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Gericht bestätigt: Abwassersatzung von 2014 ist nicht rechtskräftig


Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Abwassersatzung, die am Abend des 29. April 2014 von den Stadtverordneten beschlossen wurde, ist ungültig.

 

Stadtrat Jürgen Kreuzberg hatte die Satzung unterschrieben und mit einem Dienstsiegel versehen, obwohl die Satzung noch nicht beschlossen war. Die Satzung ist damit nicht rechtmäßig zustande gekommen.

Zur Erinnerung:
Die Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2014 war sehr lang, es war schon spät.
Auf Antrag der SPD wurde beschlossen, die Entwässerungssatzung in der nächsten Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Doch dann kam es so

Im Protokoll steht:

Herr Stadtrat Kreuzberg teilt mit, dass durch die Absetzung des Tagesordnungspunktes 6, Entwässerungssatzung, Schaden für die Stadt entstehen würde.
Herr Bottenhorn gibt weitere Erläuterungen zum Sachverhalt.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx unterbricht die  Sitzung.
Nach Wiedereröffnung lässt er darüber abstimmen, ob  der Tagesordnungspunkt 6 erneut auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Abstimmung:  Bei 29 anwesenden Stadtverordneten 27 Ja-Stimmen und zwei Nein- Stimmen

Herr Fröde kehrt in den Sitzungsraum zurück und Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, dass 30 Stadtverordnete anwesend sind.


 Schnappauf hat nicht mitgestimmt, weil er vor Sitzungsbeginn die Absetzung des Tagesordnungspunktes beantragt hatte.

 

Schaden für die Stadt oder für den Stadtrat?

Welcher Schaden sollte der Stadt entstehen? Darüber sagte Stadtrat Kreuzberg nichts. Er wusste, dass ein Schaden für ihn persönlich entstehen würde.

Stadtrat Kreuzberg hatte vor Redaktionschluss des Gemeindeblattes am vorherigen Montag einen Satzungsbeschluss mit seiner Unterschrift beurkundet, mit dem Dienstsiegel bestätigt und zur Veröffentlichung an die Redaktion gegeben. Den Beschluss gab es zu dem Zeitpunkt nicht.
Später versuchte er sich herauszureden. Wenn der Beschluss nicht gefasst worden wäre, hätte er in der Druckerei angerufen und die Satzung herausnehmen lassen, erklärte er.  Zu dem Zeitpunkt des Beschlusses war der Druck schon im vollen Gange, wie die Druckerei auf Nachfrage bestätigte. Der Druck wäre nicht zu stoppen gewesen, denn der Zeitablauf ist eingespielt. Am Ende der Nacht werden die Zeitungsbündel aus dem Vogelsberg nach Homberg transportiert. Bereits am Vormittag wurden die ersten Exemplare in die Briefkästen der Homberger verteilt. Die Homberger lasen eine Satzung, die gar nicht rechtmäßig beschlossen worden war.

Stadtrat Kreuzberg hatte als Bürgermeistervertreter ein Eigeninteresse, dass sein falsche Beurkundung den Anschein der Gültigkeit erhielt. Deshalb mussten die Stadtverordneten noch am Abend zustimmen.
Als Beamter in ehemals leitender Stellung wusste er was sein tun rechtlich bedeutet. Sein widerrechtliches Handeln hatte in Homberg keine Folgen.
Die Lehre: Falschbeurkundung macht nichts, es bleibt folgenlos.


Schaden für das Ansehen der Stadt und der Rechtsstaatlichkeit

Stadtrat Jürgen Kreuzberg ist auch heute noch, fast vier Jahre später, weiterhin Mitglied des Magistrats und für Hombergs Verwaltung mit verantwortlich.
Außenstehende  halten das kaum für möglich, verweisen auf den Rechtsstaat. In Homberg ist das möglich, wie der Fall zeigt. Zum Glück hat jetzt das Verwaltungsgericht ein klares Urteil gefällt. Dazu konnte es nur kommen, weil ein Bürger dagegen geklagt hat.

siehe auch:
Abwassersatzung vor Beschluss unterschrieben und gesiegelt
Offizielle Erklärung zur Abwassersatzung

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4 Kommentare zu “Gericht bestätigt: Abwassersatzung von 2014 ist nicht rechtskräftig”

  1. Frustrierter

    Warum äußert sich Herr Stadtrat Kreuzberg nicht öffentlich zu diesem Urteil?

    Da er ein ein öffentliches Amt begleitet, hat die Homberger Bürgerschaft ein berechtigtes Interesse an seiner Stellungnahme!

    Warum hakt die Heimatzeitung ( HNA ) nicht nach und informiert ihre Leserschaft?

    Dort werden Themen von geringer Bedeutung hochgejazzt, dass es vielen Lesern die Sprache verschlägt.

    "Bild" läßt grüßen……

  2. Dirk-H.Pfalz

    Das Urteil liegt in Schriftform noch nicht vor. Somit ist es den Parteien letztlich noch nicht bekannt.

    Sollte das Verwaltungsgericht dem Antrag des Rechtsanwaltes der Stadt entsprochen und die Berufung zugelassen haben, was dann im Urteil steht, wäre die Entscheidung auch noch nicht rechtskräftig.

    Ich bin mir sicher, dass, wenn das Urteil vorliegt, es fundierte Kritik am Vorgehen des Stadtrates geben wird.,

  3. Dr. Klaus Lambrecht

    Zumindest sollte Herr Kreuzberg seine Magistratstätigkeit bis zur Vorlage des Urteils ruhen lassen. 

  4. Phil Antrop

    Wie ist denn der Sachstand hier?

    Wenn Herr Kreuzberg noch im Amt ist: Warum? Hat man Widerspruch eingelegt? War das eine Urkundenfälschung? Wenn ja: Wenn wegen eines Fahrtenbuches die SPD mit ihrem Vorsitzenden Gerlach ( Der Mann muss weg, der ist untragbar ) vor einigen jahren so ein Geschrei angestimmt hatte: Wo ist er und die SPD heute in der Frage Kreuzberg?

    Ist er noch im Seniorenbeirat – einem Ehrenamt?

    Wenn heute Abend dem Magistrat Aufgaben übertragen werden: Wie kann man das unberücksichtigt lassen? 

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