie schon so oft vorher, den zuvor geschaffenen Fakten zugestimmt wird, arbeitet die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung an der eigenen Entmachtung und fördert die Willkür.
Der Investor der Anlage ist Frank Geerken aus München, der auch den Solarpark über der Bahn errichten will und für den sich der Bürgermeister vehement einsetzt.
siehe auch:
Solaranlagen: Auf Kosten der Bürger [1]
Wettlauf mit der Zeit, Wettlauf ums Geld [2]
Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Erst Fakten schaffen, dann „planen“"
#1 Kommentar von Guido der Ratefix am 2012 April 19 00000004 3:48 pm 133484690903Do., 19 Apr. 2012 15:48:29 +0100
„Die Baugenehmigung für die Errichtung von Photovol-taikanlagen wurde von der Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises aufgrund von Befreiungen von diesen planerischen Festsetzungen erteilt.“
Heißt das, das Kreisbauamt hat seitens des Bürgermeisters die Information erhalten, die Straße sei nicht mehr im Bebauungsplan vorgesehen, der Plan sei geändert und deswegen die Baugenehmigung erteilt?
Oder darf und kann ein Kreisbauamt einfach so mir nichts dir nichts ohne Genehmigung des Stadtparlaments eine Baugenehmigung erteilen, die vom vorgesehenen Bebauungsplan abweicht?
Erinnert mich ganz stark an die Solaranlage in Hülsa und das Theater rund um die Skateranlage.
Für die immer noch die Lärmmessung nachzuholen ist.
Auch da hatte sich die Stadt erst mal über Termine des KBA hinweggesetzt, die Anlage in Betrieb genommen und dann hat das KBA einer Fristverlängerung um mehr als ein Jahr zugestimmt.
Wozu das KBA dann überhaupt noch da ist, weiß ich nicht.
Denn die kontrollieren scheinbar nicht mal die Einhaltung ihrer eigenen Auflagen!