Falscher Vergleich bei den Abwasserkosten
Der Kubikmeter Abwasser wird ab 1. Juli in Homberg um 0,40 Euro auf 4,18 Euro angehoben. Am 01. Januar 2010 noch einmal auf dann 4, 38 Euro.
Die HNA berichtet darüber unter der Überschrift: "Homberg führt bei Abwasserkosten" und schreibt, dass das Abwasser in Melsungen 2,15 Euro und in Fritzlar 2,90 Euro kostet. Dieser Vergleich ist nicht statthaft.
In den genannten Vergleichsstädten müssen die Anlieger bei einem Kanalneubau einen einmaligen Erschließungbeitrag leisten. In Homberg ist man seit vielen Jahren einen anderen Weg gegangen und erhebt die anteiligen Baukosten über den Verbrauchspreis.
Das erklärt, warum der Kubikmeterpreis in Homberg höher liegt als in Melsungen oder Fritzlar. Dies hat Bürgermeister Wagner auch erläutert, doch diese Erläuterung fehlt in der Presse.
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Dokumentation
HNA 2009/ 06/ 17
Homberg führt bei Abwasserkosten
Die Homberger müssen für den Kubikmeter Abwasser künftig viel tiefer in die Tasche greifen. Die Kosten steigen in einem ersten Schritt ab 1. Juli um 40 Cent auf 4,18 Euro. Zum Jahr 2010 wird dann noch einmal an der Gebührenschraube gedreht. Ab Januar steigt der Preis in einem zweiten Schritt um weitere 30 Cent auf 4,48 Euro. Grund für die Erhöhungen seien die gewaltigen finanziellen Belastungen, die die Stadt durch die Kanalerneuerungen tragen muss, heiß es in der Parlamentssitzung. Mit der Summe von 4,48 Euro liegt Homberg im Vergleich weit vorne: In Melsungen kostet der Kubikmeter Abwasser 2,15 Euro, in Fritzlar 2,90 Euro.
Die Abrechnungspraxis in Homberg hat den Nachteil, dass die Mieter einer Wohnung die nicht umlagefähigen Kosten der Anliegerbeiträge mit bezahlen. Selbst wenn umgelegt werden dürfte :
Kein Mensch kontrolliert, wann die Erschließungsbeiträge bezahlt sind.
Jegliche Kontrolle fehlt.
Ehrliche, offene und bürgerfreundliche Verwaltung sieht anders aus.
Egal welche Mehrheiten dies beschlossen haben oder weiter anwenden.
„Falscher“ falscher Vergleich bei den Abwasserkosten
Zum Ausbau der Kanalisation in Homberg wurden die Anlieger in einem Infoblatt der Bauverwaltung (Stadt Homberg) und einer öffentlichen
Infoveranstaltung in der Stadthalle, über die geplanten Arbeiten informiert.
Dem Infoblatt ist zu entnehmen dass nach § 11 der Abwassersatzung der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Erneuerung, Änderung, Unterhaltung, Reinigung und Beseitigung sowie Umklemmung (Anschlusskosten) der Kanalhausanschlussleitungen verantwortlich ist.
„Kanalhausanschlussleitungen“ sind hiernach alle Leitungen, die vom Hauptstrang in der Strasse, bis zur Hausgrenze, nicht Grundstücksgrenze (!!) des Anliegers führen.
Liegt somit der Kanal-Hauptstrang auf der gegenüberliegenden Strassenseite, ist der Anlieger für die komplette Strecke Haus / Hauptstrang verantwortlich, egal wieviel Schwerverkehr an seiner Haustür vorbeifährt, was auf Dauer vermutlich der grösste Feind von Kanalleitungen ist.
Die Kosten:
Nach einer Beispielrechnung des beauftragten Ingenieurbüros liegen die auf den Anlieger zukommenden Kosten für Erneuerung Kanal, bei einer Kanaltiefe von 2 m bei ca. 152,00 € je lfdm.
Sollte der Kanal in 3 meter Tiefe liegen und der „Hausanschluss“ z.B. 10 meter von der eigenen „Hausgrenze“ entfernt sein ist man schnell bei 2.000 € !!!! Das Ingenieurbüro weisst ausdrücklich daraufhin, das „Strassenbauarbeiten hier nicht berücksichtigt“ sind.
Verständlicher Weise schliesst sich das Gruppenwasserwerk den Bauarbeiten an und erneuert auch, wo nötig, seine Leitungen. Neue „Absteller „müssen“ sein, hört man. „Nach der allgem. Wasserversorgungssatzung §5, Abs2, haben die Grundstückseigentümer die Kosten für die Reparatur, einem Umbau oder die Erneuerung von Wasseranschlussleitungen zu tragen“ steht in einem Info Schreiben des Wasserverbandes. Kosten für den Einbau eines neuen Abstellers bis ca. 800 € .
Somit sind wir, ohne etwaige, plötzlich notwendige Zusatzarbeiten bei rund 2.800 € !!!
Darauf rechnen wir die bald erhobenen Kanalgebühren (ohne Frischwasser!!) von 4,48 € . Bei rd 50 Kubikmeter/Jahr nochmal 224 € / Jahr.
Herzlichen Glückwunsch allenAnliegern wie Rentnern, alleinstehenden oder Fachwerkhausbesitzern, die im Einzugsbereich der „neuen Kanäle“ liegen: Die Stadt Homberg gewährt für die Arbeiten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von netto 306,78 € und bei einer „vollständigen Erneuerung des Hausanschlusses gewährt der Wasserverband eine Leistungsgarantie für 20 Jahre“
Welche Fraktionen und wieviele Stadtverordnete jeweils für diese Abgabenabzocke gestimmt haben, wird leider nicht ersichtlich. Ich denke mal, da wird sich kaum einer enthalten haben.
Dafür, dass sich der Wasserverband bei der Kanalsanierung einklinkt und in einem sog. Stufengraben neue Versorgungsleitungen zusammen mit den Abwasserrohren einbauen lässt könnte man evtl. auch noch Verständnis haben. Die tatsächliche Notwendigkeit dazu ist aber zumindest in unserem Bereich weder mit Schäden noch mit Erfahrungswerten belegt.
Es gibt bei uns auch Bereiche in denen keine neuen Wasserleitungen eingebaut werden weil dort auch keine neuen Abwasserrohre eingebaut werden. Hier verbleiben die alten Wasserversorgungsleitungen im Boden und werden auch noch viele Jahre halten. Wir haben Teile der alten Wasserleitung gesehen. Die waren zwar leicht versintert aber entgegen anderslautender Prognosen des Betriebsleiters ansonsten in gutem Zustand. So weit, so gut!
Bis in jüngste Vergangenheit hat es damit auch keine Probleme gegeben. Erforderliche Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten wurden und werden seit Jahrzehnten mit den Wassergebühren der Solidargemeinschaft aller Wasserverbraucher (schätzungsweise ca. 100.000 im Einzugsgebiet) finanziert. Waren einmal Kompromisse erforderlich, wurden diese mit dem ausführenden Monteur des Wasserverbandes vor Ort gefunden (das wurde uns zuverlässig so geschildert. Verursacher und Auftraggeber dieser Arbeiten ist allein der Wasserverband. Alle Folgearbeiten ergeben sich auf Handeln desselben. Seit ca. Mai 2008 versucht der Betriebsleiter des Wasserverbands Fritzlar Homberg aber nach „Gutsherrenart“ zusätzlich Geld in die Kasse zu bekommen. Er stellt die Arbeiten, die erforderlich sind um die neue Versorgungsleitung an die vorhandenen und bezahlten Hausanschlüsse umzuklemmen den Hauseigentümern in Rechnung. Dies ist entgegen den selbstherrlichen Feststellungen des Betriebsleiters in der derzeit gültigen Wasserversorgungssatzung weder vorgesehen noch geregelt. Auch durch die stereotypen Wiederholungen dieser Behauptung in unserem mittlerweile umfangreichen Schriftverkehr mit dem Herrn Betriebsleiter wird das nicht zur Wahrheit. Dieses Problem wird auf alle zukommen, bei denen neue Wasserversorgungsleitungen eingebaut wurden oder werden.
Einige Besonderheiten als Zugabe:
Am 18. April 2008 wurde vor unserem Haus ein Regenwassersammler eingebaut. Dazu wurde quer über die Straße aufgebaggert und die Abwasserrohre verlegt.
Am 23. April 2008 wurde im gleichen Bereich die Kunststoffverbindungsleitung zwischen alter (Ende vorh. Hausanschluß) und neuer Anbohrstelle der Wasserversorgungsleitungen eingebaut. Dazu wurde erneut quer über die Straße aufgebaggert und die neue Verbindungsleitung verlegt. Auf meine Frage an die Monteure des Wasserverbands, warum man nicht beide Leitungen am 18. April zusammen verlegt hat wurde mir erklärt, dass die Baufirma leider nicht früh genug bescheid gesagt habe. Auf meine entsprechende Frage an einen wortführenden Mitarbeiter der Baufirma wurde mir von diesem geantwortet: Was regen Sie sich auf? Sie brauchen es doch nicht zu bezahlen. Mittlerweile habe ich aber eine Rechnung für die Erdarbeiten vom 23. April erhalten. Für eine derart chaotische Baukoordination von Seiten der Betriebsleitung des Wasserverbands werde ich keinen Eurocent lockermachen. Ich kann nur jedem Betroffenen raten alle Vorgänge zu dokumentieren, sonst gibt es hinterher evtl. ein böses Erwachen. Weitere absurde Vorgänge werde ich im Bedarfsfall in geeigneter Form einbringen..
zu # 3:
Ob man bei den Anschlussgebühren den Weg mit einmaligen Gebühren oder den über die Umlage auf die Verbrauchspreise wählt, hat erst einmal nichts mit Abzocke zu tun.
Beide Wege sind machbar und korrekt.
Von Abzocke könnte man nur sprechen, wenn über den Gebührenhaushalt andere Kosten finanziert werden, die nicht dazugehören oder wenn die Abrechnung falsch ist.
Dafür müssten Belege vorgelegt werden. Solange diese nicht vorliegen, sollte man nicht mit solchen Begriffen operieren.
Die Frage lautete doch wer sich wie bei einer Abstimmung verhalten hat.
Wer also wann diese Situation in Homberg beschlossen hat.
Wie wäre es denn mal „hinzugucken“ und diesen Aspekt zu beleuchten ?
Hier geht es um das Geld der Bürger und ein Stadtverordneter der gefragt wird, sollte doch dem Bürger dann eine umfassende Auskunft geben können.
Fragen wir doch in Zukunft unsere gewählten Bürgervertreter. Mal sehen was die so antworten.
„Welche Fraktionen und wieviele Stadtverordnete jeweils dafür gestimmt haben…..“
Wie lautet also die Antwort auf diese Frage?
Begriff „Abzocke“ ! implizit “ Wie sieht denn die Einnahme / Kosten Vergleichssituation aus ?
Also liebe Rote oder Grüne : Wer macht ne kleine Anfrage und alle wissen mehr.
„Dafür müssten Belege vorgelegt werden.“
Fehlt nur noch die Empfehlung : “ Fragen sie den Bürgermeister“ ! –
Dann wäre der, der den Vorschlag macht auch nicht besser wie die, die bisher diesen Vorschlag gemacht und dafür kritisiert wurden.
Sieht dann so aus, als würden die Bürger zweimal zur Kasse gebeten. Man bekommt hier diesmal auch keine Information, wer für und wer gegen die Gebührenerhöhung votiert hat. Möglicherweise haben alle Fraktionen für die drastische Erhöhung der Abwassergebühren gestimmt. Sowas solls ja geben, das würde auch den Stil der Berichterstattung hier erklären.
Vielleicht sollte man zum Duschen und Baden demnächst nach Melsungen fahren, denn da kostet der Kubikmeter Wasser 1,26 Euro und das Abwasser pro Kubikmeter 2,15 Euro. Auch Fritzlar zockt seine Bürger nicht ab. Dort kostet der Kubikmeter Wasser 1,93 Euro, wie in Homberg, für den Kubikmeter Abwasser müssen die Fritzlarer allerdings nur 2,90 Euro bezahlen. Gudensberg kann es etwas günstiger als Fritzlar: Wasser pro Kubikmeter 1,61 Euro, Abwasser 2,95 Euro.
Bei einem Jahresdurchschnittsverbrauch von ca. 50 Kubikmeter Wasser für einen Zweipersonenhaushalt greift die Kreisstadt Homberg demnächst mit 320,50 Euro/Jahr dem Bürger tief in den Geldsack.
In Melsungen dagegen herrschen paradiesische Zustände, da fallen 170,50 Euro/Jahr für Wasser und Abwasser an.
Gudensberg verlangt 228,00 Euro für das o. a. Beispiel.
In Fritzlar fallen pro Jahr 241,50 Euro an.
Alles nichts gegen die drastische Erhöhung der Abwassergebühren, die die Homberger Parteifraktionen beschlossen haben. Leben in Homberg ist teuer und wird noch teurer werden. Die Preistreiberei hat noch lange kein Ende.
Die Homberger Verwaltung freut sich natürlich über jeden Ansiedlungswilligen, um ihn über Gebühren und Abgaben auszupressen wie eine Zitrone, doch unter den gegeben Umständen kann man eigentlich keinem raten, sich in Homberg häuslich niederzulassen und Grund und Boden zu erwerben. Homberg ist nicht kinderfreundlich, kulturell eher nichtssagend, aber Spitze in den Abgaben und Gebühren. Wo andere Kommunen die Kindergartengebühren ganz streichen, da langt Homberg zu und erhöht die Kindergartengebühren demnächst.
Für das, was einem Homberg zu bieten hat, ist der Preis zu hoch. Wer es dennoch riskieren will, der sollte vorher in Homberg Urlaub machen und sich genau umsehen, fraglich ob man dann noch Lust hat, Homberg näher kennenzulernen. Die Kreisstadt hat 40 Millionen Euro Gesamtschulden, hat sich aber letztes Jahr den defizitären Hessentag geleistet, der Homberg trotz aller Euphorie keinen Deut nach vorne gebracht hat. Man hat es einfach nicht verstanden, die Chancen, die der Hessentag gebracht hat, auch zu nutzen. Die Homberger Bürger werden in Zukunft auf vieles verzichten müssen.
@TeWake
Meines Wissens herrscht in der Stavo seit Jahren ein Konsens über diese Abrechnungspraxis. Man vermeidet auf diese Weise extreme Belastungen für Einzelne wie sie in Nachbargemeinden dann und wann für Aufregung sorgen.
Spaetestens wenn Sie als ein Betroffener mit einer fuenfstelligen Rechnung fuer Kanalbau konfrontiert werden, sehen Sie diese Art der solidarischen Finanzierung mit anderen Augen.
Aus Dillich hoerte ich neulich, dass ein Betroffener, der sich ausserstande sah eine solche Rechnung zu bezahlen, von der Stadtverwaltung den Tipp bekam sein Haus zu verkaufen, weil er ja dann wieder liquide sei.
Für das Abwasser existiert ein eigener Haushalt, d.h. die umgelegten Kosten sind tatsaechlich durch die Wasserentsorgung entstanden und haben nichts mit den Defiziten des allgemeinen Haushalts zu tun.
Seit Jahren sind in erster Linie die Auflagen der EU fuer die steigenden Kosten verantwortlich. Spaetestens wenn die letzten Auflagen z.B. zur (Ab-)Wasserreinheit erfuellt sind, werden die Grenzwerte erneut abgesenkt. Z.Z. muss die Stadt auch in allen Stadtteilen eine geregelte Entsorgung aufbauen, ansonsten drohen jaehrliche Strafzahlungen pro nicht angeschlossenem Einwohnergleichwert.
Und dann ist es voellig Wurst welche Stadtverordneten wann zugestimmt oder abgelehnt haben, denn die Strafzahlungen sind so bemessen, dass es fuer die Gemeinde schon mittelfristig billiger ist die Auflagen zu erfuellen.
zu post #1
Wenn Sie nicht irgendwann im Zelt leben wollen, sollten Sie sich schon mal an den Gedanken gewoehnen, dass der Mietzins hoeher sein muss als die Kosten der von Ihnen genutzten Immobilie, ansonsten wird auf Dauer der Mietmarkt nur aus Nachfragern bestehen.
@DMS
Eine saubere Berichterstattung! Ebenso wird im uebernaechsten Artikel neutral auf die sich aus dem Muehlhauser Feld ergebenden Risiken hingewiesen.
Wenn die zukuenftigen Artikel zu den Ergebnissen des Akteneinsichtsausschuss auch noch auf wirkliche Verfehlungen des BM hinweisen und nicht in Erbsensucherei ausarten, kann man hier getrost mal richtige/kritische Diskussionen fuehren.
@DMS
Demnächst werden auch die im Zelt leben, die die hohen städtischen Abgaben, die von den Parteifraktionen aller Coleur beschlossen wurden, nicht mehr bezahlen können! Doch bevor man im Zelt leben müsste, kann man ja dahin umziehen, wo die städtischen Gebühren noch normalen Vorstellungen entsprechen.
„Und dann ist es voellig Wurst welche Stadtverordneten wann zugestimmt oder abgelehnt haben, ..“
Meine Frage sollte vermeiden einseitig eine derzeitige Mehrheit in Verantwortung zu nehmen.
„Spaetestens wenn Sie als ein Betroffener mit einer fuenfstelligen Rechnung fuer Kanalbau konfrontiert werden, sehen Sie diese Art der solidarischen Finanzierung mit anderen Augen…“
So wie man die Kosten über Ratenzahlung in Form von höheren Abwassergebühren erhebt müsste / sollte / könnte man auch bei direkter Zuordnung abrechnen.
Danke für die umfassende Information.
„Erbsensucherei “ ist wie zu sehen ? Denn viele Erbsen sind auch ’ne ganze Suppe !
Als Mieter ist man dann in Homberg ganz blöde dran. Erschließungsbeiträge, die eine Gemeinde z.B. für den Straßenbau erhebt, dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Erschließungkosten gelten als Teil der Investititionskosten für das Gebäudegrundstück.
In Homberg bezahlen die Mieter nun aber die Erschliessungskosten über die verbrauchsabhängigen Abwassergebühren mit. Finanzieren also über diesen Weg die Erschliessungskosten, die der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen darf. Damit finanzieren sie dem Vermieter unzulässigerweise die Investitionskosten für sein Gebäudegrundstück.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Wenn’s um’s raffen geht, dann sind sich alle Parteifraktionen einig, nur wenn man sich profilieren will, dann hackt man schon mal ein wenig nach den anderen, aber ernstlich weh tun will man sich natürlich nicht.
Somit wird das Ausschussergebnis zur Dienstwagenaffäre des Bürgermeisters sich wie ein Rauchwölkchen verflüchtigen, oder ist etwa bei der Sache Steinbruch in Dickershausen etwas herausgekommen, ausser warmer Luft?
zu # 9:
Wie kommen Sie zu der Behauptung „die von den Parteifraktionen aller Coleur beschlossen wurden“?
So wenig wie ein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers aus seiner Privatschatulle zahlt, kann/wird ein Vermieter die Investitionskosten fuer ein Mietobjekt selbst uebernehmen. Er wird dann halt den Mietzins entsprechend anpassen. Wenn dies dann in Ihren Augen „Gerechtigkeit“ herstellt, na gut.
Viel spannender ist allerdings die Frage, was fuer eine Wirkung die abnehmenden Bevoelkerungszahlen auf zukuenftige Gebuehrensaetze haben wird.
Sowohl beim Wasser wie auch beim Abwasser sind die umgelegten Kosten fast ausschliesslich Fixkosten, d.h. der Umfang der Nutzung ist relativ unerheblich.
In Teilen Mecklenburg-Vorpommerns kann man schon heute schon sehen, wie die Gebuehren durch die Verteilung auf immer weniger Einwohner drastisch ansteigen und damit nebenbei die Abwanderung noch attraktiver machen.
Nach Berechnungen der Hessenagentur wird die Bevoekerung des Schwalm-Eder-Kreis bis 2030 um 11,5% schrumpfen. Wenn bis dahin auch noch die Standarts fuer Ver- und Entsorgung weiter angehoben -und damit natuerlich teurer- werden und dazu aufgrund der deutschen Staatsverschuldung die Inflationsrate steigt, kann man schon ahnen, dass die heutigen Gebuehrensaetze mal als Sinnbild fuer „die gute alte Zeit“ durchgehen werden.
P.S. Es sollte natuerlich „Erbsenzaehlerei“ heissen.
@ DMS
Wer hat sich denn rausgehalten?
@Dorfpunk
„So wenig wie ein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers aus seiner Privatschatulle zahlt, kann/wird ein Vermieter die Investitionskosten fuer ein Mietobjekt selbst uebernehmen. Er wird dann halt den Mietzins entsprechend anpassen.“
Liest sich fast so, als wären Sie Redakteur der HNA, oder einer der Stadtverordneten.
Dann werden ja die Mieten in der nächsten Zeit in Homberg drastisch steigen. Fragt sich, wie die Vermieter das dann mit dem Mietspiegel regeln.
Sehr witzig!
@ avaio
Die Preise fuer Ver- und Entsorgung werden ueberall steigen, in Regionen mit sinkenden Bevoelkerungszahlen besonders stark. Der Werra-Meisner-Kreis verliert – laut Prognose- bis 2030 fast ein Viertel seine Bewohner.
Wie oben beschrieben handelt es sich bei der Versorgungsinfrastruktur in der Hauptsache um Fixkosten, d.h. die Kosten fuer die Versorgung eines Stadtteils mit 75 Einwohnern sind nur unwesentlich geringer, als wenn 100 Menschen dort wohnen.
Nehmen wir als Beispiel ein Buffet: Sie bestellen bei Jaegers fuer ihren 40 Leute starken Kegelklub ein Buffet fuer 200€, die Teilnehmer sind bereit je 5€ dafuer zu bezahlen. Durch eine bloeden Verkehrsunfall bei der Anfahrt dezimiert sich ihr Klub auf 30 Personen. Angenommen der restliche Klub ist so pietaetvoll, dass er die Hinterbliebenen nicht mit der Forderung fuer ein nichtverzehrtes Essen konfrontieren will, so muessen die 200€ jetzt auf die verbliebenen 30 Personen aufgeteilt werden. Macht jetzt 6.67€ pro Person (plus 33,4%).
Selbst wenn im W-M-Kreis also alle anderen Faktoren (Preise, Auflagen, Geldwert, Anzahl der zu versorgenden Siedlungen) gleich blieben, muessen schon wegen der sinkenden Bevoelkerungszahl die Gebueren um 1/3 steigen.
Warum bei einem Ansteigen der Wasser-/Abwassergebuehren in Homberg die Mieten erhoeht werden, bleibt Ihr Geheimnis.Aber falls Sie „dahin umziehen, wo die städtischen Gebühren noch normalen Vorstellungen entsprechen“, sollten Sie Regionen mit perspektivisch sinkender Bewohnerzahl meiden. Im Ballungsraum Frankfurt sieht es fuer die naechsten 20 Jahre noch gut aus; aber ob dort die Gebuehren so niedrig sind, dass sich trotz der hohen Mieten ein Umzug lohnt, muss jeder fuer sich entscheiden.
schon gewusst??
Steuererstattung durch die Stadt Volkmarsen
Der Bundesfinanzhof hat ein Urteil gefällt, das all denen zugute kommt, die in letzter Zeit zur Erstattung für das Neuverlegen oder für die Reparatur von Wasserhausanschlüssen herangezogen wurden. Danach werden diese Leistungen nun als Bestandteil der Wasserlieferung angesehen mit der Folge, dass auf die Unternehmerrechnungen nicht mehr der volle, sondern nur noch der ermäßigte Steuersatz von 7 % zu zahlen ist. Dies gilt zwar für alle Arbeiten nach dem 30.06.2009, die Stadtwerke Volkmarsen werden aber, ebenso wie die anderen 3 Kommunen der Nordwaldeckallianz (Bad Arolsen, Diemelstadt, Twistetal) auf freiwilliger Basis das Urteil rückwirkend ab 01.01.2005 anwenden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Rechnung der Firma, die den Hausanschluss hergestellt oder repariert hat, nach diesem Zeitpunkt erstellt wurde. Der Differenzbetrag zwischen dem vollen (16 % bzw. 19 %) und dem ermäßigten Steuersatz (7%) wird allerdings nur auf Antrag ausgezahlt. Die Antragsfrist endet am 31.10.2009
Ansprechpartner für weitere Fragen und Auskünfte hierzu ist Herr Norbert Herrmann, Steinweg 29, Zi. 14, Tel. 05693 68743, Mail: Norbert.Herrmann@volkmarsen.de.
Quelle: https://www.volkmarsen.de/index.php?id=99&tx_ttnews%5Btt_news%5D=186&tx_ttnews%5BbackPid%5D=5&cHash=7bf208be27
@Dorfpunk
„.. Auflagen der EU ..“ Es geht nicht um die Kosten an sich – es geht nur um den Weg wie die Last verteilt wird.
„“So wenig wie ein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung seines Arbeitnehmers aus seiner Privatschatulle zahlt, kann/wird ein Vermieter die Investitionskosten fuer ein Mietobjekt selbst uebernehmen. Er wird dann halt den Mietzins entsprechend anpassen.”“
„““Nach Berechnungen der Hessenagentur wird die Bevoekerung des Schwalm-Eder-Kreis bis 2030 um 11,5% schrumpfen.“““
Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Bei sinkenden Einwohnerzahlen wird es ein Überangebot an Wohnungen geben. Dann sollte doch der Mietzins sinken – oder etwa nicht ?
„“““Wenn Sie nicht irgendwann im Zelt leben wollen, sollten Sie sich schon mal an den Gedanken gewoehnen, dass der Mietzins hoeher sein muss als die Kosten der von Ihnen genutzten Immobilie, ansonsten wird auf Dauer der Mietmarkt nur aus Nachfragern bestehen.““““
Das der Mietzins höher sein muss ist langfristig das erstrebenswerte Ziel. Wenn aber der Markt nicht alles hergibt was man möchte, ist der Verzicht auf Vermietung oder die Forderung höherer Preise erst recht kontraproduktiv. Leerstand schadet mir mehrfach, weil er den Zustand verschlechtert; ich habe keinerlei Einnahmen, um zu investieren; er auch jeglichen Anreiz für andere nimmt, sich dort im Umfeld anzumieten. Konsequenz: dauerhaft sinkt der Marktwert.
Und das merkt man z. B. in Homberg als unmittelbare Auswirkung der Angebote. Ob Magnetbetrieben oder nicht.
Es ist wie bei Aktien: Entweder man setzt auf Dauer und nimmt auch eine Baisse hin – oder man spekuliert und verliert(zumeist)
Auf diesen genannten Fakten „“ und „““ stellt @avaio dann doch logischerweise korrekt fest, dass in Homberg bei sinkenden Bevölkerungszahlen die Mieten steigen.
Was Erbsensuche oder -zählen angeht :
Nervt dich nicht ein Nachbar wenn es ständig Kleinigkeiten gibt, die dich ärgern ? Türen knallen in der Nacht, parken vor deiner Ausfahrt, versehentlich 10 Minuten laute Musik, wenn du gerade von der Nachtschicht kommend eingeschlafen bist, ständig Grillgeruch oder der des Komposthaufens in der Nase, Strasse nie gefegt, verwilderten Garten der ständig Unerwünschtes in deinen gepflegten englischen Rasen trägt, du den Winterdienst wahrnimmst – er aber nicht, Müll und Unrat auf seinem Grundstück – nur da, wo du den Anblick „genießen“ kannst, plötzlich einen „kleinen“ 6 m hohen Unterstand vor der Nase, der dir den Blick in die Landschaft versperrt – wo man dir doch eine kleine Gartenhütte auf deinem Grundstück verweigert hat, Rasenmähen (erlaubt! ) immer dann, wenn du deine Mittagsruhe auf deinem Grundstück im Freien genießen willst, usw
Irgendwann nervt dich dann die Summe der Erbsen und du magst nicht mehr erdulden.
Also gibt Erbsenzählerei einen Sinn: Sie rundet das Bild der großen Würste in der Suppe nur ab. Und manche Suppe ist auch ohne Wurst ganz schmackhaft.
Für die Zukunft liefert sie auch die Möglichkeit den Erbsenzählern selber ihre Fehler vorzuhalten bzw sie erst gar nicht auftreten zu lassen. Sich selbst nur in ein Forum einzubringen, wenn dort weltbewegendes behandelt wird, schadet der politischen Kultur dann, wenn kein Ersatz für dieses Forum existiert. Wir wollen doch miteinander reden, auch mal über etwas positives.
Derzeit Positives : Es ist Sommer wie Barolle anmerkt. Hoffen wir, dass das Wetter uns noch einen sonnigen und warmen solchen beschert.
zu # 14:
Wer so kesse Behauptungen aufstellt wie, „die von den Parteifraktionen aller Coleur beschlossen wurden“, sollte auch den Beweis antreten können.
Bitte erst nachdenken, die Fakten sichten und dann schreiben.
Wenn aufgrund fehlender Nachfrage Vermieter die Preise so senken, dass sie unter ihren (kalkulatorischen) Kosten liegen, wird, wie Sie richtig feststellen, der Bestand verrotten und spaeter dadurch das Angebot kleiner werden. Dann steigen auch die Mieten wieder.
Bis zu dies in unserer Region eintritt ist aber noch eine Weile hin, zumal wenn der Bevoelkerunsschwund schneller als der Verfall ist.
Zur Erbsenzaehlerei: Ich hoffe, dass Ihre Aufzaehlung von potenziellen Konfliktquellen mit Mitmenschen nicht Ihrem eigenen Erleben entspricht. Ansonsten ist ein Magengeschwuer nicht weit.
Mich stoert eigentlich mehr, dass in der Homberger Kommunalpolitik keine „großen Linien“ sichtbar werden, ein Ziel gesetzt und nachhaltig verfolgt wird. Auch die sebsternannte „Alternative“ Huehn konnte in meinen Augen keine solche Vision aufzeigen. Das staendige Hin und Her des derzeitigen Amtsinhabers ist zwar keinen Deut besser, aber ob ein durch staendige Krittelei herbeigefuehrter BM-Wechsel die erhofften Auswirkungen hat sehe ich im Moment nicht.
Dabei meine ich selbstverstaendlich nicht echte Fehlleistungen oder gar (wie beim aktuellen Akteneinsichtsausschuss) vermuteten strafrechtliche Verfehlungen. Dann muss man sich selbstverstaendlich von einem solchen BM trennen.
@DMS
Ich erinnere mal an Kommentar #14
@ Dorfpunk
Das Beispiel mit dem Bufett stellt sich für mich nicht:
1. Ich bestelle kein Buffet bei Jägers
2. Für 200 Euro würde Jäger kein Buffet für 40 Leute liefern.
Kommentar #17 sollte Anreiz sein auch in Homberg und im Bereich des Gruppenwasserwerkes tätig zu werden.
Schließlich ist die Verwaltung FÜR die Bürger da.
Zum Thema Abwassergebühren gibt es ein interessantes neues Urteil das wahrscheinlich bundesweite Bedeutung erhalten wird.
Urteil: Mannheim/Neckargemünd.
Für Wasser, das nachweislich zum Gartengießen verwendet wird, muss ein Grundstückseigentümer keine Abwassergebühren zahlen. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Eine vorgeschriebene Mindestgrenze für die Gebührenbefreiung verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei unzulässig.
Damit bestätigte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und gab der Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Stadt Neckargemünd statt. Dort bemisst sich die Abwassergebühr nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Wasser, das laut einem separaten Wasserzähler nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt, bleibt auf Antrag gebührenfrei. Das gilt jedoch erst ab einer Wassermenge von 20 Kubikmetern.
Die Richter entschieden nun, dass die Mindestmenge diejenigen schlechter stellt, die bis zu 20 Kubikmeter Wasser im Garten verwenden als solche Bürger, bei denen fast das gesamte Frischwasser als Abwasser in den Kanal gelange. Daher sei die Mindestgrenze unzulässig.
Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Nichtzulassung kann durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
(Urteil vom 19. März 2009; AZ 2 S 2650/08)
Url zum Artikel: https://www.ad-hoc-news.de/urteil-fuer-gartenbewaesserung-keine-abwassergebuehren–/de/Politik/20222819
Jeder der in nennenswertem Umfang Trinkwasser im Garten verbraucht sollte vor der Gartenzapfstelle auf eigene Kosten eine Wasseruhr einbauen lassen und vorsorglich einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. (Wasseruhr kostet im Internet ca. 40€ – 50€) Bei einem Preis von 4,18€/m³ ab Juli 2009 bzw. 4,48€/m³ ab Januar 2010 pro m³ Abwasser sind die Installationskosten beireits bei 15 – 20 m³ Gießwasser nach 1 Jahr wieder eingespart.
@Atlantis
Jetzt wird es aber Zeit das jetzt überall bekannt zu machen.
Ob sich HNA und Heimatnachrichten / Extra Tipp und Homberg aktuell auch als Zeitung für Bürger verstehen?
Oder gar die Stadt Homberg selbst, deren Verwaltung ja für den Bürger arbeitet ?
Und das Ganze hilft auch noch gegen die Massenarbeitslosigkeit!
Wenn genug Leute (statt eine Regentonne zu nutzen) die Verwaltung mit Rueckerstattungsantraegen beschaeftigen, kann noch die eine oder andere Stelle im oeffentliche Dienst geschaffen werden. Davon haben wir ja so wenig.
Und die Kosten für die neuen Verwaltungsfachkraefte werden dann auf den Abwasserpreis umgelegt. Aber was soll´s, dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen wurde Rechnung getragen, und das sollte es uns doch wert sein.
Oder?
Manchmal beschleicht mich das Gefuehl, dass Deutschland sich eines Tages nur noch selbst verwaltet.
Dorfpunk: beim Abwasserpreis von 4,48€/m³ sind wir hier weit von irgendeiner Bagatellgrenze entfernt für die sich der Aufwand einer reellen Abrechnung nicht lohnt. Die Gebühr wird außerdem für nicht erbrachte Leistung erhoben. Der Verwaltungsaufwand für die Stadt erhöht sich nicht. Sie erhält die Verbrauchszahlen vom Wasserverband. Der Wasserverband besorgt sich die Zahlen indem er die Verbraucher schriftlich auffordert den Verbrauch abzulesen und per Kartenvordruck zu melden. Ist bei uns jedenfalls die letzten 5 Jahre so gemacht worden. Es spricht absolut Nichts dagegen, dass der Verbraucher beide Zahlen abliest und mit dem Vordruck meldet. Also entsteht auch hier nur unbedeutender Verwaltungsaufwand.
In der Bundesrepublik beträgt die Standardrente zurzeit 1195 (West).
http://www.n-tv.de/politik/dossier/Rentenerhoehung-2009-article61340.html
2004 betrug die Durchschnittsrente flächenbereinigt im Schwalm-Eder-Kreis sogar nur 591 €.
http://www.boeckler.de/img_inhalt/rente_interaktiv_g2s.swf
Für diese Menschen bedeuten z.B. 44,80€ ohne Gegenleistung erhobene Gebühren für 10m³ Wasser viel Geld. Mit Regenwasser kann man sich nur solange behelfen wie das Wetter mitspielt und der Platz zum Aufstellen entsprechender Behältnisse zur Verfügung steht. In den letzten Jahren waren meine Vorräte trotz sparsamer Einteilung mehrmals alle und ich musste auf Frischwasser zurückgreifen
Wenn das alles ohne zusaetzlichen Aufwand zu bewerkstelligt werden kann, sollten wir konsequent auch (analog zu Wabern) den naechsten Schritt gehen und die versiegelten Flaechen in die Abwasserberechnung einbeziehen.
Falls Sie (als Gartenbesitzer) ein Eigenheim bewohnen (Dachflaeche), dazu evtl. noch einen Hof (Einfahrt) mit wasserundurchlaessigem Belag, muss ich davon ausgehen, dass durch Sie deutlich mehr Wasser in die Kanalisation gelangt, als durch mich.
Als Bewohner einer kleineren Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus entfaellt auf mich ca. 1/4 Ihrer versiegelten Flaeche, d.h. ich finanziere Ihr zusaetzliches Abwasser mit.
So geht es ja auch nicht.
Ehrlicher ist in jedem Fall Kosten direkt abzurechnen und nicht so wie es Homberg derzeit macht.
Denn Homberg geht damit auch den Weg des geringsten Widerstandes: Es gibt keine rechtliche Auseinandersetzung über die Höhe der Kosten der Anlieger.
Und was den Parlamentsbeschluss angeht: Der lässt sich ändern.
Es liegt an den Bürgern ihren gewählten Vertretern etwas klarzumachen.
Aber wie sollen die das erfahren, wenn sich keiner findet der Mietern erzählt, dass sie Dinge bezahlen die sie nicht bezahlen müssen ?
Durch den Homberger Bürgermeister müssten sie es erfahren. Er ist ja ihr direkt gewählter Vertreter der ihre Interessen vertreten soll! Und nicht ein durch Parteien gefilterter Bonze !
Welche Partei druckt jetzt ein paar Handzettel und verteilt sie – mit Fragebogen. Oder geht von haus zu haus ?
was für den Mitgliederladen gut ist kann für die Frage der Abwassergebühren doch nicht schlecht sein, oder irre ich mich etwa ?
Dorfpunk: ganz so wie von Ihnen geschildert ist die Sachlage in Homberg aber nicht.
1. Bei Neubau bezahlt der Bauherr für den Anschluss seines Hauses an einen vorhandenen Abwasserhauptstrang einmalig Gebühren sowie die technischen Anschlusskosten. Die sind u. A. abhängig von der Grundstücksgröße und der sog. Geschoßzahl. Diese Kosten werden nicht auf die Mieter umgelegt und auch nicht über die Abwassergebühren finanziert. (Die mögliche Kostenhöhe allein für die technischen Arbeiten wurden von „Anlieger“ im Beitrag 2 nachvollziehbar geschildert)
2. Im Zusammenhang mit der sog. Eigenkontrollverordnung wurden und werden zurzeit bei bestehenden Wohngebäuden die Hauskläranlagen stillgelegt und die Gebäude direkt an den im Regelfall neu zu verlegenden Abwasserhauptstrang im Straßenbereich angeschlossen. Die Kosten für diese Arbeiten trägt auch hier der Hausbesitzer. Minus eines einmaligen Zuschusses von ca. 300€ pro Anschluss.
Der Homberger Sonderweg, für den es nachvollziehbare Gründe gibt (einen der Gründe haben Sie in Beitrag 8 selbst genannt) ist, dass schon seit Jahrzehnten vorsorglich von allen Verbrauchern erhöhte Abwassergebühren für die Kanalsanierung erhoben wurden. Damit sollten die Abwasserrohre die im Straßenbereich (öffentlichen Bereich) eingebaut werden müssen um das Abwasser zur Kläranlage zu schaffen, finanziert werden. Nach dieser Philosophie gehören diese Rohre hier nicht zu den Kosten für das Gebäude. Dass diese Kosten auf alle Nutzer umgelegt werden erscheint mir gerecht und zumutbar.
@Atlantis
Gerecht und zumutbar mag sein. Nur was sagt die Rechtsprechung / Gesetzgebung dazu ?
Und sind die Verbraucher über diese Tatsache des Sonderweges der Stadt informiert.
Darf man im Vorfeld Gebühren erheben? Wer kontrolliert die Mittelverwendung ?
@ Atlantis:
Wenn man selbst was sparen kann, wird punktgenau abgerechnet. (Gieswasser)
Aber wenn man sich mit einer Einmalzahlung beim Hausbau von den jahrzehntelangen Folgekosten für die Oberflaechenwasserentwaesserung „freikaufen“ kann, erscheint es ploetzlich gerecht und zumutbar, dass diese Kosten auf alle Nutzer umgelegt werden.
Und eine „Philosophie“ ist es obendrein.
P.S. Angeblich soll es aber auch ein BVG-Urteil geben, dass in absehbarer Zeit die versiegelten Flaechen beim Abwasser angerechnet werden sollen. Vielleicht haben Sie mal Zeit zu googlen.
Tut mir leid: nach wie vor gibt es keine Information über das Abstimmungsverhalten in dieser Frage !
Und es gibt keine Partei die etwas bürgerfreundlicher agieren will:
Die CDU /FDP sieht, weil sie es ja nicht beschlossen hat und sie den Eigentümern nahe steht, nicht als ihre Aufgaeb an.
Und SPD und Grüne die es vermutlich beschlossen haben sind auch nicht mehr „sozial“.
Volksvertreter ? Interessen der Bürger ?
Oder nur Partei Interessen.
Wo bleibt eine Anzeige wegen des Alten Friedhofs ?
Wo Anzeigen wegen mangelnder Tätigkeit der Ordnungskräfte nach 17 Uhr und am Wochenende?
Wo findet man Angaben über die Kosten die die Firma Fröde anlässlich des Hessentages dadurch verursachet,d ass sie Arbeiten des Bauhofes im Bereich des Friedhofes übernahm?
Hat schon einer der „Abgeordneten“ sich mal die Einzelposten des Hessentages vorgenommen?
Oder die Abrechnung des Hessentages bis heute ?
Hat man in diesen Fragen, wenn sie seitens des Bürgermeisters nicht beantwortet werden schon die kommunale Dienstaufsicht eingeschaltet ?
Und am 3. 12. 09 bleibt alles wie gehabt : da sitzt man da in trauter Runde , gibt viel, meist wenig Informatives oder wirklich Wichtiges von sich und zum schluss wird abgestimmt wie bisher !
Frohe Weihnachten !
zu 33:
„Wo bleibt eine Anzeige…“
Ja wo bleibt sie denn?
Statt sie von anderen einzufordern, kann man auch selbst tätig werden, wenn man es für angebracht hält.
In erster Linie sind wohl Betroffene also Homberger Bürger gefordert.
Ob Stadtverordnete oder nicht.
Wer hat sie denn nun beschlossen und wer kontrolliert dass in den jeweiligen Straßen nicht nach Bezahlung der Anliegerkosten etc weiter kassiert wird ?
Wurde hier im Blog schon gefragt !!
Fragen über Fragen, aber warum , lieber TeWake wirst du nicht selbst tätig? Auf deine Antwort (en) bin ich sehr gespannt.
hat doch einer schon beantwortet in der Nummer 35
Ob sich hier was für die Homberger Bürger tut .
Seitens der Stadt oder des Gruppenwasserwerkes ?
„Nachdem das Bundesfinanzministerium im April dieses Jahres entschieden hatte, dass die Arbeiten an Hauswasseranschlüssen unter den Begriff «Lieferung von Wasser» fallen und damit der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent gilt, zahlten BdSt-Angaben zufolge viele Bürger zu viele Steuern. Dies betreffe den Zeitraum von 2000 bis Mitte 2009. Ob die Bürger davon etwas zurückerhalten, liege indes allein im Ermessen der Wasserversorgungsunternehmen.“
Aus einer Meldung von nh24.
Wo wir in Homberg beim sparen sind:
Derzeit bittet die HNA in Berichten darum, beim Wasserverbrauch nicht zu sparen. damit die Kanalisation gut durchgespült wird. Und soviel kosten doch 5 cbm nicht.
Der HNA Berichte Verfasser hat sicherheitshalber gar nicht erst die Abwassergebühren eingerechnet, Sozialschwache gar nicht erst einkalkuliert und kann so mutig voranschreiten in seiner Empfehlung.
In Homberg freuen sich die Grundstücksbesitzer ( vorwiegend auch Stadtverordnete, führende Stadtpolitiker, Magistratsmitglieder und alle gut Betuchten über jeden cbm. Finanziert man doch so ihre Grundstückskosten.
Das ist fast wie umschichten auf direktem Weg in die eigenen Tasche.
Selbstbedienung eben und mit seltener Einmütigkeit!
https://avaio.wordpress.com/2010/01/04/mit-allen-abwassern-gewaschen/
ab Juni 2010 beträgt die Abwassergebühr 4,18€/m³. Zusammen mit den 1,80€/m³ für das Frischwasser sind das bei 5m³ Mehrverbrauch bereits 29,90Euro. Zum Dreck wegspülen gibt es intelligentere und billigere Lösungen. Man muss nur wollen.
Der HNA – Artikel vom 5.1.2010 mit dem Aufruf zur Trinkwasserverschwendung, um Fäkalien schneller aus den Kanälen zu schwemmen, ist unsäglich und disqualifiziert die HNA , und wenn es so wie wiedergegeben ist, auch Herrn Wilhelm. Seltsam das er sich für den Kanal und dessen Funktion interessiert, seine Aufgabe ist die Lieferung von Trinkwasser in guter Qualität und zu vertretbaren Preisen.
Fazit: Unüberlegt, unökologisch, schlicht Blödsinn.
https://www.karlsruhe.de/bauen/tiefbau/entwaesserung/entwaesserungsgebuehr/gag.de
„Die Rechtsprechung akzeptiert den Frischwassermaßstab nur noch dann, wenn bei der Kommune eine homogene Bebauung vorhanden ist oder die Kosten für die Niederschlagswasserableitung gemessen an den gesamten Entwässerungskosten nur geringfügig sind.“
Und wie wird das in Homberg gehandhabt?
Wenn also die derzeitige Situation nicht dem geltenden Recht entsprechen sollte:
Warum wurde noch nicht gehandelt ?