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Die Stadt will das Gebäude der Löwen-Apotheke am Markt weiterverkaufen

Die Stadt will das Gebäude der ehemaligen Löwenapotheke wieder verkaufen. Die Kaufinteressentin stellt heute (1.7. 2021) in der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ihr Konzept vor.

Die Sitzung beginnt um 18:30 Uhr in der Stadthalle.

Die Hintergründe dieses beabsichtigten Deals finden sich hier:

Korruption: Eine Hand wäscht die andere [1] 10.6.2021

Der Bürgermeister informiert [2]  24. 5. 2021

 

2018 machte die Stadt widerrechtlich ein Vorkaufsrecht geltend. Der private Käufer wurde aus dem Vertrag gedrängt, jetzt soll es an die Architektin des Multifunktionshauses weiterverkauft werden. An die Architektin, die behauptet hat, dass das Gebäude Holzhäuser Straße mit gefährlichen Schadstoffen belastete sei und deshalb abgebrochen werden müsse.

Der Fall bedarf noch einmal der genauen Untersuchung.

 

DOKUMENTATION

Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Stadtverordnetenversammlung am 6.9.2018

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Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 BauGB ff;

hier: Verkauf der Liegenschaften Holzhäuser Straße 1, Marktplatz 14 u. 15

VL-179/2018 1.Ergänzung

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erteilt dem Vorsitzenden des Haupt-und Finanzausschusses, Herrn Marx, das Wort.
Herr Ausschussvorsitzender Marx trägt die Beschlussempfehlung des Haupt-und Finanzausschusses vor.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau erteilt dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung, Herrn Höse, das Wort.
Herr Ausschussvorsitzender Höse trägt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung vor.


Nunmehr meldet sich Herr Pfalz [Bürgerliste Homberg, eingefügt HH] zu Wort.

Herr Pfalz möchte Absatz zwei der Beschlussvorlage streichen, da diese Formulierung hinsichtlich der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtmäßig ist, weil die Ausübung des Vorkaufsrechts an andere Bedingungen geknüpft ist.

Wenn die Stadt das Vorkaufsrecht, wie in der Beschlussvorlage formuliert ausübt, läuft sie Gefahr, dass der mögliche Kaufinteressent an der Immobilie gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts juristisch vorgeht, so Herr Pfalz.
 

Sodann meldet sich Herr Utpatel zu Wort.

Herr Utpatel und seine Fraktion sehen die Ausübung des Vorkaufsrechts im Bereich der Innenstadt skeptisch. Es kann nicht das Ziel der Stadt sein nach und nach Gebäude durch die Ausübung des Vorkaufsrechts zu erwerben, da schon eine erhebliche Anzahl von Gebäuden durch die Stadt erworben wurden. Wenn es notwendig erscheint das Gebäude zu erwerben, weil man einem Nachbarschaftsstreit aus dem Wege gehen möchte, ist aus Sicht der FWG-Fraktion das Multifunktionshaus völlig falsch geplant worden, so Herr Utpatel.
Die FWG-Fraktion stimmt jedoch der bereits durch den Haupt-und Finanzausschuss geänderten Beschlussvorlage und damit der Ausübung des Vorkaufsrechts zu.

Nunmehr meldet sich Herr Bölling zu Wort.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen begrüßen die Ausübung des Vorkaufsrechtes, weil sie in der Sanierung der historischen Gebäude in der Innenstadt eine Belebung der Innenstadt und damit eine zukunftsorientierte städtebauliche Entwicklung sehen.

Die Schaffung des Multifunktionshauses ist für die städtebauliche Entwicklung ein wichtiger Mosaikstein. Sicherlich berge dies auch Risiken, die aber in keinem Verhältnis zu den Chancen, die sich für die Stadt bieten werden, stehen, so Herr Bölling.
Mit dem Bau der Altstadt-KiTa hat die Stadt gezeigt wie man städtebaulich Akzente in der Altstadt setzen kann um neues Leben in der Altstadt zu entwickeln.
 

Für die CDU-Fraktion meldet sich Herr Giesa zu Wort.

Herr Giesa berichtet, dass er sich die Vorschrift im Baugesetzbuch über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nochmals angesehen habe und festgestellt hat, dass die Beschlussvorlage im Einklang mit der entsprechenden Vorschrift des Baugesetzbuches steht. Er und seine Fraktion sehen keinen Hinderungsgrund der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts zuzustimmen.

 

Sodann meldet sich Herr Jütte zu Wort und führt aus, das die F.D.P-Fraktion dem Ankauf sanierungsbedürftiger Gebäude kritisch gegenüber gestanden hat. Es ist nicht Aufgabe der Stadt ein Gebäude nach dem anderen zu kaufen und anderen Nutzungen zuzuführen. Sie sehen in der Sanierung der Gebäude für kulturelle Träger keine Belebung des Marktplatzes wie sie sich die Ansiedlung von Handel und Gewerbe ergeben würden. Die F.D.P-Fraktion stimmt daher nicht für die Ausübung des Vorkaufsrechts.
 

Nunmehr bittet Frau Edelmann-Rauthe um das Wort.

Sie möchte ergänzen, dass die CDU-Fraktion das Haus besichtigt und festgestellt hat, dass sich das Haus in einem guten Zustand befindet und aus Sicht der CDU-Fraktion wirtschaftlich genutzt werden kann.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Nunmehr lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau über den Änderungsantrag von Herrn Pfalz, der den Wegfall des Absatzes zwei der Beschlussvorlage vorsieht abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Anwesend: 30
Ja: 2
Nein: 24
Enthaltung: 4

Damit ist der Änderungsantrag des Herrn Stadtverordneten Pfalz abgelehnt.

 

So dann lässt Herr Stadtverordnetenvorsteher über die Beschlussvorlage abstimmen.


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Vorteile, die sich bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes für die Entwicklung des benachbarten Projektes Marktplatz 15 ergeben.

Auch nach dem Kauf der Liegenschaften sind die Wohn-und Gewerbeflächen der zu erwerbenden Gebäude Marktplatz 14 und Holzhäuser Straße 1 zu erhalten.

Das gesetzliche Vorkaufsrecht zum Kaufvertrag UR-Nr. 430/2018 des Notars Eckehard Lischka, Homberg (Efze) vom 24. Juli 2018, betreffend der Liegenschaften Gemarkung Homberg (Efze), Flur 12, Flurstück 283 „Holzhäuser Straße 1“ in Größe von 88 m², Flur 12, Flurstück 282/1 „Marktplatz 14“ in Größe von 270 m² und Flur 12, Flurstück 282/2 „Marktplatz 15“ in Größe von 8  m², insgesamt 366 m², wird ausgeübt und die Liegenschaften zum Kaufpreis von 150.000,00 € erworben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Durchführung des Vorkaufsrechtes umzusetzen und den Vertrag bzw. die Auflassung beim Notariat zu vollziehen

 

Abstimmungsergebnis:

Anwesend: 30

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 4 Herr Pfalz, Herr Nistler, [Bürgerliste Homberg] Frau Ripke und Herr Jütte [FDP-Fraktion]

Enthaltungen: 2