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Gericht wird über das Bürgerbegehren urteilen

KlageWie von der Initiative für das Bürgerbegehren angekündigt, wurde heute die Klage und der Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Kassel eingereicht.

Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden
Der Magistrat soll dazu verurteilt werden, den Stadtverordnetenbeschluss vom 30.8.2012 aufzuheben und einen Bürgerentscheid durchzuführen.
Um zu verhinden, dass der Beschluss vom 12. 6.2012 zum Kauf des Kasernengeländes umgesetzt und der Kauf abgeschlossen wird, bevor das Gericht entschieden hat, wurde im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt.

Rechtsschutz sichern
Der Eilantrag ist auch deswegen notwendig, da CDU und SPD den Ergänzungsantrag in der Stadtverordnetenversammlung ablehnten, mit dem der Kauf zurückgestellt wird bis das Gericht entschieden hat. Wer einen solchen Antrag ablehnt, sagt damit, dass ihm der garantierte Rechtsweg nicht interessiert. Damit ist die Rechtsweg-Garantie [1] des Grundgesetztes verletzt. Gegen rechtswidrige Beschlüsse muss der Bürgermeister vorgehen. (HGO § 63) [2]

 

 

DOKUMENTATION

Grundgesetz, Artikel 19

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.

 

Hessische Gemeindeordnung, HGO § 63
Widerspruch und Beanstandung

(1) Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Gericht wird über das Bürgerbegehren urteilen"

#1 Kommentar von Bud Cort am 2012 September 9 00000009 9:29 am 134717937609So, 09 Sep 2012 09:29:36 +0100

Die Klage nimmt einige Zeit in Anspruch, aber zum Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung dürfte zwischenzeitlich doch eine Antwort des Verwaltungsgerichtes vorliegen? Oder habe ich im Hingucker etwas überlesen.

#2 Kommentar von DMS am 2012 September 9 00000009 9:45 am 134718033009So, 09 Sep 2012 09:45:30 +0100

zu 1:
Die Stadt, zur Stellungnahme aufgefordert, beauftragte Rechtsanwalt Jörg Blum damit, der sich eine Woche Zeit erbat, bis zum 7. September 2012.

#3 Kommentar von Mahner am 2012 September 9 00000009 9:58 am 134718111909So, 09 Sep 2012 09:58:39 +0100

Da wird so gemacht als ob die Prüfung von RA Blum keine Zweifel an der Unrechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens aufkommen lässt und dann braucht man eine Woche um eine Stellungnahme abzugeben. Ohne Worte.

#4 Kommentar von Buergerin66 am 2012 September 10 00000009 8:11 pm 134730427908Mo, 10 Sep 2012 20:11:19 +0100

RA Blum kämpft wohl auch in eigener Sache. Seine Kanzelei (Nottelmann) soll dem Vernehmen nach den Kaufvertrag beurkunden und dabei gutes Geld verdienen.
Ist ja nicht verboten – aber ein neutrale gutachtliche Stellungnahme hat er dann auch nicht abgegeben.

Die SPD wusste das, es hinderte sie aber nicht, ihr Abstimmungsverhalten zu ändern.

#5 Kommentar von Phil Antrop am 2016 November 22 00000011 4:18 pm 147982793304Di, 22 Nov 2016 16:18:53 +0100

1544 Tage – so lange läuft die Klage am Verwaltungsgericht Kassel.

 

Dass sich Richter und der Präsident des Landgerichtes ( die Präsidenten ) nicht schämen? Das sich kein Vorgesetzter daran stört ?

Dass die Landesregierung und Justizministerium sowie ihre jeweiligen  Minister nicht schämen – sind sie doch für die Anzahl der Richter und der Arbeitsfähigkeit der Gerichte zuständig!

Deutschland soll ein sozialer Rechtsstaat sein? Merkt denn keiner, dass auch hier die Ursachen für den Radikalismus liegen?
"Eilentscheidungen" zur Ausweisung eines Straftäters dauern mindestens 1/2 Jahr !

Alle reden von der Gewalt auf der linken und rechten Seite der Gesellschaft..

Dabei werden die Rechte der Bürger durch die Entscheidungsträger aller Ebenen und die Gerichte doch viel mehr mit Füßen getreten!

Oder täusche ich mich da?