HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Falschinformation zum Teileinsturz der Stadtmauer

Foto: Sicherungsarbeiten durch die Spezialbaufirma Spesa an der Einsturzstelle.

In der kommenden Stadtverordnetenversammlung steht auch der Einsturz der Stadtmauer auf der Tagesordnung. Die Erläuterung ist in vielen Punkten falsch.

Der Magistrat verbreitet gezielt Falschinformationen, um von seiner Verantwortung abzulenken.
 

 Darstellung des Magistrats

Straßenbau Hersfelder Straße – Teileinsturz der Stadtmauer am 11.01.2023
hier: Ergebnis der Prüfung [1]  von Schadensersatzansprüchen
a) Erläuterung:
Im November 2022 begann die Sanierung des ersten Bauabschnitts der Hersfelder Straße. [2] Im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme wurde auch eine Baustraße [3] vom Wendehammer der Hessenallee bis zum Holzhäuser Tor angelegt. Die Baustraße soll später als Fußwegeverbindung dienen. [4]
Am 11.01.2023 stürzte, nach ergiebigen Regenfällen, [5] ein Teil der historischen Stadtmauer im Bereich zwischen Bauabschnitt I und II der Mauersanierung ein. In der Sitzung vom 23.03.2023 befasste sich die Stadtverordnetenversammlung erstmals mit dem Teil-Einsturz und dessen Konsequenzen. [6]  In ihrer Sitzung vom 04.05.2023 beschloss die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu beauftragen, Regressansprüche gegen Planer und am Bau beteiligte Unternehmen geltend zu machen und dem Haupt- und Finanzausschuss dazu zu berichten. [7]
Nach mehreren Zwischenberichten und entsprechender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss liegt nunmehr sowohl das Ergebnis des Umfangs möglicher Schadensersatzansprüche,[8] als auch eine Bewertung der Erfolgsaussichten einer Durchsetzung [8] dieser vor. Eine zusammenfassende Einschätzung finden Sie im internen Downloadbereich des Ratsinformationssystems unter Aktuelle Projekte // Straßenbau Hersfelder Straße. [9]


Anmerkungen zu der Darstellung des Magistrats

[1] Der Magistrat hatte keinen Auftrag, die Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die Mitglieder des Magistrats sind als Auftraggeber der Baumaßnahme eventuell selbst mit dafür verantwortlich. Sie müssen als befangen gelten, und dürften deshalb nicht in eigener Sache den Schadensfall untersuchen und bewerten.

[2] Es gibt keinen ursächlichen Zusammenhang zur Sanierung der Hersfelder Straße.

[3] Für die Straßensanierung war keine Baustraße zwischen dem Wendehammer der Hessenallee und der Holzhäuser Straße notwendig.
Es gab zu dieser Zeit eine Straßenverbindung zwischen dem Wendehammer und der Hersfelder Straße, diese wurde jetzt mit Erdreich verfüllt.

Die Baustelleneinrichtung mit Lagern und Containern für die Sanierung der Stadtmauer bei Grundstück Webergasse 8. befand sich auf dem Wendehammer der Hessenallee. Von dort war es ein kurzer Weg bis zur Baustelle Webergasse 8. Außerdem führte von der Hessenallee ein befestigter Asphaltweg zur Hersfelder Straße, der jetzt zugeschüttet worden ist, damit er nicht mehr genutzt werden kann.
 

[4] Diese Trasse sollte ein Fuß- und Radweg werden. Dazu ist auch talseitig ein hohes Geländer als Planzeichnung vorgelegt. Die Geländerhöhe entspricht der Anforderung bei Radverkehr.

Über den so genanneten 2. Bauabschnitt sind keine Aussagen über die Stadtmauer vorgelegt worden, keine Ergebnisse der Voruntersuchung über die Standsicherheit, Beschreibung der erforderlichen Sicherungsarbeiten und auch keine Kosten dafür eingesetzt worden. Die Arbeiten wurden erst nach dem Einsturz durch die Spezialfirma  vorgenommen.

[5] Es gab vor dem Mauereinsturz keine ergiebigen Regenfälle. Diese Behauptung wurde bereits im ersten Bericht der HNA aufgestellt, der – ganz ungewöhnlich für eine Tageszeitung – erst nach gut einer Woche erschien und nicht am Tag nach dem Einsturz.
Die metereologischen Daten vor dem Einsturz geben keinen Hinweis auf "ergiebige Regenfälle"

[6] In der Sitzung lautete der Tagesordnungspunkt :

Straßenbau Hersfelder Straße
hier: Sanierung Stadtmauer, Mittelumwidmung für NA 03 – Sicherungsmaßnahmen
Einsturzstelle der Fa. SPESA

Die Arbeiten sind abgeschlossen und die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen liegen nun vor und belaufen sich auf rund 110.000,00€.
Für weitere Leistungen fallen noch Kosten in Höhe von 15.000,00 € an.
Für eine Vergütung der Leistungen muss die Auftragssumme erhöht werden. Dies bedarf einer Umwidmung.
Die Technischen Dienste schlagen vor, die Mittel in Höhe von 125.000,00 € aus der Investitionsnummer 3030301501 Umstrukturierung städt. Verwaltungsgebäude zu entnehmen.

Nach der Beschlussvorlage sollten die entstandenen Kosten nur durch Umwidmung aus einer anderen Haushaltsstelle finanziert werden.
Ein Stadtverordneter verwies darauf, dass bei Schadensfällen erst einmal der mögliche Verursacher zum Schadenersatz aufgefordert wird.
Die Mehrheit schloss sich dieser Auffassung an.

[7] Jetzt wurde zum ersten Mal der tatsächliche Beschluss dargestellt. In der Vergangenheit wurde der Beschluss verfälscht in der HNA veröffentlicht. In der Folge bezog sich der Bürgermeister auf die Falschdarstellung.

[8] Es ist nicht Aufgabe des möglicherweise ebenfalls haftbaren Magistrats, die Schadensersatzansprüche zu bewerten, da er befangen ist. Er hat auch nicht die Befähigung die juristischen Erfolgsaussichten zu bewerten, dazu fehlen den Mitgliedern die Kenntnisse und die Unbefangenheit.

[9] Auch wenn die Einschätzungen des Magistrats zur Sache unerheblich sind, müssen die Ausführungen öffentlich gemacht werden und nicht der Öffentlichkeit entzogen werden, wie es auch hier wieder getan wird.
Der Haupttext ist im Downloadbereich des Ratsinformationssystems abgelegt, das nur den Stadtverordneten zugänglich ist, das ist rechtswidrig. Die Öffentlichkeit darf nur bei Punkten ausgeschlossen werden, wenn höherwertige Rechtsgüter gefährdet wären, wie Persönlichkeitsrecht. Der Einsturz der Stadtmauer und das Verhalten des Magistrats ist eine öffentliche Angelegenheit.

 

 


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