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Grundstücksverkäufe der Stadt – Preisermittlung

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Die Stadtverordneten haben dem Verkauf eines Grundstücks und Gebäudes in der ehemaligen Ostpreußenkaserne in der Größe von 3.950 qm zum Preis von 40.240 Euro zugestimmt. Das verkaufte Gebäude hat rund 800 qm Nutzfläche.

Auch dieser Verkaufspreis ist weit unter Wert.
Für die Verluste zahlen die Bürger und nicht die Entscheider wie  Bürgermeister, Magistratsmitglieder und Stadtverordnete der Mehrheitsparteien.

Es wird nicht nur ein Grundstück und ein bestehendes Gebäude verkauft.
Verkauft wird auch das Baurecht, wie es im Bebauungsplan rechtlich festgelegt ist.
Wenn durch den Bebauungsplan Ackerland zu Bauland wird, steigt der Wert eines Ackers erheblich – auch wenn zunächst weiter Kartoffeln angebaut werden. Für das Kasernengelände als militärische Fläche musste ein neuer Bebauungsplan erstellt werden, damit es neu genutzt werden konnte. Der Nutzungswert der Grundstücke ist damit viel höher geworden.

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Baurecht auf dem Gelände

1. Grundflächenzahl  0,8
Von den 3.950 qm Grundstücksgröße dürfen 80 Prozent bebaut werden, das sind 3.160 Quadratmeter.

2. Baumassenzahl BMZ 10
Je Quadratmeter dürfen 10 cbm Baumasse errichtet werden. Bei 3.160 Quadratmetern dürfen also 31.600 cbm Gebäude errichtet werden.

3. Max. Höhe der baulichen Anlage  16,0
Das höchste Bauteil darf 16 Meter hoch sein. Bei einer Geschosshöhe von rund 3 Metern wären das 5 Geschosse.

Zum Vergleich: Auf dem verkauften Grundstück steht ein Gebäude mit einer Grundfläche von 450 Quadratmeter und zwei Geschossen. Die vorhandene Baumasse beträgt danach 450 qm x 6 m = 2.700 cbm, aufgerundet 3.000 Kubikmeter. Erlaubt sind jetzt 31.600 cbm.

Auf dem Grundstück darf also ein Gebäude errichtet werden, dass 10 Mal größer ist als das jetzige.