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Gerichtslinde Holzhausen: Aktuelle Normen und Regelwerke für Baumschutz auf Baustellen


 

Um Schäden an Bäumen durch Bautätigkeiten zu vermeiden, wurden seit den 70er Jahren in Deutschland verschiedene Normen und Regelwerke erarbeitet, die den Erhalt von zu schützenden Gehölzen im Bereich von Baustellen gewährleisten sollen. Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang der DIN 18920 (2014) sowie die RAS-LP 4 (1999), die zurzeit überarbeitet wird. Die DIN 18920 befasst sich mit dem Baumschutz auf Baustellen allgemein, die RAS-LP 4 speziell mit dem Schutz von Bäumen, Vegetationsflächen und Tieren bei Baummaßnahmen im Straßenraum. Quelle [1]

  
Wer ist bei dem Straßenbauprojekt für die Planung verantwortlich?

Wer hat die Gerichtslinde nicht in der Planung berücksichtigt?

Wer kommt für die Kosten der Fehlplanung auf?

Welcher Sachverständige hat die Verkehrsgefährdung durch die Linde festgestellt?

Wer hat unter dem Gesichtspunkt des Artenschutzes geprüft?

 

Homberg scheint in einer rechtsfreien Zone zu existieren, für die deutsche Gesetze und Vorschriften nicht gelten. Das Schlimme daran: Auch die Fördergeldgeber und Aufsichtsbehörden machen mit, wie hier im Hingucker vielfach dokumentiert ist.