Gesplittete Abwassergebühr erst ab 2014
"Am 02. September 2009 hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen entschieden (Aktenzeichen des Urteils: 6 E 2215/04), dass die Gebührenerhebung allein nach dem so genannten Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist."
Am 31.3.2012 informierte die Stadt in Homberg aktuell die Bürger, dass ab, 1. Mai 2013 die gesplitteten Abwassergebühren erhoben werden, gesplittet nach Frischwasser und Oberflächenwasser.
Dieser Termin ist auf 2014 verschoben worden, wie der Bürgermeister in der Stadtverordnetensitzung am 7. Februar 2013 erklärte. Die Terminverschiebung wird mit Problemen bei dem beauftragten Ingenieurbüro gegründet.
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Das könnte auch ein Grund dafür sein. Sicherlich haben viele Eigentümer Zweifel an der Berechung. Anbei Schreibenvon mir vom 12.08.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Spannung haben wir auf dieses Schreiben gewartet, und wurden prompt enttäuscht.
1. Unsere Dachflächen vom Wohnhaus (Nr. 1 und Nr. 2 (Dachhälften)) sind von den Maßen identisch. Wobei man sich über die Berechnungsgrundlage von Dachflächen generell streiten kann. Dazu später mehr.
2. Die Zuwegung und Terrasse (Nr. 5) haben auf Grund des Gefälles im Grundstücksverlauf keine direkte Verbindung mit öffentlichen Gehwegen und Straßen.
3. Die Garageneinfahrt (Nr. 6) entspricht nicht Ihrer Berechnungsgrundlage und ist etwas kleiner. Neben der Garage ist nichts versiegelt!
Es erscheint uns logisch, wenn zur Berechnung der Dachfläche das Gebäudemaß genommen wird und eventuell noch rundum 0,5 m als Dachüberstand dazu rechnet.
Je spitzer das Dach = mehr Fläche = mehr Gebühren.
Dem Niederschlag ist es egal, ob er auf ein Flachdach, Satteldach oder sonstige Dachform nieder geht. Die Menge ist die gleiche.
Mit freundlichen Grüßen
. . . . .
Also, jeder sollte in aller Ruhe nochmal seine Unterlagen durchsehen.
Erklärung zu den Punkten.
Zu 1.
Satteldach mit gleicher Fläche, aber verschiedene Flächen berechnet.
Zu 2 und 3 erklärt sich von selbst.
Ob da nicht der Ausgang der Wahlen abgewartet werden soll?
zu 1
Mannomann, wieder mal einer der nicht lesen kann oder will!
Nehmen Sie doch einfach ihren Erfassungsbogen, dafür ist er nämlich gemacht, und ergänzen oder berichtigen Sie die hier gemachten Angaben. Wenn z.B. Ihre Dachfläche mit
155 qm angegeben ist, Sie aber nur 153 qm ermittelt haben, dann schreiben Sie doch 3 qm weniger hin. Wenn Flächen nicht angeschl0ssen sind, kreuzen Sie das entsprechende Feld an.
So einfach ist das!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dann kopieren und ab zum Rathaus.
Gruß Heinrich der Neunte
Vermutlich Fachfirma wie das Ingenieurbüro, das aus der Ferne Flächenbegutachtungen erstellt und sich dabei auf Aussagen seines Auftraggebers verlässt. ( Militärflächengutachten Solaranlagen).
zu 4. (anscheinend Schlauberger)
Es geht doch darum, das die, die nicht nachrechnen (wollen oder können) wiedermal über den Tisch gezogen werden. Amtliche Schreiben werden schon stimmen, so die allgenmeine Annahme.
Externe haben doch keinen richtigen Überblick. Die werden mit den Daten arbeiten müssen, die vorgelegt werden. Da sind das nunmal ein paar m² mehr. Wenns keiner merkt, . . .
Natürlich habe ich den Fragebogen entsprechend geändert und entsprechende Ausführungen dazu gemacht.
Es geht mir hier um das Prinzip. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser