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Wieder wird manipuliert

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In der Einladung vom 16. Juni 2017 zur 11. Stadtverordnetenversammlung ist unter Tagesordnungspunkt 2 zu lesen, dass der Magistrat am 22. Juni 2017 beraten und  beschlossen hat.

Deutlicher kann man nicht demonstrieren, dass der Magistrat nur zu eine Beschlussbeschaffungsgremium für den Bürgermeister degradiert worden ist. Die Magistratsmitglieder lassen das mit sich machen.

 

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#1 Kommentar von IchKannGoogle am 2017 Juni 26 00000006 1:32 pm 149848036101Mo, 26 Jun 2017 13:32:41 +0100

Sie wissen schon das am 22.06.2016 auch eine Sitzung war?

Sicherlich wissen Sie das, aber das passt ja nicht zur Anprangerungskultur.

Tippfehler/Autokorrektur scheinen Ihnen ja nicht zupassieren….

#2 Kommentar von Delf Schnappauf am 2017 Juni 26 00000006 3:54 pm 149848889903Mo, 26 Jun 2017 15:54:59 +0100

zu 1:

"Sie wissen schon das am 22.06.2016 auch eine Sitzung war?
Sicherlich wissen Sie das, …"

Das kann ich als Bürger nicht wissen, dass am 22.06.2016 eine Magistratssitzung war. Aus der Vergangenheit weiß ich nur, dass der Magistrat seine Sitzungen donnerstags abhält. Es ist aber nicht sicher, ob er wöchentlich tagt.

Sie scheinen mit diesen Kenntnissen sehr nah an dem Gremium zu sein – oder sogar ein Mitglied?

Die Einladung zur Stadtverordnetenversammlung – diesmal am 30. Juni 2017 – muss 14 Tage vor dem Termin erfolgen. Das Datum vom 16. Juni 2017 auf der Einladung dürfte also zutreffend sein.

Der Punkt ist doch, dass am 16. Juni schon bekannt war, dass der Magistrat am 22. Juni beraten und beschließen wird. Grammatikalisch korrekt hätte es heißen müssen: "Werden am 22. 06. beschlossen haben …"

Worin soll denn ein Tippfehler bestehen? Wenn auf einen Beschluss verwiesen wird, der erst in der Zukunft stattfinden soll, ist das offensichtlich kein Tippfehler. Das wird sich aufklären, wenn der Beschluss nachgereicht wird.

Eine Einladung zur Stadtverordnetenversammlung ist ein gesetzlich geregelter formaler Akte, der auch rechtswirksam ist.  Eine solche Einladung und die damit verteilten Unterlagen haben wegen der Verbindlichkeit eine Bedeutung, die einer Urkunde gleich kommt. Im Streitfall vor Gericht würde der Text als wahr angenommen werden. Soviel Korrektheit sollte in der Verwaltung eingehalten werden.

#3 Kommentar von Homberger Jeck am 2017 Juni 26 00000006 4:10 pm 149848985104Mo, 26 Jun 2017 16:10:51 +0100

Na ja.

Wenn die Sitzung in der Zukunft liegt lautet es doch:

Wird bei der geplanten Sitzung am 22. Juni 2017 voraussichtlich einen Beschluss fassen.

Dieser Beschluss wird nachgereicht.

🤡