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Gerichtsentscheid zum Kasernen-Grundstücksverkauf

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Zu dem Rechtsstreit um den Verkauf großer Grundstücksteile im ehemaligen Kasernengelände an einen CDU-Stadtverordneten zu einem sehr niedrigem Preis gab es die Meldung, die Klage sei abgewiesen worden und das Gericht hätte entschieden. Was für den juristischen Laien wie ein Widerspruch [2] aussieht – so wurde auch hier berichtet – ist für den Juristen eine stimmige Aussage. Die Klage wurde abgewiesen, aber mit einer Begründung des Gerichts.

Bild: HNA-online [1]

 

 

 

Um was geht es in dem Rechtsstreit?
Der Bürgermeister Martin Wagner, die CDU- und SPD-Stadtverordneten wollten Mitte 2012 unbedingt das Kasernengelände von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben kaufen, um auf diesem Weg dem Projektentwickler Frank Geerken die Gelegenheit zu verschaffen, dort noch bis zum Jahresende den 7,5 MW-Solarpark zu bauen.
Die finanziellen Risiken des Grundstückskaufs wurden weg argumentiert. Es gäbe Interessenten für die Flächen. Aus den Verkaufserlösen sollten die Kosten für den Kauf, die Hessische Landgesellschaft (HLG) und die Infrastruktur finanziert werden.

Viele Bürger sahen das anders. 2000 Bürger beantragten einen Bürgerentscheid zu dem Kauf. Dieser Antrag wurde mit konstruierten formalen Einwänden abgewendet. Das angerufene Verwaltungsgericht hat seit vier Jahren noch nichts dazu unternommen.

Kurz nach dem Ankauf des Kasernengeländes durch die HLG, im Auftrag der Stadt, wurde eine große Fläche in der ehemaligen Dörnbergkaserne an den CDU-Stadtverordneten Althaus, seine Ehefrau und den Geschäftspartner Hucke verkauft. Kaufpreis 3,63 Euro/qm inclusive Sporthalle, Mannschaftskasino, Heizwerk für zwei Kasernen sowie befestigten Plätzen.

Über diesen Preis empörten sich viele Stadtverordneten und beschlossen, dass der Verkauf rückabgewickelt werden müsse. Erst wenn das erfolgt sei, wolle man weiter über die Bauleitplanung entscheiden. Die SPD hielt sich dann aber nicht mehr daran.

Wer ist für diesen Preis verantwortlich?
Herr Kothe von der HLG sagte, diesen Preis habe der Bürgermeister mit seinem Parteifreund ausgehandelt und der HLG vorgegeben. Die HLG habe das so umsetzen müssen. Der Preis von 3,63 Euro/qm deckt nicht die Kosten die anfallen, um Grundstücke im Kasernengelände zu vermarkten. Es gab vorab keine Wertermittlung, keine Verkaufs-Ausschreibung. Die Immobilie ist freihändig vergeben worden. Dieser Vorgang wäre vor Gericht zu prüfen.

Ablenkungsmanöver
Um nicht über die Entstehung des Preises zu verhandeln, wurde stattdessen eine Anwaltskanzlei beauftragt zu prüfen, ob der Kaufvertrag rechtmäßig sei. Der Vertrag ist formal korrekt, sagte die Kanzlei, in der auch der Notarvertrag über den Ankauf des Geländes abgeschlossen wurde. Über die Preisbildung wurde kein Gutachten eingeholt.

Als Bürgermeister Dr. Ritz sein Amt antrat, schlug er vor, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Dazu kam es nicht, die Eigentümer hätten ein Betreten der Immobilie verboten, deshalb sei ein Wertgutachten nicht möglich. In der Praxis ist es oft der Fall, dass die Gutachter eine Immobilie nur von außen bewerten können. Warum sollte das in diesem Fall nicht auch möglich sein? Es drängt sich der Verdacht auf, dass ein Wertgutachten nicht gewünscht war.

Danach wurde ein Kasseler Anwalt beauftragt, der ermitteln sollte, ob der Kaufvertrag rückabgewickelt werden kann. Wieso diese Frage, wo doch vorab schon die formale Korrektheit des Vertrages festgestellt wurde?

Der Anwalt sah einen Ansatzpunkt zur Klage, weil der Stadtverordnete wohl bei dem Verkaufsbeschluss mitgewirkt hatte. Auch diesmal ging es nicht darum, wer diesen niedrigen Verkaufspreis zu verantworten hat, und ob dieser Kaufpreis nicht sittenwidrig ist.

Warum die Stadt den Rechtsstreit verloren haben soll, wird sich erst zeigen, wenn das Urteil veröffentlicht ist.

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#1 Kommentar von Homberger Jeck am 2016 November 3 00000011 9:23 pm 147820459009Do, 03 Nov 2016 21:23:10 +0100

Ist doch kein wirkliches Problem.

Ein Teil der dem Grunde nach im Haushalt fehlenden Gelder werden doch aus dem Landesausgleichsstock ausgeglichen. Bei der nächsten Zahlung.

Denn was für 2010 und 2011 als Begründung geltend gemacht wurde, gilt doch auch für 2012 und auch für 2016.

Kein Wertgutachten, keine Ausschreibung, immer dieselbe Kanzlei ( Mengenrabatt?) und natürlich auch vermutlich die Ersparnis, die sich im Verzicht auf weitere Rechtsmittel ergeben wird.

Sparsamer und wirtschaftlicher geht es doch nun wirklich nicht!

Mensch, da kommt mir doch noch eine Idee.

Wie wäre es denn, wenn man den Rest des verfügbaren Geländes einfach unter den damaligen Stadtverordneten zum gleichen Preis  aufteilt und verkauft? Dann gibt es ein Sorgenkind weniger. **

Weil, Stadtverordneter ist doch ein echtes Ehrenamt, wie man erleben durfte.

** Man spart dann ja auch noch eine Menge Kosten bei der HLG.  Und an Gerichtsverfahren.

#2 Kommentar von Frager am 2016 November 5 00000011 12:13 pm 147834439912Sa, 05 Nov 2016 12:13:19 +0100

…. Hat Ritz überhaupt schon einen Rechtstreit gewonnen, 

wieviel Geld hat er für Rechtstreitigkeiten schon in den Sand gesetzt?

mit Hilfe von Anwälten die nicht aus Homberg sind?

 

was sagen Homberger Anwälte dazu?