HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Abwassergebühren: Frischwasser zu Niederschlagswasser 29 zu 71 Prozent

KostensplittungUm die Kosten für die Entwässerung gerecht aufzuteilen, müssen nach einem Bundesgerichtsurteil die Kosten nach der Frischwassermenge und nach der Niederschlagsmenge gesplittet werden. Bisher wurden die Kosten nur nach der Frischwassermenge berechnet, damit wurden zum Beispiel Gewerbeflächen begünstigt, die große versiegelte Flächen belegen und wenig Frischwasser benötigen, aber viel Niederschlagswasser in die Kanalisation einführen. Wohnhäuser mussten diese Lasten mittragen.

Durch die Entwässerungssatzung des Stadtparlaments vom 1. Mai 2014 sollten die Abwasserkosten entsprechend gesplittet werden. Doch die Berechnung, die der Magistrat vorlegte, machte keine nachvollziehbaren Angaben zu der Aufsplittung. An dieser Stelle in der Berechnung übernahm das Stadtparlament einfach die nicht nachprüfbaren Zahlen vom Magistrat.

Wasserdefinitionen

Abwasser – Frischwasser = Niederschlagswasser
Die wichtigste Zahl nannte der Magistrat nicht: Wie viel Frischwasser lag in jedem Jahr der Berechnung zugrunde? Auf eine erneute Anfrage gab der Magistrat noch immer nicht die konkreten Zahlen für die Frischwasermenge von 2012 und 2013 heraus, er nannte nur Planzahlen und behauptete, die konkreten Zahlen lägen noch nicht vor. Diese Aussage ist nicht glaubwürdig. Der Wasserverbrauch wird jährlich vom Gruppenwasserwerk für die eigene Jahresabrechnung ermittelt. Diese Zahl erhält auch die Stadt, doch sie will bei der Anfrage mit unüberprüfbaren Planzahlen abspeisen. Warum?

Der Magistrat: "Die Frischwassermenge wurde in den Jahren 2012 bis 2014 mit jeweils 524.000 m³ geplant."
(Das beauftragte Unternehmen zur Kostenermittlung nennt 533.000 m³.)

offizielle Zahlen

Offizielle Angaben des Magistrats

Plausibilität prüfen
Immerhin sind jetzt auf die Anfrage hin die Abwassermenge und die aufzuteilenden Gesamtkosten offen gelegt worden. Damit lässt sich die Plausibilität prüfen.

Rechtliche Vorgaben: Entlastung bei Frischwasser, neue Belastung für versiegelte Flächen
In Homberg hat das Frischwasser beim Abwasser einen Anteil von ca. 29 Prozent. Ca. 71 Prozent sind dem Niederschlagswasser zuzurechnen und müssen über die versiegelten Flächen finanziert werden.
Der Kostenanteil für Frischwasser muss sich bei der gesplitteten Berechnung senken, und durch den Kostenanteil für Niederschlagswasser ausgleichen. So soll nach Gerichtsbeschluss eine gerechtere Aufteilung erreicht werden.

So weit die rechtlichen Vorgaben. Doch in Homberg geht diese Rechnung so nicht auf.

A Berechnung der ungesplitteten Gebühr:
In 2014 mussten Gesamtkosten von 3.839.839 Euro auf eine Abwassermenge von 1.778.407 m³ verteilt werden, das ergibt 2,50 Euro/m³.
Die Abwassergebühr beträgt bisher aber 4,48 Euro/m³, dabei ist aber nicht das Niederschlagswasser berücksichtigt. Nur der Frischwasseranteil (= Schmutzwasser) wird als Berechnungsgröße herangezogen.
Wenn die Frischwassermenge mit 524.000 m³ geplant wurde, ergibt sich daraus ein Betrag von 2.347.520 Euro, damit eine Fehlbetrag von 1.492.319 Euro zu den Gesamtkosten von 3.839.839 Euro.

Wie kommt es zu diesem Ergebnis? Oder stimmen hier die angegebenen Zahlen nicht?

B Berechnung mit gesplitteten Gebühren

Gebühr für Frischwasser = Schmutzwasser Frischwasser hat am gesamten Abwasser einen Anteil von 21 Prozent. Somit sind anteilig 1.131.392 Euro von den Gesamtkosten von 3.839.839 Euro über die bezogene Frischwassermenge abzurechnen: 1.131.392 Euro geteilt durch 524.000 m³ ergibt 2,16 Euro/m³ für Frischwasser.

Tatsächlich hat nach der Satzung von 2014 der Preis von Frischwasser aber 3,74 Euro/m³ betragen. Wird die Frischwassermenge mit dem Preis 3,74 Euro/m³ gerechnet, ergibt das eine Einnahme von 1.959.760 Euro. Dieser Betrag entspricht 51 Prozent der Gesamtkosten von 3.839.839 Euro.
(Für 2015 und 2016 soll nach dem Entwurf der Nachtragssatzung vom März 2015 der Preis von Frischwasser auf 3,84 Euro/m³ ansteigen.)

Gebühr für Niederschlagswasser Niederschlagswasser hat am gesamten Abwasser einen Anteil von 71 Prozent. Somit sind anteilig 2.708.447 Euro von den Gesamtkosten von 3.839.839 Euro über die versiegelten Flächen abzurechnen. Die Größe der versiegelten Flächen werden nach der Einarbeitung der Korrekturen mit 2.534.300 m² angegeben, die Kosten je Quadratmeter versiegelte Fläche mit 0,49 Euro/m³. Das ergibt 1.241.807 Euro. Dieser Betrag liegt um 1.466.639 unter dem aufzuteilenden Betrag.

In der neuen Gebührenberechnung von 2015 wird der Preis je Quadratmeter versiegelte Fläche erhöht auf 0,68 Euro/m³. Daraus ergeben sich Einnahmen von 1.723.324 Euro Kostenanteil für Niederschlagswasser. Es bleibt eine Differenz von 986.122 Euro zu dem Kostenanteil für das Niederschlagswasser.

Kosten gerecht teilen
Es ist keine Frage, die Kosten der Entwässerung müssen von allen getragen werden. Damit sie gerecht verteilt werden, müssen sie gesplittet werden, das ist bundesgerichtlich festgelegt worden. Von einer gerechten Aufteilung ist die Homberger Berechnung noch weit entfernt.

Der Magistrat muss erst eine nachprüfbare Berechnung vorlegen, bevor eine neue Gebührensatzung beschlossen werden kann.

Neben der Berechnung muss auch geprüft werden, ob alle versiegelten Flächen erfasst sind, auch die der Stadt, die im Kasernengelände, in den Schulen und in den großen Logistikbetrieben.

siehe auch: Dossier zu den Links zum Thema Abwasser

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4 Kommentare zu “Abwassergebühren: Frischwasser zu Niederschlagswasser 29 zu 71 Prozent”

  1. Abakus

    Das Niederschlagswasser muss ebenfalls unterteilt werden in solches, welches von privaten Flächen kommt und solches, dass von öffentlichen Straßen und Plätzen kommt.

    Denn hier gibt es auch unterschiedliche Zahlungspflichtige:

    a die Eigentümer der Grundstücke

    b die Straßenbaulastträger also z. B. auch Kreis, Land und Bund

    Was die Unwilligkeit der Stadt angeht, selbst Stadtverordnete nicht die korrekten Zahlen zur verfügung zu stellen:

    Den Bürgern werden solche Antworten nicht nur vorenthalten, die Stadt liefert ja noch nicht mal die Grundlagen der Berechnung.

    Wollen die Stadtverordneten das, was sie so bemängeln endlich mal ausüben, wäre jetzt die Gelegenheit dazu, für den Bürger tätig zu werden: Kontrolle ausüben und alle Zahlen prüfen.

    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das Gruppenwasserwerk in Homberg den Schwarzen Peter zuschieben lässt, weil ihre Abrechnung aus 2012, 2013, 2014 noch nicht vorläge, könne die Stadt nur mit Planzahlen arbeiten.

    Fazit: Diese Berechnung der Abwasserkosten ist qualitativ so gut wie die erstmalige berechnung der Kosten für das Jugednzentrum und das Ärztehaus.

    Bleibt also nur: Widerspruch einlegen, Zahlen prüfen ( wenn es die scheinbar überforderten Stadtverordneten schon nicht machen ) und wie in Borken eine Interessengemeinschaft zu gründen.

    Für Willkür ist kein Platz !

     

  2. Abakus

    Rechnet man wirklich mit 35 % um die Kosten verursacherbezogen in Rechnung zu stellen, müsste die Stadt für 2014 1 343 943 € auf die Niederschläge umlegen.

    Bei 2.534.300 qm wären das 0,53 €.

    Rechnet man die von der Stadt angegebenen Planzahlen raus ergeben sich 1 254 407 cbm Niederschlagswasser. Multipliziert mit 0,53 € wären das nur 664 835 € .

    Aber vielleicht wird uns ja am 26. März. respektive den Stadtverordneten, reiner Wein eingeschenkt.

    Das ganze Zahlenwerk passt hinten und vorne nicht.

    Ich werde Widerspruch einlegen und Abschlagszahlungen leisten. Vorbehaltlich einer späteren korrekten Abrechnungsvorlage.

     

  3. Teufelchen

    Nun liebe Stadtverordnete die ihr alle fehlende Kontrolle bemängelt habt: Kontrolliert mal und sagt an was Sache ist ! Ob ich euch dann glaube steht auf einem anderen Blatt.

    👿

  4. gugstdu

    Oh je…… da fällt einen ja…. nein, ich sag's lieber nicht.

    Wieder keine Ahnung von der Materie und keine Lust gehabt sich näher damit zu beschäftigen…. aber gleich den Fehler bei den anderen suchen.

    Möglicherweise schon mal darüber nachgedacht, dass die Beseitigung eines Liters Abwasser kostenintensiver ist als die Beseitigung eines Liter Niederschlagswassers und dies auch bei dem Splitting zu berücksichtigen ist ?!?

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