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Finanzstarker Bettler

Tabelle: Einstufung der Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis nach ihrer Finanzkraft als Voraussetzung für die Unterstützung aus dem Kreisausgleichsstock Quelle
 

Der Kreisausgleichsstock dient dazu, finanzschwache Kommunen zu unterstützen – aber nicht dazu, schlecht wirtschaftende Kommunen zu belohnen.

„Der Kreisausgleichsstock soll gezielt dafür eingesetzt werden, finanziell schwächeren Kommunen zu helfen und im Kreis bestehende Strukturunterschiede auszugleichen.“

Seit 1. Januar 2018 gilt eine "Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Kreisausgleichsstock“. [1]
Für die Gewährung dieser Mittel muss jährlich eine Rangfolge nach der Finanzkraft aufgestellt werden. Homberg gilt nach dieser Einstufung inzwischen als "finanzstark" und hat damit keinen Anspruch auf Mittel.
  

Homberg bettelt

Obwohl die Voraussetzungen nicht gegeben sind, beantragt Homberg Gelder, um damit den Abriss von Häusern und die damit zusammenhängenden Folgekosten zu finanzieren. Folgekosten eines Abrisses sind keine außerplanmäßigen Kosten. sie gehören zu dem Abrissplan.

Gleichzeitig fördert Homberg das Autokino. Die Stadt will von den Kosten bis 15.000 Euro übernehmen, wenn dies nicht erwirtschaftet werden, was bei der relativ geringen Besucherzahl zutreffen könnte.

Homberg hat Wohnungen zu  horrenden Baukosten erstellt, die anscheinend nicht vermietbar sind. Eine  alternative Nutzung wurde nicht bedacht, obwohl das angeregt worden war.

Wer so leichtsinnig und verschwenderisch mit Steuergeldern umgeht, sollte nicht noch dafür belohnt werden. Was sagen die wirklich finanzschwachen Kommunen dazu?

Bereits im März 2020 hattte die Stadt die Zuweisung beantragt. Der Bürgermeister hat die Stadtverordneten weder in den Ausschüssen noch in der Stadtverordnetenversammlung darüber informiert, wie es seine Pflicht wäre..
  

Foto: Am 18. März 2020 waren rückwärtige Gebäude in der Straße am Obertor und in der Salzgasse  bereits abgerissen.

Bei allen Fördermitteln gilt, dass mit den Baumaßnahmen nicht vor der Bewilligung begonnen werden darf. Die Gebäude im Gebiet Marktplatz Ost wurden aber bereits in der ersten Märzhälfte abgerissen. Der Antrag auf die Fördermittel wurde Ende März gestellt.

Es ist auch nicht bekannt, für welches Objekt die Fördermittel beantragt werden sollen.  Schon aus formalen Gründen hat Homberg keinen Anspruch auf die Mittel.

siehe auch: hier [1]Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Kreisausgleichsstock (§ 57 FAG)