HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Falsche Fakten zum Umbau des 1-Euro-Verkaufs

Sanierung

Im HNA-Bericht über den Umbau des ehemaligen Landratsamtes finden sich bemerkenswerte Äußerungen der Verantwortlichen.

Unterlassen Instandhaltung
Im städtischen Haushalt sind jedes Jahr Gelder für die Instandhaltung der Gebäude vorgesehen. So wie jeder privater Hauseigentümer muss auch die Stadt die Gebäude auf Schäden prüfen und sie frühzeitig beseitigen, um größeren Schaden zu vermeiden. Das ist in den letzten Jahren offfensichtlich nicht gemacht worden, sonst könnte der Architekt Gerlach, der KBG nicht sagen:

„Es gab undichte Stellen und war dauerhaft feucht“, erklärt Gerlach. HNA

 

Thermoverglasung

Nur einfache Verglasung?
Die Aussagen in der HNA sind tendenziös. Sie haben die Funktion den Eindruck zu erwecken, das Gebäude sei in einem so schlechten Zustand gewesen, dass dadurch der 1-Euro-Verkauf gerechtfertigt war.

„Wir haben Balken verstärkt, es gab nur eine einfach Verglasung, die Heizungsanlage wird erneuert, die Netzwerktechnik eingebaut und es wird zwei Fluchtwege geben“, HNA

Falsch, es gab in dem Gebäude Fenster mit Thermoverglasung, zum Beispiel im Erdgeschoss.

Heizung war neu
Die Heizungsanlage war vor Jahren schon auf eine Gasheizung umgestellt worden, sie war neu. Durch die Erweiterung reichte sie vielleicht in ihrer Kapazität nicht mehr aus. Die Heizung musste nicht auf Grund ihres Alters erneuert werden.

Balken verstärkt
Balken müssen dann verstärkt werden, wenn neue Lasten, wie ein weiteres Geschoss, hinzukommen, das hängt nicht mit dem Bauzustand zusammen sondern ist Folge der Aufstockung.

"Es wird zwei Fluchtwege geben"
Das ist eine Selbstverständlichkeit. Warum werden für gesunde arbeitsfähige Menschen zwei Fluchtwege vorgesehen, aber nicht in dem öffentlichen Gebäude des Ärztehauses? Dort kann weder das Treppenhaus als Fluchtweg benutzt werden, da es keine Rauchabzugsklappen gibt und zusätzlich weiterhin Brandlast in Form vom Pappen am Fuße der Treppen gesammelt werden. Für die nur liegend zu transportierenden Patienten gibt es keinen Fluchtweg. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.

Vorschriftsmäßige Flurbreite

So seien zum Beispiel die über 30 Meter langen Flure auf den Etagen bislang nur zwischen 1,35 bis 1,48 Meter breit. 1,50 Meter seien vorgeschrieben.

Vorschriften sind in vielen Fällen verhandelbar, gerade wenn es sich um ein Kulturdenkmal handelt. Einen Flur um 2 bis 15 cm zu verbreitern ist keine sparsame Bauausführung und wirtschaftlich nicht zu vertreten.

Zielvorgaben im Umfang mehrerer Aktenordner?

„Es gibt Zielvorgaben der Arbeitsagentur, die eingehalten werden müssen“, sagt Gerlach und deutet auf mehrere Aktenordner, voll mit Anforderungen." HNA

Bisher arbeitet die Arbeitsagentur im ehemaligen Krankenhaus. Sind dort die Zielvorgaben eingehalten?
Gibt es in der Bundesbehörde "Arbeitsagentur" nicht auch die Zielvorgabe zum sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatz?
Zum Beispiel hat das Bundesversicherungsamt eine mehrseitige Leitlinie für das Mieten von Büroraum, in dem heißt es:

Kraft ihrer Treuhänderfunktion sind die Versicherungsträger gehalten, ihre Verwaltungskosten auf das notwendige Maß zu begrenzen. Vermeidbare Ausgaben sind zu unterlassen. Die Träger haben deshalb auch im Entscheidungsprozess über das Mieten von Büroräumen dafür zu sorgen, dass das in § 69 Abs. 2 SGB IV verankerte Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in allen Projektphasen,[…] beachtet wird.

Das Erfüllen der Verpflichtungen, die sich aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot ergeben, setzt voraus, dass die jeweils zu fällenden Entscheidungen auf sorgfältigen, durchdachten und im einzelnen nachvollziehbaren Planungen beruhen.

Erst 2,4 Mio Euro Investitionen jetzt nur 2,14 Mio. Euro?

Es gebe einen einheitlichen Standard für die Arbeitsagentur-Räume, erklärt Stefan Fennel, Technischer Leiter der Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft (Kbg), die das Gebäude von der Stadt Homberg für einen Euro kaufte und nun 2,14 Mio. HNA

Bürgermeister Dr. Ritz zitierte die KBG und nannte 2,4 Mio. Investitionen. Diese Summe wäre nur bei einem Umbau mit sehr hohen Niveau zu erreichen, was allerdings dem Prinzip der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit widerspräche.

HNA-Gefälligkeitsbericht
Eine verantwortliche Presse hätte sich wenigsten einige der aufgeführten Punkte annehmen können, statt fraglos und ungeprüft alles niederzuschreiben, was ihr gesagt wird.

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3 Kommentare zu “Falsche Fakten zum Umbau des 1-Euro-Verkaufs”

  1. Abakus

    1. Die kbg ist ein eigenständiges Unternehmen und nicht an Bauvorschriften des Bundes gebunden.

    2. Die Bauvorschriften für dieses Gebäude finden sich in den jeweils gelten Gesetzen und Bauordnungen. Dazu zählen auch Vorschriften hinsichtlich der Gestaltung von Rettungswegen usw.

    3. Bei der Anmietung von Räumen durch die Arbeitsagentur wird bei Abschluss eines Vertrages mit einem Vermieter bis ins Detail festgeschrieben, wie die Liegenschaft beschaffen sein muss. Hier greifen auch Arbeitsschutzgesetze z. B. Bodenbeläge, Lichteinfall, Raumgrößen, Luftdurchsatz usw.

    4.  2. und 3. sind somit die Grundlage auf der das Gebäude umgebaut wird.

    5. Der Zustand des Gebäudes ist im öffentlichen Bereich ( Kommune ) üblicherweise auch in einem Liegenschaftskataster erfasst. Jede Instandhaltungsmaßnahme wird darin dokumentiert. Dies gilt auch für den Zustand der Heizung, der Fenster, des Daches, des Fachwerkes oder des energetischen Zustandes. Darauf hat Herr Gontermann bei seiner Sanierungskostenberechnung bestimmt zurückgegriffen.

    6. Da es dem Grunde nach nur drei Mieter gab, ist es ein leichtes von diesen zu erfahren in welchem Zustand sie dieses Gebäude nutzen konnten.

    7. Was die Heizung anbetrifft unterliegt sie den üblichen Vorschriften. D. h. sie wird in regelmäßigen Abständen gewartet und durch einen Schornsteinfeger kontrolliert. Außerdem gibt es Verbrauchsnachweise, denn der Energieverbrauch wird ja üblicherweise durch den Hauseigentümer abgerechnet.

    Meine Meinung dazu: Da der derzeitige Zustand nicht mehr dem Zustand vor dem 7. Januar 2015 entspricht, lassen sich Behauptungen die Architekt, ein techn. Direktor oder der Gutachter der irgendwann ( wann ) beauftragt wurde, nicht mehr verifizieren.
    Dieser Bericht in der HNA dient vermutlich nur dazu, das Gutachten zu untermauern, das den Stadtverordneten vorgelegt wird. 

    Hier habe ich nur zwei Fragen die im Zusammenhang mit dem Gebäude stehen:

    1. Welchen inhaltlichen Umfang haben das Gutachten des Dr. Retzer und des neuen Gutachters und in welchen Punkten unterscheiden sie sich? Handelt es sich nur um das Gebäude oder geht es auch um die Dinge die mit zum "Deal" gehören?

    2. Nach Umzug durch die Musikschule in das Gebäude an der Pfarrstr: Wer zahlt dort die Miete und wie lange? Wie hoch ist die Miete? Die Nebenkosten? Wie zufrieden ist die Musikschule mit den neuen Räumlichkeiten? Evtl. meldet sich ja mal jemand mit offenen Worten damit die Bürger und Eltern der Kinder ein wenig mehr wie NICHTS wissen.

  2. Teufelchen

    „Es gab undichte Stellen und war dauerhaft feucht“, erklärt Gerlach. HNA

    Auf Grund dieser Information müsste der Bürgermeister Dr. Ritz entsprechende Ermittlungen innerhalb der verwaltung einleiten und die Stadtverordneten die ja so bitter beklagen sie hätten keine Kontrolle entsprechende Auskünfte von ihm und demMagistrat dazu verlangen.

    Wenn nicht gibt es für mich nur zwei Erkenntnisse daraus:
    Entweder stimmt das nicht was da gechrieben wird – oder der Bürgermeister und die Stadtverordneten haben kein Interesse an Kontrolle und Aufklärung.

    Einen Eindruck den man ja sowieso bisher in den ersten 9 Monaten gewinnen musste.

    Das wäre dann auch kein ganz neues " WIR – Gefühl ".

    👿

     

  3. Ex-Musikschülerin

    Wie zufrieden "die Musikschule" mit der neuen Raumsituation ist, kann ich nicht sagen, aber ich habe gekündigt, weil ich mit der neuen Situation nicht zufrieden war.

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